Generalsanierung und Erweiterung Grundschule Oberndorf; a) Vorstellung und Genehmigung der aktuellen Planung b) Vorstellung der Außenanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.05.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Architekt Leukert und seine Mitarbeiterin Architektin Vielhuber erläutern die Planung der Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule und Kinderbetreuungseinrichtung in Oberndorf. Die Änderungen zur ursprünglich vorgestellten Planung ergaben sich durch einen Einwand eines angrenzenden Eigentümers. Laut Kaufvertrag liegt für die Straße zum Grundstück FlNr . 58/10 eine Dienstbarkeit vor, nicht jedoch eine Widmung. Diese Straße wird für die Variante 2 in Teilbereichen benötigt. Eine Umwandlung der Dienstbarkeit zu einer Widmung ist jedoch rechtlich schwer durchführbar, könnte zu erheblichen Verzögerungen führen. Ein Gerichtsurteil des OLG München von 2015 zum Übergang dinglicher Belastungen bei Wechsel der Straßenbaulast behandelt genau dieses Thema und kommt zum Ergebnis, dass eine Widmung nicht die Dienstbarkeit entkräftet.  
Zur Entscheidung liegen nun 3 Varianten vor:
  • Variante 1 Zugang von Westen mit großzügigem Vorfeld. Hier besteht aus Sicht des Nachbarn die Gefahr, dass durch den Hol- und Bringdienst (hauptsächlich morgens) der Kinder die Zufahrt zum Wohnhaus beeinträchtigt wird.
  • Variante 2 Zugang von Osten, mit Optimierung der Außenfläche Kinderkrippe. Durch die Zuwegung über die Grünfläche vom Parkplatz wird von der Grünfläche ca. 26m² benötigt, die durch die Verschiebung nach Westen kompensiert werden könnte. Das Gebäude liegt jedoch auf einer Fläche von 4,68m² auf der bestehenden Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht). Laut Schriftverkehr wird dies jedoch strikt abgelehnt.
  • Variante 3 Zugang von Osten mit Verschiebung des Gebäudes außerhalb der Dienstbarkeitsfläche. Für die Fläche des Zugangs vom Parkplatz sind ca. 26m² erforderlich. Diese Fläche kann bei dieser Lösung nicht kompensiert werden.

Landschaftsarchitekt Max Bauer mit seiner Mitarbeiterin Ursula Renner wird die Außenanlagen der 3 Varianten erläutern.
Seitens der Verwaltung wird die Variante 3 empfohlen. Zu beachten ist jedoch, dass ca. 26m² der Außenspielfläche der Kinderkrippe für den Verbindungsweg zum Parkplatz benötigt werden. Die erforderliche Mindestfläche aber noch gewährleistet ist.

Diskussionsverlauf

Unter den Ausschussmitgliedern wurden die 3 Varianten diskutiert. Hierbei wurde die Variante 2 als die optimalste angesehen. Da jedoch das Gebäude bei dieser Variante in Teilbereichen auf der öffentlichen Fläche mit einer Dienstbarkeit für den Nachbarn steht, laut Schriftverkehr mit der Verwaltung diesbezüglich die Unterschrift verweigert wird, ist die Variante 2 nicht zielführend. Nach Rücksprache noch in der Sitzung von Bürgermeister Proske mit dem Eigentümer des angrenzenden Grundstückes wurde erneut bekräftigt, dass die Fläche der Dienstbarkeit nicht überbaut werden darf, er wird hierfür keine Zustimmung erteilen. Aus Sicht der Ausschussmitglieder ist die Variante 1 die schlechteste, da hier mit erheblichen Problemen mit der Anlieferung der Kinder dauerhaft sein werden. StR Münch frägt nach warum das Gebäude nicht in Holz geplant ist und würde es aus Nachhaltigkeitsgründen empfehlen. Nach Aussage der Verwaltung wird die Ausführung in Holzbauweise geprüft.
StR Otter weist auf die Flächenversiegelung der beiden Parkplätze hin und hätte gerne ein zentrales, gegebenenfalls doppelstöckiges Gebäude mit im Dachbereich aufgestellter Fotovoltaikanlage. Die Verwaltung begründet die beiden getrennten Parkplätze mit den getrennten Zugängen von Schule und Kindergarten. Diese Trennung ist sowohl von Schulleitung als auch Kindegartenaufsicht des Landratsamtes gewünscht und gefordert. Zu diesem Punkt wurde zusätzlich noch ein Beschluss gefasst.

Beschluss 1

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis von der geänderten Genehmigungsplanung zur Generalsanierung und Erweiterung Kinderbetreuung Grundschule Oberndorf genommen und stimmt diesem in seiner Variante 3 zu.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Genehmigungsplanung im Landratsamt einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis von der Außenanlagenplanung zur Generalsanierung und Erweiterung Kinderbetreuung Grundschule Oberndorf genommen und stimmt diesem in seiner Variante 3 zu.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Genehmigungsplanung der Freiflächen im Landratsamt einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Technische Ausschuss stimmt dem Vorschlag von StR Otter zu, den Parkplatz zu überplanen um Grünflächen zu sparen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 10

Datenstand vom 09.06.2020 15:02 Uhr