Bauantrag zur Errichtung eines neuen Werbepylons und Hinweisschildes, Logotausch sowie Anbringen einer Wandwerbung auf dem Grundstück FlNr. 1833/3, Gmkg. Ebersberg, Münchener Straße 34; TA vom 07.12.2021 (TOP 3)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.01.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sache wird auf die TA-Sitzung vom 13.10.2020 (TOP 2), vom 10.11.2020 (TOP 3) und vom 07.12.2021 (TOP 3) verwiesen. 

Seinerzeit wurde der Werbepylon an der Zufahrt Münchener Straße / Josef-Brendle-Straße wegen der Gefahr, dass Fahrradfahrer übersehen werden könnten, abgelehnt.  

Mittlerweile wurde ein neuer Antrag vorgelegt. Nun soll an der Zufahrt ein Werbepylon mit einer Gesamthöhe von 7,5 m errichtet werden. Die Unterkante der Ansichtsfläche liegt bei 2,9 m über Gelände. Die Ansichtsfläche hat einer Größe von ca. 9 m² (3,88m x 2,34m). Somit ist eine Durchsicht möglich; eine Sichtbehinderung für Verkehrsteilnehmer besteht daher nicht mehr. Die Beleuchtung der Werbeanlage ist an die Marktöffnungszeiten (bis 20.00 Uhr) gekoppelt. 

An der Zufahrt zum Parkplatz soll die Werbeanlage ebenfalls gegen ein neues Modell ausgetauscht werden. Die neue Anlage stellt ein Hinweisschild mit drei blauen Pfeilen dar. 

Schließlich soll am Gebäude eine weitere Werbeanlage (Wandwerbung mit wechselnden Werbeplanen in unregelmäßigen Abständen) angebracht werden. 

In der TA-Sitzung vom 10.11.2020 wurde der Wandwerbung bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Gestaltung der beiden Werbeanlagen an den Zufahrten weicht von den bisherigen Anträgen ab und bedarf deswegen einer neuen Beurteilung. 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 129.
Dieser Bebauungsplan setzt ein Sondergebiet für den Einzelhandelsladen „Aldi Süd“ fest, welcher allerdings keine Festsetzungen zu Werbeanlagen enthält. Zudem liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich der Werbeanlagensatzung der Stadt Ebersberg, sodass sich das Bauvorhaben lediglich nach den gesetzlichen Bestimmungen beurteilt.

Allerdings soll der Werbepylon im Zufahrtsbereich an der Münchener Straße in einer festgesetzten Grünfläche errichtet werden. Hierzu ist eine Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich. Ein entsprechender Antrag liegt vor. Diese kann nach Ansicht der Verwaltung erteilt werden, da bereits heute dort eine Werbeanlage steht. 

Das Bauvorhaben ist kein genehmigungsfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 BayBO, weshalb das Bauantragsverfahren bzw. eine Genehmigung zwingend erforderlich ist.

Aus Sicht der Verwaltung ist festzustellen, dass die Forderungen des Technischen Ausschusses hinsichtlich der Verkehrssicherheit und der Frage der Beleuchtung mit dem neuen Vorschlag erfüllt wurden. Daher könnte zu den Werbeanlagen die Zustimmung erteilt werden.


Diskussionsverlauf (TA vom 07.12.2021):
Nach einer kurzen Beschreibung des heutigen Sachstandes bezweifelte StR Riedl die Notwendigkeit der Angaben von Öffnungszeiten an der Werbeanlage. Später würden andere Schilder kommen. Er sprach sich gegen eine Höhe vom 7,5 m aus. Das Schild an der Parkplatzzufahrt steht im Blickfeld des Autofahrers. Er sei von der Werbung der Firma Aldi absolut enttäuscht. 
StR Friedrich fand die Höhe der Werbeanlage an der Straße in Ordnung. An der Parkplatzzufahrt bestünde eine gute Sichtbeziehung für Lkw; für PKW ist die Sicht bereits durch die vorhandene Begrünung behindert. 
Erster Bürgermeister Proske war von Nachverhandlungen nicht überzeugt, da das Marketing-Konzept der Firma Aldi einheitlich ist. 
StR Otter regte weitere Gespräche mit Firma Aldi an.

Am 20.12.2021 fand mit einem Vertreter der Firma Aldi ein weiteres Gespräch bezüglich der Werbeanlagen statt. 
Die Firma Aldi führte aus, dass im Zuge der Logoänderung auch der Laden modernisiert wird. Eine Logoänderung ist immer ein längerer Prozess bei dem auch Werbefachleute intensiv mitwirken. 
Die Gestaltung des Pylons mit den Öffnungszeiten ist notwendig, da mittlerweile ca. 50% der Filialen abweichende Öffnungszeiten haben. Dieses Schild wird als Kundenservice gesehen, damit man nicht umsonst auf den Parkplatz fährt. 
Eine Reduzierung in der Höhe wird nicht in Erwägung gezogen, da dann die Durchsicht auf den Verkehr wieder schlechter wird.
Als letzte Alternative bietet Aldi einen Logoaustausch auf den beiden vorhandenen Werbestelen an. Diese Lösung wird aber seitens des Antragsstellers nicht bevorzugt.  

Bei der Parkplatzzufahrt gibt es nach dem Gespräch mit der Firma Aldi folgende Möglichkeiten der Gestaltung:

Zum einen könnte die gleiche Stele wie an der Münchener Straße errichtet werden. Zum anderen könnte man das kleine Logo belassen und nur einen blauen Pfeil daneben setzen. 

Wie die Verwaltung schon mehrfach erläutert hat, hat der vorhandene Bebauungsplan keine Regelungen über Werbeanlagen. Bis auf die Befreiung von der Grünfläche an der Münchener Straße für die neue Werbestele bestehen ansonsten keine bauplanungsrechtlichen Anforderungen. Die Befreiung kann erteilt werden, da auf der Grünfläche bereits heute eine Werbeanlage steht und somit keine Planungsgrundzüge berührt werden.  

Diskussionsverlauf

Der Tagesordnungspunkt wurde erneut kontrovers beraten. 
StR Riedl kritisierte, dass die Antragstellerin nicht an der gestalterischen Mitwirkung in der Stadt Ebersberg interessiert sei. Das Einfahrtsschild sei nicht zustimmungsfähig, da die Sicht auf den Verkehr nicht gegeben sei. Der Werbepylon ist zu hoch und würde einen Präzedenzfall darstellen. Er sprach sich gegen monumentale Schilder an der Straße aus. 
StR Otter stellte die Frage, wie heute entschieden werden würde, wenn Aldi neu bauen würde. Die Stele sei zwar nicht schön, er könne aber mit dem Vorhaben leben. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag zur Errichtung eines neuen Werbepylons und Hinweisschild, Logoaustausch sowie Anbringen einer Wandwerbung auf dem Grundstück FlNr. 1833/3, Gemarkung Ebersberg, Münchener Str. 34, 85560 Ebersberg und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Den erforderlichen Befreiungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

Datenstand vom 19.01.2022 10:05 Uhr