Stadtrat Riedl ist gemäß Art 49 der Gemeindeordnung von der Beratung ausgeschlossen.
In der Sache wird auf den Beschluss des Stadtrates vom 17.12.2020, TOP 5, öffentlich, verwiesen.
In dieser Sitzung wurden die Stellungnahmen im ersten Verfahrensschritt für die 14. Flächennutzungsplanänderung behandelt und beschlossen, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist einmal die Darstellung eines urbanen Gebietes (MU) im südlichen Bereich des Plangebietes. Hier soll die Möglichkeit geschaffen werden, einem ortsansässigen Software-Unternehmen, das schon seit längerem auf der Suche nach einem Betriebsstandort ist, eine Ansiedlung zu ermöglichen. Zur Stand-
ortsicherung des ortsansässigen Unternehmens ist deshalb unmittelbar südlich im An-
schluss an die bestehenden Sondergebiets- bzw. Gewerbeflächen eine bauliche Ent-
wicklung vorgesehen.
In der Planung sollen auch innovative Betriebsideen und -strukturen Eingang finden.
Es soll ein an ökologischen Grundsätzen orientiertes Business-Center im Sinne einer
gemischten Nutzung entstehen, in dem mehrere Firmen und Dienstleister angesiedelt werden sollen.
Ziel und Zweck der Planung ist es, unter dem Aspekt einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung sowie unter besonderer Berücksichtigung topographischer und natur-
schutzfachlicher Belange, im Plangebiet ein funktions- und sachgerechtes Angebot an
entsprechenden Flächen bereitzustellen und langfristig zu sichern. Mit der planungs-
rechtlichen Sicherung des neuen Betriebsstandortes wird auch ein wichtiger Beitrag
zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes sowie zum Erhalt und zur Schaffung wohn- ortnaher Arbeitsplätze in Ebersberg geleistet.
Die Darstellung des Flächennutzungsplans entspricht allerdings nicht der beabsichtig-
ten Nutzung. Deshalb ist es zur Umsetzung dieser städtebaulichen Zielvorstellungen
erforderlich, den derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan für den angegebenen
Teilbereich zu ändern. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 216.
Zum anderen wird der nördlich angrenzende Bereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 198.1 - 1. Änderung „SO Schwabener Straße“ im Wege der Berichtigung angepasst. Die vorgenannte Bebauungsplanänderung hatte die Festsetzung eines Gewerbegebietes statt eines Sondergebietes zum Inhalt. Das Verfahren wurde gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Im Rahmen der 14. Flächennutzungsplanänderung erfolgt nun auch die Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 3 BauGB von Sonder- in Gewerbegebiet.
Im Weiteren sieht der Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung die Darstellung von Grünflächen und einer Ortsrandeingrünung vor.
Darüber hinaus bestehen keine Änderungen im vorliegenden Plan. Der Technische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09 Juli mit der Sache befasst und empfohlen, den Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 09.07.2024 zu billigen und hierfür die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Nein