Ehem. Benediktinerkloster St. Mang (Lechhalde 3) - Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung; Vorstellung der denkmalschutzfachlichen Voruntersuchungen als Voraussetzung für weitere Maßnahmen und Förderungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.09.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Im Hinblick auf kurz- und mittelfristig anstehende Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im ehem. Benediktinerkloster St. Mang hat sich das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege mit der Frage beschäftigt, ob dem Baudenkmal nationale Bedeutung zuerkannt werden kann. Mit Schreiben vom 9. November 2021 hat das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege der Stadt Füssen dazu schließlich mitgeteilt, dass diese Frage bejaht wird.

Zusammenfassendes Zitat aus dem Schreiben des Bayer. Landesamts vom 9. November 2021:

„Bei dem ehem. Benediktinerkloster St. Mang in Füssen handelt es sich nach dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege um eine der bemerkenswerten barockisierten Klosteranlagen innerhalb der bayerischen und deutschen Kunstlandschaft. Für die hohe kunsthistorische Bedeutung des Klosters ist insbesondere der Einflussbereich Johann Jakob Herkomers wesentlich, nach dessen Plänen unter Beteiligung namhafter Künstler die neue stadtbeherrschende Anlage errichtet wurde. 

Darüber hinaus war St. Mang rund 1000 Jahre lang religiöser Mittelpunkt im Ostallgäu; Kloster und Königshof bildeten den Ursprung der mittelalterlichen Stadt Füssen, die als Umschlagplatz für den Italienhandel diente. St. Mang hat in seiner fast tausendjährigen Geschichte als kultureller Kristallisationspunkt und als Mittelpunkt des Glaubenslebens maßgeblich Füssen und die gesamte Region geprägt. Den kunsthistorisch und geschichtlich wertvollen Gebäuden kommt innerhalb Bayerns und Deutschlands ein besonderer Stellenwert zu. Bei dem Kloster handelt es sich um ein national wertvolles Kulturdenkmal.

Die Voraussetzungen für die Antragstellung bei Fördermittelgebern, die nationale Bedeutung fordern, sind daher gegeben.“

Diese hohe Einstufung ist für Füssen eine wichtige und nachhaltige Entscheidung. Sie kann den Zugang zu wichtigen Förderquellen mit einer deutlich höheren Förderung für die anstehenden Sanierungsmaßnahmen eröffnen. Um hierzu aber konkretere Aussagen sowohl zum Sanierungsbedarf als auch zu möglichen Finanzierungen machen zu können, ist eine umfangreiche denkmalschutzfachliche Voruntersuchung nötig. 

Die Vorbereitung dafür wurden in den vergangenen Wochen unter Federführung des Architekturbüros Pfanzelt Architekten aus Lechbruck in Zusammenarbeit mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege und der Städtebauförderung bei der Regierung von Schwaben getätigt. Die dafür voraussichtlich zu erwartenden Kosten sind in der beiliegenden Zusammenstellung enthalten. Diese wurde im Rahmen der Beratung kurz vorgestellt. 

In diesem Zusammenhang wird der schlechte technische und bauliche Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage des Klosterkomplexes in Erinnerung gerufen, der dem Stadtrat in der Sitzung am 18. Mai 2021 vorgestellt und erläutert wurde. Hier besteht aktueller Handlungsbedarf.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt von den notwendigen denkmalschutzfachlichen Voruntersuchungen für das Denkmal von nationaler Bedeutung der ehemaligen Klosteranlage St. Mang Kenntnis und beauftragt und ermächtigt die Verwaltung, hierfür die entsprechenden Zuwendungsanträge zu stellen und nach Bewilligung der Zuwendungen die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke vorzubereiten und dem Stadtrat zur Vergabe vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
220204_RHF_KS_vorprojekt (.pdf)

Datenstand vom 18.10.2022 07:40 Uhr