Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Nach den Entscheidungen des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses am 22. November 2022, wird empfohlen die Straßenreinigungsgebührensatzung anzupassen. 

Bei den Straßenreinigungsgebühren ist eine Neukalkulation für den Zeitraum 2023 bis 2026 notwendig, da der aktuelle vierjährige Kalkulationszeitraum abgelaufen ist. Die Kalkulation wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) in Zusammenarbeit mit der Verwaltung im Jahr 2022 durchgeführt.

Für die Straßenreinigung sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG). Da gemäß § 3 der Straßenreinigungssatzung Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht überschreiten (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG).

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den beiliegenden Entwurf Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Füssen mit Wirkung zum 01.01.2023. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den beiliegenden Entwurf Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Füssen mit Wirkung zum 01.01.2023. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Wolfgang Bader hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Dokumente
2022-11-22 Präsentation Kalkulation Straßenreinigungsgebühr BKPV im HFSK-Ausschuss (.pdf)
2. Änderung Straßenreinigungssatzung_Straßenklassen (.pdf)
Kalkulation_Straßenreinigung_Füssen-ST (.pdf)
Straßenreinigungsgebühren_2. Änderungssatzung zum 01.01.2023 (.pdf)

Datenstand vom 04.01.2024 15:44 Uhr