Neubau eines Wohngebäudes mit Doppelgarage und Nebenräumen, Ernestine-Deml-Straße, Fl. Nr. 1627/5, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 4.5

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche. Das Baugrundstück wird über das private Grundstück FlNr. 1627/7 erschlossen. Der Nachweis des Geh- und Fahrt- und Leitungsrechts liegt bislang nicht vor; dies ist nachzureichen.

Beantragt ist zudem die Errichtung einer abweichenden Dacheindeckung: „Prefadach in anthrazit“. 

Vorgaben lt. Bebauungsplan: Für sämtliche Gebäude (Ausnahme Garagengebäude) sind ausschließlich symmetrische Satteldächer zugelassen (§ 6 Abs. 4 Bebauungsplansatzung). Im Planeinschrieb ist DN 18° bis 24° eingetragen. Die Dacheindeckung hat in naturziegelroter oder brauner Farbe zu erfolgen (§ 6 Abs. 10 Bebauungsplansatzung).

Das Material ist insoweit nicht geregelt und eine Ausführung in Metall (Aluminium) zulässig. Eine Befreiung ist aber hinsichtlich der Farbe erforderlich. Die Befreiung wird wie folgt beantragt und begründet:


Die Abweichung wird als nicht geboten eingestuft.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu der abweichenden Farbgebung mangels Notwendigkeit und aus städtebaulichen Gründen nicht zu erteilen. Dem Bauvorhaben an sich wird zugestimmt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu der abweichenden Farbgebung mangels Notwendigkeit und aus städtebaulichen Gründen nicht zu erteilen. Dem Bauvorhaben an sich wird zugestimmt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2024 10:14 Uhr