Neubau eines Wohngebäudes mit Doppelgarage und Nebenräumen, Ernestine-Deml-Straße, Fl. Nr. 1627/5, Gemarkung Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 08.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche. Das Baugrundstück wird über das private Grundstück FlNr. 1627/7 erschlossen. Der Nachweis des Geh- und Fahrt- und Leitungsrechts liegt bislang nicht vor; dies ist nachzureichen.
Beantragt ist zudem die Errichtung einer abweichenden Dacheindeckung: „Prefadach in anthrazit“.
Vorgaben lt. Bebauungsplan: Für sämtliche Gebäude (Ausnahme Garagengebäude) sind ausschließlich symmetrische Satteldächer zugelassen (§ 6 Abs. 4 Bebauungsplansatzung). Im Planeinschrieb ist DN 18° bis 24° eingetragen. Die Dacheindeckung hat in naturziegelroter oder brauner Farbe zu erfolgen (§ 6 Abs. 10 Bebauungsplansatzung).
Das Material ist insoweit nicht geregelt und eine Ausführung in Metall (Aluminium) zulässig. Eine Befreiung ist aber hinsichtlich der Farbe erforderlich. Die Befreiung wird wie folgt beantragt und begründet:
Die Abweichung wird als nicht geboten eingestuft.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu der abweichenden Farbgebung mangels Notwendigkeit und aus städtebaulichen Gründen nicht zu erteilen. Dem Bauvorhaben an sich wird zugestimmt.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu der abweichenden Farbgebung mangels Notwendigkeit und aus städtebaulichen Gründen nicht zu erteilen. Dem Bauvorhaben an sich wird zugestimmt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 10:14 Uhr