Bebauungsplan W 40 - Kemptener Straße; Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Aufhebungsverfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.05.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Bebauungsplan W 40 stellt die Grundlage für die Verlagerung der Fa. NORMA vom bisherigen Standort und die begleitende Ansiedlung weiterer geeigneter Handelsmärkte dar. Der Satzungsbeschluss wurde am 02.08.2022 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in Kraft.

Mit dem Projektträger wurde die Umsetzung in einem städtebaulichen Vertrag geregelt. 
Die Bauanträge für die Gebäude wurden gestellt. Die Genehmigung für das nördliche Gebäude mit Getränke- und Biomarkt wurde schon erteilt; für den Lebensmittel- und Tierbedarfsmarkt im südlichen Gebäude steht sie noch aus.  

Zwischenzeitlich ist die Gefahr eingetreten, dass der Projektträger aus wirtschaftlichen Gründen die vertragskonforme Umsetzung aller Voraussicht nach nicht mehr gewährleisten kann.
Bei einer geänderten Belegung der Marktflächen wären die Ziele der Einzelhandelsbegutachtung und im weiteren Sinn des ISEK gefährdet. 

Um dies zu sichern und die rechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich des Vertrages dahingehend neu zu fassen ist es geboten, den Bebauungsplan ggf. aufzuheben und nach Anpassung neu aufzustellen. 

Plan des betroffenen Bereichs (Flur Nr. 746/3, 747 und 747/5 Gmkg. Füssen): 
Inwieweit dies zu Entschädigungsansprüchen führen kann ist während des Verfahrens zu prüfen. 

Dahingehend vorrangig zu verfolgende Lösung wird sein, eine Übernahme der Projektträgerschaft durch einen Rechtsnachfolger zu erreichen, der die bisherigen vertraglichen Regelungen inhaltsgleich oder in verbesserter Form übernimmt.

Das ansonsten durchzuführende Aufhebungsverfahren ist über eine Veränderungssperre zu sichern (separater Beschluss).

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Einleitung eines Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes W 40 – Kemptener Straße. Ziel ist, auf Sicht hin die Belegung mit Handelsflächen in einer Weise sicherzustellen, die den Zielen des ISEK entspricht und die daraus abgeleitete Umsiedlung der Fa. NORMA beinhaltet. 

Soweit sich die städtebauliche Zielsetzung mit der Übernahme der Projektträgerschaft durch einen Rechtsnachfolger erreichen lässt, der die bisherigen vertraglichen Regelungen inhaltsgleich oder in verbesserter Form übernimmt, bleibt die Einstellung des Aufhebungsverfahrens vorbehalten.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Einleitung eines Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes W 40 – Kemptener Straße. Ziel ist, auf Sicht hin die Belegung mit Handelsflächen in einer Weise sicherzustellen, die den Zielen des ISEK entspricht und die daraus abgeleitete Umsiedlung der Fa. NORMA beinhaltet. 

Soweit sich die städtebauliche Zielsetzung mit der Übernahme der Projektträgerschaft durch einen Rechtsnachfolger erreichen lässt, der die bisherigen vertraglichen Regelungen inhaltsgleich oder in verbesserter Form übernimmt, bleibt die Einstellung des Aufhebungsverfahrens vorbehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Simon Hartung hat wegen kurzer Abwesenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 17.11.2023 09:03 Uhr