Klage gegen Baugenehmigung Flüchtlingsheim Hiebelerstr.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 17.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Leider wurde das Vorhaben „Umnutzung zu einem Flüchtlingsheim“ in der Hiebelerstraße vor der uns geforderten Fiktionsfrist seitens LRA OAL genehmigt und die Belange der Kommune überhaupt nicht berücksichtigt werden, zeigt, was man von uns hält bzw. wie hier das Vorgehen bewusst gewählt wurde. 

Im Nachgang möchte sich das Bauamt des LRA OAL darauf berufen, dass die gesetzliche Fiktionsfrist bei einem Flüchtlingsheim doch eine andere sei (kürzer) und der 07.01.2025 nun obsolet sei… 

Unserer Rechtsauffassung nach ist dies eine bewusste Täuschung der Fiktionsfrist, um eine Rückmeldung/Einvernehmensverweigerung von der Kommune auszuschließen. 
Wir hatten am 03.12.2024 ganz klar eine Ablehnung, mit ergänzender Veränderungssperre beschlossen. Eine ausführliche Presseberichterstattung wurde ebenfalls durch die lokalen Medien getätigt, diese auch die Mitarbeiter im Landratsamt kennen. 

Selbstverwaltungsrecht verletzt! 
Unsere Stadt mit rund 16.300 Einwohnern musste bisher weitaus mehr Asylbewerber und Flüchtlinge aus diversen Ländern aufnehmen, unterbringen und versorgen als die meisten anderen Kommunen im Landkreis. „Wir sehen darin das Selbstverwaltungsrecht als Kommune verletzt. Das ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz“, so unsere Rechtsauffassung. 

Belastungsgrenze erreicht!
Wir sind an der Belastungsgrenze angekommen! Die Unterbringung der 89 Flüchtlinge im Obi war das letzte Maß der Möglichkeit, mehr geht nicht. 
Nun mit weiteren 135 Flüchtlingen in der Hiebelerstraße sind unsere Belastungsgrenzen um 135 Flüchtlinge überschritten! 

Anspruch auf Kinderbetreuung und Schulplatz
Jede Familie, jeder EU-Bürger, die sich bei uns anmelden, haben einen Anspruch auf Kinderbetreuung und einen Schulplatz. 
Wir haben in den letzten zwei Jahren zusätzliche Kinderbetreuungsgruppen und Schulklassen in Grund- und Mittelschule implementiert, wir haben nicht genügend Personal für eine Betreuung. 
Ich bedauere, dass die Appelle an andere Kommunen im Landkreis, die weniger Flüchtlinge unterbringen müssen, erfolglos gewesen sind. 
Dabei brauchen wir bei dieser riesigen Herausforderung die Solidarität innerhalb der kommunalen Familie. Jeder muss ran! 
Wenn der Anteil in der Gruppe mit Kindern mit Migrationshintergrund zu groß ist und eine Verständigung über die Sprache nur schwer möglich ist, ist dies für die Erzieher und Kinder eine unhaltbare Situation. 
Es gebe immer wieder lange Wartelisten für den Kindergarten und die Krippen.

So schön es für die beiden Eigentümer in der Hiebelerstraße und ehemaligen Obi ist, nun eine Gelddruckmaschine auf Kosten des Steuerzahlers zu haben, so schlimm ist die Situation für uns als Kommune und das werden wir nicht mittragen können.
Aufgrund der 4-Wochen Frist, müssen die folgenden drei Punkte noch vor dem Jahreswechsel angestoßen werden. 


Wir hatten bereits angekündigt, dass wir mit dem ehemaligen Obi Markt alle Kapazitäten erschöpft haben, daher erbitten wir in der Stadtratssitzung um folgenden Beschluss: 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung …
  1. … Klage gegen den Baugenehmigungsbescheid „Flüchtlingsunterkunft Hiebelerstraße“ beim Verwaltungsgericht einzureichen
  2. … eine rechtsaufsichtliche Überprüfung der Baugenehmigung bei der Regierung von Schwaben gegen das Bauamt des Landratsamt Ostallgäu einzureichen
  3. … Klage gegen den Freistaat Bayern vor dem Verwaltungsgericht gegen die Umverteilung von Flüchtlingen im Landkreis Ostallgäu, genauer nach Füssen (Kapazitätsgrenze) einzureichen.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung …
  1. … Klage gegen den Baugenehmigungsbescheid „Flüchtlingsunterkunft Hiebelerstraße“ beim Verwaltungsgericht einzureichen
  2. … eine rechtsaufsichtliche Überprüfung der Baugenehmigung bei der Regierung von Schwaben gegen das Bauamt des Landratsamt Ostallgäu einzureichen
  3. … Klage gegen den Freistaat Bayern vor dem Verwaltungsgericht gegen die Umverteilung von Flüchtlingen im Landkreis Ostallgäu, genauer nach Füssen (Kapazitätsgrenze) einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
2024-12-03 PBUV Beschluss Vorabzug (.pdf)
Satzung Veränderungssperre zur achten Änderung des B-Plans W 20 (.pdf)

Datenstand vom 25.03.2025 15:54 Uhr