Die Kindergartengebühren für den Besuch des städt. Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See wurden zuletzt zum 1. September 2023 mit monatlichen Betreuungsgebühren ab 160 € erhöht (mit Gebührenschritten von 10 € je Buchungsstunde).
Das Landratsamt Ostallgäu hat in seiner letzten rechtsaufsichtlichen Behandlung vom 12.04.2024 zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 hingewiesen, dass mit einem Fehlbetrag von 3,2 Mio. € hiervon allein 63,7 % auf die Kindertageseinrichtungen entfallen. Bei erwarteten Ausgaben von 6,8 Mio. € und Einnahmen von nur 3,5 Mio. € ergibt sich hier ein Kostendeckungsgrad von 53,4 %. Für die nähere Zukunft ist zwingend eine Verbesserung der Einnahmen-/Ausgabensituation anzustreben, worauf wir bereits bei der letzten Erhöhung zum 01.09.2023 hingewiesen haben.
Wir haben seinerzeit zugesichert, die Betreuungsgebühren nicht schon 2024, sondern erst 2025 wieder zu erhöhen.
Über die Gebührenerhöhung haben wir den Elternbeirat des städt. Kindergartens Zwergenburg mit Schreiben vom 04.11.2024 informiert (Art. 14 Abs. 2 BayKiBiG – Informations- und Anhörungspflicht) (s. auch Anhang). Einer Zustimmung des Elternbeirats bedarf es nicht. Entscheidungen des Trägers der Kindertageseinrichtung besitzen auch im Falle eines gegenteiligen Votums des Elternbeirats Rechtsgültigkeit. Der Träger kann seine Gebühren eigenverantwortlich festlegen.
Eine weitere Anpassung der Gebühren wird aufgrund der Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde als sachgerecht erachtet, auch vor dem Hintergrund des Landeszuschusses in Höhe von 100 € zu den Betreuungsgebühren von Kindergartenkindern (seit 01.04.2019), welcher zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der Eltern führt. Darüber hinaus werden Betreuungskosten über § 16 a SGB II übernommen, sonstige Kosten wie z.B. Verpflegung, Ausflüge, Vereinsbeiträge über § 28 SGB II.
Auch die Leitungen und Träger der anderen Füssener Kindergärten wurden in einer Rundmail am 19.09.2024 und nochmals im letzten Jour fixe am 23.10.2024 über eine Gebührenerhöhung zum 1. September 2025 informiert und es wurde zugesichert, auch in ihren Einrichtungen die Gebühren lt. Stadtratsbeschluss zu erheben. Es soll auf alle Fälle weiterhin gewährleistet sein, dass in allen Füssener Kindertageseinrichtungen wie bisher die gleichen Gebühren erhoben werden.
In diesem Jour fixe wurde gebeten, dass aufgrund der Bedeutung und Wichtigkeit die Stadt die Elternbeiratsvorsitzenden sowie ihre Vertreter aller Füssener Kindertageseinrichtungen (Kindergärten und Kinderkrippen) zu einer gemeinsamen Besprechung einlädt. Diese Besprechung hat am 27.11.2024 in größerer Runde im Rathaus stattgefunden. Es waren neben einigen Leiterinnen die Elternbeiräte bzw. die Vorsitzenden und ihre Vertreter aller 7 Kindergärten vor Ort und es wurde ausführlich beiliegende Kostenaufstellung mit allen Einnahmen und Ausgaben (Excel-Liste) aus dem Jahre 2023 erläutert.
Die Elternbeiräte waren sehr erfreut über diese Aufklärung und die Verwaltung konnte sich mit allen Anwesenden letztendlich auf folgende Gebührenerhöhung einigen:
Zum 01.09.2025 Erhöhung der Betreuungsgebühr um monatlich 20 € sowie
zum 01.09.2026 Erhöhung der Betreuungsgebühr um monatlich weitere 20 €.
Ursprünglich war geplant, zum 01.09.2025 die Betreuungsgebühr um monatlich 40 € zu erhöhen mit weiteren Gebührenerhöhungen 2027 und 2029.
Das weitere Vorgehen ab September 2027 wird in zwei Jahren wieder mit allen Elternbeiräten besprochen.
Für die Anpassung der Betreuungsgebühren ist die Kindergartengebührensatzung vom 29.09.2021, zuletzt geändert am 01.02.2023, entsprechend zu ändern. Es wird folgende Satzungsänderung vorgeschlagen:
„Zweite Satzung zur Änderung
der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren
für den Besuch des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See
(Kindergartengebührensatzung)
Die Stadt Füssen erlässt aufgrund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98), folgende Satzung:
§ 1 Änderungen
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See (Kindergartengebührensatzung) vom 29.09.2021, zuletzt geändert am 01.02.2023, wird wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:
§ 4
Höhe der Besuchsgebühr
(2) Die Gebühr beträgt monatlich pro Kind bei einer Betreuung in einer Kindergartengruppe zur vorwiegenden Betreuung von Kindern ab Vollendung des dritten Lebensjahres
bei einer täglichen
Buchungszeit von
mehr als 3 bis 4 Stunden 180,00 €
mehr als 4 bis 5 Stunden 190,00 €
mehr als 5 bis 6 Stunden 200,00 €
mehr als 6 bis 7 Stunden 210,00 €
mehr als 7 bis 8 Stunden 220,00 €
mehr als 8 bis 9 Stunden 230,00 €
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. September 2025 in Kraft.
Ein Jahr später tritt dann die Dritte Änderungssatzung wie folgt in Kraft:
„Dritte Satzung zur Änderung
der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren
für den Besuch des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See
(Kindergartengebührensatzung)
§ 1 Änderungen
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See (Kindergartengebührensatzung) vom 29.09.2021, zuletzt geändert am 18.12.2024, wird wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:
§ 4
Höhe der Besuchsgebühr
(2) Die Gebühr beträgt monatlich pro Kind bei einer Betreuung in einer Kindergartengruppe zur vorwiegenden Betreuung von Kindern ab Vollendung des dritten Lebensjahres
bei einer täglichen
Buchungszeit von
mehr als 3 bis 4 Stunden 200,00 €
mehr als 4 bis 5 Stunden 210,00 €
mehr als 5 bis 6 Stunden 220,00 €
mehr als 6 bis 7 Stunden 230,00 €
mehr als 7 bis 8 Stunden 240,00 €
mehr als 8 bis 9 Stunden 250,00 €
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. September 2026 in Kraft.