In der Stadtratssitzung vom 24.09.2024 fand die erste Vorberatung zum Haushalt 2025 sowie den Finanzplanungsjahren 2026 bis 2028 für den Vermögenshaushalt statt. Die Änderungen der Haushaltsansätze gegenüber der letzten Sitzung wurden farblich hervorgehoben. Bis zur Sitzung selbst wird auch ein erster Entwurf des Verwaltungshaushalts mit den bis dahin vorliegenden Zahlen vorliegen und dem Gremium präsentiert.
Auf dieser Basis soll dann in der Sitzung des HFSK am 10.12.2024 die Diskussion über den Gesamthaushalt fortgeführt werden.
Die vergangenen 10 Jahre waren geprägt durch fortwährendes Wirtschaftswachstum.
Aktuell richtet sich das Land auf eine lange Durststrecke ein, in der das reale Bruttoinlandsprodukt pro Kopf praktisch nicht mehr wächst (siehe Pressemitteilung vom Deutschen Städtetag vom 24.10.2024).
Diese Entwicklung hat mittelbar auch Einfluss auf die Finanzen der Stadt Füssen.
Es ist damit zu rechnen, dass Steuern und Zuweisungen sich der Wirtschaftsentwicklung anpassen. Deshalb ist es umso wichtiger, jetzt noch zu investieren, um so lange wie möglich die nötigen Zuweisungen zu erhalten. Dieser Gedanke spiegelt sich in der Investitionsplanung wider. Die Themen Infrastruktur, Bildung, Energie und Digitalisierung stehen hier im Mittelpunkt.
Dieses Vorgehen ist für die Stadt Füssen gerade aufgrund der niedrigen Finanzkraft wichtig. Überdurchschnittlich hohe Förderquoten für die Investitionsmaßnahmen sind für die nächsten Jahren besonders bedeutsam.
In der Kameralistik werden Investitionen im Jahr der Mittelausgaben komplett berücksichtigt. Ein anderes Bild würde sich ergeben, wenn lediglich die Abschreibungen auf die Eigenanteile der Investitionen gebucht würden. Insoweit benachteiligt die Kameralistik eine fortschrittliche Vermögensdarstellung.
Schaut man sich den Entwurf der „Agenda 2035“ der führenden Managementberatungen (siehe Handelsblatt vom 12.10.2024) an, stellt man fest, dass die Stadt Füssen durch Investitionen in Energie, Bildung und Infrastruktur bereits erste Schritte dieses Konzeptes geht.
Die Konsolidierung des Vermögens- und Verwaltungshaushaltes wird auch weiterhin ein Kraftakt sein. Die Fortschreibung des Konsolidierungsplanes wird mit Sorgfalt betrieben.
Bis zur Sitzung selbst wird auch ein erster Entwurf des Verwaltungshaushalts mit den bis dahin vorliegenden Zahlen vorliegen und dem Gremium präsentiert.