Aktueller Sachstand zur Haushaltsgenehmigung & Anpassung Beschluss: Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2025 sowie Finanzplanung für die Jahre 2026 - 2028
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 28.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aktueller Sachstand zur Haushaltsgenehmigung:
Das Genehmigungsverfahren für den Haushalt sieht momentan sehr positiv aus, und wir können optimistisch sein, dass eine Genehmigung voraussichtlich Anfang Februar erteilt wird.
Allerdings hat sich herausgestellt, dass wir die Verpflichtungsermächtigung aus dem Verwaltungshaushalt in Höhe von 100.000 € formell streichen müssen.
§ 3 der Satzung ist entsprechend zu ändern.
Im Vorbericht des Haushalts 2025 wurde die Änderung ebenfalls berücksichtigt.
Die geänderte Satzung, der geänderte Vorbericht sowie die Haushaltsunterlagen sind der Rechtsaufsichtsbehörde (LRA) zu übermitteln.
Dies bedeutet, dass ein erneuter Beschluss des Stadtrats erforderlich ist, da der bisherige Beschluss leider nicht ausreicht, um die Änderung ohne diese formale Anpassung vorzunehmen.
Die angepassten Haushaltsunterlagen befinden sich vollständig im Anhang.
Wir halten Sie weiterhin über die Entwicklungen auf dem Laufenden und danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt nochmals die Haushaltssatzung, den Vorbericht sowie die Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für das Haushaltsjahr 2025 als Satzungen mit den angepassten Verpflichtungsermächtigungen.
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die vorgelegte Finanzplanung der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für die Jahre 2026 – 2028 als Grundlage für die Finanzwirtschaft.
Die Verwaltung wird ermächtigt Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Haushaltsplans zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Waldmann ist nicht schlüssig warum im Areal Füssen-Nord (welches zum Thema Haushaltsgenehmigung ebenfalls Bestandteil ist) kein Wohnbau betrieben wird.
Es gab einige Gründe für die Zurückweisung des Baugebietes. Die Regierung von Schwaben forderte ein Grünflächenkataster. Die Infrastruktur müsste in Füssen in allen Bereichen erweitert werden. Tourismusentwicklungskonzepte und Statistiken erstellt werden. Außerdem hatte ein Immissionsgutachten ergeben, dass hier kein Wohngebiet möglich wäre. Der Flugbetrieb in diesem Bereich war ein weiteres Argument gegen eine Erschließung, erläuterte der Rathauschef.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt nochmals die Haushaltssatzung, den Vorbericht sowie die Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für das Haushaltsjahr 2025 als Satzungen mit den angepassten Verpflichtungsermächtigungen.
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die vorgelegte Finanzplanung der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für die Jahre 2026 – 2028 als Grundlage für die Finanzwirtschaft.
Die Verwaltung wird ermächtigt Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Haushaltsplans zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Datenstand vom 25.03.2025 16:44 Uhr