Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 03.06.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Planung
Geplant ist ein größerer Ersatzbau für das bestehende Mehrfamilienhaus, das sich baulich in einem schlechten Zustand befindet und aktuell bereits leer steht.
Vorgesehen ist eine Modulbauweise in Massivholz. Die Fassaden sollen unter Berücksichtigung entsprechender Schutzmaßnahmen zu ca. 50% eine Begrünung erhalten. Die Wohnungen sind überwiegend mit Flächen bis zu 30 qm geplant. Damit erreicht werden soll die Bezahlbarkeit auch für Mieter wobei die Zielgruppe Beschäftigte bei der Bundeswehr und im Gesundheitsbereich sind.
Die Wohnungen sind barrierefrei geplant. Angedacht sind dabei auch Bereiche für betreute Wohngruppen für Senioren in Kooperation mit den ortsansässigen Pflegediensten.
Grunderwerb
Das Konzept beinhaltet den Vorschlag zum Erwerb einer Teilfläche aus dem westlichen Straßengrundstück der Basilius-Sinner-Straße. Die Straße befindet sich auf ganzer Länge in der westlichen Hälfte des c. 14 m breiten städtischen Grundstücks Fl.Nr. 870 Gmkg. Füssen. Die östliche Hälfte ist ein Grünzug. Eine zwingende Notwendigkeit für die Beibehaltung der Grünfläche als städtisches Eigentum ist nicht erkennbar. Ein Ausbau der Straße mit Verbreiterung ist weder vorgesehen noch nötig. Die ortsbildprägende Baumreihe erscheint allerdings erhaltenswert.
Aus Sicht der Verwaltung ist insoweit eine Lösung wie folgt vorstellbar:
- Erhalt von ca. 6,5 m Breite im städtischen Eigentum
- Veräußerung der östlichen Hälfte auf der Länge des Baugrundstücks an die Antragstellerin (ca. 220 qm).
- Die genauen Maße richten sich nach den im Detail zu erfassenden örtlichen Verhältnissen.
- Erhaltung der straßenbegleitenden Baumreihe bzw. zumindest teilweise Wiederherstellung, soweit die vollständige Erhaltung durch das Bauvorhaben nicht möglich ist oder der Zustand eine Ersatzpflanzung nahelegt.
Öffentliche Leitungstrassen für Wasser und Kanal befinden sich nicht im betroffenen Bereich. Die Leitungen verlaufen innerhalb der Straßentrasse. In den Grün- und Parkflächen befinden sich nur die Hausanschlüsse, die dann auf Privatgrund liegen würden. Rechtliche Sicherungen sind nicht erforderlich.
Bebauungsplan bzw. § 34 BauGB
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes W 86 E. Von der Veränderungssperre kann eine Ausnahme zugelassen werden, soweit keine Ferien- oder Zweitwohnungen entstehen. Das Nutzungskonzept beschreibt auf Seite 8, dass dies nicht vorgesehen ist.
Da nur ein einfacher Bebauungsplan mit Regelung der Art der baulichen Nutzung vorgesehen ist richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit im Übrigen nach § 34 BauGB. Iin Teilen ist die Umgebung durch großformatige Baukörper geprägt, so dass sich das Vorhaben insoweit einfügt (siehe Lageplan 1:1.000). Die Höhe ist mit drei Vollgeschoßen geplant, wobei oberhalb des 2. OG bereits das Dach ohne weiterem Kniestock liegt. Die maximale Firsthöhe liegt damit bei 11,18 m.
Lt. Satzung ist der Nachweis einer Kinderspielplatzfläche von 175 qm erforderlich. Lt. Plan werden 150,95 qm = 151 qm nachgewiesen. Die fehlende Fläche von 24 qm ist abzulösen.
Alternativ beantragt wird eine Befreiung von der Ablösepflicht.
Begründung: Es sind größtenteils sehr kleine Wohnungen geplant, die nicht für die Bewohnung von Familien mit Kindern geeignet sind.
Dies ist richtig, allerdings ist es auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass in den ca. 20 Einzimmerappartements alleinstehende Elternteile mit Kleinkind wohnen, welches noch kein eigenes Zimmer benötigt, bei denen aber trotzdem eine Spielplatzfläche für Kleinkinder notwendig ist.
KFZ-Stellplätze: 1 Stellplatz wird oberirdisch statt zusätzlich in der Tiefgarage nachgewiesen (Abweichung) und ein fehlender Stellplatz ist abzulösen.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.05.2024:
Das Vorhaben wird sich nach vorläufiger Einschätzung einfügen und grundsätzlich genehmigungsfähig sein.