Nutzungsänderung der ehemaligen Kinderzimmer in Whg. 1b vom Wohneigentum zur Ferienwohnung, Ringweg 24, Fl.Nr. 178/17, Gemarkung Hopfen am See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.06.2024 ö beschliessend 3.3.6

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 21.05.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Eine der Wohnungen des Mehrfamilienhauses soll in eine kleinere dauergenutzte Wohnung und eine Ferienwohnung aufgeteilt werden. 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist nach § 34 BauGB ausnahmsweise genehmigungsfähig. Der in solchen Fällen mehrfach angewandte Maßstab einer Befürwortung durch den Ausschuss, wenn maximal ein Drittel der Zahl der Wohneinheiten und der Wohnfläche betroffen sind und im Gebiet keine Häufung von Fällen vorliegt, wird eingehalten. 

Stellplätze sind nach den zahlenmäßigen Anforderungen der Satzung ausreichend nachgewiesen.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.05.2024:
Das Vorhaben wird einschließlich der notwendigen Ausnahme grundsätzlich genehmigungsfähig sein, weil die ausnahmebedürftige Nutzung als untergeordnet einzustufen ist.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der notwendigen Ausnahme nicht zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Christoph Weisenbach führt aus, wenn er den Grundrissplan ansehe, handelt es sich um die Einheiten 1A und 1B, die Einheit 1A ist dabei eine in sich abgeschlossene Einheit, mit Abgeschlossenheitsbescheinigung. Bei zusätzlicher Betrachtung der Einheit 1B, ist diese ebenfalls abgeschlossen. Außerdem besteht eine weitere Einheit 1D in diesem Bereich. 
Es bestehen diverse Schlafzimmer und Wohnzimmer. Zusätzlich schildert Christoph Weisenbach, dass der Stellplatznachweis widersprüchlich sei. 

Armin Angeringer teilt mit, die Stellplätze sind genehmigt.

Martin Dopfer erkundigt sich, ob dies ein Mehrfamilienhaus mit verschiedenen Eigentümern sei. Kann hierbei eine Ferienwohnung genehmigt werden, so dass weitere Eigentümer keine Ferienwohnung im Mehrfamilienhaus mehr genehmigen lassen können.

Armin Angeringer informiert, dass es auf die Eigentumsverhältnisse nicht ankommt.

Jürgen Doser erwidert, das geht nicht, wenn ein anderer Eigentümer des Mehrfamilienhauses eine Ferienwohnung genehmigen lassen möchte, ist das nicht mehr möglich.

Armin Angeringer teilt mit, dass Baugesetzbuch legt, dazu fest das ausnahmsweise Ferienwohnungen zugelassen werden können. Auf die Eigentumsverhältnisse wird kein Bezug genommen. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter kommt zum Schluss, dass kommunale Einvernehmen wird, nicht erteilt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der notwendigen Ausnahme nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.10.2024 12:07 Uhr