Einfacher Bebauungsplan W 36 E – Venetianerwinkel; Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 10.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.09.2024 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 06.09.2022 den einfachen Bebauungsplan W 36 E – Venetianerwinkel aufzustellen. Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.

Auszuschließen ist auch die Nutzung als Nebenwohnsitz. Dies wird durch die Festsetzung erreicht, dass Wohngebäude ausschließlich mit Wohnungen zum Dauerwohnen für Personen, die auf Dauer den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in der Stadt Füssen haben, zulässig sind.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte in öffentlicher Sitzung am 02.07.2024 den Entwurf des Bebauungsplans und beauftragte die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB wird angewendet.

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde in der Zeit vom Freitag, 19.07.2024 bis Montag, 19.08.2024 im Internet veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit lag der Entwurf in derselben Zeit im Rathaus der Stadt Füssen (Lechhalde 3, 87629 Füssen), im Flur des ersten Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden erfolgte gleichzeitig. 

Eingegangene Stellungnahmen: 

  1. Regionaler Planungsverband Allgäu, Stellungnahme vom 02.08.2024:
Regionalplanerische Belange stehen nicht entgegen.

  1. Landratsamt Ostallgäu, Stellungnahme vom 19.08.2024:
„von Seiten des Landratsamtes Ostallgäu erfolgt keine Äußerung zur vorgelegten Bauleitplanung.“

  1. Regierung von Schwaben, Stellungnahme vom 01.08.2024:
„landesplanerische Belange stehen o.g. Bauleitplanvorhaben der Stadt Füssen nicht entgegen.“ 

Abwägung

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Eine weitergehende inhaltliche Behandlung oder Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Ergebnis aus der Beteiligung der Öffentlichkeit

Stellungnahmen sind nicht eingegangen. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs- Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den einfachen Bebauungsplan W 36 E – Venetianerwinkel in der Fassung vom 10.09.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Beschluss

Der Planungs- Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den einfachen Bebauungsplan W 36 E – Venetianerwinkel in der Fassung vom 10.09.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
W 36 E - Satzung und Begründung 20240910 (.pdf)

Datenstand vom 09.10.2024 07:39 Uhr