Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 28.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 26.11.2019 hat der Stadtrat die 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Brand-Mühlbach“ beschlossen. Der betroffene Bereich soll zukünftig als Sonderbaufläche dargestellt werden (bisherige Darstellung: Moor). Dadurch werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich geschaffen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.10.2020 den Vorentwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Brand-Mühlbach“ gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung lag in der Zeit vom Montag, 16.11.2020 bis Donnerstag, 17.12.2020 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gleichzeitig beteiligt.
Im Rahmen weiterer Beratungen wurde eine Umplanung gefordert. Diese wurde vorgenommen und ein reduzierter Vorschlag liegt als Entwurf vor.
Hinsichtlich der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung ist es dennoch geboten, eine entsprechende Abwägung vorzunehmen (siehe Anlage im Ratsinformationssystem) und die Eingaben zu beantworten.
Beschlussvorschlag
- Abwägung mit Einzelbeschlüssen gemäß Anlage.
Der Stadtrat billigt den Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Brand-Mühlbach“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen in der Fassung vom 28.02.2023.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Im Verlauf der Beratung wurde von einigen Mitgliedern der Inhalt des städtebaulichen Vertrages hinterfragt. Bauamtsleiter Armin Angeringer wies darauf hin, dass die Unterschriftsfassung nun vorliege, aber noch nicht unterzeichnet wurde. Auf Nachfrage erklärte er, dass es entgegen der vom Stadtrat beschlossenen Fassung noch geringere Abänderungen gegeben habe, die aber vom Stadtratsbeschluss gedeckt sind.
Es wurden aus dem Stadtratsgremium Bedenken geäußert, jetzt schon die Bauleitplanung auf den Weg zu bringen, zumal ja die aktuelle Fassung des städtebaulichen Vertrages gegenüber dem Stadtratsbeschluss nochmals abgeändert worden sein soll.
Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter schlug daraufhin vor, erst den städtebaulichen Vertrag dem Stadtrat zur finalen Beschlussfassung / Genehmigung vorzulegen, diesen dann zu unterzeichnen und erst anschließend das Verfahren der Bauleitplanung fortzuführen. Damit bestand Einverständnis.
Beschluss
- Abwägung mit Einzelbeschlüssen gemäß Anlage.
Der Stadtrat billigt den Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Brand-Mühlbach“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen in der Fassung vom 28.02.2023.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nach Freigabe des städtebaulichen Vertrages durch den Stadtrat und dessen Abschluss durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
Dokumente
02b 230228 E FNPae-Brand-Mühlbach PLAN (.pdf)
02c 230228 E FNPae-Brand-Mühlbach TEXT (.pdf)
02d 230228 E FNPae-Brand-Mühlbach UB (.pdf)
2023-03-28_TÖB 1-Abwägung-FNP Oefftl (.pdf)
230320_TÖB 1-Abwägung-FNP Oefftl (.pdf)
Datenstand vom 02.10.2024 16:36 Uhr