Bebauungsplan N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest, erste Änderung; Aufstellungsbeschluss, Billigung des Entwurfs und Verfahrensbeschluss (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt

Aktuell wird die Grund- und Mittelschule Füssen generalsaniert. Hierfür wurde der Bebauungsplan N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest aufgestellt und erhielt im Jahre 2021 seine Rechtskraft. Für den ruhenden Verkehr war im rechtskräftigen Bebauungsplan N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest bisher eine Tiefgarage unterhalb des Schulgebäudes vorgesehen. In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 13.12.2022 fand eine Beratung über Varianten des Verkehrskonzepts statt. Als Lösung zur Weiterverfolgung wurde die Variante 01 mit 23:0 Stimmen beschlossen.


Damit wird die Errichtung einer Tiefgarage nicht weiterverfolgt. Stattdessen sind oberirdische Flächen für den ruhenden Verkehr in der unmittelbaren Umgebung vorgesehen. Die Stellplatzpflicht im Sinne des Art. 47 Abs. 3 BayBO lässt zu, die notwendigen Stellplätze statt auf dem Baugrundstück auch auf geeigneten Flächen in der Nähe des Baugrundstückes herzustellen. 

Das Planungsziel im Umgang mit dem ruhenden Verkehr hat sich damit für den Bebauungsplan in seinen Grundzügen geändert, was dessen Überarbeitung notwendig macht.

Durch die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird der Geltungsbereich um die Bereiche ergänzt, in denen die Flächen für den ruhenden Verkehr festgesetzt sind. Die Erweiterung bezieht sich auf Teilflächen der Hilteboldstraße im Westen, auf Teilflächen der Augsburger Straße im Osten sowie Teilflächen der Bürgermeister-Wallner-Straße und Teilflächen der Straße An der Bildsaul im Süden. 

Die sonstigen Grundzüge und Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes bleiben unverändert und behalten weiterhin ihre Gültigkeit. 

Die Änderung kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung / Nachverdichtung) durchgeführt werden. Das vorgesehene Plangebiet erstreckt sich über eine Fläche von ca. 2,2 ha. 



Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplans N 73 E - Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest. 

Ziel der Planänderung ist das vom Stadtrat beschlossene geänderte Verkehrskonzept, nach welchem die Errichtung einer Tiefgarage beim Umbau der Grund- und Mittelschule nicht weiterverfolgt wird. Stattdessen sind oberirdische Flächen für den ruhenden Verkehr in der unmittelbaren Umgebung festzusetzen. Hierbei wird der Geltungsbereich um die betroffenen Flächen erweitert um 

  • Teilflächen der Hilteboldstraße im Westen, 
  • Teilflächen der Augsburger Straße im Osten sowie 
  • Teilflächen der Bürgermeister-Wallner-Straße und 
  • Teilflächen der Straße An der Bildsaul im Süden. 

Auf den obenstehenden Lageplan mit geändertem Geltungsbereich (blau gestrichelte Linie) wird Bezug genommen.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Billigung des Entwurfs der ersten Änderung des Bebauungsplanes N 73 E in der Fassung vom 04.07.2023 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplans N 73 E - Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest. 

Ziel der Planänderung ist das vom Stadtrat beschlossene geänderte Verkehrskonzept, nach welchem die Errichtung einer Tiefgarage beim Umbau der Grund- und Mittelschule nicht weiterverfolgt wird. Stattdessen sind oberirdische Flächen für den ruhenden Verkehr in der unmittelbaren Umgebung festzusetzen. Hierbei wird der Geltungsbereich um die betroffenen Flächen erweitert um 

  • Teilflächen der Hilteboldstraße im Westen, 
  • Teilflächen der Augsburger Straße im Osten sowie 
  • Teilflächen der Bürgermeister-Wallner-Straße und 
  • Teilflächen der Straße An der Bildsaul im Süden. 

Auf den obenstehenden Lageplan mit geändertem Geltungsbereich (blau gestrichelte Linie) wird Bezug genommen.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Billigung des Entwurfs der ersten Änderung des Bebauungsplanes N 73 E in der Fassung vom 04.07.2023 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
05442-405-KCK_BBP_Satzung_Änderung Entwurf (.pdf)
2022-11-07 Verkehrswegekonzept_Stellplätze_gem. Beschluss StR vom 13.12.2023 (.pdf)
2022-12-13 StR Beschluss (.pdf)
5442-405-KCK_Ausgleichsbilanzierung (.pdf)
5442-405-KCK_BP_Entwurf-A1 (004) (.pdf)
Lageplan Geltungsbereich_Änderung Entwurf (.pdf)

Datenstand vom 04.10.2024 11:29 Uhr