Das Bürgerbegehren am 09. Juni 2024 zum Erhalt des Dreitannenbichl kam zu folgenden Ergebnis:
Wahlberechtigte: 12.260
Abgestimmt: 5.731 (46,74%)
Ja: 3.847 (31,38%/67,12%)
Nein: 1.884 (15,37%/32,88%)
Keine Abstimmung 6.529 (53,25%)
53,25%, also 6.529 der Wahlberechtigten haben keine Stimme abgegeben, 31,28% der Wahlberechtigten sind für den Erhalt und 15,37% sind gegen den Erhalt des Dreitannenbichls als Grünfläche. Die Wahlbeteiligung somit leider deutlich unter der Europawahl.
Abhängig von der Einwohnerzahl der Stadt brauchte es beim Bürgerentscheid ein Zustimmungsquorum von 20%, also von 12.260, 2.452 Stimmen, diese wurden erfüllt.
Somit erfüllt der Bürgerentscheid das Zustimmungsquorum, dies entspricht einem Beschluss des Stadtrats und darf ein Jahr lang nicht vom Stadtrat abgeändert werden. Danach kann der Tagesordnungspunkt wieder behandelt werden.
Dem Wählerwillen möchten, können und werden wir nachkommen. Der Bürger hat sich für den Erhalt des Dreitannenbichls als Grünfläche ausgesprochen.
Hierzu hatte Herr Bürgermeister bereits zu Beginn des Jahres vorgeschlagen, diese Fläche in dem 2025 und 2026 zu überarbeitenden Flächennutzungsplan auf 1987/89 mit anzupassen und Grünland aus den rund 3.000m² von gesamt 29.000m². Die restlichen 26.000m² sind bereits Grünland und stand heute schon nicht zur Bebauung.
Dieses Bauerwartungsland hat derzeit einen Wert von rund 1.500.000 Euro. Bedeutet, wenn der Stadtrat die drastische Massnahme in Erwägung zieht, um diese rund 3.000m² der Bebauung zu entziehen, wird der Wert der Flächen auf zirka 15.000 Euro sinken, entspricht rund 1.485.000 Euro Wertverlust.
Der Flächennutzungsplan 1987/1989 sieht BIS HEUTE hier ein Seniorenzentrum/-wohnheim vor! Ist genau so, heute gültig. Würde ausschauen wie die Fachklinik Enzensberg oder die Terrassenhäuser in Weissensee.
Die Bebauung neben dem Dreitannenbichl für das Mehrfamilienhaus für Arbeitnehmer wird dies aber auch nicht verhindern, sondern es wird dem Entscheid des Bürgerbegehrens Sorge getragen, um den Erhalt des Dreitannenbichls nachhaltig zu sichern.
Private Zufahrt zum privaten Nachbargrundstück:
Wie bereits vom Landratsamt Ostallgäu und der Regierung von Schwaben mitgeteilt, betrifft es die Zufahrt des Mehrfamilienhaus für Arbeitnehmer neben dem Dreitannenbichl nicht, da ein Bürgerentscheid zuvor begründetes Eigentum und Baurecht nicht aushebelt.
Weitere Stellungnahme Regierung von Schwaben am 21.05.2024 mit Verweis auf das oben angeführte Schreiben des LRA OAL:
Natürlich kommen wir nun unserer Verpflichtung durch das Ergebnis des Bürgerbegehrens nach und treten an den Eigentümer heran, ob er das betreffende Grundstück freiwillig möglichst naturbelassen nutzen kann und/oder den Bau unterlassen möchte. Dies kann jedoch nur auf freiwilliger Basis des Eigentümers erfolgen.
Die „Forderung“ der Anwältin des Verein Füssen-West über die Zufahrt eine Veränderungssperre zu legen, würde die Stadt sofort mit 1.207.000 Euro Rückzahlungspflichtig machen, da das Grundstück mit Zufahrt zum Zwecke der Wohnbebauung und der verpflichtenden Auflage zum zeitnahen Baubeginn innerhalb 3 Jahren nach Baugenehmigung verkauft wurde. Eine Rückkaufverpflichtung würde damit sofort eintreten. Die Stadt hat weder Mittel dafür im Haushalt vorgesehen, noch entgegnet eine solche Maßnahme der Städtebaulichen Entwicklung, Innen vor Außen.
Dies würde den Städtischen Haushalt in zusätzliche Schieflage bringen, denn dann müsste die Stadt 1.207 Millionen Euro plus Planungskosten, Gutachten etc. sofort zurückzahlen.
Somit müsste ein Nachtragshaushalt erstellt werden, eine Neukreditaufnahme beantragt und das würde das Landratsamt nicht genehmigen und der Antrag über 8.232.094 (5.782.094) Euro Stabilisierungshilfen wären hinfällig/gestrichen.
Die private Zufahrt zu dem Nachbargrundstück neben dem Dreitannenbichl ist nicht im Eigentum der Stadt und kann durch das Bürgerbegehren nicht ausgehebelt werden, um eine Nachbarbebauung auf dem Grundstück neben dem Dreitannenbichl zu verhindern.
Historie: zum zeitlichen Ablauf der Veräußerung:
2022:
10:05.2022: HFSK Sitzung – Verkaufsbedingungen Grundstücke am Dreitannenbichl
20.05.2022: Klausurtagung Stadtrat – Entscheidung zur Vorlage der Veräußerung der Grundstücke neben/am Dreitannenbichl
07.06.2022: Vor Ort Termin am Dreitannenbichl mit dem Bauausschuss
28.06.2022: Stadtratssitzung: Schaffung von Wohnraum auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 970/28 der Gemarkung Füssen (Am Dreitannenbichl) und ggf. einer Teilfläche des angrenzenden städtischen Grundstücks FlNr. 970/17;
Sachstand und ggf. weiteres Vorgehen (Einleitung eines Bauleitplanverfahrens)
26.07.2022: Vor Ort Termin mit Bürgern und Verein Füssen-West
26.07.2022: Stadtratssitzung: Sachstandsdiskussion zur Schaffung von Wohnraum am Dreitannenbichl
13.12.2022: Antrag Füssen-Land zur Veräußerung – Beschluss gefasst - Veräußerung des Grundstücks
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2023:
28.02.2023: Stadtratsbeschluss – Zuschlagserteilung Veräußerung Abstimmung = 18:4 für den Verkauf
24.10.2023: Notartermin - Verkauf der Grundstücke 970/28 und Teilfläche,970/17
24.11.2023: Kaufpreiseingang auf dem Konto der Stadt Füssen
04.12.2023: Vermessungsantrag der verkauften Grundstücke
04.12.2023: Abschluss und Archivierung der internen Bearbeitung bei der Stadt Füssen. Vorgang somit bei der Stadtverwaltung abgeschlossen, Stadt kein Eigentümer der Flächen Grundstücke 970/28 und Teilflächen 970/17.
05.12.2023: Bauvoranfrage des neuen Eigentümers - Mehrfamilienhaus für Arbeitnehmer
Erläuterung:
Der Titel Arbeitnehmerwohnheim wird seitens der Stellplatzsatzung vorgegeben.
Link:
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2024:
03.01.2024: Kommunikationseingang bei der Stadtverwaltung, dass der Verein Füssen-West Unterschriften sammeln möchte und ein Bürgerbegehren anstrebt.
19.01.2024: Bürgerinfo – Gaststätte Dreitannen
07.02.2024: Unterschriftenstand: rund 700.
Der Verein Füssen-West wollte die 700 Unterschriften im Hauptamt einreichen, aus entgegenkommen und offener Arbeit, hat man den Verein darauf hingewiesen, wenn wir diese Unterschriften jetzt annehmen, das Begehren ungültig sei, da man mindestens 1.100 benötigt und ein Nachreichen dann nicht möglich sei. Daraufhin hat der Verein Füssen-West diese wieder mitgenommen, um die fehlenden Unterschriften zu sammeln.
13.02.2024: Urkunde vom Verkauf 23.01.1969 angefordert und dem Verein Füssen-West mehrmals zur Einsichtnahme vorgelegt
27.02.2024: Übergabe von 1.600 Unterschriften des Verein Füssen-West
Letzte Stellungnahme vom 22.05.2024 der Regierung von Schwaben:
Weiteres Vorgehen:
Die Stadtverwaltung wird nun an den Verfügungsberechtigten herantreten, um den Anstoß zu geben, dass betreffende Grundstück freiwillig möglichst naturbelassen nutzen.
Ein entsprechendes Schreiben ergeht noch in dieser Woche und wird in Kopie dem nächsten HFSK unter Bekanntgaben eingestellt.
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Antrag 668:
Am 18.06.2024 ging der Antrag der Fraktionsvorsitzenden Christine Fröhlich der Freien Wähler ein:
Aufarbeitung des Antrags:
- Der neue Flächennutzungsplan ist mit 350.000 Euro im Haushalt 2025 und 2026 bereits eingeplant. Hier kann man die bebaubare Fläche (3.000m² von 29.000m²) aus dem Bauerwartungsland entfernen. Wertverlust rund 1.400.000 Euro für die Stadt Füssen.
- Die rechtliche Beurteilung steht nicht mehr aus. Siehe auch Stellungnahme Landratsamt Ostallgäu vom 21.05.2024 und der Regierung von Schwaben vom 22.05.2024. (Siehe Anhänge). Das Landratsamt Ostallgäu ist die Aufsichtsbehörde der Stadt Füssen und diese bestätigt, dass die Stadt Füssen korrekt gehandelt hat und die private Zufahrt nicht Teil des Bürgerbegehrens war.
Auszug, komplettes Schreiben im Anhang:
Im weiteren ist eine Messungsanerkennung nur die Grundstücksgrösse, jedoch daraus nicht ableitbar wie breit eine private Zufahrt wird. Dies muss im Bauantragsverfahren abgearbeitet werden, war auch nicht Teil des Bürgerbegehrens oder betroffen davon ist. Die Grundstücksfläche ist jedoch nicht 500m², sondern sogar reduzierter mit 409m², also nochmal 100m² kleiner als ursprünglich verkauft. Da aber der Preis ein Festpreis war, gibt es für die 100m² weniger keine Erstattung an den Käufer!
Kurzfristig konnte uns der Bauherr die aktuelle Planung übermitteln, die wie folgt aussieht.
Grünstreifen rechts (1 Meter) und links (0,5 Meter) und die Fahrbahnbreite liegt bei 3,5 Meter.
Somit deutlich kleiner (rund 1 Meter kleiner) als die Zufahrtstrasse „Am Dreitannenbichl“, angrenzend bis zum Privatgrundstück.
Gestaltung der Zufahrt:
Wenn wir hierzu vorgaben oder Hinweise geben möchten, können wir dem Eigentümer Anregungen geben.
Der Bauherr meldete sich bereits aktiv und teilt mit:
Er plant rechts und links einen Grünstreifen von 50 cm (li) und 1 Meter (re) zum Dreitannenbichl hin.
Der Bauherr teilt ausserdem mit, dass er die Privatzufahrt (Achtung Winterdienst, Barrierefreiheit, usw…) wasserdurchlässig gestalten will.
Eine noch naturbelassenere Zufahrt könnte in Form von reinen Rasengittersteinen nur schwer erfolgen, was für die Barrierefreiheit hinderlich und vor allem bei Glatteis zu Problemen führen würde.
Beispielbild:
Hinweis Veränderungssperre:
Kurzer Hinweis zu einer potentiellen Veränderungssperre der Privatzufahrt.
Falls der Stadtrat überlegen sollte über die Privatzufahrt eine Veränderungssperre legen zu wollen, muss bedacht werden, dass wir somit zum sofortigen Rückkauf verpflichtet wären. Dies würde den Städtischen Haushalt in zusätzliche Schieflage bringen, denn dann müsste die Stadt 1.207 Millionen Euro plus Planungskosten, Gutachten etc. sofort zurückzahlen.
Somit müsste ein Nachtragshaushalt erstellt werden, eine Neukreditaufnahme beantragt und das würde das Landratsamt nicht genehmigen und der Antrag über 8.232.094 (5.782.094) Euro Stabilisierungshilfen wären hinfällig/gestrichen.
Somit ist die Überlegung zwar zu debattieren, aber in der Praxis wäre diese Variante als höchst fahrlässig und ein Vertrauensbruch ggü. aller Geschäftspartner der Stadt Füssen zu bezeichnen.
- Ausführliche Erläuterung zu vertraglichen Themen im nichtöffentlichen Teil.
Kleiner Hinweis bei der Einsichtnahme der Notarverträge durch die Initiatoren kam als Rückmeldung von Herrn Jürgen Brecht, dass der Notarvertrag ggü. dem Käufer ganz schön eng und festgezurrt ist und er die Arbeit der Stadtverwaltung gelobt hat.