Die Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen wurden bereits zwei Mal beraten, am 24. September 2024 im Stadtrat sowie am 19. November 2024 im Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss. Am 06.12.2024 hat ein vorberatendes Gespräch mit dem Landratsamt stattgefunden. Die dritte Beratung findet nun in der heutigen Sitzung des Stadtrats vom 17. Dezember 2024 statt. Anschließend erfolgt unter dem folgenden Tagesordnungspunkt die Beschlussfassung.
Im Vorbericht des Haushalts 2025, der den Anlagen unter dem TOP 12.2 beigefügt ist, wird ausführlich die Gesamtsituation der Stadt Füssen dargestellt. Der Vorbericht, eine Pflichtanlage zum Haushaltsplan, gibt Auskunft über wichtige Kennzahlen sowie der Finanzlage. Aus ihm lässt sich ein guter Überblick über die Entwicklung der Stadtfinanzen gewinnen. Darüber hinaus enthält er den Schulden- und Rücklagenstand (§ 2 Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 KommHV-Kameralistik). Alle weiteren Haushaltsunterlagen sind ebenfalls unter TOP 12.2 beigefügt. Hierauf wird verwiesen.
Die Verwaltung verweist ausdrücklich auf die Auflagen zur Stabilisierungshilfe. Die Stadt Füssen erhält nach den bereits in 2022 und 2023 bewilligten Mitteln auch im Jahr 2024 Bedarfszuweisungen nach Art. 11 BayFAG in Form von Stabilisierungshilfen. Auf Grundlage des Antrags der Stadt vom April 2024 entschied der Verteilerausschuss des Landtags in seiner Novembersitzung 2024 der Stadt Füssen Mittel i. H. v. 4,0 Mio. EUR zukommen zu lassen.
Mit Schreiben vom 05. Dezember 2024 ging der Förderbescheid mit umfangreichen Auflagen bei der Stadt Füssen ein. Alle Stadträte erhielten den Bescheid umgehend per E-Mail übermittelt und wird im Ratsinformationssystem unter Bekanntgaben in der Stadtratssitzung vom Januar 2025 eingestellt.
Die Haushaltsberatungen für die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe erfolgten vorberatend im Werkausschuss am 20. November 2024 sowie abschließend im Stadtrat am 17. Dezember 2024.
Die Gesamtpläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen bzw. die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und des Kommunalunternehmens betragen im Einzelnen:
Die Konsolidierung des Vermögens- und Verwaltungshaushaltes wird auch weiterhin ein Kraftakt sein. Die Fortschreibung des Konsolidierungsplanes wird mit Sorgfalt betrieben.
Es folgen nun die Haushaltsreden der Fraktionen: