Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder des Füssener Stadtrats,
Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Flächennutzungsplan der Stadt Füssen vom 6.10.1987 wird
dahingehend geändert, dass der „Dreitannenbichl“ (Fl.Nr. 970/17) als
öffentliche Grünfläche ausgewiesen und deren Nutzung auf Beweidung
beschränkt wird.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für das
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren durchzuführen.
3. Die Kosten für das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren sind im
Haushalt für das Haushaltsjahr 2025 einzuplanen.
Begründung:
Der sog. Dreitannenbichl (Fl.Nr. 970/17) der Gemarkung Füssen wurde mit
notariellem Kaufvertrag vom 23.01.1969 (Urk.Nr.163/69) von der Stadt Füssen
erworben. In Ziff. XVI des Kaufvertrags vereinbarten die Parteien, dass nach der
Herausmessung eines in einem dem Kaufvertrag beigefügten Lageplans
eingezeichneten Bereichs von 1.773 qm (Selbstbehalt des Verkäufers zur Bebauung
mit einem „Wohnblock“) und einer Rohplanie für die spätere Erschließungsstraße
zum Baugrundstück des Verkäufers auf einer weiteren Teilfläche von 260 qm aus
dem verbleibenden Grundstück eine „Grünanlage“ entstehen soll. In den Folgejahren
wurden bei der Stadt entgegen dieser Festlegung im nördlichen Bereich des
Grundstücks Planungen für die Errichtung eines Seniorenheims aufgenommen, die
jedoch auf massiven Bürgerprotest wieder eingestellt wurden. Eine Grünanlage
entstand nicht.
Der „Dreitannenbichl“ blieb bis Ende 2023 unangetastet. Erst durch den Verkauf und
Herausmessung einer Teilfläche im nördlichen Bereich des Grundstücks (nun Fl. Nr.
970/35) wurde in seinen Bestand eingegriffen.
Zur Vermeidung weiterer Eingriffe und zur Sicherung des „Dreitannenbichls“ als
öffentliche Grünfläche ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Die Nutzung dieser Grünfläche soll auf Beweidung beschränkt werden, wie sie bereits
seit langem erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen!
Antrag ENDE
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Im Notarvertrag 1969 war die Straße zu dem betroffenen Grundstück bereits festgehalten.
Auch war eine Bebauung bereits 1969 im Flr. 971 geplant und eingezeichnet.
Flächennutzungsplan:
Für die Jahre 2025 und 2026 ist die Überarbeitung des Flächennutzungsplans für das gesamte Stadtgebiet angedacht. Für die Änderung des gesamten Flächennutzungsplanes entstehen Kosten in Höhe von 350.000 Euro (diese Kosten wurden bereits in der Sitzung am 25.06.2024 bekanntgegeben). Ein Angebot für die Teilabänderung des Flächennutzungsplanes in o. g. Bereich liegt der Verwaltung nicht vor.
Eine zusätzliche Beauftragung und Antrag auf Abänderung nur auf die rund 2.900 m² am Dreitannenbichl verursacht aus Sicht der Verwaltung neben doppelter Arbeit, doppelte und unnötige Kosten. Einen separaten Auftrag hier anzugehen, liegt geschätzt bei rund 15.000 Euro.
Diese sind nicht im Haushalt abgedeckt und könnten somit nicht vor Haushaltsgenehmigung 2025 stattfinden, also zeitgleich mit Beginn des Flächennutzungsplans.
Die Änderung im neuen Flächennutzungsplan zum Thema Dreitannenbichl war und ist bereits seit Januar 2024 bekannt.