Aktuell beschäftigt uns der Ausbauplan, einen Ersatzstandort der bestehenden Mobilfunkanlage in Weissensee zu errichten.
Im Zuge der Vorbereitung auf die öffentliche Bürgerinfo am 18.09.2024 wurde eine zusätzliche Immissionsprognose durch das Ing. Büro Dr. Nießen erstellt.
Unabhängig der Ergebnisse, dass hier 0,11% von 100% Grenzwerte erreicht werden, hat sich im Anschluss an den Bürgerinfoabend der Umweltbeirat mit dem Thema beschäftigt.
Derzeit läuft ein Gerichtsverfahren, ob die bestehenden Grenzwerte korrekt berechnet wurden. Das Urteil hat Konsequenzen für alle in der Bundesrepublik zu bauenden Anlagen. Bevor wir hier schnell eine finale Meinung bilden können, sollten wir das Gerichtsurteil abwarten und entsprechend die Anträge des Umweltbeirats wie folgt verfolgen.
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Der Umweltbeirat der Stadt Füssen stellt u.a. diesen Antrag an den Stadtrat Füssen.
Der Stadtrat der Stadt Füssen fordert die Mobilfunkunternehmen zu einem Ausbau-Moratorium auf, das heißt bis auf Weiteres sollen keine neuen Mobilfunkmasten im Gebiet der Stadt Füssen installiert werden. Dieses soll solange gelten, bis die vom Oberverwaltungsgericht Koblenz angeforderte Überprüfung bzw. Neubewertung der Grenzwerte, die für den Mobilfunk gelten, erfolgt ist.
Grundlage für dieses Moratorium ist an erster Stelle das Urteil des OVG Koblenz vom 04.04.2024, in dem es eben die Überprüfung der derzeitigen Grenzwerte (Sachverhaltsaufklärung) für den Mobilfunk angeordnet hat.
Bis zur juristischen Klärung (ggf. bis zum Bundesverwaltungsgericht) wäre ein Moratorium die einzige richtige Antwort auf die Situation.
Eine Veränderung der gerichtlichen Bewertung der bestehenden Grenzwerte liegt mit großer Wahrscheinlichkeit daran, dass es in den letzten Jahren eine große Anzahl medizinischer Studien veröffentlicht wurden, die Hinweise geben, dass die derzeitig gültigen Grenzwerte bei der Nutzung des Mobilfunks sowohl Nutzer als auch die Umwelt nicht ausreichend vor Gesundheitsschäden schützen.
So zeigt die 2024 veröffentlichte ATHEM-3-Studie, dass bei einer jahrelangen Mobilfunkstrahlung von GSM- und LTE-Basisstationen (sogar bei Expositionen um den Faktor 100 unter den erlaubten Werten) es zu statistisch signifikanten Chromosomenaberationen kommt.
Bereits 2022 wird von der neugegründeten internationalen Grenzwertkommission ICBE-EMF auf die Unwissenschaftlichkeit der ICNIRP-Richtlinien ( = der Mobilfunkgrenzwerte ) hingewiesen und neue ( niedrigere ) Grenzwerte gefordert.
Am 11.12.2020 forderte bereits der europäische Wirtschafts- und Sozial-ausschuss in einer Stellungnahme zur sicheren Einführung von 5G
( u.A.) eine Überprüfung und Ersetzung der ICNIRP-Richtlinien für Grenzwerte durch ein unabhängiges Gremium, d.h. eine Neubewertung der Mobilfunk-Grenzwerte.
Als Ergebnis der Auswertung von zahlreichen Studien werden in dieser Stellungnahme genannt:
450 - 6.000 Mhz Frequenzen: Sie sind wahrscheinlich krebserregend für den Menschen. Diese Frequenzen beeinträchtigen eindeutig die männliche Fruchtbarkeit. Sie beeinträchtigen möglicherweise die weibliche Fruchtbarkeit. Sie haben möglicherweise nachteilige Auswirkungen auf die Entwicklung von Embryonen, Föten und Neugeborene.
24 – 100 Ghz Frequenzen: es wurden keine angemessenen Studien über die nicht-thermische Wirkung der höheren Frequenzen durchgeführt.
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Details zur Aufarbeitung „Neuer Standort Weissensee“:
Vorab: Stand 10.10.2024 liegt bei dem Bauamt der Stadt Füssen keine Bauvoranfrage und auch kein Bauantrag vor. Baugenehmigungsbehörde ist das Landratsamt Ostallgäu.
Unabhängig davon, habe ich mir persönlich die Werte nochmal in Ruhe und ins Detail angeschaut.
- Anbei haben wir Ihnen auch die Präsentation mit dem Konzept von Herrn Dr. Peter Nießen, EMF-Institut aus Köln für das gesamte Zweckverbandsgebiet und Details für Füssen/Hopfen/Weissensee.
- Auch was das Thema 5G angeht, hat er für Aufklärung gesorgt.
- Dieser hatte einen 3 Stunden Vortrag mit dem Konzept im Oktober 2020 im Haus Hopfensee abgehalten, anschließend gab es den Stadtratsbeschluss 2021.
LINK zur vollständigen Präsentation:
Das Konzept konnte dann nicht in voller Gänze von den Kommunen übernommen werden, da die Standorte teilweise technisch nicht umgesetzt/genommen werden konnten.
Im Anhang ebenfalls die Kurzzusammenfassung von Herrn Dr. Niessen zu der 5-G Nutzung:
Immissionsprognosen zusammengefasst:
Kurz noch zur Erläuterung zu den Einheiten, mW, Mikro Watt und Watt.
10 Watt = 10.000 mW = 10.000.000 MikroWatt
Grenzwerte (Folie 11):
Grenzwert Deutschland = 10.000 mW/m² (Folie 11 der pdf 18.09.24)
Grenzwert Schweiz für GSM = 10 mW/m², für andere Frequenzen (5G) gelten höhere Werte.
Bei den dargestellten Farben „weiß bis schwarz“, handelt es sich um mW/m².
Bedeutet kein Wert kommt über 0,1% vom Grenzwert 100%, noch dazu in der Wohnbebauung liegen die zukünftigen Immissionswerte zwischen 0,045% und 0,11% (von 100%).
Die Farben könnten hier leicht andere Einschätzungen/Vermutungen ergeben, jedoch muss man die Zahlen dazu betrachten.
Aktueller Wert - bestehende/alte Anlage - mit Entfernungen (Folie 21 der pdf 18.09.24)
Meter
|
mW/m²
|
Grenzwert in D mW/m²
|
in % vom Grenzwert
|
410
|
0,07
|
10.000
|
0,0007% von 100%
|
460
|
1,3
|
10.000
|
0,0130% von 100%
|
570
|
2
|
10.000
|
0,0200% von 100%
|
Zukünftiger Wert mit neuen Antennen und höherer Anzahl Antennen inkl. Entfernungen (Folie 21 der pdf 18.09.24)
Meter
|
mW/m²
|
Grenzwert in D mW/m²
|
in % vom Grenzwert
|
410
|
11
|
10.000
|
0,110% von 100%
|
460
|
8
|
10.000
|
0,080% von 100%
|
570
|
4,5
|
10.000
|
0,045% von 100%
|
So wie ich das erkennen kann, rein objektiv betrachtet, erkenne ich keine Wohnbebauung, die mit mehr als 0,11% (von 100%) des Grenzwerts belastet würde.
Immission mit neuen/mehr Antennen – Bebauung Oberried:
Bsp.: Wohnbebauung Oberried bei zu erwartender Prognose mit neuer Anlage erkenne ich kleiner 3 mW/m² = kleiner 0,03% von 100% Grenzwert (10.000mW/m²).
Wenn man sich die zukünftige Prognose beispielsweise Haus Oberried 1a/1b/5 anschaut, erkenne man, dass sogar Teile des Hauses rot sind.
Also noch niedrigere Immissionswerte.
1 mW/m² = 1/10.000 vom Grenzwert.
Ähnliches gilt für die Bebauung „See“: kleiner 3 mW/m², somit 0,03% von 100% Grenzwert (10.000mW/m²).
Da ich Ihren technischen Hintergrund nicht kenne und weiß, ob Ihnen Watt bekannt sind, würde ich das als fiktives Beispiel mal in Euro darstellen, um dies in Zahlen einfacher darzustellen.
Also wären übersetzt 3 Cent von 100 Euro (10.000 Cent).
Weitere Aufarbeitung „Funkmast“ Suchkreisanfragen:
Fragen und Antworten:
Wurde der Mobilfunk von der Verwaltung ernst genommen?
Ja, Thema wurde durchschnittlich mindestens 1x pro Quartal seit 2019 im Stadtrat, Umweltbeirat oder Zweckverband behandelt. Jeweils immer in Begleitung der Presse, da öffentlich. (auch der Standort Weissensee)
Wie oft hat man sich damit beschäftigt?
Die Verwaltung hat weit über 1.000 Arbeitsstunden in die Aufarbeitung der Standorte, Rückfragen, Auswertungen, Begutachtungen, vor Ort Termine, Telefonate, schriftliche Korrespondenzen usw. usw. investiert.
Wir oft hat sich der Stadtrat/Bürgermeister mit dem Thema im Stadtrat beschäftigt?
10 öffentliche Sitzungen von 2019 bis 2024 (40 Sitzungsmonaten / 10 öffentliche Sitzungen = Im Ø alle 4 Monate, bedeutet pro Quartal 1x + mehrmalige Behandlung im Zweckverband Allgäuer Land (10 Kommunen/Bürgermeister) und im Umweltbeirat, sowie eine öffentliche 5G Info (2021) Veranstaltung im Haus Hopfensee.
Jeweils alles öffentlich, transparent mit Publikum und Presse.
Was waren die Ergebnisse für Weissensee?
Beim Standort Weissensee wurde seitens der Verwaltung erreicht, dass der neue Mast nicht mit 60-80 Meter Höhe am Sportplatz Brand und/oder mitten im Ortsteil Brand (Zufahrtsbereich Brand Mitte) gebaut wurde. Der jetzige Standort liegt unweit der aktuellen Sender auf dem Strommasten und soll nun auf einem eigenen Masten platziert werden.
Der neue Standort liegt rund 460 Meter von der Gschriftertstr., rund 400 Meter bis zum ersten Gebäude in Oberried entfernt.
Warum wurde das Thema Mobilfunk so oft thematisiert?
Dauerhaft massive Beschwerden u.a. durch Bürgerinnen und Bürger, Vermieter von Ferienwohnungen (Feriengäste in Ferienwohnungen) und Gewerbetreibende, dass die Stadt Füssen (Allgäu insgesamt) die der Digitalisierung auf dem Land hinterher hängen würden, weil es zu wenig Netzausbau gäbe.
Auch die Presse hat mehrmals berichtet, wie schlecht die Netzabdeckung im Allgäu ist und wann die Mobilfunkanbieter und vor allem die Kommunen endlich handeln.
Was wurde seitens der Stadtverwaltung dafür getan?
Rücksprachen mit Mobilfunkanbietern, Überlegungen von WLAN-Ausbau mit kleinmaschigen Netzen, Suchkreisanfragen aktiv begleitet, um die bestmöglichen Standorte zu finden, Gutachten, öffentliche Termine, Behandlungen im Stadtrat, usw.. Insgesamt war die Verwaltung über 1.000 Arbeitsstunden in der Aufarbeitung und fachlichen Diskussion mit den Mobilfunkanbietern. Die Öffentlichkeit und der Stadtrat wurden hierzu immer transparent und mit Zugang aller Informationen informiert.
Der neue Standort liegt rund 460 Meter von der Gschriftertstr., rund 400 Meter bis zum ersten Gebäude in Oberried entfernt.
Aktueller Baumbestand zirka 25 bis 28 Meter.
Aktueller Entwurf vom 17.09.2024:
- Stand 10.10.2024 liegt bei dem Bauamt der Stadt Füssen keine Bauvoranfrage und auch kein Bauantrag vor. Baugenehmigungsbehörde ist das Landratsamt Ostallgäu.
- Aktuell vorliegende Skizze = 40,56 Meter
- Die Immissionsprognose vom 08.09.2024 Dr. Niessen basiert auf 3 Bühnen, mit 15 Funksystemen.
Auszug: zeitliche Historie zum Thema Mobilfunk
Füssen, Hopfen am See und Weissensee:
30.07.2019
Bürgermeister Iacob berichtet darüber, dass die Firma Ericson die Freischaltung des Mobilfunkmasten Galgenbichl soeben per E-Mail auf die 34. Kalenderwoche, also Ende August 2019 festgelegt habe, nicht wie geplant und eingangs angekündigt zum 01.08.2019.
Mobilfunkmasten Galgenbichl und Fischerbichl.
Diverse Beschwerden über fehlendes Netz, schlechte Verbindung, teilweise nicht mal 3G, nicht mal Telefonie möglich.
26.11.2019
Bürgerfrage in Stadtratssitzung:
18.02.2020
Vergabe von Beratungsleistungen im Bundesförderprogramm Breitband – 50.000 Euro freigegeben und beauftragt.
Weitere Beschwerden über fehlendes Netz, schlechte Verbindung, teilweise nicht mal 3G, nicht mal Telefonie möglich.
09.02.2021
Schaffung und Bereitstellung eines (öffentlichen) WLAN-Netz an öffentlichen Plätzen im Gemeindegebiet
Trotz bzw. nach Inbetriebnahme der beiden Mobilfunksender Galgenbichl und Fischerbichl waren 2019 bei der Stadt Füssen zahlreiche Beschwerden über ungenügende Verbindungsqualitäten wie auch Kapazitätsdefizite gemeldet worden. Die Beschwerdeführer waren vor allem Füssener Bürgerinnen und Bürger, Hoteliers, Ferienwohnungsbetreiber (Gäste) und Gewerbetreibende.
Betroffene Gebiete waren vor allem innerstädtische (Altstadt)Bereiche und touristisch bedeutsame Orte wie Hopfen und Weissensee.
Von den dem führenden Telekommunikationsunternehmen wurde auf Nachfrage der Stadt Füssen Kapazitätsengpässe in den Mobilfunknetzen angegeben. Aufgrund der hohen Auslastung der Standorte durch die anwesenden Touristen sei keine bessere Versorgung möglich.
Lösungsvorschläge – Alternativen:
Für die Qualität der Mobilfunknetze sind die Betreiber zuständig. Die Stadtverwaltung hat nach Möglichkeiten gesucht, wie ergänzend die Auslastungsspitzen gemildert werden können. Fündig geworden ist man durch Möglichkeiten im WLAN-Bereich. Speziell festzulegende Innen- wie Außenräume könnten zusätzlich durch Einrichtung eines WLAN versorgt werden.
Ein eigenes WLAN-Netz bietet dabei einige Vorteile:
Ergänzung zum Mobilfunk für Datentransfer,
Einrichtung auf ausgewählte, lokale Hotspots möglich,
die Nutzung kann für die User betreiberunabhängig erfolgen,
tageszeitliche Beschränkungen und in der Nutzungsdauer möglich,
Möglichkeit zur Übermittlung aktueller lokaler Informationen oder touristischer Hinweise auf der Startseite,
große Variabilität in der Zurverfügungstellung des WLAN-Netzes: die Nutzung kann gebührenfrei oder auch nach Ablauf einer gewissen kostenlosen Zeitdauer gebührenpflichtig angeboten werden,
Solche öffentliche, kostenlose WLAN-Bereiche gibt es bereits in Füssen als indoor-Anlagen. In der Zulassungsstelle und bei der Polizei ist der Zugang zum Internet frei möglich. Diese Anlagen sind mittels Bayern-WLAN eingerichtet worden.
Das Projekt Bayern-WLAN war vom Freistaat initiiert worden, um mit einem engmaschigen Netz von kostenfreien Bayern-WLAN-Hotspots ausgerüstet zu sein und damit diesbezüglich die Spitzenstellung unter den Bundesländern zu erreichen. Bayern-WLAN bot dazu einmalig eine begrenzte Förderung in der Anzahl und Förderhöhe (max. 4 Standorte mit max. 2.500 €) mit lokaler und überregionaler Bedeutung an. Partner im Bayern-WLAN ist dabei fix Vodafone, mit dem die Nutzungsverträge abzuschließen waren.
Vergleiche haben gezeigt, dass die Bayern-WLAN-Netze trotz Förderung nicht unbedingt die wirtschaftlich beste Wahl sein müssen.
Es gibt alternative Anbieter, die eine Konzeptionierung, Herstellung und Wartung solcher WLAN-Einrichtungen durchführen und deren Kosten langfristig durch günstigeren Betrieb und Unterhalt wirtschaftlicher kommen.
Die Stadtverwaltung hat deshalb Kontakt zu Hotsplots und ITXpert aus Rieden aufgenommen. Im ersten Schritt wurden Hotspot-Bereiche in Füssen, Bad Faulenbach, Hopfen und Weißensee festgelegt, für die man eine Unterstützung und Verbesserung zum Mobilfunk erreichen könnte.
Beschluss
Die WLAN-Versorgung bzw. Ausstattung der im Sachvortrag genannten Bereiche wird begrüßt. Die Verwaltung wird beauftragt, neben der hierzu bereits vorgestellten Variante auch noch die Versorgung über das WLAN-Netz des Freistaates Bayern zu prüfen und dem Stadtrat sodann das Ergebnis bzw. einen entsprechenden Vorschlag zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
08.06.2021
Verbliebene Standortvorschläge nach Sichtung durch die Verwaltung und
Diskussion im Umweltbeirat am 08.06.2021.
29.06.2021
Mobilfunk - Suchkreisanfragen von Netzbetreibern; Einbindung der Stadt bei der Standortentscheidung
Auszug aus dem Sachverhalt:
Sachverhalt
Die Mobilfunkversorgung in Füssen weist ungenügende Verbindungsqualitäten sowie Kapazitätsdefizite auf. Dies geht aus zahlreichen Beschwerden von Gewerbetreibenden, Füssener Bürgern und Gästen hervor, die auch nach Inbetriebnahme der Sender Galgenbichl und Fischerbichl an die Stadtverwaltung gemeldet wurden.
Auf Anfrage der Stadt an die Netzbetreiber wurden Kapazitätsengpässe in den Mobilfunknetzen eingeräumt, die sich vor allem in der touristischen Saison bemerkbar machen. An einer gemeinsamen Besprechung der Stadt mit allen Netzbetreibern im Januar 2021 hatten zwei Mobilfunkunternehmen Veränderungen und Verbesserungen in ihren Netzen angekündigt.
Im bayerischen Mobilfunkpakt II ist die Mitwirkungsmöglichkeit der Kommunen geregelt. Die Netzbetreiber melden Suchkreise, die Kommunen erklären innerhalb von 30 Tagen schriftlich die Bereitschaft, an der Standortsuche mitzuwirken und haben innerhalb von 60 Tagen die Gelegenheit, aus Ihrer Sicht geeignete Standorte zu nennen. Diese Standorte müssen grundsätzlich für die Senderanlagen dann verfügbar sein, vorbehaltlich der Ergebnisse der Eignungsprüfung der Netzbetreiber, weiteren Detailverhandlungen beispielsweise mit Privaten und Baugenehmigungsverfahren.
Aktuell liegen nun der Stadt von zwei Mobilfunkbetreibern, Deutsche Telekom und Telefonica, Suchkreisanfragen vor. Vodafone hat keine eigenen Suchkreisanfragen bei der Stadt eingereicht. Es ist uns jedoch hier der Wille bekannt, dass nach der Errichtung von neuen Masten diese zur Verbesserung des Vodafone-Netzes mitgenutzt werden sollen.
Daneben wurde die Stadt Füssen vom Bayerischen Mobilfunkzentrum auf einen weißen Fleck in der Mobilfunkversorgung im Bereich Alatsee informiert und über die Fördermöglichkeit eines Mobilfunkausbaus in diesem Bereich hingewiesen. Die Stadt Füssen hat einen entsprechenden, unverbindlichen Antrag eingereicht. Es liegt nun seit 12.04.2021 ein positiver Vorbescheid vor. Darin ist ein Zuschuss von 80% der zuwendungsfähigen Kosten festgesetzt, maximal 500.000 €. Auch hier liegt der Stadt eine Suchkreisanfrage eines Netzbetreibers, Deutsche Telekom vor.
Der Mobilfunkpakt Bayern
Der Mobilfunkpakt Bayern ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Landkreistag, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und den in Bayern tätigen Mobilfunkbetreibern. Mit dem Abschluss des Mobilfunkpaktes wurde ein einheitlicher Rahmen geschaffen, der die Einbindung der Kommunen beim Aufbau der Mobilfunknetze sicherstellt und zugleich einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Akzeptanz der Mobilfunktechnologie innerhalb der Bevölkerung leistet.
Die Paktpartner verständigten sich am 27. November 2015 darauf, den Mobilfunkpakt unbefristet fortzuschreiben. Damit wurde für die Umsetzung der in der Novelle der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung vom August 2013 nunmehr gesetzlich verankerten Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze ein bewährter Rahmen beibehalten.
Ein Mitwirkungsverfahren gemäß Mobilfunkpakt II, Ziffer 1, wird ausgelöst, wenn ein Mobilfunkanbieter einen neuen Mobilfunkstandort zu errichten beabsichtigt. Die Gemeinde erhält in diesen Fällen einen Suchkreis vom Mobilfunkbetreiber.
Und um genau solche Vorhaben von Mobilfunkbetreibern geht es bei diesem Tagesordnungspunkt. Es liegen entsprechende Anfragen von Anbietern vor, zu denen die Stadt Füssen nun die Möglichkeit erhält, eigene Standortvorschläge zu unterbreiten. Nähere Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte dem Sachvortrag von Herrn Weller, die im Rahmen der Beratung entsprechend erläutert wurden.
Im Vorfeld zur heutigen Vorstellung und Beschlussfassung wurde der Beirat für Natur, Umwelt, Klima und Energie in die Bearbeitung der Suchkreisanfragen eingebunden. Ein entsprechender runder Tisch fand am 8. Juni 2021 statt, an dem neben dem Beratungsbüro Corwese auch Herr Dr. Gulich vom Bayer. Landesamt für Umwelt anwesend waren und ihre Sicht der Dinge geschildert haben. Mit den vorliegenden Standortvorschlägen bestand dort mit den genannten Ergänzungen weitgehend Einverständnis.
Auszug für Weissensee:
Beschluss 6:
Standortalternative „5B“ Suchkreis TEF (O2) „Schwarzenbach/Oberkirch“, Mastneubau Privatgrundstücke
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „5B“ auf einem der Privatgrundstücke Fl.Nrn. 57, 59, 56, 57/1 der Gemarkung Weißensee dem Netzbetreiber Telefonica (O2) vorschlägt, sofern die Stadt die Vermietungsbereitschaft der Eigentümer für den Maststandort inkl. der Gestattungen für die Zuwegung geklärt hat.
Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telefonica (O2) soll die Standortalternative „5B“ realisiert werden.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und ggf. entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1
Die Frage Standort Weissensee war damit abgeschlossen, da erreicht wurde, dass die beiden Standorte im Wohngebiet (Turnhalle & Brandt) verhindert wurden. Innerhalb der Suchkreisanfrage war somit der bisherige Standort am Strommasten, bzw. daneben der einzig mögliche.
Der Vorschlag ggü. vom See, auf der anderen Seite hatte man uns erklärt, geht nicht, weil die Entfernung zu weit sei, dass sollte eventuell erläutert werden.
27.09.2022
Neue Standorte gesucht im Zweckverbandsgebiet und Reinertshofer Tunnel.
22.11.2022
Provisorischer Mobilfunk-Ersatzstandort an der A7: Suchkreisanfrage Bereich Unterer Alatsee-Parkplatz
Sachverhalt
Im Westen der Gemarkung Füssen befindet sich im Bereich Grenztunnel-Eingang ein Mobilfunk-Sendestandort der Deutschen Telekom an einem Hochspannungsmast.
Derzeit wird nun diese Hochspannungs-Freileitung in Weißensee saniert. Zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten ist es erforderlich, dass die Sendeanlagen für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten entfernt werden.
Die Deutsche Telekom will die Mobilfunkversorgung der BAB A7 weiter aufrechterhalten und hat am 05.09.2022 bei der Stadt Füssen eine Suchkreis-Anfrage für einen provisorischen Sendestandort zwischen dem Weißensee und der BAB A7 bei der Stadt Füssen eingereicht.
Abb. Suchkreis Dt. Telekom: Die Errichtung und Betrieb eines Sendemastes ist bis zu einer Dauer von 3 Monaten nicht baugenehmigungspflichtig.
Der gesamte Suchkreis bezieht sich auf das Landschaftsschutzgebiet LSG 00115.01.
Die Stadtverwaltung geht nach Rücksprache mit dem Mobilfunk-Berater und der Deutschen Telekom davon aus, dass ein Standort angrenzend an den Unteren Alatsee-Parkplatz an der Saloberstraße funktechnisch als provisorischer Standort geeignet wäre. Die Zuwegung zum Standort auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 1799 könnte über den befestigten Parkplatz erfolgen.
Die Abklärung und Eignung des Standorts in naturschutzfachlicher Hinsicht ist vom Netzbetreiber noch mit der Unteren Naturschutzbehörde zu klären. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass unmittelbar angrenzend an
den bestehenden Parkplatz die geringsten naturschutzfachlichen Beeinträchtigungen entstehen werden; den anderen Grundstücken im gemeldeten Suchkreis haben vorwiegend einen weitergehenden Schutzstatus.
Abb. Vorgeschlagener Provisorischer Mobilfunk-Standort Fl.Nr. 1799
An Fläche werden ca. 100qm benötigt. Eine Positionierung der Sendeanlagen auf dem Parkplatz soll als Vorgabe aus Sicht der Verwaltung ausgeschlossen werden, da auf dem Parkplatz in der Regel recht hoher Parkierungsdruck herrscht und eine unkontrollierte Schädigung durch Wildparker in straßennahen Bereichen des Landschaftsschutzgebiets die Folge wäre.
Auf dem zu sanierenden Hochspannungsmasten sind derzeit weitere Sendeanlagen eines zweiten Netzbetreibers angebracht. Als weitere Vorgabe für den provisorischen Mast sollte die Mastausführung geeignet sein, alle derzeitig dort befindlichen Sendeanlagen aufzunehmen. Eine Suchkreisanfrage dieses Betreibers liegt derzeit nicht vor, wird jedoch erwartet.
05.09.2023
Neubau eines Stahlgittermastes H=30,40m mit dazugehöriger Systemtechnik, Standort: 587991168 Füssen, Fl.Nrn. 1713/2, 1713, 1180,
23.05.2023
Information über die Beteiligung an der Standortsuche Mobilfunk-Ersatzstandort Kühbrunnen
19.03.2024
Sachverhalt
Auf der Geländeerhebung zwischen Bad Faulenbach und dem Maxsteg befindet sich eine Mobilfunksendeanlage von Vodafone. Die Anlage dort ist relativ unscheinbar. Sie ist im Westen und Norden von Bewuchs verdeckt, auch von Osten und Süden her fällt der Sender durch die rückwärtigen Bäume kaum auf.
Am 10.01.2024 hat die Firma Vantage Towers (für Vodafone) die Grundstückeigentümerin Stadt Füssen informiert, dass die derzeitige Technik um LTE und 5G erweitert werden soll.
Es bestehen aktuell vertragliche Einschränkungen für den Netzbetreiber:
Derzeit ist nur eine Nutzung durch Vodafone zugelassen, die Masthöhe ist auf 10m und die Technik auf GSM beschränkt.
Eine Erweiterung des bestehenden Standorts ist vom aktuellen Nutzungsvertrag nicht abgedeckt, so dass ein neuer Nutzungsvertrag abgeschlossen werden soll.
Die Stadt Füssen hat die Sachlage mit ihrem Mobilfunkberater IB Weller geprüft. Der neue vorgelegte Vertragsentwurf ist nach Prüfung und Vergleich mit einer Mustervorlage des Bayerischen Gemeindetages ein üblicher Vertrag, der alle Technologien, Frequenzbänder und Mitnutzer zulässt:
- Nutzungsbeschränkungen auf GSM entfallen
- Masthöhe darf von 10m auf 20m erhöht werden
- Die Pachtfläche erhöht sich um 15qm auf 50qm
- Vantage Towers AG (für Vodafone) ist berechtigt, Dritten ihre Mietfläche und Mast zur Mitnutzung unterzuvermieten.
Von den drei anderen Mobilfunkbetreibern liegen diesbezüglich folgende Stellungnahmen vor:
- Telefonica hat ein konkretes Mitnutzungsinteresse mitgeteilt aufgrund von Netzschwächen in diesem Bereich
- die Deutsche Telekom mit der DFMG verfügt über Sendeanlagen auf dem Kamin Magnuspark.
Solange die Bausubstanz es zulässt, soll dieser Standort erhalten bleiben.
- 1&1 Drillisch hat keine Stellungnahme abgegeben.
Ziel der Stadt Füssen ist aus Gründen von Landschaftsbild und Landschaftsschutz eine Bündelung der Netzbetreiber an einem Standort. Eine Ablehnung von Standorten hat in der Regel die Folge, dass sich die Netzbetreiber zukunftsfähige Standorte auf Privatgrund besorgen. Schlimmstenfalls würde das für den aktuellen Fall bedeuten, dass 2 Suchkreise für 2 Standorte (Ortsteil Bad Faulenbach und Ortsteil Ziegelwies) akzeptiert werden müssen.
Der beabsichtigte Standort-Ausbau durch Vodafone wurde uns wie folgt mitgeteilt:
- zunächst sollen auf dem bestehenden 10m-Mast die Antennen getauscht und die Technik auf 4G und 5G erweitert werden
- wenn die Mitnutzung durch wenigstens einen anderen Netzbetreiber gesichert ist, soll dann ein neuer höherer Mast für die Anlagen der betreffenden Interessenten gebaut werden
Für die erforderlichen Genehmigungen werden die entsprechenden Fachbehörden eingebunden sein (z.B. die Untere Naturschutzbehörde wegen Landschaftsschutz, Fauna-Flora-Habitat, Vogelschutz usw.).
Diese Informationen über die Ausbauabsichten werden in transparenter Form bekanntgegeben. Die Details des Pachtvertrags müssen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschlossen werden.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Ausbau des Standorts zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Handynutzung von Kindern:
Da auch im Nachgang noch ein paar Fragen bzgl. Handynutzung der Kinder an mich herangetragen wurde, zwei Links zur Information:
Fazit die ich aus den Artikeln mitnehme – Handys soweit wie möglich fern von den Kindern halten ist der größte Schutz für uns.
Nachbarkommunen:
Sie sehen am Beispiel Weizern, dass an anderen Standorten in der Umgebung die Kommune teilweise gar nichts bewirken konnte und dort sogar Masten ohne Bauantrag, komplett vorbei an der Kommune gebaut werden.
Fazit:
- Stand 10.10.2024 liegt bei dem Bauamt der Stadt Füssen keine Bauvoranfrage und auch kein Bauantrag vor. Baugenehmigungsbehörde ist das Landratsamt Ostallgäu
- Die Stadt Füssen wird auch weiterhin bestrebt sein, alle Abwägungen, Auswertungen, Vor- und Nachteile der Standorte abzuwägen und auf die Mobilfunkanbieter einzuwirken, um auf die bestmöglichen Standorte zu kommen.