Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 - 2. Änderung - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Nachdem infolge der vorgenommenen Abwägung keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 mehr erforderlich werden, muss kein erneutes Beteiligungs-/Auslegungsverfahren durchgeführt werden. Demzufolge kann der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 gefasst werden und das Änderungsverfahren damit abgeschlossen werden. 
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 07.12.2021 behandelt.

Beschluss

  1. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), jeweils in der Fassung vom 16.12.2021, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
  2. Die Begründung (Teil C) in der Fassung vom 16.12.2021 wird als Bestandteil der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 gebilligt.
  3. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.03.2022 10:08 Uhr