Bebauungsplan „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 - 3. Änderung - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 31.01.2023

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Nachdem infolge der vorgenommenen Abwägung keine inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 erforderlich werden, muss kein erneutes Beteiligungs-/Auslegungsverfahren durchgeführt werden. Demzufolge kann der Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 gefasst werden und das Änderungsverfahren damit abgeschlossen werden. 
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 31.01.2023 behandelt.

Beschluss

  1. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02, bestehend aus dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom 09.02.2023, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
  2. Die Bebauungsplanzeichnung (Teil A) zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 (rechtsverbindliche 2. Änderung) in der Fassung vom 16.12.2021 gilt für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 auch weiterhin fort.
  3. Die Begründung (Teil C) in der Fassung vom 09.02.2023 wird als Bestandteil der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 gebilligt.
  4. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 10:56 Uhr