Betreuungsplätze Nachmittagsbetreuung Grundschulkinder - Vergabe Grundlagenermittlung und Vorplanung Neubau Kinderhort (LPH 1 + 2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Aufgrund der vom Staatlichen Schulamt vorliegenden Prognose der Entwicklung der Schülerzahlen in den kommenden fünf Jahren ist eine deutliche Steigerung ersichtlich.

Aktuell werden in der Grundschule Geltendorf 203 Kinder unterrichtet, aufgeteilt auf 9 Klassen. Laut Prognose steigen die Schülerzahlen bereits 2022/2023 moderat auf 209. Aufgrund der hohen Anzahl an Erstklässlern wird hierfür eine zehnte Klasse erforderlich (drei erste Klassen). Bereits im Schuljahr 2023/2024 ist davon auszugehen, dass elf Klassen eingerichtet werden müssen und die Schülerzahlen auf 245 steigen. Bis 2026 werden sich Schülerzahlen auf 260 erhöhen. Hierbei unberücksichtigt sind bauliche Entwicklungen im Gemeindegebiet und Bevölkerungszuwachs beispielsweise aufgrund von Nachverdichtung und der Vergabe der gemeindlichen Baugrundstücke.

Darüber hinaus ist mit einem steigenden Bedarf an Nachmittagsbetreuung bei Grundschulkindern zu rechnen. Ab August 2026 wird diesbezüglich ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung (Hort) für alle Kinder, die ab 2026 eingeschult werden, eingeführt. Der Bayerische Gemeindetag, das Bayerische Sozialministerium und das Institut für Frühpädagogik gehen durch die Einführung des Rechtsanspruchs von einer Betreuungsquote von 80 % aus, in Ballungszentren eventuell gar höher. Ein ähnlicher Effekt hatte sich auch mit Einführung des Rechtsanspruchs im Krippenalter gezeigt.

Derzeit stehen folgende Betreuungsplätze für Grundschulkinder zur Verfügung:
  • Gemeindlicher Kinderhort: 60
  • Mittagsbetreuung Rabennest: 55 (zuzüglich ggf. 20 – 30 Kinder in der alten Schule in Walleshausen)

Aktuell muss davon ausgegangen werden, dass die Mittagsbetreuung als schulische Betreuungsform nicht rechtsanspruchserfüllend wirkt. Da beide Einrichtungen sehr gute Arbeit leisten und von Kindern und Eltern geschätzt werden, sollen beide Betreuungsformen auch zukünftig beibehalten werden.

Unter Annahme der Schülerzahlen ab 2023 entspricht dies einer Bedarfsdeckungsquote von weniger als 60 %. Eine Erweiterung der Betreuungsplätze für Grundschulkinder am Nachmittag ist daher insbesondere im Hinblick auf den kommenden Rechtsanspruch aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich.

Im Schulgebäude stehen derzeit keine freien Räumlichkeiten – weder für zusätzliche Betreuungsplätze am Nachmittag in Hort und Mittagsbetreuung, noch für zusätzliche Schulklassen – zur Verfügung.

Vorübergehend (für maximal die nächsten beiden Schuljahre) kann aus Verwaltungssicht durch entsprechende Anpassung der Nutzungen der Fachklassenräume der steigende Raumbedarf der Schule abgefedert werden. Dies stellt jedoch im Sinne einer ordnungsgemäßen Unterrichtsführung und Einhaltung der Vorgaben des Kultusministeriums lediglich eine tolerierbare Übergangslösung dar.

Es wird daher verwaltungsseits empfohlen, einen Hortneubau zu planen. Auf diese Weise kann die Raumsituation der Grundschule (Gewinnung von drei zusätzlichen Klassenzimmern) für die nächsten Jahre sichergestellt werden. Außerdem ermöglicht dies den Ausbau der Hortplätze und zusätzlich die Schaffung geeigneter Räumlichkeiten für eine hochwertige pädagogische Schulkindbetreuung.

Ein entsprechender Neubau sollte im unmittelbaren Umgriff der Grundschule errichtet werden. Es wird empfohlen diesen für fünf Gruppen zu konzipieren. Auf diese Weise können bis zu 125 Kinder betreut werden. Inwiefern sofort alle Gruppen in Betrieb genommen werden müssten, muss die weitere Planung zeigen. Spätestens ab August 2026 sind wir verpflichtet, allen Kindern einen Platz einen Platz in der Nachmittagsbetreuung zur Verfügung zu stellen. Mit den 125 Hortplätzen und 60 + 30 Betreuungsplätzen im Rabennest würde eine Betreuungsquote von etwa 80 % erreicht.

Um hierfür die Weichen zu stellen, soll – wie im Haushalt 2021 vorgesehen – zunächst ein Architekturbüro mit der Grundlagenermittlung inkl. Variantenuntersuchung (Leistungsphase 1) und Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung – Leistungsphase 2) gemäß Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen beauftragt werden.

Es wird vorgeschlagen, das Architekturbüro Reitberger zu beauftragen. Ein entsprechendes Honorarangebot liegt zur Sitzung vor. Das Büro kennt die Verhältnisse vor Ort, die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Gemeinderat und Architekturbüro ist eingespielt und die Ansätze und Ergebnisse der damaligen Untersuchung im Vorfeld des Neubaus Haus für Kinder können mit berücksichtigt werden.

Die Leistungsphasen 3 – 9 sind über ein späteres Vergabeverfahren europaweit auszuschreiben.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ermächtigt den Bürgermeister, ein Architekturbüro mit der Grundlagenermittlung inkl. Variantenuntersuchung (Leistungsphase 1) und Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung – Leistungsphase 2) gemäß Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen für den Neubau einer Kindertageseinrichtung (Kinderhort) für fünf Gruppen zu beauftragen.
Die Vorlage der Vorplanung zum 30.04.2022 ist Voraussetzung.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einer Auftragssumme von 25.000,00 Euro zzgl. Maximal 10% zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.03.2022 10:08 Uhr