Betreuungsplätze Nachmittagsbetreuung Grundschulkinder - Vorplanung Neubau Kinderhort - Erneute Behandlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Nachdem in der Sitzung am 12.07.2022 die Entscheidung für den Standort vertragt wurde, soll der Tagesordnungspunkt nunmehr erneut behandelt werden. Die entsprechende Präsentation des Architekturbüros Reitberger vom Juli steht im RIS unter dem Tagesordnungspunkt zur Verfügung.
In einer gemeinsamen Informationsveranstaltung von Schulamt und Jugendamt des Landkreises Landsberg am Lech am 25.10.2022 wurde nochmals die Dringlichkeit verdeutlicht. Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 haben alle Kinder, die eingeschult werden einen Anspruch auf eine Nachmittagsbetreuung. Dieser Anspruch erstreckt sich auf Montag – Freitag im Umfang von 8 Stunden täglich (= mindestens bis 16:00 Uhr) sowie ebenfalls auf die Ferienzeiten (neuer § 24 SGB VIII). Es wird auch seitens des Landkreises aufgrund der Ausführungen des Bayerischen Gemeindetages, des Bayerischen Sozialministeriums und des Instituts für Frühpädagogik davon ausgegangen, dass 80 % aller Kinder, diesen Rechtsanspruch nutzen werden.
Am 05.10.2022 haben wir die prognostizierten Schülerzahlen bis zum Jahr 2027/2028 seitens der Schule erhalten. Diese gehen von folgender Entwicklung aus:
Bezogen auf die 80%-Quote bedeutet dies folgenden Betreuungsplatzbedarf:
2026/2027        212
2027/2028        200
Dabei sind in die o.g. Schülerzahlen keine Wanderungsbewegungen eingerechnet. Es stellt lediglich die Situation der Geburtenzahlen dar. Die darüber hinaus zu erwartenden Bevölkerungszuwächse aufgrund Nachverdichtung und der Bebauung beispielsweise der gemeindeseits verkauften Grundstücke werden dies noch verstärken.
Im Vergleich dazu stehen aktuell 115 Betreuungsplätze zur Verfügung, die sich wie folgt verteilen:
  • Gemeindlicher Kinderhort: 60
  • Mittagsbetreuung Rabennest: 55
Davon ausgehend, dass die Betreuungsplätze des Rabennestes rechtsanspruchserfüllend sind, ergibt sich eine Bedarfsdeckung zum 01.09.2026 bzw. 01.09.2027 von voraussichtlich weniger als 60 %. Eine erneute Nutzung der alten Schule in Walleshausen, um zusätzliche Betreuungsplätze des Rabennestes anbieten zu können, wurde im März 2022 seitens der Regierung von Oberbayern in Abstimmung mit dem staatlichen Schulamt im Landkreis Landsberg am Lech und mit Verweis auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 26. April 2021, Az. IV.8-BS7369.0/170/3 abgelehnt.
Bei der Planung von 5 Hortgruppen (jeweils à 25 Plätze = gesamt 125 Plätze) ergeben sich im Vergleich zu den bestehenden 60 Plätzen 65 zusätzliche Plätze.
Nach Fertigstellung stünden demnach folgende Betreuungsplätze zur Verfügung:
  • Gemeindlicher Kinderhort: 125
  • Mittagsbetreuung Rabennest: 55
GESAMT: 180 
(=entspricht einer Bedarfsdeckung zum September 2026 bzw. 2027 von etwa 70 %)
Durch den Neubau würden die vier Klassenräume im Altbau (3x EG, 1x UG) für die Schulnutzung frei. Durch die steigenden Schülerzahlen kann davon ausgegangen werden, dass zukünfitg und mittelfristig eine durchgehende dreizügige Grundschule benötigt wird und somit je Klassenstufe 3 Klassenräume (4x3 = 12). Aktuell stehen der Grundschule neben den Fachräumen lediglich 9 Klassenräume zur Verfügung.
Die möglichen Standorte des Erweiterungsbaus wurden zwischenzeitlich der Schulleitung und der Kindergarten- und Hortleitung vorgestellt.
Beide befürworten eine entsprechende Planung und den Ausbau der Betreuungsplätze. Seitens der Schule wird der Standort auf dem Pausenhof kritisch gesehen, da dadurch der Schulhof deutlich verkleinert und auch die Aufsichtspflicht erschwert wird.
Diesbezüglich sieht die Schulbauverordnung folgendes vor:
§ 2 Abs. 2: Für den Pausenhof sollen mindestens 3 m2 je Schüler vorgesehen werden.

Selbst bei einem Bau direkt auf dem derzeitigen Schulhof würde nach wie vor ein Schulhofbereich (geteilt auf zwei Bereiche) von mindestens 1.500 m² bleiben und somit deutlich mehr Fläche als von der Schulbauverordnung gefordert (Unter Annahme der prognostizierten Schülerzahlen für September 2026 von 265 wären 795 m² erforderlich.). Zu den mind. 1.500 m² kommt noch der gesamte Sportplatzbereich hinzu.

Mit Schulleitung, Kindergarten- und Hortleitung sowie der Fachaufsicht im Jugendamt wurde auch nochmals besprochen, wo gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten möglich sind. Dabei wurde nochmals deutlich, dass aufgrund der unterschiedlichen Ziele und Aufgaben und Gestaltung der schulischen und pädagogischen Angebote, Klassen- und Gruppenräume nicht kombiniert werden können. 

Bei der o.g. Infoveranstaltung im Landratsamt Landsberg wurde auch die Ganztagsschule nochmals dargestellt. Es wird vorgeschlagen, im Weiteren einen Bau als Kinderhort zu planen, der auch die Flexibilität bietet, zumindest teilweise für die Ganztagsschule genutzt werden zu können.

Es wird vorgeschlagen, zunächst den Standort zu beschließen. Anschließend soll die Verwaltung die Architektenleistungen der Leistungsphasen 3 – 9 ausschreiben. Im Rahmen der Wertungsmatrix sollen von den teilnehmenden Büros folgende Fachfragen beantwortet und entsprechend bepunktet werden:

  • Nachhaltige Bauweise (Energieeffizienz und 100% Eigenversorgung)
  • Mögliche gemeinsame Nutzungen von Räumlichkeiten durch Schule und Hort / Mittagsbetreuung und andere Nutzer (Musikschule, VHS, Vereine, …)
  • Planung dahingehend, das dem Bedarf entsprechend der Erweiterungsbau sowohl als Kinderhort / Mittagsbetreuung, als auch für die Ganztagsschule oder teilweise für Kinderhort / Mittagsbetreuung und teilweise für die Ganztagsschule genutzt werden kann
Darstellung eines altersgerechten Schulhofgeländes

Beschluss

Bevor der Beschluss in den Gemeinderat gehen kann, werden noch weitere Informationen eingeholt.  
Der Punkt wird ohne Beschluss behandelt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 10:46 Uhr