Betreuungsplätze Nachmittagsbetreuung Grundschulkinder - Sachstandsbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Platz- / Raumsituation:
  • Zum September 2023 ist eine steigende Nachfrage ersichtlich: Bei der Mittagsbetreuung Rabennest können aufgrund der räumlichen Situation nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden. Im Kinderhort sind noch Plätze frei, die entsprechend aufgefüllt werden. Nach den Anmeldezahlen ist mit ca. 100 belegten Betreuungsplätzen zum September zu rechnen, was einer Steigerung zum aktuellen Schuljahr von ca. 20% entspricht (verfügbar eine entsprechende Personalausstattung vorausgesetzt max. 115 Plätze).
  • Die Prognose der Schülerzahlen lässt eine weitere Steigerung erwarten, die auch Auswirkungen auf die Nachmittagsbetreuung hat.
  • Die Einführung des Rechtsanspruchs wird ab 2026 ebenfalls zu einer signifikanten Steigerung führen.
  • Es ist davon auszugehen, dass bereits zum nächsten Schuljahr 2023/2024 ein zusätzlicher Klassenraum benötigt wird und die Grundschule auf Sicht dreigleisig betrieben wird (gesamt: 12 Schulklassen).
  • Im Ergebnis werden somit zusätzliche Raumkapazitäten für Schule und Nachmittagsbetreuung kurz- und mittelfristig benötigt. Eine Erweiterung der bestehenden Räumlichkeiten ist unabdingbar.
Austauschtreffen Schulamt Landkreis Landsberg vom 20.03.2023:
  • Reaktivierung Schulstandort Walleshausen kommt nicht in Frage.
  • Reaktivierung Außenstelle Mittagsbetreuung Rabennest in der alten Schule Walleshausen aufgrund der räumlichen Distanz zur Grundschule nicht möglich.
  • Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 08/2026: rechtsanspruchserfüllend sind ausschließlich Angebote Mo – Fr. und in den Ferien bis 16:00 Uhr mit max. 20 Schließtagen im Jahr weiterhin unklar, ob das Angebot der Mittagsbetreuung (Rabennest) rechtsanspruchserfüllend ist
  • Schulische Ganztagsangebote:
    • Angebote freiwillig, d.h. Eltern entscheiden, ob sie ein solches Angebot oder eine reguläre Schulklasse in Anspruch nehmen wenn nicht genügend Interessenten für eine Ganztagsklasse da sind, führt es zur Auflösung dieser durch die Ganztagsklasse darf es nicht zur Bildung zusätzlicher Klassen kommen
    • Gebundene Ganztagsschule: 
verpflichtendes schulisches Angebot von Mo – Do bis 15:30 Uhr, keine Flexibilität, kostenfrei für Eltern, aktuell nicht rechtsanspruchserfüllend (Ferien?, nicht bis 16Uhr, Freitag?) nicht zu empfehlen
    • Offene Ganztagsschule:
Betreuungsmöglichkeit Mo – Do bis 16:00 Uhr, kostenfrei für Eltern, aktuell nicht rechtsanspruchserfüllend (Ferien?, Freitag?); Vormittags Schule; nachmittags: Betreuung; Kooperationspartner (Elterninitiative, Gemeinde, Wohlfahrtsverband, …) erforderlich; höhere Flexibilität Eltern (Nutzung 2 – 4 Tage, kurz oder lang ähnlich Mittagsbetreuung (aber höhere Förderung und Leitung = Schulleitung)
    • Kombi-Modell
Kombination aus Schule (Kultusministerium) und Kindertageseinrichtung (Sozialministerium), Gebühren für Eltern inhaltlich bestes Modell aber nur mit finanziellen Aufwand umzusetzen
    • Mittagsbetreuung (=Rabennest)
Bereits bestehendes Angebot, dockt an die schulische Betreuung an (= schulisches Betreuungsangebot), Gebühren für Eltern aktuell nicht abschließend geklärt, ob rechtsanspruchserfüllend
  • Ganztagesangebot der Jugendhilfe: Kindertageseinrichtung (Kinderhort  kein schulisches Angebot)
Hochwertiges pädagogisches Angebot, rechtsanspruchserfüllend, Gebühren für Eltern
Austausch Jugendamt Landkreis Landsberg hinsichtlich Raumbedarf:
„…die fachlich zuständigen Staatsministerien haben im Austausch mit den jeweiligen Fachbereichen eine Analyse zum notwendigen Raumbedarf für Kombieinrichtungen vorgenommen. Synergieeffekte entstehen demnach insbesondere bei den auch in der Schulbauförderung enthaltenen Flächen für Mehrzweckraum, Küchen und Speisebereich sowie Werk- und Therapieraum. Der Umfang dieser Flächen entspricht rd. 35 % der Summenraumprogrammfläche eines vergleichbaren Hortes.“
Ergebnis:
Sinnvolle Angebote: Kinderhort, Mittagsbetreuung, Offene Ganztagsschule
Förderung:
  • Die allgemeine Förderung nach Art. 10 FAG und der Zuweisungsrichtlinie – FAZR liegt zwischen 0 – 80 % und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Bei einer finanziell durchschnittlich ausgestatteten Gemeinde kann man von ca. 50 % der zuweisungsfähigen Ausgaben beim Bau von Schulräumlichkeiten und Kindertageseinrichtungen ausgehen.
  • Fördermöglichkeiten für Ganztagsschule aktuell unsicher Frage: rechtsanspruchserfüllend?
  • Neue Eckpunkte Landesförderprogramm Ganztagsausbau (Beschluss Ministerrat 28.03.2023) – Schreiben Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie zusätzliche Informationen im Schreiben des Bayerischen Gemeindetags vom 11.04.2023:
    • „Maßnahmen zum Ausbau von rechtsanspruchserfüllenden Mittagsbetreuungsan-geboten bis 16:00 Uhr in schulaufsichtlicher Verantwortung (verlängerte Mittagsbetreuung) erhalten zukünftig eine verbesserte Investitionskostenförderung nach Art. 10 BayFAG mit einem Aufschlag von 15 Prozentpunkten auf den regulären Fördersatz („FAGplus15“; bislang nur für gebundene oder offene Ganztagsschulen möglich). Dies schließt notwendige Baumaßnahmen zur Schaffung von Küchen- und Speisebereich für die Ganztagsbetreuung ein. Zudem wird eine Förderfähigkeit für Baumaßnahmen im Bereich der Mittagsbetreuung und des offenen Ganztags an benachbarten Räumlichkeiten außerhalb des Schulgeländes nach noch festzulegenden Kriterien ermöglicht.“
    • „Danach wird jeder neu geschaffene Betreuungsplatz für ein Grundschulkind in Bayern zusätzlich zur Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) bzw. dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) gefördert. Diese Förderung wird bis Ende 2027 unbürokratisch als Pauschale für neu ge-schaffene Plätze gewährt:
      • 6.000 Euro pro Platz in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe (v.a. Horte)
      • Neu: einheitliche Pauschale von 4.500 Euro pro Platz für rechtsan-spruchserfüllende Angebote unter Schulaufsicht (offener und gebundener Ganztag; verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung) und in Kombieinrichtungen (Kooperativer Ganztag)“
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen möglich
    • Förderrichtlinie kann erst in Kraft treten, wenn alle Bundesländer, die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund unterschrieben haben.
    • Verfügbare Mittel für Bayern: rund 460 Millionen Euro – Fertigstellung Baumaßnahme 31.12.2027
    • Ab 2026 Betriebskostenzuschüsse Bund: bis zu 200 Millionen Euro jährlich für Bayern
Weiteres Vorgehen
  • Genutzte bestehende Angebote sollten Bestandteil der Lösung sein (Rabennest, Hort)
  • Beim Raumkonzept: Synergien nutzen (insbesondere Hausaufgabenbetreuung, Mensa, Küche, Mehrzweckraum, Toiletten) – aber bei allen Angeboten sind zwingend freizeitpädagogische zusätzliche Räumlichkeiten erforderlich (bei unterschiedlichen Trägern mehr eigenständige Räume) wie z.B. eigene Gruppenräume, Rückzugsmöglichkeiten, Spielflächen, …; hier auch anderer Nutzer mit berücksichtigen (Musikschule, VHS, Vereine)
  • Um Flexibilität zu wahren, eng am Schulgebäude Lösung suchen
  • Enge Abstimmung mit Leitung Mittagsbetreuung, Leitung Hort, Schulleitung und Elternbeiräten der Einrichtungen im Gemeindegebiet
  • Zur Bedarfsermittlung: Parameter wichtig (Geburtenzahlen, Nutzungsverhalten Nachmittagsbetreuung, ggf. Ende des Jahres Elternabfrage Betreuungsbedarf zum September 2024)
  • Raumbedarf Grundschule mit betrachten

Datenstand vom 03.07.2023 11:01 Uhr