Bebauungsplan „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 - 3. Änderung - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Nachdem infolge der vorgenommenen Abwägung keine inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 erforderlich werden, muss kein erneutes Beteiligungs-/Auslegungsverfahren durchgeführt werden. Demzufolge kann der Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 gefasst werden und das Änderungsverfahren damit abgeschlossen werden. 
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 31.01.2023 behandelt.
Textteil und Begründung stehen als Anlage zum Tagesordnungspunkt im RIS zur Verfügung.

Beschluss

  1. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02, bestehend aus dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom 09.02.2023, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
  2. Die Bebauungsplanzeichnung (Teil A) zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 (rechtsverbindliche 2. Änderung) in der Fassung vom 16.12.2021 gilt für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 auch weiterhin fort.
  3. Die Begründung (Teil C) in der Fassung vom 09.02.2023 wird als Bestandteil der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 gebilligt.
Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2023 12:51 Uhr