Bauantrag; Umnutzung einer denkmalgeschützten Mühle zu Wohnzwecken mit Rückbau des 2. Obergeschosses auf FlNr. 72, Gemarkung Bürglein


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 19.01.2022 ö beschliessend 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen die Umnutzung der denkmalgeschützten Mühle zu Wohnzwecken mit Rückbau des 2. Obergeschosses aus dem Jahr 1955 auf Flurnummer 72, Gemarkung Bürglein
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Durch den Umbau ergibt sich eine Nutzungsänderung.
Der westliche Teil des Daches soll durch Rückbau der Aufmauerung des 2. Oberge-schosses wieder in seiner ursprünglichen Form erstellt werden. Das Erdgeschoss wird zwei Zugänge erhalten. Auf der Südseite sollen die späteren Anbauten rückgebaut werden und der Zugang zum Gebäude rekonstruiert werden. Das 1. OG soll als Wohnung genutzt werden, das Dachgeschoss wird zu Wohnzwecken vorbereitet.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Die Unterschriften der privaten Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vorhanden. 
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss stimmt dem Bauvorhaben Umnutzung der denkmalgeschützten Mühle zu Wohnzwecken mit Rückbau des 2. Obergeschosses aus dem Jahr 1955 auf Flurnummer 72, Gemarkung Bürglein zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2022 11:51 Uhr