Bauantrag Erweiterung Discountmarkt im Einkaufszentrum, FlNr. 294/6 Gemarkung Heilsbronn, Fürther Str. 40


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 21.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für die Erweiterung des NORMA-Marktes in der Fürther Straße wurde bereits im Jahre 2018 eine Baugenehmigung erteilt. Dabei war eine Erweiterung des Marktes um eine Verkaufsfläche von ca. 246 m² und eine Lagerfläche von ca. 48 m² beantragt und genehmigt worden.
Nunmehr wird eine Erweiterung des NORMA-Marktes um 458,74 m² Verkaufsfläche und 89,84 m² Lagerfläche beantragt. Die Gesamtverkaufsfläche beliefe sich nach Realisierung auf ca.1.190 m².
Seitens der Stadtverwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben ist gem. § 2 Nr. 28 GeschO Gegenstand der Beratung des Stadtrates.
Die Nachbarbeteiligung für das Bauvorhaben ist ordnungsgemäß erfolgt, die Nachbarunterschriften liegen vor.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich). Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Nach § 34 Abs. 3 BauGB dürfen von Vorhaben im Innenbereich keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche ausgehen. Schädliche Auswirkungen werden regelmäßig von Einzelhandelsbetrieben mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.200 m² angenommen. Auch bei Unterschreiten dieser Grenze können schädliche Auswirkungen vorhanden sein, weswegen im weiteren Genehmigungsverfahren u.U. ein Marktgutachten oder ähnliche Untersuchungen gefordert werden könnten, dass von der Erweiterung des NORMA-Marktes keine schädlichen Auswirkungen ausgehen. Die Antragstellerin wurde durch die Stadtverwaltung hierauf hingewiesen.
Im Zuge der Erweiterung wird die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn weiterhin eingehalten. Es sind 84 Stellplätze erforderlich, nachgewiesen werden 93.
Die Zufahrtsituation wird neu gestaltet. Durch die näher an den Kreuzungsbereich Fürther Straße/Industriestraße heranrückende Einfahrt zur Be- und Entladung fand im Beisein der Antragstellerin eine Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Heilsbronn statt. Abgestimmt wurde, dass der Kurvenradius entschärft wird, indem der entlang der Fürther Straße verlaufende Gehweg in östliche Richtung verlegt wird und der Radius damit entschärft wird. Die Einzelheiten sind mit der Antragstellerin noch zu klären.
Nach Umsetzung dieser Verlegung werden keine überhöhten Gefahren durch den Anlieferverkehr durch die PI Heilsbronn gesehen, weswegen aus verkehrsfachlicher Sicht Einverständnis besteht.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Erweiterung des Discountmarktes im Einkaufszentrum auf Grundstück FlNr. 294/6, Gemarkung Heilsbronn, Fürther Straße 40, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Datenstand vom 13.10.2021 11:28 Uhr