Finanzierung Kindertagesstätten freigemeinnütziger Träger; Beschluss über Nichtausübung der Kündigung der Vereinbarung bzgl. Defizitregelung mit dem Diakonieverein Heilsbronn u. Umgebung e. V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 29.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.07.2015 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Vereinbarung zur Defizitregelung der Kindertagesstätten des Diakonievereines Heilsbronn und Umgebung e. V. läuft seit dem 01.01.2012.
Die Vereinbarung zur Defizitregelung der Kindertagesstätte der katholischen Kirchenstiftung Heilsbronn läuft seit dem 01.01.2013.
Gemäß § 5 Abs. 2 dieser Vereinbarungen müssten diese fristgerecht bis zum 31.08.2015 bzw. 31.08.2016 gekündigt werden, damit diese zum 31.12.2016 bzw. 31.12.2017 erstmals enden könnten.
Es wird empfohlen, beide Defizitvereinbarungen zeitgleich enden zu lassen. Damit wird sichergestellt, dass einheitliche Regelungen und eine gleiche Laufzeit für beide freigemeinnützigen Träger erreicht werden können.
Eine Gleichschaltung ist frühestens zum 31.12.2017 möglich. Deshalb muss über eine Kündigung der Verträge zu diesem Termin bis zum 31.08.2016 entschieden werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die Defizitvereinbarung mit dem Diakonieverein Heilsbronn und Umgebung e. V. nicht zum 31.08.2016 gekündigt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.08.2015 08:24 Uhr