Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss hat sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Bauantrag vorberatend befasst und dabei folgenden Empfehlungsbeschluss einstimmig gefasst:
Empfehlungsbeschluss: Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass zum Bauvorhaben Errichtung von Werbeanlagen auf Fl.Nr. 365/2, Gemarkung Weiterndorf das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Die Antragsteller beabsichtigt die Errichtung von Werbeanlagen auf Fl.Nr. 365/2, Gemarkung Weiterndorf
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B15-7.
Es sind fünf Werbeanlagen geplant. Vier davon befinden sich an den Gebäuden bzw. Freiflächen innerhalb des Baufensters. Die fünfte Werbeanlage befindet sich gemäß Bebauungsplan innerhalb der Bauverbotszone.
Laut Bebauungsplan sind Werbeanlagen und Hinweisschilder zulässig an den Gebäuden und auf den Freiflächen innerhalb des festgesetzten Baufensters. Werbeanlagen in der Bauverbotszone der Staatsstraße ST 2410 sind dem staatlichen Bauamt Ansbach zur Genehmigung vorzulegen. Durch Werbeanlagen dürfen keine Beeinträchtigungen der Nachbargrundstücke oder Verkehrsteilnehmer auf der Staatsstraße erfolgen.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen nicht vor.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Vorlage gemäß Art. 58 BayBO als Antrag auf Baugenehmigung weiter zu behandeln. Die Gemeinde erklärt, dass hier das Genehmigungsverfahren durch geführt werden soll.
Dadurch wird die Zustimmung des Staatlichen Bauamtes im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Ansbach eingeholt