Bauanfrage bauha Bauhandels- und Immobilien Unternehmergesellschaft, Am Strichen 6, 91189 Rohr Errichtung eines behindertengerechten Mehrfamilienhauses auf Fl.Nr. 221/3, Gemarkung Heilsbronn, Hirschlachstraße Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 12 VI


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.07.2016 ö beschliessend 1.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Mehrfamilienhauses (Fünf Wohnungen) auf dem Grundstück Fl.Nr. 221/3, Gemarkung Heilsbronn.
Der zu bebauende Teil befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 12 VI für das Gebiet nördlich der Hirschlachstraße/Arndstraße.
Mit der Anfrage soll geklärt werden, ob seitens der Stadt die erforderlichen Befreiungen in Aussicht gestellt werden.
Diese sind:
-        Überschreitung der Baugrenzen im Westen und Süden (Siehe Lageplan)
-        Zulässig Einzelhäuser und Doppelhäuser; gepl. ist jedoch ein  Mehrfamilienhaus
Die Zahl der Vollgeschosse (2) und die Dachneigung (38°) sowie die Grundflächenzahl und Geschoßflächenzahl werden eingehalten.
Seitens der Verwaltung wird hier folgendes bemerkt:
Die Einhaltung der weiteren Festsetzungen wie Kniestockhöhe, Breite der Dachgauben/-erker usw. samt den Vorgaben für ein behindertgerechtes Bauen kann erst mit Vorlage der Eingabepläne geprüft werden.
In unmittelbarer Nähe befindet sich ein alteingesessener Industriebetrieb (mit Bestandsschutz) der auch 7 Tage die Woche arbeitet.
Bei einem Mehrgeschosswohnungsbau kann es aus Sicht der Verwaltung zu mehr Behinderungen im Verkehrsbereich der Hirschlachstraße kommen.
Eine Befreiung von den Baugrenzen würde sich negativ auf Folgeanträge bei anderen Bauvorhaben auswirken.
Seitens der Verwaltung sollten aus den o.g. Punkten keine Befreiungen in Aussicht gestellt werden.
Falls eine Befreiung in Aussicht gestellt wird, sollte wegen der Verschiebung der Baugrenzen in Richtung des Gewerbegebietes dem Antragsteller auferlegt werden, ein entsprechendes Schallschutzgutachten eines bestellten Sachverständigen unter Beachtung der 7 Tage Woche auf seine Kosten zu beauftragen.
Dieses ist dann der Stadt Heilsbonn mit dem Bauantrag vorzulegen. Evtl. Auflagen / Anmerkungen

sind im Bauantrag zu berücksichtigen.
Des Weiteren wird auf die Ziffer 8 – Sonstiges der Satzung des Bebauungsplanes hingewiesen. Eine Bestätigung hiervon Kenntnis zu haben ist mit dem Bauantrag entsprechend einzureichen.

Beschluss

Dem Antragsteller werden zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 12 VI für die Baugrenzenüberschreitung im Westen und Süden sowie die Errichtung eines Mehrfamilienhauses anstelle der zulässigen Einzelhäuser oder Doppelhäuser das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Um die Rechtssicherheit bzgl. der Befreiung der Baugrenzenüberschreitung zu erreichen und um ggf. die Frage zu klären, ob eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich wird, ist der formelle Antrag mittels Antrags auf Vorbescheid bzw. ein Bauantrag zu stellen.

Hinweis:
Mit dem entsprechenden Bauantrag ist u.a. das Schallschutzgutachten mit evtl. Auflagen/Anmerkungen dann einzureichen. Entsprechende Auflagen sind im Plan zu vermerken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2016 10:02 Uhr