Bauantrag Interims-Containergebäude der Markgraf-Georg-Friedrich Realschule Heilsbronn
FlNr. 359/12 Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße
Daten angezeigt aus Sitzung:
25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 08.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Fl.Nr. 359/12, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße, die Errichtung von Interims-Containergebäuden mit 20 Klassenräumen für die Bauzeit des Ersatzneubaus des M-Gebäudes.
Die geänderten Pläne sehen ein eingeschossiges Flachdachgebäude in U-Form auf einer Fläche von 40,23 m x 31,21 m sowie ein unverändertes zweigeschossiges Flachdachgebäude mit einer Grundfläche von 13,65 m x 37,71 m vor. Um den Baumbestand weitestgehend zu erhalten, wurde der gesamte Gebäudekomplex 1,5 m in östliche Richtung verschoben. Die erforderliche Abstandsflächenübernahme wurde noch nicht beantragt, der Antragsteller jedoch bereits darüber informiert (Stand 23.2.2023). Die Zustimmung hierzu wurde bereits in der Sitzung vom 08.02.2023 durch den Stadtrat erteilt.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. B 12.2 – Sondergebiet Schulen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Da es sich bei diesem Vorhaben um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 13 BayBO handelt, muss der Bauantrag jedoch das Baugenehmigungsverfahren durchlaufen.
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden erteilt. Von den nach Stellplatzsatzung erforderlichen 37 Stellplätzen werden 38 nachgewiesen.
Da es sich bei diesem Antrag um kein Vorhaben nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB handelt , ist das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, sondern nur die gemeindliche Stellungnahme.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 04.04.2023 10:21 Uhr