Jahresantrag Städtebauförderung 2024; Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 15.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 15.11.2023 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit dem Jahresantrag 2024 werden die derzeit laufenden sowie die in den Jahren 2025 bis 2027 vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen für eine Förderung angemeldet.
Die Stadt Heilsbronn befindet sich im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung „Kooperation Bibert-/ Schwabachtal“.
Dessen Leitgedanke ist es, die Stadt- und Ortskerne bei der Bewältigung von demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Bereich der Stadterneuerung und Stadtentwicklung zu unterstützen. Mit dem Programm wird dabei das Ziel verfolgt, Gebiete, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind, zu lebenswerten Quartieren zu befördern.
Eine Verpflichtung zur Bauausführung ergibt sich dadurch nicht. Für die jeweiligen Einzelbaumaßnahmen ist ein gesonderter Zuwendungsantrag zu stellen, der im Stadtrat vorberaten wird.
Der Gesamtbetrag der gemeldeten Einzelmaßnahmen beträgt für das Jahr 2024 1.200 T€.
Der Entwurf der Bedarfsmeldung liegt bei. Dabei sollten ausschließlich Maßnahmen gemeldet werden, die auch im Haushaltsjahr 2024 bewilligungsfähig sind.
Grundsätzlich entstammen sämtliche Maßnahmen samt Kostenhöhe und Verteilung auf die Fortschreibungsjahre dem aufgestellten Finanzplan zum Haushalt 2023 bzw. aus der Fortschreibung der Jahresmeldung zur Städtebauförderung 2023 sowie aktuellen Beschlüssen aus dem Stadtrat.
Zu den im Jahr 2024 angesetzten Maßnahmen:
Projektmanagement
Es wurde der jährliche Betrag i. H. v. 80 T€ nach erfolgter EU-Ausschreibung angesetzt.
Projektfonds
Der Projektfonds wurde im Jahr 2016 erstmalig beantragt. Die Kosten des jährlichen Projektfonds  sollen zu 50% aus privaten Mitteln und zu 50% aus öffentlichen Mitteln gedeckt werden. Der öffentliche Anteil wird mit einem Fördersatz von 60% gefördert. Eine Kürzung der förderfähigen Kosten ist ab dem Programmjahr 2024 erfolgt, da die bisher angesetzten Kosten nicht ausgeschöpft wurden.
Sanierungsberater
Für die Möglichkeit der Bürger, im Sanierungsgebiet im Rahmen des kommunalen Förderprogramms einen fachkundigen Sanierungsberater einzubinden, werden 5 T€ eingeplant. Auch hier ist eine Kürzung der förderfähigen Kosten ab dem Programmjahr 2024 erfolgt, da die bisher angesetzten Kosten nicht ausgeschöpft wurden.
Neugestaltung der Hauptstraße
Die aktuellen Gesamtkosten sind dem Stadtratsbeschluss vom 21.06.2023 entnommen.
Klostermauer, Teilsanierung/ Anbindung Altstadt an Klosterweiher
Für diese Maßnahmen wurden im Jahr 2024 lediglich Planungskosten veranschlagt. Eine Ausführung erscheint vor dem Jahr 2025 als nicht realistisch.
Forstamtsgebäude
Kosten für Grunderwerb sowie Sanierungskosten für das Forstamtsgebäude sind im Jahr 2024 sowie in den Fortschreibungsjahren nicht vorgesehen.
Überarbeitung Gestaltungsrichtlinien
Für die derzeit laufende Überarbeitung der Gestaltungsrichtlinien werden 10 T€ angenommen inkl. einer dazugehörigen Gestaltungsfibel, die von Seiten der Städtebauförderung empfohlen wird.
Kommunales Fassadenförderprogramm
Auch beim Kommunalen Fassadenförderprogramm ist eine Kürzung der förderfähigen Kosten ab dem Programmjahr 2024 erfolgt, da die bisher angesetzten Kosten nicht ausgeschöpft wurden.
Auslobung Wettbewerb für Gestaltung Bahnhofsumfeld
Parallel zur Sanierung des Bahnhofsgebäudes soll die Gestaltung des Bahnhofsumfeldes ausgelobt werden.
Bahnhofsgebäude
Die Sanierungs-/ Umbaukosten für das Bahnhofsgebäude zum Musikbahnhof betragen nach der Kostenschätzung vom 17.08.2023 nun rd. 3,6 Mio. €.
Abriss Ansbacher Straße 10/ Erhaltung Gebäudefront/ weitere Parkflächen
Ein reiner Abriss der Ansbacher Straße 10 sowie die Errichtung von weiteren innenstadtnahen Parkplätzen kann aus Gründen des Ensembleschutzes (Erhalt der städtebaulichen Gebäudefront) nicht gefördert werden. Es sind nun Überlegungen bezüglich alternativer baulicher Parkmöglichkeiten zu tätigen. Für das Jahr 2024 sind dafür Planungsleistungen angesetzt.
Leerstandsförderung für Ansbacher Straße 8
Im „Fördertopf“ zur Beseitigung von Leerständen und zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge sind zum aktuellen Zeitpunkt noch diverse Mittel für die Stadt Heilsbronn reserviert. Nachdem das Anwesen Ansbacher Straße 8 aktuell vermietet ist, scheidet eine kurzfristig mögliche Sanierung für dieses Objekt aus. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Umschichtung auf ein anderes Objekt derzeit nicht denkbar. Deshalb muss bis zum Jahresende eine entsprechende Meldung an die Städtebauförderung gemacht werden.
Stadtmöblierung Marktplatz
Zur Möblierung des Marktplatzes ist die Anschaffung mobiler Pflanzgefäße samt Bepflanzung geplant.

Beschluss

Dem vorliegenden Jahresantrag zum Städtebauförderungsprogramm 2024 in einer Gesamthöhe von 1.200 T€ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.12.2023 11:06 Uhr