Stromeinkauf der Stadtwerke Heilsbronn für das Jahr 2021. Regelung des Strombezuges über die Kooperationsgesellschaft fränkischer Elektrizitätswerke mbH
Daten angezeigt aus Sitzung:
70. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 20.12.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stromeinkauf der Stadtwerke Heilsbronn erfolgt bis zum Jahr 2020 über die Kooperationsgesellschaft fränkischer Elektrizitätswerke mbH (kfe).
Da ein effektives Handeln beim Stromeinkauf notwendig ist, soll die Geschäftsführung der kfe in die Lage versetzt werden sich am Markt entsprechend zu betätigen,
um bei Bedarf geeignete Abschlüsse vorzunehmen.
Zur Festlegung der Bezugsmengen wird eine verbindliche Aussage der Stadtwerke Heilsbronn zum Strombezug für das Jahr 2021 notwendig.
Um das Risiko zu minimieren, werden Kunden mit einem Jahresbedarf größer 100.000 kWh separat angefragt und eingekauft.
Beschluss
Die Werkleitung der Stadtwerke Heilsbronn wird ermächtigt und beauftragt einen Stromlieferungsvertrag mit der Kooperationsgesellschaft fränkischer Elektrizitätswerke mbH zur Deckung des gesamten Strombedarfs der Stadtwerke Heilsbronn abzuschließen.
Kunden mit einem Jahresbedarf über 100.000 kWh werden separat beschafft.
Die Laufzeit dieses Stromliefervertrages wird auf das Jahr 2021 befristet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.02.2018 15:38 Uhr