1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8 "Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg";
a) Billigung der Entwurfsplanung
b) Beauftragung einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
Daten angezeigt aus Sitzung:
81. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 19.09.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.07.2016 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“ beschlossen.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt in einem sog. vorhabensbezogenen Bebauungsplan. Die Änderungsplanung ist also Teil eines Gesamtvorhabens, welches auch die gesamte Erschließung und Erstellung der Hochbauten umfasst. Hierzu wird parallel zur Bauleitplanung ein Durchführungsvertrag vorbereitet. Die den Stadträten im RIS bereitgestellten umfangreichen Unterlagen beinhalten deshalb auch alle Erschließungsmaßnahmen.
Das Vorhaben betrifft im östlichen Bereich des Plangebietes die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 42 Wohnungen und einer gemeinsamen Tiefgarage mit 70 Stellplätzen sowie 11 Besucherparkplätzen oberirdisch. Im westlichen Bereich des Plangebietes ist die Errichtung von 7 Einfamilienhäusern mit jeweils 2 Stellplätzen geplant. Weiterhin ist ein privater Kinderspielplatz als Privatgrünfläche / Quartiersfläche geplant.
Damit greift die aktuelle Entwurfsplanung (Stand 02.07.2018) die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Heilsbronn (dort VII. 1.5, Seite 249) festgehaltenen Ziele für diesen Entwicklungsbereich auf. Es liegt eine angemessen verdichtete Wohnbebauung vor. Auch soll ein durchlaufender Fußweg von Nord nach Süd (1,50 m) realisiert werden, ist ein Quartiersplatz vorgesehen und neue Wohnformen in die bestehende bauliche Umgebung aufgenommen worden.
Weiterhin wurden die vom Stadtrat festgelegten städtebaulichen Kriterien für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, wie eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen (die Planung sieht insg. 5 Stellplätze über die Anforderung nach Stellplatzsatzung vor) und die Straßenbreite (5,50 m) in die aktuelle Planung
aufgenommen.
Der Vorhabenträger wird nun das gesamte Plangebiet realisieren, weshalb auch eine zeitweise diskutierte Auftrennung des Plangebietes nicht mehr erforderlich ist und das gesamte Vorhaben in einem Plangebiet zusammengefasst werden konnte.
Die Änderung des Bebauungsplanes soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB) im beschleunigten Verfahren verwirklicht werden. Dieses sieht nur eine Auslegung zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Wegen der langen Vorbereitungszeit hat die Verwaltung mit dem Vorhabenträger abgestimmt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vor der Auslegung durchzuführen. Ziel ist insbesondere die Unterrichtung der unmittelbaren Nachbarschaft um das Plangebiet.
Herr Martin vom IB Holm aus Veitshöchheim wird die Entwurfsplanung in der Sitzung vorstellen und steht für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung.
Beschluss 1
Der Stadtrat billigt die Vorentwurfsplanung (Stand 02.07.2018).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
Beschluss 2
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
Datenstand vom 16.10.2018 16:18 Uhr