Bauvoranfrage; Neubau eines "Bio-Solarhauses" mit Doppelcarport auf FlNr. 231/6 der Gemarkung Bonnhof


Daten angezeigt aus Sitzung:  88. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 88. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.10.2019 ö beschliessend 1.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelcarport auf der Fl.Nr. 231/6 Gemarkung Bonnhof. Mit der Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit hinsichtlich Bauen im Außenbereich (Art. 35 (2) BauGB) zu Wohnzwecken geklärt werden.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als „Grünfläche mit Erhalt von wertvollem Baumbestand“ aus. Die Zufahrt soll nach Angaben der Antragstellerin über die Staatsstraße St2410 erfolgen. Die vorgesehene Baufläche ist nicht erschlossen, was Voraussetzung einer Entscheidung im Einzelfall ist (gem. §  35 (2) BauGB).

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelcarport auf Fl.Nr. 231/6 Gemarkung Bonnhof wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.10.2019 13:43 Uhr