Bauantrag - Tektur - Erneuerung Eingangsbereich auf Fl.Nr. 362/6, Gemarkung Weiterndorf (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 14.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 14.08.2019 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin hat für die Erneuerung Glaseingangsbereich und Anbau eines Garagen- und Lagergebäudes an das bestehende Büro- und Hallengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 362/6, Gemarkung Weiterndorf, Gewerbestraße 9, einen Tekturantrag eingereicht.
Er betrifft die Änderung des Eingangsbereiches.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Der neue Eingangsbereich wird gegenüber der vorhandenen Planung optisch anders gestaltet.
Bisher war ein Anbau über zwei Geschosse geplant, nunmehr ist er nur noch eingeschossig im Erdgeschoss vorgesehen.
Das Vorhaben kann im Freistellungsverfahren erfolgen, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 15 weiterhin eingehalten werden und die Erschließung gesichert ist.
Beim Genehmigungsfreistellungsverfahren sind die Nachbarunterschriften nicht erforderlich. Der Bauherr hat die Nachbarn spätestens mit Einreichen Bauantragsunterlagen zu benachrichtigen.
 Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss (Ferienausschuss) stimmt der Tekturplanung zur Erneuerung des Glaseingangsbereiches am bestehenden Büro- und Hallengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 362/6, Gemarkung Weiterndorf, Gewerbestraße 9, im Genehmigungsfreistellungsverfahren, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2019 09:12 Uhr