Benennung der Mitglieder in Beiräten, Gremien und des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung), 13.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Benennung der Mitglieder des Stadtrates in den Beiräten soll in der nächsten Sitzung des Stadtrates am 27.05.2020 erfolgen, ebenso wie die Bestimmung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und die Berufung der Beauftragten.
Für Beiräte werden vom Stadtrat folgende Mitglieder benötigt:
- Beirat für Soziales: 2 Stadtratsmitglieder
Die städtischen Ehrungsrichtlinien sehen ebenfalls vor, dass sich in dem jährlich treffenden Auswahlgremium unter anderem Vertreter des Stadtrates (je 1 Vertreter pro Fraktion) teilnehmen.
Die weiteren Mitglieder in den Beiräten etc. werden von der Verwaltung ermittelt und dem Stadtrat nach Vorlage von Vorschlägen seitens der betroffenen Vereine, Verbände etc. mitgeteilt.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 27.07.2020 11:43 Uhr