Umsatzbesteuerung nach § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG); Sachstand Verlängerung der Optionsfrist


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 17.06.2020 ö 6.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Information des Bayerischen Gemeindetages (Rundschreiben Nr. 135/2020) vom 5. Mai 2020:
Nach den erfolgten Abstimmungsgesprächen mit der EU-Kommission besteht zwischen dem Bundesfinanzministerium (BMF) und den Ländern Einvernehmen über eine Verlängerung der bisherigen Übergangsregelung zu § 2b UStG in § 27 Absatz 22 UStG. Auch mit Blick auf die vordringlicheren Arbeiten der Kommunen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie soll die Übergangsfrist um zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden. Am 30. April 2020 wurde hierzu auf der Homepage des BMF eine Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuer-hilfegesetz) eingestellt.
Aufgrund der Einigkeit zwischen Bund und den Ländern geht der Bayerische Gemeindetag davon aus, dass der Gesetzentwurf alsbald in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht und die Verlängerung der Übergangsfrist angenommen wird. Wir werden über den weiteren Fortgang berichten.
Die Stadtverwaltung wird weiterhin an dem Projekt arbeiten, um alle notwendigen Maßnahmen für die Einführung der Umsatzbesteuerung nach § 2b UStG vorzubereiten.

Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 21.09.2020 10:38 Uhr