Bauvoranfrage, Weideeinzäunung für Alpakahaltung im Aussenbereich ohne Landwirtschaft, Pfosten Z-Profil, Wildschutzzan 160 cm hoch, Flurnummer 1123 Gemarkung Weißenbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 07.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 07.10.2020 ö 2.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant eine Weideeinzäunung für Alpakahaltung im Außenbereich ohne Landwirtschaft, mit Pfosten aus Z-Profil, Wildschutzzaun 160 cm hoch, auf der Flurnummer 1123 Gemarkung Weißenbronn. Mit der Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit hinsichtlich Bauen im Außenbereich (§ 35 (2) BauGB) geklärt werden.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Bereits in der Bau-, Umwelt- und Klimaausschusssitzung vom 29.05.2020 wurde zum vorliegenden Antrag aufgrund der Außenbereichslage das gemeindliche Einvernehmen auf Verwaltungsebene versagt. Gleichermaßen wurde eine erneute Prüfung in Aussicht gestellt, sollte das Landratsamt Ansbach bei seiner Bewertung zu einem anderen Ergebnis kommen. Durch das Scheiben des LRA Ansbach vom 22.09.2020 erfolgt nun diese neuerliche Bewertung durch die Bauabteilung der Stadt Heilsbronn.
Gemäß §35 (2) BauGB (Bauen im Außenbereich) können Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist.
Der geplante Weidebereich befindet sich auf der Flurnumer 1123 und einem Teilbereich des bereits erschlossenen Grundstücks (Flurnummer 471, beide Gemarkung Weißenbronn). Die erforderliche Zuwegung über den Privatgrund des Antragstellers ist gegeben.
Zudem soll im Zuge der Bauvoranfrage geklärt werden, ob eine Nutzungsänderung des bestehenden Nebengebäudes (Lagerhalle) zum offenen Unterstand genehmigungsfähig ist. Nach Angaben des Antragstellers ist eine Erschließung (Trinkwasser und Entwässerung) nicht geplant oder erforderlich.
Im Rahmen einer Ortsbegehung konnten keine möglichen Beeinträchtigungen öffentlicher Belange festgestellt werden.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind vollständig.
Die Bauverwaltung empfiehlt daher das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines 1,6 m hohen Weidezaunes zur Alpakahaltung auf Flurnummer 1123 Gemarkung Weißenbronn und der Nutzungsänderung einer Lagerscheune zum offenen Unterstand auf Flurnummer 471 Gemarkung Weißenbronn.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2020 15:06 Uhr