Bauantrag - Errichtung einer Lärm- und Sichtschutzwand


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Stadtratssitzung, 28.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 16. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 20.07.2021 ö 5.2
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 6

Sachverhalt

Der BV-Ausschusses hat sich in den Sitzungen vom 13.04. 2021, 08.06.2021 und 20.07.2021 mit dem Bauantrag beschäftigt. 

In der Ausschusssitzung vom 08.06.2021 hat das Gremium die gemeindliche Einvernahme mehrheitlich an die Voraussetzung geknüpft, dass die Höhe der Einfriedung vom Niveau des Radweges aus gesehen 2,5 m, vom Niveau des Firmengeländes 4 Meter max. betragen darf. Hierbei wurden die Aspekte Sichtschutz, Lärmschutz, städtebauliche Wirkung berücksichtigt. 
In der Sitzung vom 20.07.2021 wurden weitere Lärmmessungen präsentiert. Außerdem ist eine Stellungnahme der städtischen Beauftragten für Waldungen und Grünflächen zu diesem Thema eingegangen.
Das Gremium stellte sich aufgrund der Spitzenwertmessungen die Frage, ob man hinsichtlich der Höhe zu einer anderen Einschätzung als in der Sitzung vom 08.06.2021 gelangt. Es wurde daher über die einzelnen Höhen abgestimmt:

„Durch die vorgelegten Spitzenwertmessungen kann die gemeindliche Einvernahme zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes hinsichtlich der max. Höhe von 2,50 m der Einfriedung, gemessen vom Straßenniveau aus, mit einer Höhe von
  • 4 Metern                dafür gestimmt:        0
  • 3,70 Metern        dafür gestimmt:        2
  • 3 ,50 Metern        dafür gestimmt:        7
  • 3,00 Metern        dafür gestimmt:        0
  • 2,50 Metern        dafür gestimmt:        2
begründet werden.“

Der BV-Ausschuss fasste daraufhin folgenden Beschluss:

„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:

  • Die Einfriedung soll bis zu 1,50 m in das Firmengelände hineinversetzt errichtet werden (in etwa dort, wo sich der jetzige Zaun befindet), um unter anderem eine Verpflanzung der Baumreihe vermeiden zu können.
  • Die max. Höhe der Einfriedung soll 3,50 m, vom Niveau der Straßenhöhe gemessen, sein.
  • Eine Unterpflanzung der bestehenden Baumreihe muss erfolgen.
  • Auf die 10 cm Abstand zwischen Einfriedung und Boden kann aufgrund der lebensfeindlichen Umgebung für Tiere jenseits der Einfriedung verzichtet werden
  • Die freistehende Reihe aus großen, ins Landschaftsbild hineinwirkenden Bäumen muss dauerhaft erhalten bleiben.
  • städtebaulich ansprechende Gestaltung am Ortsrand (nicht nur Beton, auch Holz oder Begrünung)

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde kein Einvernehmen zur Lage innerhalb der Bauverbotszone zur St 2249 erteilen kann, weil es sich hierbei nicht um eine Festsetzung nach BauGB (=gemeindliche Entscheidung) handelt, sondern um eine Vergabe aus dem Straßenrecht. Hiervon kann demzufolge die Stadt nicht einfach befreien – sondern eine Abweichung kann nur durch das Staatliche Bauamt – Bereich Straßenbau – erfolgen.“

Für die heutige Sitzung liegt ein geänderter Bauantrag vor. Die Unterlagen werden bis zum 23. Juli 2021 ins RIS eingestellt.

Diskussionsverlauf

Gegen 20:45 Uhr stellt Matthias Rank den Antrag auf Geschäftsordnung. Die Bürgermeisterin gibt dem Antrag statt und erläutert, dass es sich hierbei um einen Änderungsantrag handelt. Herr Rank stellt folgenden Antrag: Der Stadtrat beschließt, sich der Empfehlung des BV-Ausschusses vom 08.06.2021 anzuschließen, mit der Änderung der Höhe der Einfriedung auf 2,50 m. Das Gremium stimmt über den Änderungsantrag ab.

Abstimmungsergebnis: 5 : 12    Der Antrag ist somit abgelehnt.

Die Stadtratsmitglieder Manfred Niederauer und Max Heller haben wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss

Der Stadtrat erteilt die gemeindliche Einvernahme zum vorgenannten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder Manfred Niederauer und Max Heller haben wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Dokumente
03_Satzung FestsetzungenSchüller (.pdf)
06_Lärmschutzgutachtenschüller (.pdf)
2007-SUE-4GP-geänderte_Genehmigungsplanung-210722-B (.pdf)
3201857 Anlage 1 (.pdf)
3201857 Anlage 2 (.pdf)
3201857 Anlage 3 (.pdf)
3201857 Anlage 4 (.pdf)
3201857 Textteil mit Unterschrift (002) (.pdf)
Beauftragte für städtische Waldungen und Grünflächen (002) (.pdf)
Befreiungsanträge Sicht- und Lärmschutzwand (.pdf)
Ergebnis schalltechnische Untersuchung (.pdf)
Genehmigungsplan Grundriss Ansicht Schnitt 1_200-210226 (.pdf)
Lärmschutzwand - Parameterstudie_Wandhöhen (.pdf)
Planungsrechtliche Stellungnahme_Sichtschutzwand (003) (.pdf)
Schreiben_Fa. Zäh (.pdf)

Datenstand vom 16.09.2021 08:10 Uhr