Datum: 01.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Grund- und Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.11.2021
3 Bekanntgaben
3.1 Digitales Rathaus - Vorstellung Ist-Stand
3.2 Abwägung der Stellungnahmen zum B-Plan 15.4 Schrotfeld
3.3 Vergabe Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss Herrieden - Bauabschnitt 2 - Entkernung
3.4 Stiftsbasilikakonzerte 2022
3.5 Schaffung von zwei neuen Stellen
3.6 Planungen zum Jubiläumsjahr der Partnerschaft mit Melk 2022
4 Standort Lebenshilfe
5 Abwägungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20 "Steinweg"
6 Standortfrage KiTa / Soziale Einrichtung im Schrotfeld
7 Anfragen
7.1 Wolfgang Strauß - Schilder am Pausenhof
7.2 Max Heller - Grundstück Flst. 688
8 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 24. Stadtratssitzung 01.12.2021 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Albrecht von der Fränkischen Landeszeitung, Frau Vogelsang und Herrn Klebe vom Planungsbüro Vogelsang, Herrn Kehrberger und Herrn Schneider, Herrn Unger und Herrn Breuker von der Lebenshilfe, sowie 5 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 24. Stadtratssitzung 01.12.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2021 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 24. Stadtratssitzung 01.12.2021 ö 3
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3.1. Digitales Rathaus - Vorstellung Ist-Stand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 24. Stadtratssitzung 01.12.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Im Bereich des Rathauses schreitet die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse stetig voran. So verfügt die Stadt derzeit über 30 kommunale und zentrale Online-Verfahren, welche die Bürgerinnen und Bürger bequem von zu Hause oder unterwegs über das Behördenportal des Freistaates Bayern Online-Verfahren - Stadt Herrieden, Landkreis Ansbach - BayernPortal (freistaat.bayern) nutzen können. Die letzten bereitgestellten Online-Anwendungen waren die „Kitaplatz-Bedarfsanmeldung“ und die Anwendung „BAUPILOT“ welche auf der Homepage der Stadt bereitgestellt wurden. Auch wurde die Homepage der Stadt Herrieden in jüngster Zeit umstrukturiert, so dass seit kurzem auch eine Volltextsuche im Ratsinformationssystem eine themenbezogene Suche ermöglicht. Die weitere Bereitstellung von zusätzlichen Diensten ist für das Jahr 2022 unter Ausnutzung des vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten Förderprogrammes „Digitales Rathaus“ geplant. 

Folgende Verfahren sind online:

Weitere digitale Angebote finden sich auf der Homepage der Stadt Herrieden: Leo-Nord (online Ausleihe der Bücherei), Baupilot (zur Vermarktung von Grundstücken) und das Ratsinformationssystem (für unsere Stadtratssitzungen) auf unserer Homepage.

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3.2. Abwägung der Stellungnahmen zum B-Plan 15.4 Schrotfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 24. Stadtratssitzung 01.12.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Aufgrund der längeren Bearbeitungsdauer mehrerer Fachbüros (nicht Büro Vogelsang) kann die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum B-Plan 15.4 Schrotfeld erst in der Stadtratssitzung im Februar 2022 erfolgen.

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3.3. Vergabe Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss Herrieden - Bauabschnitt 2 - Entkernung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 24. Stadtratssitzung 01.12.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 26.10.2021 beraten:
Für das Stadtschloss Herrieden – Sanierung und Nachnutzung – Bauabschnitt 2 „Abbruch (Entkernung) Gebäude A, B und C“ wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Es haben fünf Firmen ein gültiges Angebot abgegeben. Das günstigste Angebot hat die Fa. C&S Umwelttechnik GmbH aus Hamminkeln abgegeben. Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 10.11.2021 die Vergabe an die Fa. C&S Umwelttechnik GmbH aus Hamminkeln beschlossen.

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3.4. Stiftsbasilikakonzerte 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 24. Stadtratssitzung 01.12.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Beschluss aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung am 10.11.2021 zum Thema Stiftsbasilikakonzerte:

Sonntag, 27. März 2022 / 17h
(oder 13. März)
 (Passionszeit)
       
               
Der Klang der Psalmen Ensemble für Alte Musik
Adrian Wehlte

08. Mai 2022 /19h
Konzert zum Muttertag
Sonat Vox 
Ca. 25 junge Männer
(überwieg. ehemalige
„Windsbacher“)
Philipp Cuno-Friess
(Manager)



       09. Oktober 2022

Eichstätter Domchor
Domk. Manfred Faig

12./13. November
Konzert zum Volkstrauertag
Limburger Domsingknaben
Domkapellmeister Bollendorf
Ca. 40 „Knaben“ von ca. 12-18 Jahren
 30. Dezember 2022 (Freitag)
Sax-Quartett
Gert Kaiser


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.11.2021 im nichtöffentlichen Teil der Konzertplanung für die Reihe der Stiftsbasilikakonzerte 2022 zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Mittel im Haushalt vorzusehen.

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3.5. Schaffung von zwei neuen Stellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 24. Stadtratssitzung 01.12.2021 ö 3.5

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der nichtöffentlichen Sitzung am 10.11.2021 beschlossen, dass eine Stelle für Kultur und Tourismus und eine Stelle für Kultur, Tourismus, Social Media und Stadtmanagement geschaffen werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die beiden Stellen im Stellenplan 2022 vorzusehen.

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3.6. Planungen zum Jubiläumsjahr der Partnerschaft mit Melk 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 24. Stadtratssitzung 01.12.2021 ö 3.6

Sachverhalt

Am 20. November 2021 fand eine Videokonferenz statt, nachdem die Melker Delegation aufgrund der Corona-Lage nicht nach Herrieden kommen konnte. 
Aktuell gibt es für das „Jahr der Partnerschaft“ anlässlich der 40-Jahr-Feier folgende Planungen: 

5. März 2022 Start der Olympiade mit Skirennen am Jauerling – Olympisches Feuer 
Anreise aus Herrieden am 4.3.
  • Offizielle Eröffnung mit Begrüßung auf der Piste um 9:30 Uhr, Start 10:00 Uhr
  • Einteilung Rennen nach Altersgruppen möglich
  • Bis Ende Jänner 2022 Anmeldungen für Teilnahme erforderlich
  • Anfang Februar Modalitäten abstimmen
  • Abends: mit Herrieder Gästen gemeinsames Abendessen, bzw. Aprés Ski

1.-3. Juli 2022 
  • 50-jähriges Jubiläum der Großgemeinde Herrieden
    1.7. Anreise Melker Gäste (GR )bis 18:00 Uhr danach offizieller Festakt
  • 2.7. Programmablauf noch offen
  • 3.7. Gottesdienst und anschl. Imbiss 

22.-24.Juli 2022 Jubiläums-Feierlichkeiten Höfefest Melk
  • gemeinsamer Hof mit Herrieder + Melker Produkten, Reinerlös kommt dem
    Jugendaustausch zu Gute, beide Gemeinden sind FAIR TRADE Gemeinden – evtl. Jubiläumsschokolade
  • Anreise aus Herrieden evtl. 1-2 Personen bereits am 21.7 (Würstel und Bier)
    Melker Stadtwein und evtl. Schokolade
  • 22.7. ca. 17:00 Uhr Empfang und Begrüßung im Stadtsaal
  • Abends Höfefest mit Schichtbetrieb Herrieden / Melk (Wechseldienst alle 2
    Stunden)
  • 23.7. vormittags: Möglichkeit für Olympische Wettkämpfe (Vereine) bzw.
    Alternativprogramm wie z.B. Besichtigung Stift, Schallaburg, Stadtführung,
    Schaugarten,…etc.
  • Nachmittags Schifffahrt
  • Abends Höfefest mit Siegerehrung der Partnerschaftsolympiade
  • Bewirtung im Schichtbetrieb Melk / Herrieden, Reinerlös vom Höfefest kommt dem Jugendaustausch zu Gute
  • 24.7. Gottesdienst mit Prozession in die Altstadt zum Frühschoppen, Melker +
    Herrieder Chor
  • Übergabe von Partnerschaftstafeln/Geschenken, Prägung einer Partnerschaftsmünze, Abreise


1.-5. August 2022 Jugendaustausch in Melk geplant

1. Augustwoche 2022 soll auch eine gemeinsame Seniorenschifffahrt in Melk geplant werden 

11.9.2022 Urkundenunterzeichnung in Melk
  • Kleine Delegation aus Herrieden evtl. mit Chören
Urkundenunterzeichnung im Rahmen des 160+1 Festaktes Singverein Melk

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4. Standort Lebenshilfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 24. Stadtratssitzung 01.12.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Lebenshilfe hat in öffentlicher Sitzung am 23.10.2019 eine formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnheimes gestellt. Die damaligen Planungen sahen eine Bebauung in der Nürnberger Str. Flst. 660, Gemarkung Herrieden, vor. Zu dieser Zeit war hier auch der Neubau einer KiTa geplant.

Die Lebenshilfe erläutert im Nachgang den Hintergrund für diese Bauanfrage wie folgt: 
„Als die nun seit längerem geltenden baulichen Mindestanforderungen gem. AV PfleWoqG, in Verbindung mit der DIN 18040-2 für Wohngebäude der besonderen Wohnform (früher stationäre Wohnheime) beschlossen wurden, war uns als Träger des Gabrielihauses sehr schnell klar, dass wir das Gebäude, so wie es sich bisher baulich darstellt, langfristig nicht weiter für das gemeinschaftliche Wohnen in der bisherigen Wohnform nutzen können.
Dennoch wollten auch wir zu Beginn möglichst am Gebäude als Wohnheim festhalten. Aus diesem Grund haben wir nun in den vergangenen Jahren gemeinsam mit Architekten zwei Machbarkeitsstudien durchgeführt. Wir hatten mehrere Ortsbegehungen mit der FQA (Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht = „Heimaufsicht“). Zuletzt auch noch eine Vorortbesichtigung mit der Amtsleitung und weiteren Vertretern der Regierung von Mittelfranken (Sachgebiet Wohnungswesen).
Bei all diesen Begehungen, Fachgesprächen sowie Studien, wurde aber sehr schnell klar, dass nur ein Ersatzneubau die geforderten baulichen Mindestanforderungen in einem finanzierbaren Rahmen realisierbar machen wird.
Zudem haben wir als Lebenshilfe auch den Anspruch, über die baulichen Mindestanforderungen hinaus, unseren Bewohnern eine, aus unsere Sicht, angemessene Wohnqualität anzubieten. Dazu gehört für uns beispielsweise, dass wir zukünftig unseren Bewohnern jeweils einen kleinen Balkon zu jedem Appartement anbieten möchten. Allein dies scheidet schon neben vielen weiteren Dingen aufgrund des Denkmalschutzes beim Gabrielihaus konsequent aus.
Unter Würdigung aller Umstände, Vorgaben, aktuellen und noch zu erwartenden sowie darüber hinaus noch möglichen Anforderungen, sehen wir keine Möglichkeit unser Wohnangebot für Menschen mit einer Behinderung langfristig im Gabrielihaus als besondere Wohnform weiter fortführen zu können und dies nicht nur aus finanziellen Gründen.“

Nachdem mit dem Grundstückseigentümer von Flst. 688 in der Zwischenzeit Verhandlungen aufgenommen wurden, hat der Bau- und Verkehrsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung am 09.03.2021 die Verwaltung beauftragt, dass überprüft werden soll, ob ein Kindergartenbau und ein Bau für Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung auf dem Grundstück Flst. 688 zulässig ist. Eine Bestätigung vom Landratsamt soll eingeholt werden. 
Am 29.04.2021 fand hierzu ein Vorort-Termin mit Frau Schock und Herrn Köllner vom LRA statt, bei dem von den Behördenvertretern erklärt wurde, dass ein Bau für Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung und der Bau einer KiTa dort grundsätzlich zulässig seien.
Somit stellt Flst 688 eine Alternative zum Standort in der Nürnberger Str. dar. Der Vorteil von Flurstück 688 gegenüber Flurstück 660 in der Nürnberger Str. liegt darin, dass es sich hierbei nicht um eine Stadtrandlage, sondern um eine integrierte Lage zwischen Wohngebiet und der Industriestraße mit Einkaufsmöglichkeiten handelt. Im Vergleich zur Nürnberger Str. ist die Hohenberger Str. außerdem deutlich weniger stark befahren. 
Nachdem der Stadtrat in seiner Sitzung vom 28.10.2020 einen Grundsatzbeschluss zur vorrangigen Innenentwicklung gefasst hat, muss zunächst geklärt werden, ob die Stadt Herrieden nicht Maßnahmen ergreifen kann, um der Lebenshilfe dabei zu helfen, den Standort „Gabrielihaus“ für das Betreute Wohnen für Menschen mit Behinderung doch zu sichern. 
Daher wurde im Vorfeld der Sitzung bei der Lebenshilfe angefragt, welche Maßnahmen die Stadt Herrieden ergreifen kann, um den Standort „Gabrielihaus“ für das Betreute Wohnen für Menschen mit Behinderung doch zu sichern. Die Lebenshilfe wurde außerdem gebeten, konkret zu prüfen, ob der Standort „Gabrielihaus“ gesichert werden kann, wenn Grundstücke im Umgriff – die Flächenverfügbarkeit vorausgesetzt - der Lebenshilfe zur Verfügung gestellt werden können.

Die Antwort hierzu lautet wie folgt: 
„Aufgrund der oben dargestellten Gründe, sowie nochmals durch das Schreiben von Herrn Unger vom 16.05.21 konkretisiert, ist der Standort Gabrielihaus als „betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung“ (besondere Wohnform), unabhängig von potentiellen Grundstücken im Umgriff nicht haltbar. Die Betonung liegt hierauf, dass das Gebäude als „stationäres Wohnheim“ nicht haltbar ist.“ 

Außerdem wurden die Verantwortlichen der Lebenshilfe im Vorfeld der Sitzung gebeten, zu folgendem Sachverhalt Stellung zu beziehen
Der Gesetzgeber hat zur Nutzung von Gebäudebestand die Möglichkeit von Befreiungen und Abweichungen von baulichen Mindestanforderungen nach §50AVPfleWoqG zugelassen. Darin heißt es: "Ist dem Träger einer stationären Einrichtung die Erfüllung der in §§ 1 bis 9 genannten Mindestanforderungen im Gebäudebestand technisch oder aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, kann die zuständige Behörde auf Antrag des Trägers ganz oder teilweise von der Verpflichtung befreien, wenn die Befreiung mit den Interessen und Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner vereinbar ist"
und die Frage zu beantworten, inwiefern diese Möglichkeit bei der Entscheidung bzw. Abwägung über den Standort sowie in den Gesprächen mit der Förderstelle eine Rolle gespielt hat.

Die Stellungnahme der Lebenshilfe zu dieser Fragestellung:
„Es ist zutreffend, dass es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, gewisse Befreiungen von den baulichen Mindestanforderungen zu erwirken. Allerdings würde dies nicht unsere Problemstellung lösen. Neben den immensen Kosten (wesentlich teurer als ein Ersatzneubau), die eine entsprechende Sanierung mitbringen würde, geht es uns vor allem darum, dass unsere derzeitigen, aber auch künftigen Bewohner ein, ihrem individuellen Bedarf entsprechendes, Wohn- und Betreuungsangebot durch uns erhalten. Dies sehen wir mittel- und langfristig nur durch einen Ersatzneubau gewährleistet. Auch hier verweise ich wiederum auf die durch uns bereits mehrfach getätigten Aussagen und Stellungnahmen (vgl. Schreiben von Herrn Unger vom 16.05.21, und s. oben).“

Nachdem aus Sicht der Lebenshilfe sowohl der Standort an der Nürnberger Straße als auch der Standort an der Hohenberger Straße geeignet erscheint, ist es für die Entscheidung des Gremiums hilfreich, die Kriterien der Lebenshilfe für die Standortbeurteilung zu kennen: 
Aktuell liegt uns ein Bestätigungsschreiben der Stadt Herrieden vom 22.01.2020 vor, aus dem hervorgeht, dass der Stadtrat in seiner Stadtratssitzung am 27.11.2019, dem Neubau eines Wohnheims an der Nürnberger Straße in Herrieden zugestimmt hat. Zu diesem Zeitpunkt stand kein anderes geeignetes Grundstück zur Verfügung. 
Inzwischen wurden wir darüber informiert, dass an der Nürnberger Straße der bis dahin geplante Kindergarten nicht mehr realisiert wird und auch für unser Wohnheim ein anderer Standort gesucht werden soll. Die alleinige Nutzung eines Grundstücks außerhalb der Bebauung (nördlich der Nürnberger Straße) entspricht auch nicht unserem Verständnis von Teilhabe am Leben für unsere Klienten innerhalb der Stadt Herrieden.  
Wir freuen uns, dass durch die Stadt nun die Möglichkeit geschaffen wurde, ein nahezu perfekt geeignetes Grundstück an der Hohenberger Straße zu erwerben.
Wir können hier all das baulich verwirklichen, was uns ein individuelles Wohn-, Betreuungs- und Pflegeangebot für unsere Klienten für die Zukunft, auch unter Wettbewerbsgesichtspunkten, abverlangt. Zudem haben unsere Menschen mit Behinderung an diesem Standort auch die Möglichkeit, die naheliegenden Einkaufsmöglichkeiten unkompliziert zu nutzen oder einen Kaffee zu trinken. Mit dem Standort an der Hohenberger Straße, angeschlossen an das Wohngebiet Schrotfeld, ist für unsere Klienten eine echte Teilhabe sowie ein inklusives Leben, in einer zeitgemäßen Wohnanlage in Herrieden realisierbar. Wir sehen aktuell das Grundstück an der Hohenberger Straße als einzige, dafür aber hervorragende Lösung, für unseren dringend notwendigen Ersatzneubau in der Stadt Herrieden.
Daneben bietet das Grundstück noch Optionen für eine andere Nutzung (KiTa).“

Außerdem wurde die Lebenshilfe gebeten, sich zur Nachnutzung des Gabrielihauses zu äußern, für den Fall, dass ein Neubau an anderer Stelle erfolgt: 
„Die Lebenshilfe Ansbach hat vielfältige Ideen für eine Nachnutzung des Gabrielihauses und der Nebengebäude. Natürlich sind auch immer die wirtschaftlichen Aspekte, hier vor allem die Refinanzierbarkeit, von Vorhaben zu beachten. Dennoch ist es unsere Absicht, das Gebäude auch weiterhin als Lebenshilfe Ansbach zu nutzen. Möglich wären unter anderem die Schaffung von Wohnraum für ambulant betreute Wohngemeinschaften, der Aufbau eines Übernachtungsbetriebs mit Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung oder die Schaffung von Plätzen der Verhinderungspflege für Kinder und Jugendliche. In genauere Planungen können wir erst nach Baubeginn des Ersatzneubaus des Wohnheims einsteigen. 
Wir fühlen uns sehr wohl und angenommen in Herrieden und sind gerne zu einer weiteren gedeihlichen Zusammenarbeit mit der Stadt bereit.“

In der heutigen Sitzung soll das Gremium über die Standortfrage für das Betreute Wohnen für Menschen mit Behinderung beraten. Der am 15.11.2021 eingegangene Antrag vom 11.11.2021 vom Vorstand der Lebenshilfe zum Erwerb des Flst. 688, Gemarkung Herrieden, wird im RIS hinterlegt.
Die Verwaltung merkt an, dass das betroffene Grundstück Flst. 688, Gemarkung Herrieden, ausschließlich zum Zwecke des Baus einer KiTa und zum Bau des Wohnheimes an die Stadt Herrieden verkauft wurde. Mehr kann die Verwaltung hierzu in nichtöffentlicher Sitzung mitteilen.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Standort für das Betreute Wohnen für Menschen mit Behinderung der Lebenshilfe auf einer Teilfläche auf Flst. 688, Gemarkung Herrieden, zu. Der BV-Ausschuss wird beauftragt, die in seiner Zuständigkeit liegenden Beschlüsse zum Baurecht (z.B. Beschlussempfehlung für einen Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan) und zum Grunderwerb zu fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Abwägungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20 "Steinweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 24. Stadtratssitzung 01.12.2021 ö 5

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 28.07.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 20 „Steinweg“ erstmalig zu ändern.

Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 „Steinweg“ wurde mit Satzungsbeschluss vom 03.04.2019 beschlossen. Ziel und Zweck dieser Bebauungsplanaufstellung war die Wiedernutzbarmachung von teilweise brachliegenden aber bereits bebauten sowie versiegelten Flächen. Es sollte damit keine Entwicklung bisher unbebauter Flächen, sondern vielmehr durch den Umbau und die Aufwertung vorhandener Strukturen eine untergenutzte innerörtliche Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden.  Für das Gebiet wurde damals eine gemischte Nutzung mit großflächigem Lebensmitteleinzelhandel, Wohnen, Büros, Dienstleistungsnutzungen und Räume für freie Berufe (bspw. heilkundliche Berufe) vorgesehen. 

Nachdem diese Nutzung jedoch nicht mehr angedacht ist und mittlerweile ein Gesamtkonzept mit unterschiedlichen verdichteten Wohnformen sowie einer Kindertagesstätte für das Areal vorliegt, soll der vorhandene städtebauliche Missstand durch die Schaffung von Planungsrecht für die geänderten Planungsabsichten beseitigt werden. Im Sinne der Innenentwicklung sollen im Plangebiet unterschiedliche Wohnformen in verdichteter Bauweise in zentraler und fußläufig oder mit dem Rad gut angebundener Lage Herriedens realisiert werden.

Der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans lag in der Zeit vom 3.09.2021 bis 4.10.2021 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 26.08.2021 bekannt gemacht. 

Der Stadtrat behandelt nun in seiner Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB), die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB). Von Seiten der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der öffentlichen Auslegung 5 Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 23.11.2021 entnommen werden.

Es wurden 25 Behörden/TöB und 7 Nachbargemeinden mit Schreiben vom 05.08.2021 (und Frist bis 17.09.2021) angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Behörden/TöB hatten 7 Anregungen und Hinweise zur Planung dargelegt. 
7 Behörden/TöB und 4 Nachbargemeinden teilten mit, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 23.11.2021 entnommen werden.

Über folgende Einzelaspekte der Abwägung sollen Abstimmungen erfolgen:
  1. Das Baufenster im Norden wird von der nördlichen Grundstücksgrenze abgerückt und eine Höhenstaffelung auch in diesem Bereich nach Norden vorgesehen.
Abstimmung: 19 : 0
  1. Die Errichtung einer Kita im nördlichen Teil des Geltungsbereichs wird vertraglich geregelt.
Abstimmung: 19 : 0
  1. Eine immissionstechnische Stellungnahme zur Bebauungsplanänderung wird auf Kosten des Verursachers in Auftrag gegeben.
Abstimmung: 19 : 0
  1. Zum Entwurfsstand werden textliche Festsetzungen vorgesehen, welche bestimmte Nutzungen im Baugebiet verbindlich ausschließen.
Abstimmung: 19 : 0
  1. Die Sammelstellen für die Abholung der Mülltonnen werden direkt an die öffentlichen Straßen gelegt werden, so dass kein Müllfahrzeug in das Gebiet einfahren muss und eine Lärmbelästigung an dieser Stelle ausgeschlossen werden kann.
Abstimmung: 18 : 1

Nachdem in der vergangenen Stadtratssitzung aus dem Gremium Bedenken wegen der Geschossigkeit der Mehrfamilienhäuser geäußert wurden und auch die Frage nach der Wirkung der Architektur auf die umgebende Bebauung aufgeworfen wurde, fanden weitere Abstimmungsgespräch mit dem Planungsbüro Vogelsang, dem Investor, dem Architekten und der Bürgermeisterin statt. 
Aus städteplanerischer Sicht ist es wünschenswert, dass durch die neue Bebauung die Raumkante der Häuserreihe in der Ansbacher Straße fortgesetzt wird. Das kann durch quadratische Würfel, wie bislang vorgesehen, so nicht geschaffen werden. Deshalb wurde dem Architekten empfohlen, die Grundrisse der Mehrfamilienhäuser eher rechteckig anzulegen und nach Süden hin zu verschieben. Gleichzeitig fügen sich aus städteplanerischer Sicht Satteldächer an dieser Stelle besser in die Umgebung. Außerdem empfiehlt sich eine Begrenzung der Geschossigkeit auf drei Vollgeschosse.

Architekt Roland Schneider stellt in der Stadtratssitzung eine überarbeitete Konzeption vor.

Nach Beratung über die alternative Konzeption der Mehrfamilienhäuser soll das Gremium über folgende Einzelaspekte abstimmen, damit auf Grundlage des Abstimmungsergebnisses der Entwurf des B-Plans überarbeitet werden kann.

  1. Die beiden südlichen Mehrfamilienhäuser werden von der Geschossigkeit auf drei Vollgeschosse begrenzt.
Abstimmung: 18 : 1
  1. In Anlehnung an die Umgebungsbebauung sollen die Mehrfamilienhäuser einen eher rechteckigen als quadratischen Grundriss aufweisen.
Abstimmung: 19 : 0
  1. In Anlehnung an die Umgebungsbebauung sollen die Mehrfamilienhäuser Satteldächer (ggf. flach geneigt) erhalten.
Abstimmung: 0 : 19

Beschluss

  1. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20 „Steinweg“ vorgebrachten Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Er stimmt den Beschlussvorschlägen auf Grundlage der Abwägungstabelle (Stand: 23.11.2021) und der in der heutigen Sitzung erfolgten Einzelabstimmungen zu.

  1. Die Verwaltung beauftragt das Büro Vogelsang / Landschaftsplanung Klebe auf Grundlage der beschlossenen Abwägungsinhalte und der in der heutigen Sitzung erfolgten Einzelabstimmungen den Bebauungsplanentwurf zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20 „Steinweg“ auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Dokumente
Download 01_Herrieden Steinweg_Bebauungsplan_Bebauungsstudie_220315.pdf
Download 02_Herrieden Steinweg_Bebauungskonzept_Ansichten_Nachbarbebauung_211129_web.pdf
Download 03_Untersuchung_Sonnenstand_17.Januar_Dachformen_Herrieden_Bebauungsplan_211123.pdf
Download Abwägung_Früh_Beteiligung_1ÄndSteinweg_Vorentwurf_211124.pdf
Download Präsentation_Steinweg_Herrieden_211130_art_schneider_architekten.pdf

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6. Standortfrage KiTa / Soziale Einrichtung im Schrotfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 24. Stadtratssitzung 01.12.2021 ö 6

Sachverhalt

In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 14.04.2021 wurde über den B-Plan 15.4 „Schrotfeld“ beraten. Dabei wurde auch die Frage eines KiTa-Standortes diskutiert und folgender Beschluss gefasst: Die Fläche der Variante B/C soll als Potenzialfläche für eine KiTa im B-Plan als eine weitere Option neben Mehrfamilienhäusern festgesetzt werden. 


Nachdem die Lebenshilfe signalisiert hat, dass sie neben einem Neubau für Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung auch den Bau einer KiTa, für die die Lebenshilfe die Trägerschaft übernähme, realisieren würde, stellt sich die Frage, ob auf dem Grundstück Flst. 688 eine Kombination aus Betreutem Wohnen für Menschen mit Behinderung und einer KiTa aus Sicht der Stadt zu begrüßen ist. 


Dafür gilt es zunächst, die Vor- und Nachteile der beiden alternativen KiTa-Standorte zur erörtern: 
  • Vorteile einer KiTa im Bereich des B-Plans 15.4:
  • Fußläufige Erreichbarkeit durch kurze Wege für das Schrotfeld, für angrenzende Wohngebiete und für bislang „unversorgte“ Gebiete wie z.B. Hohenberg 
  • Aufwertung des Wohngebietes durch Nutzungsmischung und attraktives Betreuungsangebot
  • Integration der pädagogischen Einrichtung in ein abgestimmtes städtebauliches Konzept

  • Vorteile einer KiTA auf dem Grundstück Flst. 688 
  • Fußläufige Erreichbarkeit durch kurze Wege für das Schrotfeld und angrenzende Wohngebiete
  • Kein zusätzlicher Hol- und Bringverkehr im Wohngebiet
  • Potenzialfläche für KiTa im Schrotfeld bleibt für andere Bebauung nutzbar. 
Die Verwaltung merkt hierzu an, dass das betroffene Grundstück Flst. 688, Gemarkung Herrieden, nur zum Zwecke des Baus einer KiTa und zum Bau des Wohnheimes an die Stadt Herrieden verkauft wurde. Mehr kann die Verwaltung hierzu in nichtöffentlicher Sitzung mitteilen.

Unter Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden Standorte soll eine Standortentscheidung für den Neubau einer KiTa im Geltungsbereich des B-Plans 15.4 „Schrotfeld“ oder auf dem Grundstück Flst. 688 getroffen werden. 

Beschluss

Der Stadtrat begrüßt das Konzept der Lebenshilfe, das eine Kombination aus Betreutem Wohnen für Menschen mit Behinderung und einer Kindertagesstätte (KiTa) einschließlich einer schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) und einer heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) vorsieht, und beschließt als Standort für den Neubau einer KiTa im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Wohngebietes am Schrotfeld das Grundstück Flst. 688, Gemarkung Herrieden. Auf der Potenzialfläche, die für die KiTa im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 15.4 vorgesehen war, soll ein Konzept für eine soziale/gemeinnützige Einrichtung bzw. eine gemeinschaftliche Nutzung (ggf. in Kombination mit Wohnen, Dienstleistungen, nichtstörenden gewerblichen Nutzungen) entwickelt und umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 24. Stadtratssitzung 01.12.2021 ö 7
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7.1. Wolfgang Strauß - Schilder am Pausenhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 24. Stadtratssitzung 01.12.2021 ö 7.1

Sachverhalt

Herr Strauß fragt an, warum am südlichen Pausenhof neue Schilder mit dem Text „Das Schulgelände ist kein öffentlicher Spiel- und Sportplatz, Unbefugten ist der Aufenthalt untersagt“ angebracht wurden? Der Pausenhof wurde häufig als Spielplatz für Familien genutzt. 
Die Bürgermeisterin antwortet, dass mit der Aufstellung der Schilder eine rechtssichere Formulierung gegen unerlaubte Nutzung erreicht wird. Im Amtsblatt wird noch darauf hingewiesen, dass die Fläche weiterhin als Übungsplatz zum Fahrradfahren von den Kindern genutzt werden kann.

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7.2. Max Heller - Grundstück Flst. 688

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 24. Stadtratssitzung 01.12.2021 ö 7.2

Sachverhalt

Herr Heller fragt an, ob für das Flst. 688 eine Gesamtkonzeption erstellt werden kann, in der auch betreutes Wohnen und eine Tagespflege vorgesehen ist?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass die Stadt Herrieden nicht das gesamte Grundstück, sondern nur eine Teilfläche erhalten hat. Außerdem verweist sie auf den eben gefassten Beschluss zu den Planungen zum B-Plan Schrotfeld.

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8. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 24. Stadtratssitzung 01.12.2021 ö 8

Sachverhalt

Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.

Datenstand vom 17.03.2022 10:15 Uhr