Datum: 01.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.02.2023
3 Bekanntgaben
3.1 Bekanntgaben aus nicht-öffentlicher Sitzung
3.2 Schülerbeförderung
3.3 Aufforderung zur Akteneinsicht wegen Sonntagsöffnungen 2023
3.4 Inbetriebnahme Krippengruppe Elbersroth und Regelgruppe nach Umzug in das OG
3.5 Baumreihe Richtung Rauenzell
3.6 Aktuelle Vorbereitungen für den Hochwasserschutz Stegbruck und der Erschließung des Baugebietes "Schrotfeld 15.4"
4 Billigung des Entwurfs und Auslegungsbeschluss - Bebauungsplan "Halmonslache"
5 Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 Gewerbegebiet "Neunstetten Fa. GIMA"
6 Neubau Sporthalle
7 Bauantrag - Erweiterung des bestehenden Büro- und Verwaltungsgebäudes
8 Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die FFW Hohenberg
9 Anschaffung: Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) für die Feuerwehr Oberschönbronn
10 Anfragen
10.1 Gaby Rauch - Faschingsumzug Herrieden - Dank an die Ehrenamtlichen
10.2 Andreas Baumgärtner - Kontaktaufnahme mit Verdi
10.3 Franziska Wurzinger - Klimabonus für Bauwerber
11 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Frau Kiendl von der Fränkischen Landeszeitung sowie 11 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2023 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 08.02.2023.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 3
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3.1. Bekanntgaben aus nicht-öffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 3.1

Sachverhalt

In der nicht-öffentlichen Stadtratssitzung vom 8. Februar 2023 beriet das Gremium über das weitere Vorgehen zum WK 63. Es wurde beschlossen, dass sich die Stadt Herrieden um die Grundstückssicherung bemühen soll, um die Planungshoheit der Stadt Herrieden für das WK 63 zu wahren und die Möglichkeit für ein Bürgerwindrad unter kommunaler Federführung sicherzustellen.
Außerdem wurde der Beschluss gefasst, dass für die Standortsicherung im Gebiet WK 26 ein Vertag mit den Bayerischen Staatsforsten geschlossen werden soll.

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3.2. Schülerbeförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 3.2

Sachverhalt

Aufgrund des Hinweises von unserer Busaufsicht, dass der Bus der VGN-Linie 726 nach Leutershausen um 13:10 sehr voll ist, hat die Stadtverwaltung auf Anfrage bei Landratsamt Ansbach folgende Antwort erhalten:

„….wie versprochen komme ich zurück auf die Verkehrszählung bei der Linie 726. Hier hat uns die Firma Wellhöfer gestern folgende Rückmeldung gegeben:

Montag, 23.01., Mittagsfahrt 66 Fahrgäste
Dienstag, 24.01., Mittagsfahrt, 61 Fahrgäste
Mittwoch, 25.01., Mittagsfahrt, 66 Fahrgäste
Donnerstag, 26.01., Mittagsfahrt, 73 Fahrgäste
Freitag, 27.01., Mittagsfahrt, 84 Fahrgäste

Zum Einsatz kommt derzeit ein 12-Meter-Bus mit 80 Plätzen (jeweils 40 Sitz- und 40 Stehplätze).

Somit ist nur der Freitag kritisch zu sehen, was an anderen Schulschlusszeiten liegt im Vergleich zu den anderen Wochentagen. Allerdings bezieht sich diese Fahrgastzahl nur auf einen sehr begrenzten Streckenabschnitt zwischen Herrieden und Leutershausen, wo sich die Situation durch Ausstieg sogleich wieder entspannt. Das Verkehrsunternehmen hat uns zugesagt, hier baldmöglichst den Einsatz eines größeren Fahrzeuges zu prüfen.“

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3.3. Aufforderung zur Akteneinsicht wegen Sonntagsöffnungen 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 3.3

Sachverhalt

Am 07.02.2023 ging bei der Verwaltung ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei ein. In diesem wird die Stadt Herrieden aufgefordert, Akteneinsicht bezüglich der Sonntagsöffnungen 2023 zu gewähren. Die Akteneinsicht bezieht sich nur auf die Verordnung im Herrieder Gewerbegebiet an der A6. Die Rechtsanwaltskanzlei vertritt in diesem Fall ver.di Bayern. Die Verwaltung hat die Kanzlei Meyerhuber mit der rechtlichen Vertretung im Rechtsstreit beauftragt.

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3.4. Inbetriebnahme Krippengruppe Elbersroth und Regelgruppe nach Umzug in das OG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 3.4

Sachverhalt

Die Umbaumaßnahmen für die Installation der Krippengruppe Elbersroth und der Umzug der Regelgruppe ins OG des Gebäudes sind weitgehend abgeschlossen. In der Sitzung werden Bilder gezeigt. Die offizielle Einweihung wird noch terminiert und die Einladung hierfür geht zeitgerecht zu.

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3.5. Baumreihe Richtung Rauenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 3.5

Sachverhalt

Nach der Errichtung der Lärm- und Sichtschutzwand durch das Möbelwerk Schüller Richtung Rauenzell werden/wurden in der Zwischenzeit die vorhandenen Bäume von der Firma durch neue Bäume ersetzt. 
Im Vorfeld der Maßnahme erinnerte Bürgermeisterin Jechnerer in einem Schreiben vom 09.02.2023 die Geschäftsführer an die Beschlusslage:
Beschluss vom 20. Juli 2021: Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:
  • Die Einfriedung soll bis zu 1,50 m in das Firmengelände hineinversetzt errichtet werden (in etwa dort, wo sich der jetzige Bauzaun befindet), um unter anderem eine Verpflanzung der Baumreihe vermeiden zu können.
  • Die max. Höhe der Einfriedung soll 3,50 m, vom Niveau der Straßenhöhe ausgemessen, sein.
  • Eine Unterpflanzung der bestehenden Baumreihe muss erfolgen.
  • Auf die 10 cm Abstand zwischen Einfriedung und Boden kann aufgrund der lebensfeindlichen Umgebung für Tiere jenseits der Einfriedung verzichtet werden
  • Die freistehende Reihe aus großen, ins Landschaftsbild hineinwirkenden Bäumen muss dauerhaft erhalten bleiben.
  • städtebaulich ansprechende Gestaltung am Ortsrand (nicht nur Beton, auch Holz oder Begrünung)
https://ris.komuna.net/herrieden/Agendaitem.mvc/Details/19618647/42368 

Der Stadtrat folgte mehrheitlich der Empfehlung des BV-Auschusses: https://ris.komuna.net/herrieden/Agendaitem.mvc/Details/19612317/42193 

Drei Aspekte des Beschlusses sind noch nicht umgesetzt: 
  1. Die Unterpflanzung der bestehenden Baumreihe
  2. Die Sicherstellung des dauerhaften Erhalts der Bäume
  3. Die städtebauliche Gestaltung, die nicht nur Beton, sondern auch Holz oder Begrünung vorsieht, zusätzlich zur Unterpflanzung der Baumreihe.

Dass die Erhaltung der Baumreihe möglich ist, wurde von Gerhard Zäh bestätigt. Dies war eine Grundlage für die Beratung und Beschlussfassung.

Aus der Stellungnahme von Gerhard Zäh vom 6.2.2021
Auf Nachfrage wurde der Stadt Herrieden von der Firma Schüller im April 2022 bestätigt, dass die entsprechenden Maßnahmen zum Erhalt der Baumreihe eingeleitet werden: 

(…)

„zur Lärm- und Sichtschutzwand.
Wir haben bereits mit der Fa. Zäh, Herrn Zäh besprochen:
  • Die Bäume werden nicht angefüllt. (Dies würden die Bäume nicht überstehen)
  • Die Bäume werden ausgegraben, der neuen Höhe angepasst und zwischen den Bäumen wird noch eine Hecke gepflanzt.  (Bescheid vom 13.01.2022  Aktenzeichen 20211691-SG41-JB  Stellungnahme von Herrn Zäh vom 06.02.2021)
  • Bäume die ausfallen, werden ersetzt.

Terminlich macht ein Umpflanzen erst im Herbst / Winter Sinn.
Dies wurde auch bei unserem Vororttermin mit dem Stadtrat 2021 so besprochen.“

(…)


Die Firma gab nun folgende Erklärung ab (aus einer E-Mail vom 17.02.2023): 

„Wir hatten die letzten Tage mit Herrn Zäh uns weiter intensiv abgestimmt, um eine gute Lösung für die Bepflanzung entlang der Sicht.- und Lärmschutzwand umzusetzen. Nachdem die Baumaßnahme der Sicht.- und Lärmschutzwand in 2022 umgesetzt wurde, konnten wir leider die Bäume nicht in dieser Zeit heben. Ein Heben in der jetzigen Zeit macht laut Aussage von Herrn Zäh keinen Sinn mehr, da bestimmt 80 % der Bäume dies nicht überstehen werden.
Herr Zäh, hat auch diesbezüglich mit dir telefoniert.
 
Wir haben nun Firma Zäh beauftragt:
  • Hochstämme fällen/entsorgen
  • Baumgruben herstellen
  • 20 Stück Spitzahorn StU35-40 setzen
  • Hinter.- bzw. Unterpflanzung gemäß Vorgaben 
    • Feldahorn
    • Haselnuss
    • Bluthartriegel
    • Heimischer Weißdorn
    • Heimischer Liguster
    • Schwarzer Holunder
    • Wolliger Schneeball
    • Hundrose, rosa
 
Die o.g. Arbeiten beginnen am 22.02.23
Abschluss der Arbeiten 28.02.2023
 
    • Wiesenfläche ansäen, Blumenwiese
Termin nach Witterung, baldmöglichst

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3.6. Aktuelle Vorbereitungen für den Hochwasserschutz Stegbruck und der Erschließung des Baugebietes "Schrotfeld 15.4"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 3.6

Sachverhalt

Um für den Hochwasserschutz Stegbruck an der Erweiterungsfläche Deponie Erdmaterial bei Baubeginn entnehmen zu dürfen, hat die Untere Naturschutzbehörde Vergrämungsmaßnahmen angeordnet. Im Bereich des zukünftigen Baugebietes „Schrotfeld 15.4“ wurden ebenfalls Vergrämungsmaßnahmen ergriffen, um in der aktuellen Brutsaison die Feldlerche oder andere Bodenbrüter davon abzuhalten, dort zu brüten. Brütende Feldlerchen oder andere Bodenbrüter könnten ansonsten die anstehenden Erschließungsmaßnahmen bis in den Herbst verschieben. 
Daher mussten die Maßnahmen vor dem 01.März durchgeführt werden. Sobald die Baumaßnahmen beginnen, können diese zurückgebaut werden. Das Trassierungsmaterial wird dann bei anderen Maßnahmen verwendet. 

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4. Billigung des Entwurfs und Auslegungsbeschluss - Bebauungsplan "Halmonslache"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 27.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Wohngebiet „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten beschlossen.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die bedarfsgerechte Schaffung von Wohnbauflächen. Das bisher landwirtschaftlich genutzte Grundstück soll als Wohngebiet entwickelt werden. Dem Bedarf entsprechend wird ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen. Ziel des Bebauungsplanes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete bedarfsgerechte städtebauliche Entwicklung zu schaffen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13b BauGB, zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen. Die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren liegen vor, da es sich um eine Fläche mit weniger als 10.000 Quadratmetern handelt, die sich an im Zusammenhang bebauter Ortsteile anschließt. Durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes ist die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf den Flächen begründet.
Mit dem beschleunigten Verfahren besteht die Möglichkeit auf die frühzeitige Beteiligung zu verzichten. Auch die Durchführung einer Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts sind nicht erforderlich.
Das geplante Wohngebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Neunstetten. Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 5.600 m² und umfasst Teilflächen der Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 575, 573 (Verkehrsfläche), 567 (Verkehrsfläche) und 603 (Leutershausener Straße) der Gemarkung Neunstetten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Wohngebiet „Halmonslache“ wurde in der Fassung vom 01.03.2023 ausgearbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.

Diskussionsverlauf

Stadtratsmitglied Frau Gaby Rauch spricht sich gegen die Festsetzung für die Errichtung einer Zisterne im Baugebiet aus. Sie stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf eine Einzelabstimmung über diese Festsetzung.

Abstimmung: 2:15 – der Antrag ist somit abgelehnt.

Beschluss

  1. Der Stadtrat Herrieden billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Planentwurf (in der Fassung vom 01.03.2023) und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  2. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.
  3. Das Ing.-Büro Heller, Herrieden wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download Bebauungsplan.pdf
Download Begründung.pdf
Download Festsetzungen.pdf

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5. Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 Gewerbegebiet "Neunstetten Fa. GIMA"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 5

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 23.02.2022 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gewerbegebiet „Neunstetten Fa. GIMA“ beschlossen.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der konkrete Bedarf an gewerblichen Bauflächen im Anschluss an den bestehenden Betrieb. Die Fa. GIMA Gipser- und Malerbedarf GmbH & Co. Groß- und Einzelhandel KG hat mit einem Bauantrag den Neubau einer Produktions- und Logistikhalle mit Sozialräumen und Erweiterung einer Lagerhalle beantragt. Die beantragten Baumaßnahmen liegen im Außenbereich. Die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigungen des Bauantrages zu schaffen. 
Der Geltungsbereich liegt am nordöstlichen Ortsrand vom Ortsteil Neunstetten, nördlich der Staatsstraße 1066 Richtung Ansbach. Der Gesamtbereich hat eine Größe von ca. 4,95 ha.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft lediglich die unbebauten Flächen im Außenbereich, hat eine Größe ca. 1,98 ha und umfasst die Flurstücke 620 (teilw.), 621/1 (teilw.) und 629 (teilw.) der Gemarkung Neunstetten.
Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom 02.01.2023 bis 03.02.2023 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 15.12.2022 bekannt gemacht.
Während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gingen aus der Bürgerschaft keine Stellungnahmen ein.
Gemäß der Beteiligung § 4 Abs. 2 BauGB wurden 26 Behörden/TÖB mit Brief vom 12.12.2022 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 6 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 8 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 01.03.2023 entnommen werden.

Nach erfolgter Abwägung kann der Vorhabenbezogene Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan mit den textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung in der Fassung vom 01.03.2023 mit spezieller artschutzrechtlicher Prüfung und schalltechnischer Untersuchung.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen lt. Abwägungstabelle (Stand: 01.03.2023) zu. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange und von der Öffentlichkeit liegen keine Einwendungen vor.

  1. Der Planentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „Neunstetten Fa. GIMA“ mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung in der Fassung vom 01.03.2023 sowie spezieller artschutzrechtlicher Prüfung und schalltechnischer Untersuchung, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Als Inhalt der Satzung gilt der Satzungstext der Sitzungsvorlage bzw. der Bebauungsplan mit Begründung und allen Anlagen.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach gemäß § 10 Abs. 2 BauGB anzuzeigen.

  1. Mit dem Tag der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6 „Neunstetten Fa. GIMA“ in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download 02 Begründung.pdf
Download 03 Schalltechnische Untersuchung.pdf
Download 04 Umweltbericht (002).pdf
Download 05 saP (002).pdf
Download Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung.pdf

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6. Neubau Sporthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 6

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 14.02.2023 beraten:

Die Machbarkeitsstudie für Variante 3 wird in der heutigen Sitzung vorgestellt. Die Unterlagen sind im RIS hinterlegt.
Eine Elternumfrage, die für die Förderung von zusätzlichen Räumen im OG für die Ganztagesbetreuung erforderlich ist, wird aktuell von der Verwaltung zusammen mit der Schulleitung durchgeführt.
Wenn der Ausschuss der Machbarkeitsstudie zustimmt, muss im nächsten Schritt das VgV-Verfahren eingeleitet werden. Im Zuge dieses Verfahrens wird die Planungsleistung ausgeschrieben. Erst nach Abschluss des VgV-Verfahrens erfolgt die verbindliche Planung des Gebäudes. Vor Einleitung des VgV -Verfahrens muss die Entscheidung getroffen werden, ob zusätzliche Räume für die Ganztagsbetreuung im ersten OG realisiert werden sollen. Eine Aussage zur Förderung wird erst nach Auswertung der Elternumfrage möglich sein. 

Nächste Schritte:
  • Beschlussfassung im BV-Ausschuss
  • Empfehlung an die Mittelschulverbandsversammlung
  • Nach Förderzu- bzw. -absage Entscheidung über Realisierung des ersten Obergeschosses im Mittelschulverband
  • Beschluss der 1 ½ Turnhalle (mit oder ohne erstes OG) im Stadtrat
  • Einleitung des VgV-Verfahrens durch die Verwaltung“


Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: 

Der BV-Ausschuss stimmt der Machbarkeitsstudie (Variante 3.2) zu und empfiehlt dem Mittelschulverband und dem Stadtrat, ebenfalls den Planungen zuzustimmen.“

In der Sitzung wird das Arch.-Büro HEF die Machbarkeitsstudie vorstellen. Die Planunterlagen sind im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an und stimmt einem Ersatzbau entsprechend der Machbarkeitsstudie (Variante 3.1 oder 3.2) zu. Die Entscheidung über die Realisierung des ersten OG für den offenen Ganztag wird nach Vorliegen der Aussage zu den zu erwartenden Fördermitteln in der Mittelschulverbandsversammlung getroffen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download Machbarkeitsuntersuchung_Neubau Sporthalle_Herr_2023_03_01.pdf
Download Zwischenvorstellung 14.2.2023.pdf

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7. Bauantrag - Erweiterung des bestehenden Büro- und Verwaltungsgebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 7

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 14.02.2023 beraten:

Bauantrag für die Erweiterung des bestehenden Büro- und Verwaltungsgebäudes von Herrn Markus Appold auf dem Flst. 378/1, Gemarkung Hohenberg, Seebronn 10.


Die Ansicht und die Grundrisse sind im RIS eingestellt.“


Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Die vorgesehene Baumaßnahme liegt im gültigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bioenergie Seebronn“. Die Vorgaben des Bebauungsplans werden eingehalten.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an und beschließt, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die FFW Hohenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 8

Sachverhalt

Der 1. Kommandant der FFW Hohenberg, Herr Thomas Pfahler hat gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden des Feuerwehrvereins, Herrn Andreas Niederauer, beantragt, wie im Investitionsplan 2019 – 2025 der Feuerwehren Herrieden mit 300.000 € brutto vorgesehen, den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hohenberg mit einem UVV-gerechtem Stellplatz. Das Gebäude soll auf einer Teilfläche des von der Stadt Herrieden bereits erworbenen Grundstücks mit der Fl.-Nr. 98, Gemarkung Hohenberg, errichtet werden. 
Kreisbrandrat Thomas Müller wurde mit Schreiben vom 14.02.2023 von der Stadt Herrieden gebeten, der geplanten Maßnahme zuzustimmen. Diese Zusage ist notwendig, um bei der Regierung von Mittelfranken einen Zuschuss für den UVV-gerechten Stellplatz in Höhe von 31.800 € beantragen zu können.  Bis zum Ladungstag war die Rückmeldung vom Kreisbrandrat noch nicht eingegangen. Die notwendigen Mittel für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeuggasse sind im Haushaltsentwurf 2023 mit 50.000 € und in der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2024 mit 250.000 € der Stadt Herrieden bereits berücksichtigt. 

Der 1. Kommandant der FFW Hohenberg, Herr Thomas Pfahler, hat zugesagt, dass die aktiven Feuerwehrmitglieder der FFW Hohenberg sich mit Erbringung von Eigenleistung am Feuerwehrgerätehausneubau einbringen wollen. Eine genaue Abstimmung hierzu zwischen der Verwaltung und der Feuerwehr wird nach Genehmigung des Bauantrages erfolgen. 

Der Antrag auf Neubau eines Feuerwehrgerätehauses ist im RIS hinterlegt. 

Der Bau folgt der Reihenfolge des Investitionsplans der Stadt Herrieden:

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 1300.9403 für den Haushalt 2023                 50.000 € brutto
HHSt. 1300.9403 für den Haushalt 2024                 250.000 € brutto

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Herrieden stimmt dem Feuerwehrgerätehausneubaus für die FFW Hohenberg in Hohenberg mit einem UVV-gerechten Stellplatz zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag zu stellen und alles Weitere für die Umsetzung in die Wege zu leiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag Neubau FFW Haus Hohenberg.pdf

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9. Anschaffung: Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) für die Feuerwehr Oberschönbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 9

Sachverhalt

Im Haushalt 2023 sowie im Investitionsplan 2019-2025 und im Entwurf des Feuerwehr-bedarfsplanes der Stadt Herrieden ist die Ersatzbeschaffung des 32 Jahre alten Tragkraftspritzenfahrzeugs (TSF) der Feuerwehr Oberschönbronn durch ein Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) vorgesehen. Der Unterschied der beiden Fahrzeuge besteht darin, dass das geplante Neufahrzeug einen Wassertank mit sich führt.
Für die Feuerwehr Oberschönbronn wird ein Fahrzeug mit Wassertank notwendig, da für den Ortsteil Limbach (Einsatzgebiet der Feuerwehr Oberschönbronn) die Hilfsfrist von zehn Minuten von keiner Feuerwehr mit einem Fahrzeug mit Wassertank eingehalten werden kann (Feuerwehren Herrieden und Wieseth).
Kreisbrandrat Thomas Müller bestätigte mit Schreiben vom 20.112022 diese Einschätzung der Verwaltung und empfiehlt die Anschaffung: „Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser“ (TSF-W) für die Feuerwehr Oberschönbronn.

Die Investitionskosten werden auf ca. 180.000 € brutto geschätzt. Die staatliche Förderung beträgt 40.700 €. Somit errechnet sich ein Aufwand von ca. 139.300 € für die Stadt Herrieden.
Die Bauzeit für ein TSF-W beträgt derzeit ca. zwölf bis 15 Monate, sodass das Fahrzeug erst im Jahr 2024 ausgeliefert und bezahlt werden muss. 

Die Stellungnahme des Kreisbrandrates ist im RIS hinterlegt. 

Die Ersatzbeschaffung ist im Investitionsplan der Stadt Herrieden vorgesehen:

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 1300.9350 für das Haushaltsjahr 2023                 5.000 € für die Ausschreibung
HHSt. 1300.9350 für das Haushaltsjahr 2024                 175.000 € für das Fahrzeug
HHSt. 1300.3610 für das Haushaltsjahr  2024                 40.900 € staatliche Förderung

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Anschaffung eines TSF-W für die Feuerwehr Oberschönbronn zu und beauftragt die Verwaltung, eine Ausschreibung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download Stellungnahme Kreisbrandrat.pdf

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 10
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10.1. Gaby Rauch - Faschingsumzug Herrieden - Dank an die Ehrenamtlichen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 10.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Gaby Rauch fragt an, ob man über eine Anzeige im Amtsblatt sich bei den ehrenamtlichen Helfern des Faschingsumzuges bedanken kann. 
Antwort: Bürgermeisterin Jechnerer gibt an, dass dies schon im letzten Amtsblatt auf der Titelseite stand. Es kommt aber noch ein ausführlicher Bericht über den Faschingsumzug.

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10.2. Andreas Baumgärtner - Kontaktaufnahme mit Verdi

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 10.2

Sachverhalt

Zweiter Bürgermeister Andreas Baumgärtner fragt an, ob schon direkt Kontakt mit Verdi aufgenommen wurde, bezüglich der Bekanntgabe TOP 3.3. 
Antwort: Bürgermeisterin Jechnerer erläutert, dass sich die Anfrage der Anwaltskanzlei im Moment nur auf eine Akteneinsicht zum Sachverhalt bezieht. Es betrifft, aktuell die Verordnung zum Gewerbegebiet an der A6.

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10.3. Franziska Wurzinger - Klimabonus für Bauwerber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 10.3

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Franziska Wurzinger fragt an, ob man den zukünftigen Bauwerbern einen Baum schenken kann und ob eine baldige Beratung im UEL-Ausschuss über die Förderung hinsichtlich eines möglichen Klimabonus (klimaschonende Baustoffe, Bauweisen, Heizungssysteme usw.) beraten werden kann.  

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11. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 11

Sachverhalt

Es liegen keine Bürgeranfragen vor.

Datenstand vom 23.03.2023 07:55 Uhr