Datum: 13.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.04.2023
3 Außenbesichtigung
4 Bekanntgaben
4.1 Sachstandsbericht der Baumaßnahmen
4.2 Sachstandsbericht zum Verkehrskonzept
4.3 Markierungsarbeiten
4.4 Anhörung Träger öffentlicher Belange - Gemeinde Burgoberbach
4.5 Unfall in Stegbruck (Stadler Kreuzung)
4.6 Antwort zur Anfrage Robert Goth aus der nö. Sitzung vom 25.04.2023 - "Widmung eines Weges OT-Roth"
5 Vorstellung der Erschließung für den Ersatzbau des Gabrieli-Wohnheims (GWH) Herrieden
6 Bauanträge
6.1 Bauantrag - Neubau GWH Herrieden - Wohnheim der Lebenshilfe Ansbach e.V.
7 Anhörung Träger öffentlicher Belange - Stadt Feuchtwangen
8 Beratung Zufahrt für das BG Nr. 7 "Halmonslache" OT Neunstetten
9 Beratung über Änderung der Einbahnstraßenregelung am Marktplatz und der Verkehrssituation in der Hinteren Gasse
10 Vermarktung der Grundstücke für die Mehrfamilienwohnhäuser im Schrotfeld 15.4
11 Vermarktung der Grundstücke für Reihenhäuser im Schrotfeld 15.4
12 Vergabekriterien OT Rauenzell
13 Vergabekriterien OT Neunstetten
14 Vergabekriterien OT Heuberg
15 Vergabekriterien OT Birkach
16 Anfragen
16.1 Jürgen Leis: Nahwärmenetz im BG Schrotfeld 15.4
16.2 Johann Heller: Fehlender Pfosten Zufahrtsstraße Am Klingengraben
17 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses, Herrn Heumann, Herrn Domscheit und Herrn Breuker von der Lebenshilfe, Herrn Heller vom Ing.-Büro Heller sowie 3 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 25.04.2023 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Protokoll25.04.2023.pdf

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3. Außenbesichtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 3
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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 4
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4.1. Sachstandsbericht der Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Stadtschloss:
  • Reparatur Fensterbänke durchgeführt
  • Verteilermatrix (Beamer) repariert und wird wieder eingebaut

Kita Elbersroth
  • Angebotsabfrage für feste Schreinereinbauten 
  • Hydraulischer Abgleich des Heizungssystems durchgeführt
  • Hocheffizienzpumpen eingebaut
  • Außenbereich für Kleinkindgruppe wird geplant 


Kita gfi „vier elemente“
  • Fassade wurde foliiert 
  • Einrichtungslogo wird noch montiert

Kita Neunstetten - ehem. SVE-Gebäude
  • Zaun ist bestellt – Lieferung Hühnerstall verzögert sich
  • Hühnerstall aufgebaut, wird bei Bedarf vom Elternbeirat umgebaut, da im Zugang der Erschließung (Wasser, Kanal, Strom, etc.) steht für das Baugebiet Halmonslache

FFW Rauenzell – Anbau Fahrzeuggasse
  • Submissionen sind erfolgt – Auftragsvergabe in dieser Sitzung
  • Treppe abgeholt und in Rauenzell gelagert
  • Ausschreibungen für Tor, Schlosser, etc. werden vorbereitet
  • Baubeginn erfolgt

FFW Hohenberg -  Neubau Feuerwehrhaus 

  • Zustimmung vom Kreisbrandrat eingegangen
  • Erstes Treffen mit Feuerwehr zur Grundlagenermittlung in KW18
  • Honorarangebote für Planung angefragt




Instandhaltung / Optimierung des Nahwärmenetzes am Schulzentrum / Biomasseheizwerk
  • Ausschreibung für Gaskessel läuft
  • Biomassekessel wurde ausgetauscht
  • Neuer Kessel geht in KW 24 wieder in Betrieb


Buswartehallen und Fahrradüberdachung

  • Aufstellung Zugesagt für KW 17/18 2023
  • Fahrradüberdachung Kreisverkehr Mühlbruck aufgestellt.
  • Pflasterarbeiten und Montage Fahrrad-Parker und Scooter-Parker sollen bis Ende KW 26 Fertiggestellt sein.
Buswartehalle Schönau

  • Stellungnahme von Herrn Bartsch (Inklusionsbeauftragter) fehlt noch für den Förderantrag
  • Buswartehäuschen bei Fa. Distler beauftragt.


Freibad / Hallenbad 

  • Fliesenarbeiten am Kinderbecken laufen
  • Beckengrundkörper wird gegen drückendes Grundwasser abgedichtet
  • Neuer Gefälleestrich wird eingebracht
  • Alte Bodenabläufe sind teils defekt und müssen getauscht werden
  • Die Sanierungsarbeiten sind sehr witterungsabhängig
  • Fliesen- und Fugenarbeiten abgeschlossen
  • Einlassen des Wassers im Kinderbecken in KW 25

Neubau Sporthalle
  • Klärung der möglichen Förderung für 1-fach, 1,5-fach, 1,75-fach und 2-fach-Sporthalle
  • Termin mit Büro für VgV Verfahren
  • Besprechungstermin mit LRA und Förderstelle

Brückengeländer 2023
  • Montagetermine stehen noch nicht fest

Solarleuchten Hohenberg/Lückenschluss Straßenbeleuchtung 

  • Der Montagtermin wurde nicht eingehalten.
  • Montagetermin noch nicht bekannt.
  •  


Spielplatz Böckau 
  • Anfragen bei Spielgerätehersteller für grobe Spielplatzplanung.
  • Abklärung mit Sicherheitsbeauftragten bezüglich Zaun zur Straße 
  • Spielgeräte Angebot liegen vor



Straßenbauarbeiten Stadt Herrieden 2022

Asphaltierungsarbeiten (Deckschicht Schrotfeld 15.3, Rauenzell und Schernberg)

  • Rauenzell „Am Weidenweg“ im Zuge der Asphaltarbeiten Baugebiet Rauenzell Mitte



Straßenausbauprogramm (Vollausbauten) 2023 HHSt.: 6300.9412

Teilsanierung Königsberger Straße
  • Ausschreibung wird erstellt
  • Geplante Submission Ende Mai
  • Firma Thannhauser wurde beauftragt.
  • Geplante Ausführung nach den Sommerferien


Straßensanierungsprogramm 2023 HHSt.: 6300.9411

  • Ausschreibung wird erstellt.
  • Geplante Submission Ende Mai
  • Ausschreibung erfolgt bis Ende KW 25


Erschließung Nr. 7 Rauenzell Mitte
  • Kanalbauarbeiten werden durchgeführt.
  • Geplanter Beginn Straßenbauarbeiten Ende Mai
  • Fertigstellungstermin Ende August bis Anfang September
  • Kanalbauarbeiten fertiggestellt
  • Geplante Straßenbauarbeiten ab KW 26


Erschließung BG Schrotfeld 15.4
  • Nach Fertigstellung Kanalarbeiten Erschließung Rauenzell Mitte Ende Mai Anfang Juni Baubeginn Kanalarbeiten 1. Teilabschnitt durch die Fa. Neureiter
  • Baubeginn Straßenbauarbeiten 1. Teilabschnitt Ende August durch Fa. Thannhauser.
  • Fertigstellungstermin 1. Teilabschnitt Ende Oktober
  • Spatenstich 19.06.2023
  • Geplanter Baubeginn Fa. Neureiter Kanalbauarbeiten ab KW 26
  • Geplanter Baubeginn Fa. Thannhauser nach Fertigstellung der Straßenbauarbeiten BG Rauenzell Mitte Ende KW 29

Erschließung BG Halmonslache Neunstetten

  • Auslegung noch bis 02.05.2023
  • Neue Erschließung als TOP im BV


Erschließung BG Heuberg
  • Ausschreibung wird in nächste Woche versendet. 
  • Submission geplant Ende Mai
  • Submission und Vergabe in der nächsten BV-Auschusssitzung




KidZ Lebenshilfe
  • Zeitplan zum VgV Verfahren wird uns nach der Veröffentlichung übermittelt. 
  • Im Moment Vorauswahl geeigneter Büros. 3-5 Büros werden dann zur Vorstellung am 12. oder 13.Juli geladen.


Radweg Lammelbach – Lettenmühle

  • Ausschreibung wird erstellt
  • Submission Ende Juni – Baubeginn nach den Sommerferien

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4.2. Sachstandsbericht zum Verkehrskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 4.2

Sachverhalt

Herr Ulzhöfer, PSLV, hat am 10.05.2023 das Verkehrskonzept im Stadtrat vorgestellt. Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Stadtrat verabschiedet das vorgelegte Verkehrskonzept. Es ist als Handlungsleitfaden gedacht. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen bedarf separater Beschlüsse im Stadtrat.“

Damit entfällt die bisher regelmäßige Bekanntgabe „Sachstandsbericht zum Verkehrskonzept“ in den künftigen Sitzungen des BV-Ausschusses

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4.3. Markierungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 4.3

Sachverhalt

Folgende Markierungen werden vorgenommen:
  • Bushaltestelle Nürnberger Straße
  • Kurve Fahrradweg Schüller Richtung Roth, Anfrage von St. Beckenbauer
  • Bei Kreisverkehr Möbelwerk Schüller, Einmündung zum Klingengraben

und aus dem Radwegekonzept werden entsprechend dem Beschluss vom 13.06.2023 umgesetzt: Furt-/Blockmarkierung (rot/weiß)
  • Maßnahme 1.9.1. Hohenberger Straße/Am Schrotfeld
  • Maßnahme 1.9.2. Bahnhofstraße/Industriestraße
  • Maßnahme 1.9.3 Münchener Str. 2x: 
    • Einmündung Großenrieder Straße
    • Parkplatz bei Busbahnhof
  • Maßnahme 1.9.4 Neunstetterstraße eigentlich 4x empfohlen Einmündungen Memelweg, Kaadener Straße, Karlsbader Straße, Melker Straße, kann aber nur bei der Einmündung zum Memelweg umgesetzt werden wegen Vorgaben der StVO – wird in der Sitzung erläutert.

Geplante Ausführung Juli 2023. 

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4.4. Anhörung Träger öffentlicher Belange - Gemeinde Burgoberbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 4.4

Sachverhalt

Die Stadt wurde von der Nachbargemeinde Burgoberbach als Träger öffentlicher Belange an der Aufstellung des Bebauungs- u. Grünordnungsplan Nr. 30 „An den Bugäckern“ u. zur 7. Änderung des FNP im Parallelverfahren beteiligt. Die Verwaltung hat aufgrund der zeitlichen Begrenzung bereits eine Stellungnahme mit der Angabe, dass keine Bedenken und Einwände bestehen, abgegeben. Die Frist endete am 22.05.2023. Die Belange der Stadt Herrieden werden nicht tangiert.
Die Unterlagen können unter dem Link: https:/www.burgoberbach.de/de/rathaus/burgoberbach/baugebiete-gewerbegebiete   eingesehen werden.

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4.5. Unfall in Stegbruck (Stadler Kreuzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 4.5

Sachverhalt

Am 01.06.2023 kam es gegen 16.00 Uhr zu einem Unfall (ohne Personenschäden) im Zuge einer Vorfahrtsverletzung im Bereich der Stadler Kreuzung in Stegbruck. Die Feuerwehren aus Heuberg und Herrieden waren an der Unfallstelle im Einsatz. In der BV-Sitzung am 14.02.2023 hat das Gremium im Rahmen des TOP 7„Verkehrsschau am 13.12.2022“ vorgeschlagen, dass die Verwaltung die Verwirklichung eines Mini-Kreisverkehrs überprüft. Entsprechend gab es erste Abstimmungsgespräche. Das Ing.-Büro Heller wird in einer der nächsten BV-Sitzungen eine Kostenschätzung abgeben. 

Hintergrundinformationen: 

Sachbearbeiter:        Andreas Baumgärtner
Sitzungsbezeichnung:        Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
Sitzungsdatum:        12.12.2017
Sitzungsart:        öffentlich

Sachverhalt:
Die Verwaltung wurde von einem Stegbrucker Bürger gebeten, die Kreuzung im Ortsteil Stegbruck, Stegbruck-Stadel und Brünst-Hilsbach, zu prüfen, ob nicht eine abknickende Vorfahrtsstraße von Stegbruck in Richtung Brünst eingerichtet werden könnte. 
Die Begründung ist, dass der Hauptverkehr, der Umleitungsverkehr um die Herrieden Altstadt, von Stegbruck in Richtung Brünst fährt. Im Schnitt fahren täglich knapp 800 Fahrzeuge. 
Die Polizei Feuchtwangen befürwortet die Einrichtung der abknickenden Vorfahrtsstraße mit der vorher genannten Begründung.  Als weitere Begründung nannte die Polizei, dass es die „Durchstarter“ von Brünst in Richtung Hilsbach und Hilsbach in Richtung Brünst dadurch nicht mehr geben sollte.

Rechtliche Würdigung:
Die Anordnung einer abknickenden Vorfahrtsstraße fällt in den Aufgabenbereich des Ersten Bürgermeister. Die Verwaltung erhofft sich vor dieser Anordnung eine entsprechende politische Meinung aus dem Gremium zu erlangen.

Beschluss:
Der BUL-Ausschuss stimmt der Errichtung einer abknickenden Vorfahrtsstraße von Stegbruck in Richtung Brünst zu. Ein Verkehrsschild „Achtung geänderte Vorfahrt“ soll aufgestellt werden.
Abstimmungsergebnis: 8:0

Diskussionsverlauf

Angesprochen wird, dass die Markierung überprüft und nachgebessert werden soll. Die Aufstellung des Verkehrsspiegels steht noch aus. 

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4.6. Antwort zur Anfrage Robert Goth aus der nö. Sitzung vom 25.04.2023 - "Widmung eines Weges OT-Roth"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 4.6

Sachverhalt

Die Verwaltung gibt Folgendes bekannt:
Ein Teilstück des öffentlichen Feld- u. Waldweges, Flst. 838, Gemarkung Hohenberg, in Roth, ist von km 0,000 bis km 0,101 zur Gemeindestraße aufgestuft. Die aufgestufte Strecke ist in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen als Ortsstraße Nr. 7 in Roth unter BV-Nr. 18 eingetragen. Die aufgestufte Strecke beginnt an der Abzweigung von der Ortsstraße Nr. 4 in Roth „Kastenweg“ (BV-Nr. 9) zwischen der Flst. 861/1 und Flst. 863, beide Gemarkung Hohenberg und endet am Flst. 836/9, Gemarkung Hohenberg zwischen Flst. 858 und Flst. 836/4, beide Gemarkung Hohenberg (km 0,101). Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Herrieden.

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5. Vorstellung der Erschließung für den Ersatzbau des Gabrieli-Wohnheims (GWH) Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 5

Sachverhalt

In der heutigen Sitzung wird die Erschließungsplanung durch das Ing.-Büro Heller vorgestellt. Die Planung ist im RIS eingestellt.
Gegenüber des B-Plans ergibt sich folgende entscheidende Änderung: Statt eines großflächigen Wendehammers wird lediglich eine Wendemöglichkeit für kleine Busse realisiert. Die schriftliche Erklärung der Lebenshilfe liegt vor, dass der Einsatz von Großbussen für die regelmäßige Beförderung der Bewohner grundsätzlich dauerhaft ausgeschlossen wird.

Beschluss

Der BV-Ausschuss stimmt der vorgestellten Planung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan M250.pdf
Download Höhenplan Erschließungsstraße M500_50.pdf

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6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 6
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6.1. Bauantrag - Neubau GWH Herrieden - Wohnheim der Lebenshilfe Ansbach e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 6.1
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 9

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau GWH Herrieden, Wohnheim der Lebenshilfe Ansbach e.V. auf einer Teilfläche von Flst. 688, Gemarkung Herrieden, Nähe Hohenberger Straße. Die Unterlagen sind im RIS eingestellt.


 

Rechtliche Würdigung

Die Festsetzungen des Bebauungsplans „Lebenshilfe“ werden bis auf eine geringfügige Überschreitung der Baugrenzen von ca. 9 m² beim Wohnheim und im Bereich der Technikzentrale von ca. 80 m² eingehalten. Die Überschreitung der Baugrenzen beim Wohnheim resultiert aus den erforderlichen größeren Funktionsflächen. 

Diskussionsverlauf

Das Wohnheim wird 2-geschossig ausgeführt und ist im Moment zur Unterbringung von 24 Personen ausgelegt. Bei einer Erweiterung kann es auf 30 Personen aufgestockt werden. Die  Heizungszentrale ist für beide Gebäude, Wohnheim und Kindergarten vorgesehen.

Beschluss

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans und die gemeindliche Einvernahme zum Bauvorhaben zu erteilen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download 23_102_400_lp_230531.pdf
Download 23_102_401_gr_eg_230531.pdf
Download 23_102_402_gr_og_230531.pdf
Download 23_102_403_da_asf_230531.pdf
Download 23_102_404_so_no_scd_230531.pdf
Download 23_102_405_an_scc_nw_230531.pdf
Download 23_102_406_an_sw_sca_scb_230531.pdf
Download 23_102_praesentation bauausschusssitzung_230613.pdf

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7. Anhörung Träger öffentlicher Belange - Stadt Feuchtwangen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 7

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden wird von der Nachbargemeinde Stadt Feuchtwangen als Träger öffentlicher Belange an der Änderung des Bebauungs- u. Grünordnungsplan Nr. 1 „Biogasanlage Weiler am See“ u. zur 18. Änderung des FNP im Parallelverfahren beteiligt. 
Die Unterlagen können im RIS eingesehen werden.

Rechtliche Würdigung

Belange der Stadt Herrieden sind nicht tangiert.

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Beratung Zufahrt für das BG Nr. 7 "Halmonslache" OT Neunstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 8

Sachverhalt

In der heutigen Sitzung soll über eine alternative Erschließung des Baugebietes Nr. 7 „Halmonslache“ über das Flst. 568, Gemarkung Neunstetten, südlich des Kindergartens, beraten werden. Das Planungsbüro Heller stellt eine entsprechende Erschließungsvariante vor und erläutert die Vor- und Nachteile.

Erläuterung des Planungsbüros Heller:
Mit dem eingezeichneten Versatz trifft die Straße ziemlich mittig auf das geplante Baugebiet, ebenfalls kann so der Nebengarten des Kindergartens noch gut genutzt werden. Südlich des Trafos wären noch 3 Stellplätze möglich, evtl. für den Kindergarten. 
Die Parzellen 1 und 4 werden über den bestehenden Wirtschaftsweg erschlossen. Ein Ausbau (ca. 75 m) bis zu den Kindergartenstellplätzen wäre grundsätzlich ebenfalls möglich.

Vorteile:
  • Verkürzung der Länge der Erschließungsstraße von ca. 175m auf ca. 80m 
  • Verzicht auf Linksabbiegespur (innerorts)
  • fußläufige Anbindung durch bestehenden Gehweg 

Nachteile:
  • Einschränkung der Fläche des Vorgartens der KiTA
  • Rodung bestehender Gehölze

Anbei Lageplan mit der möglichen Zufahrt:
 
Der Bebauungsplan ist zusätzlich im RIS angehängt.

Diskussionsverlauf

Die ursprünglich angedachte Erschließung soll nicht mehr weiterverfolgt werden. Eine Erschließung innerorts über bestehende städtische Grundstücke soll realisiert werden.

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, dass die Erschließung grundsätzlich über die Flst.Nrn. 56, 568 oder 570, Gemarkung Neunstetten erfolgen soll. Bürgermeisterin Jechnerer wird beauftragt, entsprechende Grundstücksverhandlungsgespräche mit den Angrenzern zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download BebauungsplanHalmonslache_230531neu.pdf

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9. Beratung über Änderung der Einbahnstraßenregelung am Marktplatz und der Verkehrssituation in der Hinteren Gasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 9

Sachverhalt

In der BV-Sitzung vom 07.12.2021 wurde probeweise die Ausdehnung der Einbahnstraßenregelung auf den Bereich zwischen Vordere Gasse und Hintere Gasse (an der Sparkasse) beschlossen. 

Am Mittwoch, dem 12. April 2023 ging per E-Mail bei Bürgermeisterin Dorina Jechnerer folgender Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Einbahnstraßenregelung ein. 

Die CSU Fraktion stellt folgenden Antrag zur Beratung im Stadtrat:

„Die provisorisch am Marktplatz geltende Einbahnstraßenregelung führt aktuell zu zusätzlichem Verkehr auf umliegenden Straßen und stellt für die Fußgänger im Bereich der Einbahnregelung keine Verbesserung dar. Anwohner beobachten, dass wegen des fehlenden Gegenverkehrs jetzt teilweise von den Autofahrern schneller gefahren wird als vor der Einbahnregelung.
Die CSU Fraktion stellt deshalb den Antrag die Einbahnstraßenregelung am Marktplatz aufzuheben und stattdessen in dem Bereich eine beidseitig befahrbare Spielstraße auszuweisen (siehe Skizze). So werden unnötige Fahrwege vermieden und gleichzeitig wird die Verkehrssicherheit für die Fußgänger verbessert.
Am Freitag, dem 21. April 2023 ging per E-Mail bei Bürgermeisterin Jechnerer folgender Antrag der Freien Wähler zum selben Thema ein:

Antrag (der Freien Wähler) zur Verkehrs- und Parkplatzneuregelung Hintere Gasse

Antrag a):
Der Stadtrat möge beschließen das Provisorium „Einbahnstraßen-Regelung Hintere Gasse“ zu entfristen. Die Regelung hat sich bewährt, ist von Anwohnern wie Bürgerschaft akzeptiert und soll nun auf Dauer so geregelt sein.

Antrag b):
Der Stadtrat möge eine Neuregelung der Parkordnung in der Hinteren Gasse beschließen. Diese beinhaltet das Einzeichnen von KFZ-Stellplätzen am linken und ggf. rechten Fahrbahnrand der Einbahnstraße. Diese sollen schräg zur Fahrbahn angeordnet werden, um den vorhandenen Raum für möglichst viele Stellplätze zu nutzen.

Antrag c):
Der Stadtrat möge beschließen Fronveststraße und Hintere Gasse in einen verkehrsberuhigten Bereich umzugestalten. Hilfsweise möge beschlossen werden, die benannte Wegstrecke in eine Tempo-20-Zone umzuwandeln.

Begründung:
Im Jahr 2020 hat der Stadtrat im Vorgriff auf das noch nicht vorliegende Verkehrskonzept eine Einbahnstraßenregelung vom Marktplatz herkommend zur Fronveststraße und von Fronveststraße kommend in die Hintere Gasse auf Probe beschlossen. Allerdings wurde es versäumt, einen konkreten Zeitraum für die Probephase festzulegen.
Diese Regelung hat sich im Bereich „Hintere Gasse“ zwischenzeitlich bewährt und ist von der Öffentlichkeit sowie von den Anwohnern akzeptiert. Deshalb soll im Zuge dieses Antrags aus der Probephase eine Dauerregelung gemacht werden. 
Allerdings hat sich gezeigt, dass in diesem Bereich weitere Optimierungen möglich und notwendig sind. Dies betrifft insbesondere den Parkraum. Grundsätzlich ist in einer Einbahnstraße das Parken auf der linken Seite erlaubt – auch ohne Markierungen. Jedoch entstehen beim Parken in Reihe unterschiedlich große Lücken. Dies hat zur Folge, dass der zur Verfügung stehende Raum nicht effizient genutzt werden kann. Beispielsweise benötigen kleine Autos beim mittigen Halten in großen Lücken unnötig viel Platz. Gleichzeitig können längere Fahrzeuge nicht halten, weil vorhandene freie Lücken zu klein sind. Beide Problematiken können durch schräg angeordnete Parkplätze vermieden werden. Somit wird sichergestellt, dass der in der Innenstadt besonders knappe Parkraum optimal ausgenutzt wird. Zudem tragen deutlich markierte Stellflächen dazu bei, dass nicht irrtümlicherweise an zum Parken nicht freigegeben Flächen Fahrzeuge abgestellt werden. 
Gleichzeitig ist feststellbar, dass durch die Einbahnstraßenregelung in der Hinteren Gasse zügiges Fahren möglich geworden ist. Hieraus resultiert der ungewollte Nebeneffekt, dass zu Stoßzeiten Durchgangsverkehr von der Münchener Straße in die sensible Altstadt verlagert wurde. Um dies künftig zu vermeiden, sollte der Verkehr in der Hinteren Gasse nach Möglichkeit schlangenförmig trassiert werden. Hierzu können die Parkflächeninseln abwechselnd links und rechts der Fahrbahn angeordnet werden. Dabei ist allerdings darauf zu achten, die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Zur Sicherheit von Fußgängern und Fahrrädern ist deshalb die Geschwindigkeit in diesem Areal besonders zu drosseln. Dies kann durch die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches für die als Einbahnstraße ausgewiesene Wegstrecke wirkungsvoll erreicht werden. Hilfsweise kann auch ein allgemeines Tempolimit von 20 km/h einen ähnlich positiven Effekt erreichen. 

Ökologische Betrachtung:
Durch die effizientere Parkraumbewirtschaftung im Quartier Hintere Gasse ist es leichter möglich, Parkplätze zu finden. Dadurch entfallen unnötige Kreisfahrten, die Pkw-Fahrer bisher auf der Suche nach Parkmöglichkeiten absolvieren.
Gleichzeitig ist es möglich, durch nachvollziehbar ausgewiesene Parkbuchten dem Wildparken einhält zu gebieten. Dadurch wird der Siedlungsraum aufgewertet, da das Automobil zurückhaltender in den urbanen Lebensraum integriert werden kann. 
Dadurch entspricht der Antrag dem Grundsatzbeschluss klimaneutrale Stadt und eine Zustimmung kann empfohlen werden.

Die Verwaltung hat die Möglichkeit für schräg angeordnete Parkplätze in der Hinteren Gasse geprüft. Im RIS findet sich ein aktueller Lageplan der Hinteren Gasse, sowie einen Plan mit schräg eingezeichneten Parkplätzen. Unter Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung könnten zusätzlich 5 Parkplätze + 1 Behindertenparkplatz geschaffen werden. 
Allerdings ergibt sich folgendes Problem bei Schrägparkern: Die Restbreite von 3,1 m reicht auch beim Einbahnverkehr nicht aus (vgl. übliche Breite bei Hauptwirtschaftswegen 3,5 m). Zusätzlich wird das Rückwärtsausparken an Straßen von der Verkehrsbehörde aus Sicherheitsgründen meist abgelehnt, da der Rückwärtsausparkende die von hinten heranfahrenden Fahrzeuge und Radfahrer nur sehr schwer oder zu spät sieht.
Besser erscheint aus Sicht der Verwaltung daher, wo es möglich ist, wechselseitig zusätzlich Längsparkplätze auf der Straße zu markieren (siehe Luftbild). Dies würde die Zahl der Parkplätze erhöhen und gleichzeitig verkehrsberuhigend wirken.

Begründung für die Einbahnstraße aus dem Verkehrskonzept:
  • Reduzierung des Durchgangsverkehrs vom Marktplatz zum Schulzentrum in der Fronveststraße
  • Verbesserung der Sicherheit am unübersichtlichen Eck des Gebäudes Nummer 11

vgl. hierzu Punkt 3.5.2 Konzept und Maßnahmen Kfz-Verkehr: 
Einbahnstraßenregelungen: Verbindungsstraße zwischen Marktplatz zur Hin­teren Gasse zwischen der Sparkasse und dem Geschäftshaus Marktplatz 11 (bereist umge­setzt). Hier handelt es sich um eine sicherheits­fördernde Maßnahme, da die früher mögliche Ausfahrt aus der nördlichen Altstadt zum Markt­platz am Eck des Gebäudes Nummer 11 häufig für kritische Situationen zwischen Kfz und Fuß­gängern geführt hat. 
Der Abkürzungsverkehr vom Schulzentrum nach Süden konnte damit auch deutlich verringert werden. 

Bei der Beratung über eine Änderung der Einbahnstraßenregelung muss zusätzlich berücksichtigt werden, dass der Erhalt der beiden neu geschaffenen Parkplätze entlang der Straße fraglich ist, da sich bei Begegnungsverkehrs unter Beibehaltung der Parkplätze aufgrund der geringen Straßenbreite Probleme ergeben.

Hierzu fanden in der Zwischenzeit Gespräche der Verwaltung mit Geschäftsinhabern in diesem Bereich statt. Der Erhalt der neu entstandenen Parkplätze wird von den Befragten als großer Gewinn und äußert wichtig angesehen, an die Einbahnstraße habe man sich mittlerweile gewöhnt. Eine Aufhebung der Einbahnstraße wird nicht gefordert. Eine Verkehrsberuhigung wird von einzelnen kategorisch abgelehnt.

Empfehlungen aus dem Verkehrskonzept:

S. 43: 
Einbahnstraßenregelung in der Hinteren Gasse: ist bereits aufgrund von Bau­maßnahmen so ausgeschildert und soll auch danach noch beibehalten werden. (Maßnahme 2.3.1)

S. 43: 
Einbahnstraßenregelung in der Fronveststraße: Vermeidung von Abkürzungs­verkehr durch die Altstadt und Schaffung einer Nord-Süd-Achse für den Fußgänger- und Rad­verkehr (vgl. Einrichtung einer Fahrradstraße). Erhöhung der Fußgänger- und Radfahrerfre­quenz in der Altstadt durch Priorisierung dieser Verkehrsarten. (Maßnahme 2.3.2)

S. 43: 
Einbahnstraßenregelung für die Verbindungsstraße zwischen Marktplatz zur Hin­teren Gasse zwischen der Sparkasse und dem Geschäftshaus Marktplatz 11 (bereist umge­setzt). Hier handelt es sich um eine sicherheits­fördernde Maßnahme, da die früher mögliche Ausfahrt aus der nördlichen Altstadt zum Markt­platz am Eck des Gebäudes Nummer 11 häufig für kritische Situationen zwischen Kfz und Fuß­gängern geführt hat. Der Abkürzungsverkehr vom Schulzentrum nach Süden konnte damit auch deutlich verringert werden. (Maßnahme 2.3.3)

S. 48
Auch innerhalb der Altstadt kann das Stellplatzan­gebot um einzelne Stellplätze erweitert werden -> Hintere Gasse (Maßnahme 3.1.4, 3.1.5, 3.1.6)

Empfehlungen aus dem Radverkehrskonzept
S. 22 - Maßnahme 1.4.1
Fahrradstraße (mit Freigabe für Kfz): Die Fronveststraße und der nördliche Bereich des Marktplatzes stellen eine wichtige, innerstädtische Nord-Süd-Verbindung, u.a. auch als Schulweg, dar. Es wird die Beschilderung als Fahrradstraße (Z. 244) empfohlen. Eine Fahrradstraße soll die bevorzugte Route für den Radverkehr deutlich machen, sie ermöglicht das Nebeneinanderfahren und erhöht die Sicherheit und den Komfort für den Radverkehr; ggf. Ergänzung von Piktogrammen auf der Fahrbahn. Die Erschließung der anliegenden Grundstücke für den Kfz-Verkehr wird durch Zusatzschild ermöglicht. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
S. 23 – Maßnahme 1.4.2
Fahrradstraße (mit Freigabe für Kfz): Die Hintere Gasse und der Vogteiweg stellen eine wichtige, innerstädtische Ost-West-Verbindung dar. Es wird die Beschilderung als Fahrradstraße (Z. 244) empfohlen. Eine Fahrradstraße soll die bevorzugte Route für den Radverkehr deutlich machen, sie ermöglicht das Nebeneinanderfahren und erhöht die Sicherheit und den Komfort für den Radverkehr; ggf. Ergänzung von Piktogrammen auf der Fahrbahn. Die Erschließung der anliegenden Grundstücke für den Kfz-Verkehr wird durch Zusatzschild ermöglicht. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Fahrradstraßen sind auch in Kombination mit Einbahnstraßen möglich.

Rechtliche Würdigung

Entsprechend der Zuständigkeit des BV-Ausschusses wurde die Einbahnstraßenregelung im BV-Ausschuss am 07.12.2021 beschlossen. Entsprechend erfolgt die Beratung der Anträge zunächst im BV-Ausschuss. Der Stadtrat kann die Entscheidung an sich ziehen. 

Diskussionsverlauf

Zur Situation von Senkrechtparkplätzen erläutert Herr Willi Heller, dass dafür eine Straßenbreite von mind. 6 m erforderlich ist. Die Fronveststraße soll ebenfalls in einer Verkehrsschau beurteilt werden.

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, dass im Rahmen einer Verkehrsschau die verschiedenen Vorschläge bewertet werden, bevor eine Entscheidung herbeigeführt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Hintere Gasse.pdf
Download Lageplan Hintere Gasse - eingezeichnete Parkplätze.pdf

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10. Vermarktung der Grundstücke für die Mehrfamilienwohnhäuser im Schrotfeld 15.4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 10

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am beraten:

„In der Sitzung vom 17.01.2023 hat der BV-Ausschuss über die Vergabe der Mehrfamilienhäuser im Bereich WA 4 und WA 5 beraten.                   
Für diese Grundstücke müssen die Käufer über eine separate Ausschreibung gesucht werden. 
Die Grundstücke im Bereich WA4 sollen gesamt veräußert werden.
Im Bereich WA 5 können 3 x 2 Einheiten veräußert werden, sodass sich hier auch vergleichsweise kleinere Bauträger bewerben können. 
Wichtig erscheint der Verwaltung – auch mit Blick auf die bisher geäußerten Wortmeldungen im Gremium -, dass dennoch einige Punkte aus den Vergabekriterien für Einzelhäuser einzuhalten sind. Diese sind nachfolgend mit aufgeführt. 

Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Baugrundstücke im Bereich WA 4 (Gesamtausschreibung für die gesamte Fläche) schlägt die Verwaltung vor, dass folgende Kriterien festgesetzt werden:
  • Der B-Plan ist einzuhalten (auch Punkt 6.5 der Festsetzungen).
  • Verschiedene Wohnungsgrößen und barrierefreie Wohnungen müssen berücksichtigt werden.
  • Ein Energiekonzept muss vorgelegt werden (Mindestanforderung KfW 55).
  • Der Entwurf muss ein Regenrückhaltemanagement beinhalten.
  • Der Entwurf muss einen Freiflächengestaltungsplan beinhalten.
  • Das Bauvorhaben muss visualisiert werden.

Bei der öffentlichen Ausschreibung der Baugrundstücke im Bereich WA 5 muss zunächst entschieden werden, ob die Ausschreibung für 3 x 2 Häuser oder für den Bereich insgesamt erfolgen soll.  
Zwischenabstimmung: 
  • Ausschreibung von 3 x 2 Häusern 
  • Ausschreibung des gesamten Bereichs WA 5

Folgende Kriterien für die Ausschreibung im Bereich WA 5 sollen festgesetzt werden:
  • Der B-Plan ist einzuhalten.
  • Tiefgaragen müssen gebaut werden: entweder eine für alle Häuser oder je 2 Häuser eine         Tiefgarage) – s. Punkt 6.4 der Festsetzungen im B-Plan
  • Verschiedene Wohnungsgrößen, auch kleinere Wohnungen müssen vorgesehen werden.
  • Den Anforderungen von Wohnen im Alter/barrierefreiem Wohnen muss Rechnung getragen         werden. 
  • Begegnungsstätten müssen geschaffen werden 
  • Bereiche für Dienstleistungen sind vorzusehen.
  • Ein Energiekonzept muss vorgelegt werden (Mindestanforderung KfW 55).
  • Der Entwurf muss ein Regenrückhaltemanagement beinhalten.
  • Der Entwurf muss einen Freiflächengestaltungsplan beinhalten.
  • Das Bauvorhaben muss visualisiert werden.“


Diskussionsverlauf aus der Sitzung am 28.03.2023:

„Zu WA 4: 
Das Gremium ist sich einig, dass in der Ausschreibung die Vorschläge der Verwaltung (mit kleinen Ergänzungen bzw. Änderungen) berücksichtigt werden sollen. Allerdings sollen die Kriterien als Gunstkriterien formuliert werden. 
Die Stadt Herrieden bietet im Wohngebiet „Schrotfeld 15.4“ ein Areal (WA4-im Lageplan vermerkt) für die Realisierung von Mehrfamilienhäusern zu Verkauf an. Hierfür ist es erforderlich, Bewerbungsunterlagen einzureichen. Bei der Auswahl der Bewerber, fallen folgende Kriterien positiv ins Gewicht: 
  • Beachtung aller Festsetzungen des B-Plans (auch Punkt 6.5 der Festsetzungen)
  • Angebot von verschiedenen Wohnungsgrößen und barrierefreien Wohnungen 
  • Ein klimaneutrales Energiekonzept 
  • Regenrückhaltemanagement 
  • Freiflächengestaltungsplan
  • Visualisierung des Bauvorhabens
  • Schaffung von Mietwohnraum 
  • Regionalität


Zu WA 5:
Das Gremium ist sich einig, dass in der Ausschreibung die Vorschläge der Verwaltung (mit kleinen Ergänzungen bzw. Änderungen) berücksichtigt werden sollen. Allerdings sollen die Kriterien als Gunstkriterien formuliert werden. 
Im WA5 soll entweder eine Teilbebauung der Fläche möglich sein (3x2 Häuser - Die einzelnen Teilbereiche (Grundstückszuschnitte) sollen durch die Verwaltung vorgegeben werden) oder die Realisierung eines Gesamtkonzeptes. Die Ausschreibung soll entsprechen offen formuliert werden. In beiden Fällen ist es erforderlich, Bewerbungsunterlagen einzureichen. Bei der Auswahl der Bewerber, fallen folgende Kriterien positiv ins Gewicht: 
  • Beachtung aller Festsetzungen des B-Plans, inkl. Bau von Tiefgaragen
  • Angebot von verschiedenen Wohnungsgrößen und barrierefreien Wohnungen (auch möglich:         Tagespflege, Betreutes Wohnen, Mehrgenerationenwohnen).
  • Schaffung von Begegnungsstätten
  • Ein klimaneutrales Energiekonzept 
  • Regenrückhaltemanagement 
  • Freiflächengestaltungsplan
  • Visualisierung des Bauvorhabens
  • Schaffung von Mietwohnraum 
  • Regionalität“


Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

„Der BV-Ausschuss stimmt der im Sachverhalt vorgeschlagenen Vorgehensweise inkl. der heutigen Ergänzungen bzw. Änderungen (siehe Diskussionsverlauf) zu. Das Grundstück WA 5 soll sowohl in Teilflächen als auch gesamt ausgeschrieben werden und beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung vorzubereiten.“


Im Nachgang zu der oben genannten Sitzung kamen potenzielle Interessenten auf die Verwaltung zu und haben darum gebeten, dass die Gunstkriterien gewichtet werden. Über diese Option soll in der heutigen Sitzung beraten werden.

Beschluss

Der BV-Ausschuss bestätigt den bisher gefassten Beschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Vermarktung der Grundstücke für Reihenhäuser im Schrotfeld 15.4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 11

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 28.03.2023 beraten:

„Für die Reihenhäuser im Bereich WA 3 sind die bislang erarbeiteten Vergabekriterien nicht vollständig anwendbar. 
Für diese Grundstücke müssen die Käufer über eine separate Ausschreibung gesucht werden. Im Bereich WA 3 können dies durchaus auch kleinere Bauträger oder Bauherrengemeinschaften sein. Wichtig erscheint der Verwaltung – auch mit Blick auf die bisher geäußerten Wortmeldungen im Gremium -, dass dennoch einige Punkte aus den Vergabekriterien einzuhalten sind. Diese sind nachfolgend aufgeführt:

  • Die Reihenhäuser sollen separat ausgeschrieben werden. 
  • Es können sich Bauträger oder Bauherrengemeinschaften bewerben.
  • Folgende Punkte der Vergaberichtlinien müssen erfüllt werden: § 3.1, 3.2, 3.4 und § 6a, 6b, 6d         und 6e.
  • Grundsätzlich soll nur an Bauwerber verkauft werden, wenn sie die genannten Kriterien erfüllen, deshalb gilt: Für den Verkauf an Bauträger oder eine Bauherrengemeinschaft soll zuerst ein Ankaufsrecht formuliert werden bis nachgewiesen ist, an wen verkauft wird, damit die Einhaltung der Punkte aus den Vergaberichtlinien sichergestellt ist.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschuss:

„Der BV-Ausschuss begrüßt grundsätzlich die Vermarktung von Reihenhäusern im Ganzen (Bauträger oder Bauherrengemeinschaften). Die Kompatibilität mit den Vergabekriterien muss noch geprüft werden. Es erfolgt noch eine weitere Beratung.“

Für die heutige Sitzung schlägt die Verwaltung vor, wie in der letzten Sitzung dargestellt, zu verfahren. Die Entscheidung über den Verkauf der einzelnen Grundstücke für die Reihenhäuser, trifft der BV-Ausschuss auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen. Somit ist sichergestellt, dass auf neu auftretende Problemstellungen reagiert werden kann.

Eine Frage ist noch aus der letzten BV-Ausschusssitzung offen. Nämlich, ob die Vergaberichtlinien mit dem Beschluss zu den Reihenhäusern kompatibel sind. Die Verwaltung hat dies geprüft. Beschluss und Vergaberichtlinien sind kompatibel, wenn wie folgt vorgegangen wird: 
  1. Ausschreibung für Verkauf bzw. Ankaufsrecht unter Berücksichtigung der städtischen Vergaberichtlinien
  2. Bewerbung einer Bauherrengemeinschaft oder eines Bauträgers um eine Häuserzeile direkt an die Verwaltung (nicht über das Portal Baupilot).
  3. Vergabe durch den Bauausschuss
  4. Einräumung eines Ankaufsrechts im Falle eines Bauträgers (nicht bei Bauherrengemeinschaften)
  5. Gegebenenfalls Befreiung von § 6 s der Vergabekriterien nach Beschluss des BV-Ausschusses auch nur im Falle des Verkaufs an einen Bauträger (Erläuterungen folgen in der Sitzung).

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, dass die Reihenhäuser, wie im Sachverhalt dargestellt, vermarktet werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Vergabekriterien OT Rauenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 12

Sachverhalt

Die Verwaltung stellt den BV-Ausschuss die erarbeitenden Vergabekriterien, analog Schrotfeld 15.4 vor. Die „Stadt Herrieden“ wird durch den Ort ersetzt, das Wort „Herrieden“ wird durch das Wort „Altgemeinde“ ersetzt. 

Folgende Kriterien kommen zum Tragen:
Stadt Herrieden
Bewerberfragebogen mit Kriterien zur Bauplatzvergabe in der Altgemeinde Rauenzell
Übersicht zur Punktevergabe

Soziale Kriterien

Aktueller Familienstand
alleinstehend
0
alleinerziehend
100
mit Partner erziehend/eheähnliche Lebensgemeinschaft
100
Verheiratet/eingetragene Lebenspartnerschaft nach LPartG
100



Kinder im Haushalt unter 18 Jahren
Gewertet wird jedes Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Ihrem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und wohnt oder dort nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Wohnsitz haben wird. Es dürfen ungeborene Kinder angegeben werden unter der Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. die 12. Schwangerschaftswoche ärztlich bestätigt vollendet ist (Eintrag im Mutterpass).
Für jedes Kind entsprechend der oben genannten Definition
100

Kindergeldberechtigte über 18 Jahre
Gewertet wird jedes kindergeldberechtigte Kind, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat, in Ihrem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und wohnt oder dort nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Wohnsitz haben wird. Selbstverständlich werden auch pflegebedürftige Kinder, die aufgrund einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, berücksichtigt.
Für jedes Kind entsprechend der oben genannten Definition
60

Weitere Angehörige im Haushalt
Angehörige sind grundsätzlich: Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner sowie Geschwister der Eltern und Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis (Pflegeeltern und Pflegekinder) miteinander verbunden sind.
Für jede angehörige Person entsprechend der oben genannten Definition
60

Behinderungs- & Pflegegrade
Schwerbehinderung: Liegt eine Schwerbehinderung von mind. 80% bei einer in Ihrem Haushalt lebenden Personen vor?
Gewertet werden alle Fälle bei Bewerbern, Mitbewerbern oder Angehörigen im Haushalt mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80%, die dauerhaft mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haushalt leben oder nach gesicherter Prognose leben werden.
Angehörige sind grundsätzlich: Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten  oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner sowie Geschwister der Eltern und Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis (Pflegeeltern und Pflegekinder) miteinander verbunden sind.
Für jede angehörige Person entsprechend der oben genannten Definition
150

Behinderungs- & Pflegegrade
Liegt eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 bei in Ihrem Haushalt lebenden Personen vor?
Gewertet werden alle Fälle ab Pflegegrad 2 bei Bewerber, Mitbewerber oder Angehörigen, die dauerhaft mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haushalt leben oder nach gesicherter Prognose dauerhaft in Ihrem Haushalt leben werden.
Angehörige sind grundsätzlich: Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner sowie Geschwister der Eltern und Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis (Pflegeeltern und Pflegekinder) miteinander verbunden sind.
Für jede angehörige Person entsprechend der oben genannten Definition
150

Mitglied in einem eingetragenen Verein oder in einer gemeinnützigen Organisation
Sind Sie oder Ihr Mitbewerber Mitglied in einem eingetragenen Verein oder einer gemeinnützigen Organisation?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Es wird die Antwort gewertet, desjenigen Antragstellers, der in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Keine Mitgliedschaft
0
Seit 1 Jahr
20
Seit 2 Jahren
40
Seit 3 Jahren
60
Seit 4 Jahren
80
Seit 5 oder mehr Jahren
100


Ortsbezogene Kriterien

Die Stadt Herrieden umfasst das gesamte Gemeindegebiet mit allen Ortsteile: Die Altgemeinde Rauenzell umfasst neben Rauenzell die Orte Rös und Velden und die drei Mühlen Kugel-, Schreiner- und Rösmühle.

Ehrenamt mit Bezug zur Altgemeinde Rauenzell
Sind Sie oder Ihr Mitbewerber in einem aktiven Ehrenamt innerhalb der Altgemeinde Rauenzell tätig?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist.

Ehrenamtliche Tätigkeiten sind:
       Aktive Mitgliedschaft bei der Feuerwehr oder in einem anderen Blaulichtbereich
       Aktives Ehrenamt (Sonderaufgabe) in einem im Vereinsregister eingetragenen Verein in der Vorstandschaft oder als Übungsleiter
       Aktives Ehrenamt (Sonderaufgabe) in einer sozialkaritativen Einrichtung
       Ehrenamtliches Mitglied in einem politischen oder kirchlichen Entscheidungsgremium oder mit besonderer Beauftragung
Es wird nur eine Funktion/Tätigkeit gewertet. Es wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Keine Mitgliedschaft
0
Seit 1 Jahr
40
Seit 2 Jahren
80
Seit 3 Jahren
120
Seit 4 Jahren
160
Seit 5 oder mehr Jahren
200
In einem Ehrenamt der Stadt Herrieden
20

Mitglied in einem eingetragenen Verein oder in einer gemeinnützigen Organisation der Altgemeinde Rauenzell
Sind Sie oder Ihr Mitbewerber Mitglied in einem eingetragenen Verein oder einer gemeinnützigen Organisation in der Altgemeinde Rauenzell?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Es wird die Antwort gewertet, desjenigen Antragstellers, der in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Keine Mitgliedschaft
0
Seit 1 Jahr
10
Seit 2 Jahren
20
Seit 3 Jahren
30
Seit 4 Jahren
40
Seit 5 oder mehr Jahren
50
In einem Verein oder einer gemeinnützigen Organisation der Stadt Herrieden
5

Wohnsitz
Aktueller Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Rauenzell
Seit wie vielen Jahren haben Sie oder Ihr Mitbewerber Ihren Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Rauenzell?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Nicht in der Altgemeinde Rauenzell
0
Seit 1 Jahr
60
Seit 2 Jahren
120
Seit 3 Jahren
180
Seit 4 Jahren
240
Seit 5 oder mehr Jahren
300



Ehemaliger Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Rauenzell 
Wie viele Jahre bis zum Stichtag hatten Sie oder Ihr Mitbewerber Ihren ehemaligen Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Rauenzell? Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Nicht in der Altgemeinde Rauenzell
0
1 Jahr
30
2 Jahren
60
3 Jahren
90
4 Jahren
120
5 oder mehr Jahre
150


Angehörige mit aktuellem Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Rauenzell 
Seit wie vielen Jahren haben Ihre Eltern / ein Elternteil oder Geschwister oder die Ihres Mitbewerbers den aktuellen Hauptwohnsitz in Herrieden? 
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Nicht in der Altgemeinde Rauenzell
0
Seit 1 Jahr
30
Seit 2 Jahren
60
Seit 3 Jahren
90
Seit 4 Jahren
120
Seit 5 oder mehr Jahren
150


Arbeitsplatz

Sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz in der Stadt Herrieden
Seit wie vielen Jahren haben Sie oder Ihr Mitbewerber Ihren sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Herrieden? 
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.

Kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz
0

Seit 1 Jahr
40

Seit 2 Jahren
80

Seit 3 Jahren
120

Seit 4 Jahren
160

Seit 5 oder mehr Jahren
200

Selbstständigkeit in der Stadt Herrieden
Seit wie vielen Jahren sind Sie oder Ihr Mitbewerber selbstständig tätig in Herrieden?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Selbstständige Tätigkeit kann sein als: Freiberufler, Unternehmer/Gewerbetreibender. Als Selbständiger gilt, wer durch das Einkommen seiner Selbständigkeit seinen Lebensunterhalt bestreitet. Der Sitz der Firma oder die Betriebsstätte muss in der Stadt Herrieden liegen.
Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.

Keine Selbstständigkeit
0

Seit 1 Jahr
40

Seit 2 Jahren
80

Seit 3 Jahren
120

Seit 4 Jahren
160

Seit 5 oder mehr Jahren
200

Weitere Kriterien

Eigentumsverhältnisse
Bebaubare Grundstücke 
Sind Sie und /oder ist Ihr Mitbewerber bereits Eigentümer eines bebaubaren (mit Baurecht) unbebauten Grundstücks? Gewertet wird bereits bestehendes Eigentum an bebaubarem, (mit Baurecht) unbebautem Grund.
Kein Eigentum
0
Es besteht Eigentum an bebaubarem Grund.
- 2000


Leerstehendes Wohngebäude 
Sind Sie und /oder ist Ihr Mitbewerber bereits Eigentümer eines Wohngebäudes, das seit mindestens einem Jahr leer steht? 
Kein Eigentum
0
Es besteht Eigentum an einem Wohngebäude in Herrieden, das seit mindestens einem Jahr leer steht.
- 2000


Wohngebäude 
Sind Sie und /oder ist Ihr Mitbewerber bereits Eigentümer eines bewohnten Wohngebäudes? 
Kein Eigentum
Faktor 1,5 der Gesamtpunkte
Es besteht Eigentum an einem Wohngebäude
Gesamtpunktzahl bleibt unverändert
Es besteht Eigentum an mehr als einem Wohngebäude
Faktor 0,6 der Gesamtpunktzahl

Mit meiner Unterschrift bzw. mit der Übersendung über das Bauportal versichere ich, - bei mehreren Personen versichern wir -, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich / wir erkenne/n mit meiner / unserer Unterschrift an, dass im Falle von Falschangaben eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10.000,-- € an die Stadt Herrieden zu entrichten sind. Tritt dies vor Baubeginn zutage, muss zudem das Grundstück zurückgegeben werden.

Wird die Bewerbung elektronisch oder per E-Mail abgegeben, gilt folgender Satz:
Der/Die Bewerber versichert/versichern mit Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Nachweise. Er/sie erkennt/erkennen mit der Abgabe der Bewerbung an, dass im Falle von Falschangaben eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10.000,-- € an die Stadt Herrieden zu entrichten sind. Tritt dies vor Baubeginn zutage, muss zudem das Grundstück zurückgegeben werden.



_____________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift/en
Stand: 31.05.2023

Folgende Punkte wurden bearbeitet:
  • Ortsbezogene Kriterien: hier wurde Herrieden durch Altgemeinde ersetzt. 
  • Zu diskutierende Ergänzung: „Mitglied in einem Ehrenamt der Stadt Herrieden mit 20 Punkten“ und „Mitglied in einem Verein oder gemeinnützigen Organisation der Stadt Herrieden mit 5 Punkten“. Wohnsitz und ehemaliger Wohnsitz oder Angehöriger wurde durch Altgemeinde ersetzt. 
  • Zu diskutieren: Ab dem Punkt „Arbeitsplatz“ wurde Herrieden belassen, da es nicht in jedem Ortsteil Arbeitsplätze oder die Möglichkeit der Selbständigkeit gibt. 

Diskussionsverlauf

Folgende Ergänzungen werden vorgenommen:

Ortsbezogene Kriterien - Ehrenamt mit Bezug zur Altgemeinde Rauenzell:

Geänderter Satz – Ehrenamtliches Mitglied in einem politischen Gremium als Vertreter der Altgemeinde Rauenzell

Neuer zusätzlicher Satz – Ehrenamt in einem kirchlichen Entscheidungsgremium 

Wohnsitz – Aktueller Wohnsitz – Neue Bepunktung
Nicht in der Altgemeinde Rauenzell
Seit 1 Jahr                                60    jetzt    neu:   30
Seit 2 Jahren                           120   jetzt    neu:   60
Seit 3 Jahren                            180   jetzt   neu:  90
Seit 4 Jahren                            240  jetzt   neu:  120
Seit 5 oder mehr Jahren         300 jetzt    neu:  150


Angehörige mit aktuellem Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Rauenzell wird unter:
oder Geschwister in oder Kinder geändert.

Ab dem Punkt „Arbeitsplatz“ soll Herrieden belassen bleiben.

Beschluss

Der BV-Ausschuss stimmt den Vergabekriterien wie im Sachverhalt dargestellt mit den heutigen Ergänzungen bzw. Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Vergabekriterien OT Neunstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 13

Sachverhalt

Die Verwaltung stellt den BV-Ausschuss die erarbeitenden Vergabekriterien, analog Schrotfeld 15.4 vor. Die „Stadt Herrieden“ wird durch den Ort ersetzt, das Wort „Herrieden“ wird durch das Wort „Altgemeinde“ ersetzt. 

Folgende Kriterien kommen zum Tragen:
Stadt Herrieden
Bewerberfragebogen mit Kriterien zur Bauplatzvergabe in der Altgemeinde Neunstetten
Übersicht zur Punktevergabe

Soziale Kriterien

Aktueller Familienstand
alleinstehend
0
alleinerziehend
100
mit Partner erziehend/eheähnliche Lebensgemeinschaft
100
Verheiratet/eingetragene Lebenspartnerschaft nach LPartG
100



Kinder im Haushalt unter 18 Jahren
Gewertet wird jedes Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Ihrem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und wohnt oder dort nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Wohnsitz haben wird. Es dürfen ungeborene Kinder angegeben werden unter der Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. die 12. Schwangerschaftswoche ärztlich bestätigt vollendet ist (Eintrag im Mutterpass).
Für jedes Kind entsprechend der oben genannten Definition
100

Kindergeldberechtigte über 18 Jahre
Gewertet wird jedes kindergeldberechtigte Kind, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat, in Ihrem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und wohnt oder dort nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Wohnsitz haben wird. Selbstverständlich werden auch pflegebedürftige Kinder, die aufgrund einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, berücksichtigt.
Für jedes Kind entsprechend der oben genannten Definition
60

Weitere Angehörige im Haushalt
Angehörige sind grundsätzlich: Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner sowie Geschwister der Eltern und Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis (Pflegeeltern und Pflegekinder) miteinander verbunden sind.
Für jede angehörige Person entsprechend der oben genannten Definition
60

Behinderungs- & Pflegegrade
Schwerbehinderung: Liegt eine Schwerbehinderung von mind. 80% bei einer in Ihrem Haushalt lebenden Personen vor?
Gewertet werden alle Fälle bei Bewerbern, Mitbewerbern oder Angehörigen im Haushalt mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80%, die dauerhaft mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haushalt leben oder nach gesicherter Prognose leben werden.
Angehörige sind grundsätzlich: Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten  oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner sowie Geschwister der Eltern und Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis (Pflegeeltern und Pflegekinder) miteinander verbunden sind.
Für jede angehörige Person entsprechend der oben genannten Definition
150

Behinderungs- & Pflegegrade
Liegt eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 bei in Ihrem Haushalt lebenden Personen vor?
Gewertet werden alle Fälle ab Pflegegrad 2 bei Bewerber, Mitbewerber oder Angehörigen, die dauerhaft mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haushalt leben oder nach gesicherter Prognose dauerhaft in Ihrem Haushalt leben werden.
Angehörige sind grundsätzlich: Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner sowie Geschwister der Eltern und Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis (Pflegeeltern und Pflegekinder) miteinander verbunden sind.
Für jede angehörige Person entsprechend der oben genannten Definition
150

Mitglied in einem eingetragenen Verein oder in einer gemeinnützigen Organisation
Sind Sie oder Ihr Mitbewerber Mitglied in einem eingetragenen Verein oder einer gemeinnützigen Organisation?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Es wird die Antwort gewertet, desjenigen Antragstellers, der in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Keine Mitgliedschaft
0
Seit 1 Jahr
20
Seit 2 Jahren
40
Seit 3 Jahren
60
Seit 4 Jahren
80
Seit 5 oder mehr Jahren
100


Ortsbezogene Kriterien

Die Stadt Herrieden umfasst das gesamte Gemeindegebiet mit allen Ortsteilen. Die Altgemeinde Neunstetten umfasst neben Neunstetten die Orte Esbach, Steinbach und Niederdombach.

Ehrenamt mit Bezug zur Altgemeinde Neunstetten
Sind Sie oder Ihr Mitbewerber in einem aktiven Ehrenamt innerhalb der Altgemeinde Neunstetten tätig?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist.

Ehrenamtliche Tätigkeiten sind:
       Aktive Mitgliedschaft bei der Feuerwehr oder in einem anderen Blaulichtbereich
       Aktives Ehrenamt (Sonderaufgabe) in einem im Vereinsregister eingetragenen Verein in der Vorstandschaft oder als Übungsleiter
       Aktives Ehrenamt (Sonderaufgabe) in einer sozialkaritativen Einrichtung
       Ehrenamtliches Mitglied in einem politischen oder kirchlichen Entscheidungsgremium oder mit besonderer Beauftragung
Es wird nur eine Funktion/Tätigkeit gewertet. Es wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Keine Mitgliedschaft
0
Seit 1 Jahr
40
Seit 2 Jahren
80
Seit 3 Jahren
120
Seit 4 Jahren
160
Seit 5 oder mehr Jahren
200
In einem Ehrenamt der Stadt Herrieden
20

Mitglied in einem eingetragenen Verein oder in einer gemeinnützigen Organisation der Altgemeinde Neunstetten
Sind Sie oder Ihr Mitbewerber Mitglied in einem eingetragenen Verein oder einer gemeinnützigen Organisation in der Altgemeinde Neunstetten?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Es wird die Antwort gewertet, desjenigen Antragstellers, der in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Keine Mitgliedschaft
0
Seit 1 Jahr
10
Seit 2 Jahren
20
Seit 3 Jahren
30
Seit 4 Jahren
40
Seit 5 oder mehr Jahren
50
In einem Verein oder einer gemeinnützigen Organisation der Stadt Herrieden
5

Wohnsitz
Aktueller Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Neunstetten
Seit wie vielen Jahren haben Sie oder Ihr Mitbewerber Ihren Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Neunstetten?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Nicht in der Altgemeinde Neunstetten
0
Seit 1 Jahr
60
Seit 2 Jahren
120
Seit 3 Jahren
180
Seit 4 Jahren
240
Seit 5 oder mehr Jahren
300



Ehemaliger Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Neunstetten 
Wie viele Jahre bis zum Stichtag hatten Sie oder Ihr Mitbewerber Ihren ehemaligen Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Neunstetten? Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Nicht in der Altgemeinde Neunstetten
0
1 Jahr
30
2 Jahren
60
3 Jahren
90
4 Jahren
120
5 oder mehr Jahre
150


Angehörige mit aktuellem Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Neunstetten 
Seit wie vielen Jahren haben Ihre Eltern / ein Elternteil oder Geschwister oder die Ihres Mitbewerbers den aktuellen Hauptwohnsitz in Herrieden? 
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Nicht in der Altgemeinde Neunstetten
0
Seit 1 Jahr
30
Seit 2 Jahren
60
Seit 3 Jahren
90
Seit 4 Jahren
120
Seit 5 oder mehr Jahren
150

Beibehalten?
Arbeitsplatz

Sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz in der Stadt Herrieden
Seit wie vielen Jahren haben Sie oder Ihr Mitbewerber Ihren sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Herrieden? 
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.

Kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz
0

Seit 1 Jahr
40

Seit 2 Jahren
80

Seit 3 Jahren
120

Seit 4 Jahren
160

Seit 5 oder mehr Jahren
200

Selbstständigkeit in der Stadt Herrieden
Seit wie vielen Jahren sind Sie oder Ihr Mitbewerber selbstständig tätig in Herrieden?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Selbstständige Tätigkeit kann sein als: Freiberufler, Unternehmer/Gewerbetreibender. Als Selbständiger gilt, wer durch das Einkommen seiner Selbständigkeit seinen Lebensunterhalt bestreitet. Der Sitz der Firma oder die Betriebsstätte muss in der Stadt Herrieden liegen.
Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.

Keine Selbstständigkeit
0

Seit 1 Jahr
40

Seit 2 Jahren
80

Seit 3 Jahren
120

Seit 4 Jahren
160

Seit 5 oder mehr Jahren
200

Weitere Kriterien

Eigentumsverhältnisse
Bebaubare Grundstücke 
Sind Sie und /oder ist Ihr Mitbewerber bereits Eigentümer eines bebaubaren (mit Baurecht) unbebauten Grundstücks? Gewertet wird bereits bestehendes Eigentum an bebaubarem, (mit Baurecht) unbebautem Grund.
Kein Eigentum
0
Es besteht Eigentum an bebaubarem Grund.
- 2000


Leerstehendes Wohngebäude 
Sind Sie und /oder ist Ihr Mitbewerber bereits Eigentümer eines Wohngebäudes, das seit mindestens einem Jahr leer steht? 
Kein Eigentum
0
Es besteht Eigentum an einem Wohngebäude in Herrieden, das seit mindestens einem Jahr leer steht.
- 2000


Wohngebäude 
Sind Sie und /oder ist Ihr Mitbewerber bereits Eigentümer eines bewohnten Wohngebäudes? 
Kein Eigentum
Faktor 1,5 der Gesamtpunkte
Es besteht Eigentum an einem Wohngebäude
Gesamtpunktzahl bleibt unverändert
Es besteht Eigentum an mehr als einem Wohngebäude
Faktor 0,6 der Gesamtpunktzahl

Mit meiner Unterschrift bzw. mit der Übersendung über das Bauportal versichere ich, - bei mehreren Personen versichern wir -, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich / wir erkenne/n mit meiner / unserer Unterschrift an, dass im Falle von Falschangaben eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10.000,-- € an die Stadt Herrieden zu entrichten sind. Tritt dies vor Baubeginn zutage, muss zudem das Grundstück zurückgegeben werden.

Wird die Bewerbung elektronisch oder per E-Mail abgegeben, gilt folgender Satz:
Der/Die Bewerber versichert/versichern mit Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Nachweise. Er/sie erkennt/erkennen mit der Abgabe der Bewerbung an, dass im Falle von Falschangaben eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10.000,-- € an die Stadt Herrieden zu entrichten sind. Tritt dies vor Baubeginn zutage, muss zudem das Grundstück zurückgegeben werden.



_____________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift/en
Stand: 31.05.2023


Folgende Punkte wurden bearbeitet:
  • Ortsbezogene Kriterien: hier wurde Herrieden durch Altgemeinde ersetzt. 
  • Zu diskutierende Ergänzung: „Mitglied in einem Ehrenamt der Stadt Herrieden mit 20 Punkten“ und „Mitglied in einem Verein oder gemeinnützigen Organisation der Stadt Herrieden mit 5 Punkten“. Wohnsitz und ehemaliger Wohnsitz oder Angehöriger wurde durch Altgemeinde ersetzt. 
  • Zu diskutieren: Ab dem Punkt „Arbeitsplatz“ wurde Herrieden belassen, da es nicht in jedem Ortsteil Arbeitsplätze oder die Möglichkeit der Selbständigkeit gibt. 

Diskussionsverlauf

Folgende Ergänzungen werden vorgenommen:

Ortsbezogene Kriterien - Ehrenamt mit Bezug zur Altgemeinde Neunstetten:

Geänderter Satz – Ehrenamtliches Mitglied in einem politischen Gremium als Vertreter der Altgemeinde Neunstetten

Neuer zusätzlicher Satz – Ehrenamt in einem kirchlichen Entscheidungsgremium 

Wohnsitz – Aktueller Wohnsitz – Neue Bepunktung
Nicht in der Altgemeinde Neunstetten
Seit 1 Jahr                                60    jetzt    neu:   30
Seit 2 Jahren                           120   jetzt    neu:   60
Seit 3 Jahren                            180   jetzt   neu:  90
Seit 4 Jahren                            240  jetzt   neu:  120
Seit 5 oder mehr Jahren         300 jetzt    neu:  150


Angehörige mit aktuellem Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Neunstetten wird unter:
oder Geschwister in oder Kinder geändert.

Ab dem Punkt „Arbeitsplatz“ soll Herrieden belassen bleiben.

Beschluss

Der BV-Ausschuss stimmt den Vergabekriterien wie im Sachverhalt dargestellt mit den heutigen Ergänzungen bzw. Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Vergabekriterien OT Heuberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 14

Sachverhalt

Die Verwaltung stellt den BV-Ausschuss die erarbeitenden Vergabekriterien, analog Schrotfeld 15.4 vor. Die „Stadt Herrieden“ wird durch den Ort ersetzt, das Wort „Herrieden“ wird durch das Wort „Altgemeinde“ ersetzt. 

Folgende Kriterien kommen zum Tragen:
Stadt Herrieden
Bewerberfragebogen mit Kriterien zur Bauplatzvergabe in der Altgemeinde Heuberg
Übersicht zur Punktevergabe
Soziale Kriterien

Aktueller Familienstand
alleinstehend
0
alleinerziehend
100
mit Partner erziehend/eheähnliche Lebensgemeinschaft
100
Verheiratet/eingetragene Lebenspartnerschaft nach LPartG
100



Kinder im Haushalt unter 18 Jahren
Gewertet wird jedes Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Ihrem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und wohnt oder dort nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Wohnsitz haben wird. Es dürfen ungeborene Kinder angegeben werden unter der Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. die 12. Schwangerschaftswoche ärztlich bestätigt vollendet ist (Eintrag im Mutterpass).
Für jedes Kind entsprechend der oben genannten Definition
100
Kindergeldberechtigte über 18 Jahre
Gewertet wird jedes kindergeldberechtigte Kind, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat, in Ihrem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und wohnt oder dort nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Wohnsitz haben wird. Selbstverständlich werden auch pflegebedürftige Kinder, die aufgrund einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, berücksichtigt.
Für jedes Kind entsprechend der oben genannten Definition
60
Weitere Angehörige im Haushalt
Angehörige sind grundsätzlich: Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner sowie Geschwister der Eltern und Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis (Pflegeeltern und Pflegekinder) miteinander verbunden sind.
Für jede angehörige Person entsprechend der oben genannten Definition
60

Behinderungs- & Pflegegrade
Schwerbehinderung: Liegt eine Schwerbehinderung von mind. 80% bei einer in Ihrem Haushalt lebenden Personen vor?
Gewertet werden alle Fälle bei Bewerbern, Mitbewerbern oder Angehörigen im Haushalt mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80%, die dauerhaft mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haushalt leben oder nach gesicherter Prognose leben werden.
Angehörige sind grundsätzlich: Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten  oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner sowie Geschwister der Eltern und Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis (Pflegeeltern und Pflegekinder) miteinander verbunden sind.
Für jede angehörige Person entsprechend der oben genannten Definition
150

Behinderungs- & Pflegegrade
Liegt eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 bei in Ihrem Haushalt lebenden Personen vor?
Gewertet werden alle Fälle ab Pflegegrad 2 bei Bewerber, Mitbewerber oder Angehörigen, die dauerhaft mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haushalt leben oder nach gesicherter Prognose dauerhaft in Ihrem Haushalt leben werden.
Angehörige sind grundsätzlich: Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner sowie Geschwister der Eltern und Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis (Pflegeeltern und Pflegekinder) miteinander verbunden sind.
Für jede angehörige Person entsprechend der oben genannten Definition
150

Mitglied in einem eingetragenen Verein oder in einer gemeinnützigen Organisation
Sind Sie oder Ihr Mitbewerber Mitglied in einem eingetragenen Verein oder einer gemeinnützigen Organisation?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Es wird die Antwort gewertet, desjenigen Antragstellers, der in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Keine Mitgliedschaft
0
Seit 1 Jahr
20
Seit 2 Jahren
40
Seit 3 Jahren
60
Seit 4 Jahren
80
Seit 5 oder mehr Jahren
100

Ortsbezogene Kriterien

Die Stadt Herrieden umfasst das gesamte Gemeindegebiet mit allen Ortsteilen. Die Altgemeinde Heuberg umfasst die Orte Heuberg, Stegbruck und Brünst.

Ehrenamt mit Bezug zur Altgemeinde Heuberg
Sind Sie oder Ihr Mitbewerber in einem aktiven Ehrenamt innerhalb der Altgemeinde Heuberg tätig?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist.

Ehrenamtliche Tätigkeiten sind:
       Aktive Mitgliedschaft bei der Feuerwehr oder in einem anderen Blaulichtbereich
       Aktives Ehrenamt (Sonderaufgabe) in einem im Vereinsregister eingetragenen Verein in der Vorstandschaft oder als Übungsleiter
       Aktives Ehrenamt (Sonderaufgabe) in einer sozialkaritativen Einrichtung
       Ehrenamtliches Mitglied in einem politischen oder kirchlichen Entscheidungsgremium oder mit besonderer Beauftragung
Es wird nur eine Funktion/Tätigkeit gewertet. Es wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Keine Mitgliedschaft
0
Seit 1 Jahr
40
Seit 2 Jahren
80
Seit 3 Jahren
120
Seit 4 Jahren
160
Seit 5 oder mehr Jahren
200
In einem Ehrenamt der Stadt Herrieden
20

Mitglied in einem eingetragenen Verein oder in einer gemeinnützigen Organisation der Altgemeinde Heuberg
Sind Sie oder Ihr Mitbewerber Mitglied in einem eingetragenen Verein oder einer gemeinnützigen Organisation in der Altgemeinde Heuberg?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Es wird die Antwort gewertet, desjenigen Antragstellers, der in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Keine Mitgliedschaft
0
Seit 1 Jahr
10
Seit 2 Jahren
20
Seit 3 Jahren
30
Seit 4 Jahren
40
Seit 5 oder mehr Jahren
50
In einem Verein oder einer gemeinnützigen Organisation der Stadt Herrieden
5

Wohnsitz
Aktueller Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Heuberg
Seit wie vielen Jahren haben Sie oder Ihr Mitbewerber Ihren Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Heuberg?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Nicht in der Altgemeinde Heuberg
0
Seit 1 Jahr
60
Seit 2 Jahren
120
Seit 3 Jahren
180
Seit 4 Jahren
240
Seit 5 oder mehr Jahren
300



Ehemaliger Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Heuberg 
Wie viele Jahre bis zum Stichtag hatten Sie oder Ihr Mitbewerber Ihren ehemaligen Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Heuberg? Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Nicht in der Altgemeinde Heuberg
0
1 Jahr
30
2 Jahren
60
3 Jahren
90
4 Jahren
120
5 oder mehr Jahre
150

Angehörige mit aktuellem Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Heuberg 
Seit wie vielen Jahren haben Ihre Eltern / ein Elternteil oder Geschwister oder die Ihres Mitbewerbers den aktuellen Hauptwohnsitz in Herrieden? 
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Nicht in der Altgemeinde Heuberg
0
Seit 1 Jahr
30
Seit 2 Jahren
60
Seit 3 Jahren
90
Seit 4 Jahren
120
Seit 5 oder mehr Jahren
150


Arbeitsplatz

Sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz in der Stadt Herrieden
Seit wie vielen Jahren haben Sie oder Ihr Mitbewerber Ihren sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Herrieden? 
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.

Kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz
0

Seit 1 Jahr
40

Seit 2 Jahren
80

Seit 3 Jahren
120

Seit 4 Jahren
160

Seit 5 oder mehr Jahren
200

Selbstständigkeit in der Stadt Herrieden
Seit wie vielen Jahren sind Sie oder Ihr Mitbewerber selbstständig tätig in Herrieden?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Selbstständige Tätigkeit kann sein als: Freiberufler, Unternehmer/Gewerbetreibender. Als Selbständiger gilt, wer durch das Einkommen seiner Selbständigkeit seinen Lebensunterhalt bestreitet. Der Sitz der Firma oder die Betriebsstätte muss in der Stadt Herrieden liegen.
Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.

Keine Selbstständigkeit
0

Seit 1 Jahr
40

Seit 2 Jahren
80

Seit 3 Jahren
120

Seit 4 Jahren
160

Seit 5 oder mehr Jahren
200

Weitere Kriterien

Eigentumsverhältnisse
Bebaubare Grundstücke 
Sind Sie und /oder ist Ihr Mitbewerber bereits Eigentümer eines bebaubaren (mit Baurecht) unbebauten Grundstücks? Gewertet wird bereits bestehendes Eigentum an bebaubarem, (mit Baurecht) unbebautem Grund.
Kein Eigentum
0
Es besteht Eigentum an bebaubarem Grund.
- 2000


Leerstehendes Wohngebäude 
Sind Sie und /oder ist Ihr Mitbewerber bereits Eigentümer eines Wohngebäudes, das seit mindestens einem Jahr leer steht? 
Kein Eigentum
0
Es besteht Eigentum an einem Wohngebäude in Herrieden, das seit mindestens einem Jahr leer steht.
- 2000


Wohngebäude 
Sind Sie und /oder ist Ihr Mitbewerber bereits Eigentümer eines bewohnten Wohngebäudes? 
Kein Eigentum
Faktor 1,5 der Gesamtpunkte
Es besteht Eigentum an einem Wohngebäude
Gesamtpunktzahl bleibt unverändert
Es besteht Eigentum an mehr als einem Wohngebäude
Faktor 0,6 der Gesamtpunktzahl

Mit meiner Unterschrift bzw. mit der Übersendung über das Bauportal versichere ich, - bei mehreren Personen versichern wir -, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich / wir erkenne/n mit meiner / unserer Unterschrift an, dass im Falle von Falschangaben eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10.000,-- € an die Stadt Herrieden zu entrichten sind. Tritt dies vor Baubeginn zutage, muss zudem das Grundstück zurückgegeben werden.

Wird die Bewerbung elektronisch oder per E-Mail abgegeben, gilt folgender Satz:
Der/Die Bewerber versichert/versichern mit Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Nachweise. Er/sie erkennt/erkennen mit der Abgabe der Bewerbung an, dass im Falle von Falschangaben eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10.000,-- € an die Stadt Herrieden zu entrichten sind. Tritt dies vor Baubeginn zutage, muss zudem das Grundstück zurückgegeben werden.



_____________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift/en
Stand: 31.05.2023

Folgende Punkte wurden bearbeitet:
  • Ortsbezogene Kriterien: hier wurde Herrieden durch Altgemeinde ersetzt. 
  • Zu diskutierende Ergänzung: „Mitglied in einem Ehrenamt der Stadt Herrieden mit 20 Punkten“ und „Mitglied in einem Verein oder gemeinnützigen Organisation der Stadt Herrieden mit 5 Punkten“. Wohnsitz und ehemaliger Wohnsitz oder Angehöriger wurde durch Altgemeinde ersetzt. 
  • Zu diskutieren: Ab dem Punkt „Arbeitsplatz“ wurde Herrieden belassen, da es nicht in jedem Ortsteil Arbeitsplätze oder die Möglichkeit der Selbständigkeit gibt. 

Diskussionsverlauf

Folgende Ergänzungen werden vorgenommen:
Ortsbezogene Kriterien - Ehrenamt mit Bezug zur Altgemeinde Heuberg:

Geänderter Satz – Ehrenamtliches Mitglied in einem politischen Gremium als Vertreter der Altgemeinde Heuberg

Neuer zusätzlicher Satz – Ehrenamt in einem kirchlichen Entscheidungsgremium 


Wohnsitz – Aktueller Wohnsitz – Neue Bepunktung
Nicht in der Altgemeinde Heuberg
Seit 1 Jahr                                60    jetzt    neu:   30
Seit 2 Jahren                           120   jetzt    neu:   60
Seit 3 Jahren                            180   jetzt   neu:  90
Seit 4 Jahren                            240  jetzt   neu:  120
Seit 5 oder mehr Jahren         300 jetzt    neu:  150


Angehörige mit aktuellem Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Heuberg wird unter:
oder Geschwister in oder Kinder geändert.

Ab dem Punkt „Arbeitsplatz“ soll Herrieden belassen bleiben.

Beschluss

Der BV-Ausschuss stimmt den Vergabekriterien wie im Sachverhalt dargestellt mit den heutigen Ergänzungen bzw. Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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15. Vergabekriterien OT Birkach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 15

Sachverhalt

Die Verwaltung stellt den BV-Ausschuss die erarbeitenden Vergabekriterien, analog Schrotfeld 15.4 vor. Die „Stadt Herrieden“ wird durch den Ort ersetzt, das Wort „Herrieden“ wird durch das Wort „Altgemeinde“ ersetzt. 

Folgende Kriterien kommen zum Tragen:
Stadt Herrieden
Bewerberfragebogen mit Kriterien zur Bauplatzvergabe in der Altgemeinde Elbersroth
Übersicht zur Punktevergabe
Soziale Kriterien



Aktueller Familienstand
alleinstehend
0
alleinerziehend
100
mit Partner erziehend/eheähnliche Lebensgemeinschaft
100
Verheiratet/eingetragene Lebenspartnerschaft nach LPartG
100



Kinder im Haushalt unter 18 Jahren
Gewertet wird jedes Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Ihrem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und wohnt oder dort nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Wohnsitz haben wird. Es dürfen ungeborene Kinder angegeben werden unter der Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. die 12. Schwangerschaftswoche ärztlich bestätigt vollendet ist (Eintrag im Mutterpass).
Für jedes Kind entsprechend der oben genannten Definition
100



Kindergeldberechtigte über 18 Jahre
Gewertet wird jedes kindergeldberechtigte Kind, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat, in Ihrem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und wohnt oder dort nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Wohnsitz haben wird. Selbstverständlich werden auch pflegebedürftige Kinder, die aufgrund einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, berücksichtigt.
Für jedes Kind entsprechend der oben genannten Definition
60
Weitere Angehörige im Haushalt
Angehörige sind grundsätzlich: Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner sowie Geschwister der Eltern und Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis (Pflegeeltern und Pflegekinder) miteinander verbunden sind.
Für jede angehörige Person entsprechend der oben genannten Definition
60



Behinderungs- & Pflegegrade
Schwerbehinderung: Liegt eine Schwerbehinderung von mind. 80% bei einer in Ihrem Haushalt lebenden Personen vor?
Gewertet werden alle Fälle bei Bewerbern, Mitbewerbern oder Angehörigen im Haushalt mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80%, die dauerhaft mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haushalt leben oder nach gesicherter Prognose leben werden.
Angehörige sind grundsätzlich: Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten  oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner sowie Geschwister der Eltern und Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis (Pflegeeltern und Pflegekinder) miteinander verbunden sind.
Für jede angehörige Person entsprechend der oben genannten Definition
150



Behinderungs- & Pflegegrade
Liegt eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 bei in Ihrem Haushalt lebenden Personen vor?
Gewertet werden alle Fälle ab Pflegegrad 2 bei Bewerber, Mitbewerber oder Angehörigen, die dauerhaft mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haushalt leben oder nach gesicherter Prognose dauerhaft in Ihrem Haushalt leben werden.
Angehörige sind grundsätzlich: Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner sowie Geschwister der Eltern und Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis (Pflegeeltern und Pflegekinder) miteinander verbunden sind.
Für jede angehörige Person entsprechend der oben genannten Definition
150



Mitglied in einem eingetragenen Verein oder in einer gemeinnützigen Organisation
Sind Sie oder Ihr Mitbewerber Mitglied in einem eingetragenen Verein oder einer gemeinnützigen Organisation?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Es wird die Antwort gewertet, desjenigen Antragstellers, der in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Keine Mitgliedschaft
0
Seit 1 Jahr
20
Seit 2 Jahren
40
Seit 3 Jahren
60
Seit 4 Jahren
80
Seit 5 oder mehr Jahren
100



Ortsbezogene Kriterien

Die Stadt Herrieden umfasst das gesamte Gemeindegebiet mit allen Ortsteilen. Die Altgemeinde Elbersroth umfasst die Orte Elbersroth, Birkach, Angerhof, Buschhof, Bittelhof, Leuckersdorf, Gimpertshausen, Sickersdorf, Gräbenwinden,

Ehrenamt mit Bezug zur Altgemeinde Elbersroth
Sind Sie oder Ihr Mitbewerber in einem aktiven Ehrenamt innerhalb der Altgemeinde 
Elbersroth tätig?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist.

Ehrenamtliche Tätigkeiten sind:
       Aktive Mitgliedschaft bei der Feuerwehr oder in einem anderen Blaulichtbereich
       Aktives Ehrenamt (Sonderaufgabe) in einem im Vereinsregister eingetragenen Verein in der Vorstandschaft oder als Übungsleiter
       Aktives Ehrenamt (Sonderaufgabe) in einer sozialkaritativen Einrichtung
       Ehrenamtliches Mitglied in einem politischen oder kirchlichen Entscheidungsgremium oder mit besonderer Beauftragung
Es wird nur eine Funktion/Tätigkeit gewertet. Es wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Keine Mitgliedschaft
0
Seit 1 Jahr
40
Seit 2 Jahren
80
Seit 3 Jahren
120
Seit 4 Jahren
160
Seit 5 oder mehr Jahren
200
In einem Ehrenamt der Stadt Herrieden
20

Mitglied in einem eingetragenen Verein oder in einer gemeinnützigen Organisation der Altgemeinde Elbersroth
Sind Sie oder Ihr Mitbewerber Mitglied in einem eingetragenen Verein oder einer gemeinnützigen Organisation in der Altgemeinde Elbersroth?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Es wird die Antwort gewertet, desjenigen Antragstellers, der in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Keine Mitgliedschaft
0
Seit 1 Jahr
10
Seit 2 Jahren
20
Seit 3 Jahren
30
Seit 4 Jahren
40
Seit 5 oder mehr Jahren
50
In einem Verein oder einer gemeinnützigen Organisation der Stadt Herrieden
5

Wohnsitz
Aktueller Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Elbersroth
Seit wie vielen Jahren haben Sie oder Ihr Mitbewerber Ihren Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Elbersroth?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Nicht in der Altgemeinde Elbersroth
0
Seit 1 Jahr
60
Seit 2 Jahren
120
Seit 3 Jahren
180
Seit 4 Jahren
240
Seit 5 oder mehr Jahren
300


Ehemaliger Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Elbersroth 
Wie viele Jahre bis zum Stichtag hatten Sie oder Ihr Mitbewerber Ihren ehemaligen Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Elbersroth? Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Nicht in der Altgemeinde Elbersroth
0
1 Jahr
30
2 Jahren
60
3 Jahren
90
4 Jahren
120
5 oder mehr Jahre
150



Angehörige mit aktuellem Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Elbersroth 
Seit wie vielen Jahren haben Ihre Eltern / ein Elternteil oder Geschwister oder die Ihres Mitbewerbers den aktuellen Hauptwohnsitz in Herrieden? 
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Nicht in der Altgemeinde Elbersroth
0
Seit 1 Jahr
30
Seit 2 Jahren
60
Seit 3 Jahren
90
Seit 4 Jahren
120
Seit 5 oder mehr Jahren
150


Arbeitsplatz

Sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz in der Stadt Herrieden
Seit wie vielen Jahren haben Sie oder Ihr Mitbewerber Ihren sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Herrieden? 
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.

Kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz
0

Seit 1 Jahr
40

Seit 2 Jahren
80

Seit 3 Jahren
120

Seit 4 Jahren
160

Seit 5 oder mehr Jahren
200

Selbstständigkeit in der Stadt Herrieden
Seit wie vielen Jahren sind Sie oder Ihr Mitbewerber selbstständig tätig in Herrieden?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Selbstständige Tätigkeit kann sein als: Freiberufler, Unternehmer/Gewerbetreibender. Als Selbständiger gilt, wer durch das Einkommen seiner Selbständigkeit seinen Lebensunterhalt bestreitet. Der Sitz der Firma oder die Betriebsstätte muss in der Stadt Herrieden liegen.
Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.

Keine Selbstständigkeit
0

Seit 1 Jahr
40

Seit 2 Jahren
80

Seit 3 Jahren
120

Seit 4 Jahren
160

Seit 5 oder mehr Jahren
200


Weitere Kriterien





Eigentumsverhältnisse

Bebaubare Grundstücke 
Sind Sie und /oder ist Ihr Mitbewerber bereits Eigentümer eines bebaubaren (mit Baurecht) unbebauten Grundstücks? Gewertet wird bereits bestehendes Eigentum an bebaubarem, (mit Baurecht) unbebautem Grund.

Kein Eigentum
0

Es besteht Eigentum an bebaubarem Grund.
- 2000




Leerstehendes Wohngebäude 
Sind Sie und /oder ist Ihr Mitbewerber bereits Eigentümer eines Wohngebäudes, das seit mindestens einem Jahr leer steht? 

Kein Eigentum
0

Es besteht Eigentum an einem Wohngebäude in Herrieden, das seit mindestens einem Jahr leer steht.
- 2000




Wohngebäude 
Sind Sie und /oder ist Ihr Mitbewerber bereits Eigentümer eines bewohnten Wohngebäudes? 

Kein Eigentum
Faktor 1,5 der Gesamtpunkte

Es besteht Eigentum an einem Wohngebäude
Gesamtpunktzahl bleibt unverändert

Es besteht Eigentum an mehr als einem Wohngebäude
Faktor 0,6 der Gesamtpunktzahl

Mit meiner Unterschrift bzw. mit der Übersendung über das Bauportal versichere ich, - bei mehreren Personen versichern wir -, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich / wir erkenne/n mit meiner / unserer Unterschrift an, dass im Falle von Falschangaben eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10.000,-- € an die Stadt Herrieden zu entrichten sind. Tritt dies vor Baubeginn zutage, muss zudem das Grundstück zurückgegeben werden.

Wird die Bewerbung elektronisch oder per E-Mail abgegeben, gilt folgender Satz:
Der/Die Bewerber versichert/versichern mit Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Nachweise. Er/sie erkennt/erkennen mit der Abgabe der Bewerbung an, dass im Falle von Falschangaben eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10.000,-- € an die Stadt Herrieden zu entrichten sind. Tritt dies vor Baubeginn zutage, muss zudem das Grundstück zurückgegeben werden.



_____________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift/en
Stand: 31.05.2023

Folgende Punkte wurden bearbeitet:
  • Ortsbezogene Kriterien: hier wurde Herrieden durch Altgemeinde ersetzt. 
  • Zu diskutierende Ergänzung: „Mitglied in einem Ehrenamt der Stadt Herrieden mit 20 Punkten“ und „Mitglied in einem Verein oder gemeinnützigen Organisation der Stadt Herrieden mit 5 Punkten“. Wohnsitz und ehemaliger Wohnsitz oder Angehöriger wurde durch Altgemeinde ersetzt. 
  • Zu diskutieren: Ab dem Punkt „Arbeitsplatz“ wurde Herrieden belassen, da es nicht in jedem Ortsteil Arbeitsplätze oder die Möglichkeit der Selbständigkeit gibt. 

Diskussionsverlauf

Folgende Ergänzungen werden vorgenommen:

Ortsbezogene Kriterien - Ehrenamt mit Bezug zur Altgemeinde Elbersroth:

Geänderter Satz – Ehrenamtliches Mitglied in einem politischen Gremium als Vertreter der Altgemeinde Elbersroth

Neuer zusätzlicher Satz – Ehrenamt in einem kirchlichen Entscheidungsgremium 

Wohnsitz – Aktueller Wohnsitz – Neue Bepunktung
Nicht in der Altgemeinde Rauenzell
Seit 1 Jahr                                60    jetzt    neu:   30
Seit 2 Jahren                           120   jetzt    neu:   60
Seit 3 Jahren                            180   jetzt   neu:  90
Seit 4 Jahren                            240  jetzt   neu:  120
Seit 5 oder mehr Jahren         300 jetzt    neu:  150


Angehörige mit aktuellem Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Elbersroth wird unter:
oder Geschwister in oder Kinder geändert.

Ab dem Punkt „Arbeitsplatz“ soll Herrieden belassen bleiben.

Beschluss

Der BV-Ausschuss stimmt den Vergabekriterien wie im Sachverhalt dargestellt mit den heutigen Ergänzungen bzw. Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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16. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 16
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16.1. Jürgen Leis: Nahwärmenetz im BG Schrotfeld 15.4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 16.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Jürgen Leis fragt an, ob man nicht für eine mögliche Nahwärmenetzversorgung im neuen BG bereits Leerrohre verlegen kann. Antwort: Die Verwaltung auf das Ergebnis der Machbarkeitsstudie..

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16.2. Johann Heller: Fehlender Pfosten Zufahrtsstraße Am Klingengraben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 16.2

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Johann Heller fragt an, wie es sich mit dem Posten zur Zufahrtsstraße „Am Klingengraben“ verhält. Antwort: Die Verwaltung wird sich das Problem vor Ort ansehen.

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17. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 17

Sachverhalt

Es liegen keine Bürgeranfragen vor.

Datenstand vom 14.07.2023 08:04 Uhr