Datum: 17.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.07.2024
3 Außenbesichtigung
4 Bekanntgaben
4.1 Sachstandsbericht der Baumaßnahmen einschließlich der Umsetzung des Verkehrskonzepts
4.2 Vergabe - Feste Bewegungspodeste - Kita Elbersroth
4.3 Deckblatt Nr. 4 Bebauungsplan B13 Stadt Ansbach
4.4 Vergabe - datenschutz- und arbeitsschutzrelevante Maßnahmen im Bürgerbüro
4.5 Markierungsarbeiten 2024 (inkl. Zebrastreifen Nürnberger Straße)
4.6 Bekanntgabe - Querungshilfe Nürnberger Straße
4.7 Besichtigung der Straßen am 24.09.2024
4.8 Neuer Standort Trafostation Königsberger Straße
5 Bauanträge
5.1 Vorstellung - Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses im "BG Schrotfeld 15.4"
6 Sanierung Siedlung Neunstetten 1 und 2
7 Aufstellung BBPl. Nr. 46 "FFW-Haus Neunkirchen / Wiedersbach" mit paralleler Änderung des FNP, Stadt Leutershausen
8 BPl. Nr. 52 "PV-Anlage Kamm-Weihermann" mit paralleler 25. FNP-Änderung, Stadt Feuchtwangen
9 Richtlinie zur Förderung von Lärmschutzmaßnahmen
10 Anfragen
10.1 Robert Goth: Wärmeleitung Rös
10.2 Stefan Beckenbauer: Wiederherstellung Straße Rös
10.3 Matthias Rank: Querungshilfe in der Bahnhofstraße
10.4 Jürgen Leis: Bustransfer Schule
10.5 Johann Heller: Kindergarten Elbersroth Verlegung der Bepflanzung
10.6 Fritz Oberfichtner: Einbahnstraßenregelung Hintere Gasse
11 Beendigung der öffentlichen Sitzung
12 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

zum Seitenanfang

1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses sowie 4 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 09.07.2024 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Das Protokoll wird mit folgender Änderung unter TOP 6, im Diskussionsverlauf genehmigt: „Bei der Radwegeplanung muss beachtet werden, dass 20 m Abstand zur Fahrbahn (St 2249) gehalten wird. Dies ist unter § 23 und 24 des Straßen- und Wegegesetz verankert.“

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
Download Protokoll09.07.2024.pdf

zum Seitenanfang

3. Außenbesichtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 3
zum Seitenanfang

4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Sachstandsbericht der Baumaßnahmen einschließlich der Umsetzung des Verkehrskonzepts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 4.1
zum Seitenanfang

4.2. Vergabe - Feste Bewegungspodeste - Kita Elbersroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 4.2

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen BV-Sitzung am 09.07.2024 hat der BV-Ausschuss beschlossen, den Auftrag für die Erweiterung der Kinderkrippe in der Kita Elbersroth an die Fa. Kameleon Raumkonzepte zu vergeben.

zum Seitenanfang

4.3. Deckblatt Nr. 4 Bebauungsplan B13 Stadt Ansbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 4.3

Sachverhalt

Die Stadt Ansbach hat in ihrer Sitzung vom 14.05.2024 Änderungen zum Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan B13 gebilligt.
In der gleichen Sitzung wurden die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden beschlossen.
Die Stadt Herrieden wird gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Behörde beteiligt. Eine Stellungnahme musste bis spätestens 05.08.2024 erfolgen.
Die Planungsunterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Ansbach unter Bürger/Bauen&Wohnen/Bauleitplanung/Aktuelle Bauleitplanverfahren (www.ansbach.de/AktuelleBauleitplanverfahren) einsehbar. 
Ziel der Bauleitplanung ist die Ansiedlung bzw. Erweiterung eines Gewerbebetriebes im Gewerbegebiet Ansbach-Süd (Brodswinden). Da Belange der Stadt Herrieden von den Planungen nicht betroffen sind und die Frist am 05.08.2024 endete, hat die Verwaltung informiert, dass Belange der Stadt Herrieden nicht von den Planungen betroffen sind.

Dokumente
Download Deckblatt Nr. 4 zum B13.pdf

zum Seitenanfang

4.4. Vergabe - datenschutz- und arbeitsschutzrelevante Maßnahmen im Bürgerbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 4.4

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen BV-Sitzung vom 09.07.2024 hat der BV-Ausschuss beschlossen, dass die Verwaltung die Renovierungsarbeiten beauftragen soll. Der Auftrag soll nach Vorlage von Vergleichsangeboten an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden.
 

zum Seitenanfang

4.5. Markierungsarbeiten 2024 (inkl. Zebrastreifen Nürnberger Straße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö informativ 4.5

Sachverhalt

Für die Markierungsarbeiten 2024 wurde ein Übersichtsplan erstellt. Angebote werden nach der Bekanntgabe eingeholt. Der Übersichtsplan ist im RIS hinterlegt.

Diskussionsverlauf

Kreuzung Stegbruck: Von Brünst auskommend sollte kurz vor der Kreuzung eine durchgezogene Linie (vor dem vorhandenen Flurweg) angebracht werden, da hier häufig schnell noch überholt wird. Eventuell könnte auch das Ortschild versetzt werden.

Radweg Neunstetter-Ansbacher Straße: Das Ende des Radweges sollte besser sichtbar durch Anbringung eines Zusatzschildes (Radweg endet in … m) gemacht werden.

Nürnberger Straße Nr. 6: Die Anbringung eines Schildes für Radfahrer sollte vorgesehen werden.

Nürnberger Straße Nr. 5: Bei der Einmündung „Am Weinberg“ muss eine Beschilderung „Radfahrer kreuzen“ oder ein Spiegel für die Autofahrer angebracht werden, da dort die Radfahrer Vorfahrt haben.

Marktplatz: Da sich dort einige Unterflurhydranten befinden, soll der Parkplatz lediglich für Zweiräder ausgewiesen werden, damit jederzeit ein Zugriff auf die Hydranten möglich ist. Damit auf den Hydranten niemand mehr parkt, soll hier eine entsprechende Markierung (X) angebracht werden. 

Hintere Gasse: Bei den Parkplätzen am Sparkassen-Gebäude sollen keine Abstandshalter zum Gebäude angebracht worden, außer mit zusätzlichen Pfosten. Zusätzlich zu den im Plan vermerkten Markierungsarbeiten sollen auch noch die Markierungen der Parkplätze gegenüber vom fit & fun aufgefrischt werden.

Vordere Gasse: Die Markierung (großes weißes X) am „Bettelmannsumkehr“ soll so korrigiert werden, dass es nicht mehr in den Parkplatz hineinreicht.

zum Seitenanfang

4.6. Bekanntgabe - Querungshilfe Nürnberger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö informativ 4.6
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 49. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.10.2024 ö 7

Sachverhalt

Für die Querungshilfe in der Nürnberger Straße hat das Ing.-Büro Heller eine Vorentwurfsplanung erstellt. Die Querungshilfe wurde oberhalb des Kurvenbereichs geplant, damit die Sichtdreiecke eingehalten werden können. Die Vorentwurfsplanung ist im RIS hinterlegt.

Diskussionsverlauf

Von Seiten der Verwaltung sollen die Vor- und Nachteile zur Verlegung der Querungshilfe oberhalb der Hohenloher Straße geprüft werden.

zum Seitenanfang

4.7. Besichtigung der Straßen am 24.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 4.7

Sachverhalt

Die Besichtigung der Straßen findet am Dienstag, den 24.09.2024 statt. Treffpunkt ist jeweils um 15:00 Uhr und 15:45 Uhr am Rathaus.

zum Seitenanfang

4.8. Neuer Standort Trafostation Königsberger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö beschließend 4.8

Sachverhalt

Die Turmstation in der Schlesierstraße soll abgebrochen werden und durch eine andere Station ersetzt werden. Hierzu benötigt die N-ERGIE einen neuen Standort. Der geplante Standort für die Ersatzstation liegt in der Königsberger Straße. Der Lageplan ist im RIS hinterlegt. Die Beschlussfassung erfolgt in der nächsten BV-Sitzung am 08.10.2024 im nicht-öffentlichen Teil, da es sich um Grundstücksangelegenheiten handelt. Herr Geyer von der N-ERGIE erläutert, warum aktuell immer wieder Trafostationen erneuert werden müssen.

zum Seitenanfang

5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 5
zum Seitenanfang

5.1. Vorstellung - Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses im "BG Schrotfeld 15.4"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 5.1

Sachverhalt

Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses und Errichtung von Stellplätzen von Heller Alfred, auf Flst. 678, Gemarkung Herrieden, Teilfläche, Margarete-Adamski-Straße 90 im Bebauungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“.

Herr Heller stellt das Bauvorhaben in der Sitzung vor. Die Pläne sind im RIS hinterlegt.

Sämtliche Festsetzungen des Bebauungsplans (Firsthöhe, Wandhöhe, Dachform, Baugrenze) sind eingehalten und somit kann das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden.
Die Anzahl der Stellplätze entsprechen der Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Herrieden (18 Stellplätze, 2 Stellplätze pro Wohnung).

Beschluss

Der BV-Ausschuss begrüßt das Vorhaben. Die Baupläne aus der heutigen Sitzung sollen als „erfüllende Voraussetzung Teil des Kaufvertrages“ sein. Dies ist im Notarvertrag zu verankern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download HellerAlfred23_06 402 Grundriss EG 2024-04-26_402.pdf
Download HellerAlfred23_06 403 Grundrisse KG OG DG 2024-04-26_403.pdf
Download HellerAlfred23_06 404 Schnitte 2024-04-26_404.pdf
Download HellerAlfred23_06 405 Ansichten 2024-04-26_405.pdf
Download Lageplan, Stellplatzplan.pdf

zum Seitenanfang

6. Sanierung Siedlung Neunstetten 1 und 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Ing.-Büro Heller hat bei der Vorplanung den Zustand des bestehenden Mischwasserkanals untersucht. Im Zuge der Sanierung muss nicht nur der Mischwasserkanal, sondern auch die Wasserleitung und der komplette Straßenkörper (Vollausbau) erneuert werden. Da Neunstetten inzwischen durch ein Pumpwerk an die Zentralkläranlage angeschlossen ist, ist die Einbau eines Trennsystems zwingend erforderlich, um nur das reine Schmutzwasser der Kläranlage zuzuführen. Der sanierte Mischwasserkanal wird dann als Oberflächenkanal in den Käferbach geleitet und ein neuer kleinerer Schmutzwasserkanal zusätzlich gebaut werden. Durch die Änderung vom Mischsystem auf ein Trennsystem im Siedlungsgebiet kommen auf die Anlieger Kosten zu, da auch auf den Grundstücken eine Trennung von Oberflächen- und Schmutzwasser umgesetzt werden muss. Ansprechpartner zu Fragen der Umsetzung des Kanals auf ein Trennsystem in den Privatgrundstücken ist das Ing.-Büro Heller.

Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden zeitnah über ein Schreiben sowie in der kommenden Bürgerversammlung informiert.  

Beschluss

Der BV-Ausschuss folgt der Empfehlung der Verwaltung und stimmt der Umsetzung im Trennsystem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Aufstellung BBPl. Nr. 46 "FFW-Haus Neunkirchen / Wiedersbach" mit paralleler Änderung des FNP, Stadt Leutershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 7

Sachverhalt

Der Stadtrat Leutershausen hat in seiner Sitzung am 04.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Feuerwehrhaus Neunkirchen / Wiedersbach" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

In seiner Sitzung am 16.07.2024 hat der Stadtrat Leutershausen die beiliegenden Vorentwürfe gebilligt. In der gleichen Sitzung wurde die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden beschlossen.

Die Stadt Herrieden wird als Behörde beteiligt. Eine Stellungnahme kann bis 02.10.2024 erfolgen.
Sollte bis zu diesem Termin keine Stellungnahme bei der Stadt Leutershausen vorliegen, wird davon ausgegangen, dass keine Einwendungen gegen die Planungen bestehen oder dass Belange der Stadt Herrieden durch die Bauleitplanungen nicht berührt werden.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet vom 02.09.2024 bis einschließlich 02.10.2024 während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Leutershausen, Alter Postberg 7, 91578 Leutershausen statt.

Zusätzlich werden die Unterlagen im gleichen Zeitraum im Internet auf der Homepage der Stadt Leutershausen (https://www.leutershausen.de) veröffentlicht.

Im RIS sind alle Unterlagen hinterlegt.

Beschluss

Der BV-Ausschuss erhebt keine Einwände gegen das Bauleitverfahren der Stadt Leutershausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Stadt Leutershausen - 03 Bebauungsplan.pdf
Download Stadt Leutershausen 01 FNP-Änderung.pdf
Download Stadt Leutershausen 02 Begründung - FNP-Änderung.pdf
Download Stadt Leutershausen 03 textl. Festsetzungen.pdf
Download Stadt Leutershausen FFW-Haus -04 Begründung.pdf

zum Seitenanfang

8. BPl. Nr. 52 "PV-Anlage Kamm-Weihermann" mit paralleler 25. FNP-Änderung, Stadt Feuchtwangen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 8

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Feuchtwangen hat in seiner Sitzung vom 07.08.2024 die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 für das Sondergebiet „Photovoltaikanlage – Kamm-Weihermann“ mit paralleler 25. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. 
In der gleichen Sitzung wurde die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden beschlossen.

Die Stadt Herrieden wird als Behörde beteiligt. Eine Stellungnahme kann bis 02.10.2024 erfolgen.

Sollte bis zu diesem Termin keine Stellungnahme bei der Stadt Feuchtwangen vorliegen, wird davon ausgegangen, dass keine Einwendungen gegen die Planungen bestehen oder dass die von der Stadt Herrieden wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanungen nicht berührt werden.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet vom 02.09.2024 bis einschließlich 02.10.2024 während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Stadt Feuchtwangen, Bauverwaltung, Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen statt.

Zusätzlich werden die Unterlagen im gleichen Zeitraum im Internet auf der Homepage der Stadt Feuchtwangen (www.feuchtwangen.de) unter dem Reiter „leben-wohnen/bauen-wohnen/laufende-bauleitplanverfahren“ veröffentlicht. 

Die geplanten Freiflächen PV-Anlagen liegen am westlichen Ortsrand von Feuchtwangen, in unmittelbarer Nähe zum Gewerbegebiet Feuchtwangen West. Der Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 8,1 ha.

Im RIS sind alle Unterlagen hinterlegt.

Beschluss

Der BV-Ausschuss erhebt keine Einwände gegen das Bauleitverfahren der Stadt Feuchtwangen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Stadt Feuchtwange, 04_Anlage 1_saP_PV-Anlage_Kamm_240212.pdf
Download Stadt Feuchtwangen 03 B-Plan Kamm-Weihermann.pdf
Download Stadt Feuchtwangen, 01 FNP_Änderung.pdf
Download Stadt Feuchtwangen, 02 Begründung FNP-Änderung.pdf
Download Stadt Feuchtwangen, 03 textl Festsetzungen.pdf
Download Stadt Feuchtwangen, 04 Begründung_B-Plan.pdf
Download Stadt Feuchtwangen, 04_ Anlage 2_sap_PV-Anlage_Weihermann_240429.pdf

zum Seitenanfang

9. Richtlinie zur Förderung von Lärmschutzmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 9

Sachverhalt

In der Sitzung vom 26.10.2021 hatte die Verwaltung erstmals einen Entwurf für die Richtlinie zur Förderung von Lärmschutzmaßnahmen zur Beratung vorgelegt. Die damals beschlossene Überarbeitung der Richtlinie konnte nach Vorliegen des Lärmschutzgutachtens erfolgen.  

Folgender überarbeiteter Entwurf soll heute beraten werden: 


Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen 
zum Einbau von Schallschutzfenstern, Schallschutzfenstertüren, schallgedämmten Lüftern und Rollladenkästen


1. Allgemeines

Ziel des Programms ist die Verringerung der Lärmbelastung von Wohnungen an Hauptverkehrsstraßen und damit eine Verbesserung der Wohnqualität. 

2. Gegenstand der Förderung 
Zur Verminderung der Lärmbelastung von Anwohnern an Hauptverkehrsstraßen können von der Stadt Herrieden nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für passive Lärmschutzmaßnahmen gewährt werden. Gefördert wird der Einbau von schalldämmenden Fenstern und Fenstertüren einschließlich erforderlicher schallgedämmter Lüftungselemente und gedämmte Rollladenkästen bzw. die Nachdämmung von Rollladenkästen in schutzwürdigen Räumen. 

3. Antrags- und Zuschussberechtigte 
Antrags- und zuschussberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts für die in ihrem Eigentum stehenden Wohngebäude bzw. Wohnungen. Bei Eigentumswohnungen ist die Zustimmung des Hausverwalters einzuholen. 

4. Rechtsanspruch 
Bei der Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Herrieden. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen besteht nicht. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. 

5. Förderungsvoraussetzungen 

5.1 Förderfähig sind Maßnahmen in Gebäuden, die durch das Lärmgutachten vom 13.12.2023 (vorgestellt im SR am 17.01.2024) als schützenswerte Objekte ermittelt wurden. Lagekarten sind diesem Förderprogramm als Anlagen beigefügt.
 
5.2 Anforderungen an die einzubauenden Schallschutzeinrichtungen 
Schalldämm-Maß des eingebauten Fensters
Rw´40-44 dB oder höher (Schallschutzklasse IV gemäß VDI-Richtlinie 2719) 
Wärmedurchgangskoeffizient der gesamten Fensterkonstruktion 
UW 0,9 W/m²K 
Lüfter Einfügungsdämm-Maß 
Rw´> 42 dB 
Rollladenkästen 
Rw´> 40 dB 

5.3 Ausschlusskriterien 
  1. Maßnahmen, die vor Beschlussfassung des Lärmschutzgutachtens (17.01.2024) bereits beauftragt, bzw. begonnen wurden 
  2. Inanspruchnahme von öffentlichen Zuschüssen aus anderen Förderprogrammen 
  3. Wenn die einzubauenden Fenster bzw. Fenstertüren aus Tropenhölzern gefertigt werden 


6. Förderumfang 

6.1 Gefördert wird ausschließlich der Einbau von 
  1. Schallschutzfenstern und –fenstertüren in Aufenthaltsräumen 
  2. schallgedämmten Lüftern in Aufenthaltsräumen 
  3. schallgedämmten Rollladenkästen oder die schalltechnische Nachbesserung der vorhandenen Rollladenkästen mit Dämmmaterial 

Ausgenommen sind Fenster, Fenstertüren, Lüfter und Rollladenkästen auf der straßenabgewandten Seite. (Als Aufenthaltsräume gelten Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer sowie Wohnküchen > 12m²)

6.2 Die Förderung erfolgt anteilig und beträgt höchstens 50 % der nachgewiesenen und anerkannten Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 5.000 € (inkl. MwSt.) je Wohneinheit. 
Die Summe der förderfähigen Kosten ist im Einzelnen auf die Summe folgender Festbeträge (inkl. MwSt.) begrenzt: 

  1. Lärmschutzfenster oder – fenstertüren: 150 €/m² (Maße der lichten Maueröffnung) 
  2. Schallgedämmte Lüfter: 300 €/Stck. 
  3. Rollladenkästen 105 €/lfm. (Ersatz oder schalltechnische Nachbesserung) 

7. Förderverfahren/Antragsstellung 

7.1 Antragsstellung 
Die Anträge sind schriftlich an die Stadt Herrieden, Abteilung Baurecht zu richten. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: 

  1. Lageplan des Hauses 
  2. Ansichtspläne des Hauses oder Fotos der Gebäudeseiten mit Fenstern, für die die Förderung beantragt wird 
  3. Grundrisspläne mit Angaben zur Nutzung der Räume, Breite und Höhe der Fenster für die ein Zuschuss beantragt wird, Position der Schalldämmlüfter und Rollladenkästen 
  4. Originalrechnung mit Zahlungsnachweis und eine Bestätigung des Fachbetriebes über die sachgemäße bautechnische Ausführung der geförderten Maßnahme mit Prüfzeugnis der einzubauenden Fenster bzw. Fenstertüren, Schalldämmlüfter und Rollladenkästen. 
  5. Für denkmalgeschützte Gebäude: eine Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde 

    1. Bedingungen 

  1. Eine Prüfung des Antrags erfolgt nur, wenn der Antragsteller die oben angeführten Unterlagen bei der Stadt Herrieden schriftlich (per Post oder per E-Mail, die eingescannten Originalunterlagen) vollständig vorlegt. 
  2. Die Stadt Herrieden behält sich eine abschließende Überprüfung vor Ort vor. 
  3. Für eine Bewilligung der Fördergelder ist die Beschlussfassung des Lärmschutzgutachtens (17.01.2024) der relevante Stichtag. Maßnahmen, die bereits vorher beauftragt bzw. begonnen wurden, können nicht berücksichtigt werden.
  4. Eine Auszahlung der Förderung ist abhängig von den im Haushalt zur Verfügung stehenden Mitteln. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht nicht.


8. Inkrafttreten 

Diese Richtlinie tritt am xx.xx.xxxx in Kraft. 

Herrieden,



Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin 

Finanzielle Auswirkungen

Die Abarbeitung der Anträge erfordert Personalstunden. Das jährlich zur Verfügung stehende Förderbudget muss im Rahmen der Haushaltsberatungen festgelegt werden.

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt die Vertagung, da zunächst in nicht-öffentlicher Sitzung das Angebot des Lärmschutzgutachters beraten werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 10
zum Seitenanfang

10.1. Robert Goth: Wärmeleitung Rös

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 10.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Robert Goth fragt an, ob für die Wärmeleitung in Rös ein Gestattungsentgelt verlangt wird. Bei anderen Gemeinden ist dies der Fall (z.B. 5 €/m)

zum Seitenanfang

10.2. Stefan Beckenbauer: Wiederherstellung Straße Rös

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 10.2

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Stefan Beckenbauer fragt an, ob die Straße Rös - Seebronn wiederhergestellt wird, da sie sich im Moment durch die Verlegung der Wärmeleitung in einem desolaten Zustand befindet. Antwort: Grundsätzlich muss der Verursacher den ursprünglichen Zustand der Straße wiederherstellen. 

zum Seitenanfang

10.3. Matthias Rank: Querungshilfe in der Bahnhofstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 10.3

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Matthias Rank fragt an, warum die Querungshilfe in der Bahnhofstraße nicht vor der Nürnberger Straße umgesetzt wird, da diese im Verkehrskonzept priorisiert wurde. Antwort: Bei der Bahnhofstraße handelt es ich um eine Staatsstraße, bei der Nürnberger Straße um eine städtische Straße. Die Umsetzung in der Nürnberger Straße lässt sich zügiger realisieren. Eine Anbringung der Querungshilfe in der Bahnhofstraße könnte im Zug der angedachten Kanal- und Wassersanierung vorgenommen werden. Dies wird für die anstehende Verkehrsschau aufgenommen.

zum Seitenanfang

10.4. Jürgen Leis: Bustransfer Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 10.4

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Jürgen Leis fragt an, wer sich um die Anfragen bei den Problemen mit dem Bustransfer für Schüler am Schulanfang gekümmert. Antwort: Bürgermeisterin Jechnerer teilt mit, dass grundsätzlich das Landratsamt dafür zuständig ist. Die Stadt Herrieden hat die Anfragen der Bürger dennoch entgegengenommen und an das Landratsamt mit der Bitte um Bearbeitung weitergeleitet.

zum Seitenanfang

10.5. Johann Heller: Kindergarten Elbersroth Verlegung der Bepflanzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 10.5

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Johann Heller fragt an, ob die Bepflanzung vor den Fenstern des Turnraumes beim Kindergarten in Elbersroth verlegt werden kann, da der Turnraum wenig Licht bekommt. Antwort: Die Verwaltung wird mit der zuständigen Person sprechen, ob die Bepflanzung an den Pausenhof/Parkplatz verlegt werden kann.

zum Seitenanfang

10.6. Fritz Oberfichtner: Einbahnstraßenregelung Hintere Gasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 10.6

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Fritz Oberfichtner fragt an, ob die Einbahnstraßenregelung in der Hinteren Gasse bestehen bleibt oder ob sich diese noch in der Probezeit befindet. 

zum Seitenanfang

11. Beendigung der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 11

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um 17:32 Uhr.

zum Seitenanfang

12. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 48. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.09.2024 ö 12

Sachverhalt

Es liegen keine Bürgeranfragen vor.

Datenstand vom 11.11.2024 15:24 Uhr