Datum: 21.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Reliefzimmer des Stadtschlosses
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 19:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.12.2024
3 Außenbesichtigung
4 Bekanntgaben
4.1 Vergabe - Honorarangebot zur Erstellung eines Förderprogramms für Lärmschutzmaßnahmen
4.2 Sachstandsbericht der Baumaßnahmen
4.3 Sachstandsbericht zu den verkehrlichen Themen
4.4 Termin für die Hauptbereisung der AGFK
4.5 Überlegungen zu zusätzlichen Haltestellen des ÖPNV
4.6 Geldautomat Sparkasse
5 Beratung über die Ergebnisse der Verkehrsschau am 13.11.2024
6 Bauanträge
6.1 Formlose Bauvoranfrage für Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
6.2 Bauantrag - Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
7 Vorstellung - Projekt "Glingengarten" MFH WA5 im Baugebiet Schrotfeld 15.4
8 Antrag auf Trassenzustimmung - Anschluss Mobilfunkstandort an das Glasfasernetz der Telekom
9 1. Änderung Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie 6. Änderung des Flächennutzungsplanes "Solarkraftwerk Bechhofen-Großenried"
10 Aufstellungsbeschluss - Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Bioenergie Seebronn" Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Regenerative Energie und Rohstoffgewinnung"
11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Großenried-Langweid"
12 Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 47 "Kienberg Nord" sowie 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Leutershausen
13 Anfragen
13.1 Matthias Rank: Stellungnahme Stadtplaner zu Glasfaserausbau in der Altstadt
13.2 Robert Goth: Aufstellung Bushäuschen in Lammelbach
13.3 Robert Goth: Auswertung Geschwindigkeitskontrollanzeige "Smilies" und Ampel am Marktplatz
14 Beendigung der öffentlichen Sitzung
15 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen - Keine
16 Umsetzung von Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses sowie 12 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2024 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
Download Protokoll03.12.2024.pdf

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3. Außenbesichtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 3

Sachverhalt

Im Nachgang zur Beratung zu einer Bauvoranfrage am 3. Dezember 2024 (TOP 5.2) werden heute im Rahmen einer Außenbesichtigung Alternativstandorte für den Spielplatz in Sickersdorf besichtigt. Gleichzeitig soll sich das Gremium vor Ort einen Eindruck von den Entwicklungsmöglichkeiten für Baugrundstücke machen und das Starkregenmanagement vor Ort in Augenschein nehmen.

In Oberschönbronn werden Grundstückszufahrten besichtigt, nachdem ein Antrag auf Asphaltierung einer Grundstückzufahrt in Oberschönbronn (Hausnummer 16) bei der Bürgermeisterin eingegangen ist.

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 4
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4.1. Vergabe - Honorarangebot zur Erstellung eines Förderprogramms für Lärmschutzmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 4.1

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen Sitzung des BV-Ausschusses am 03.12.2024 wurde beschlossen, die Vergabe zur Erstellung eines Entwurfs für ein Förderprogramm für Lärmschutzmaßnahmen an das Ing.-Büro Möhler + Partner aus Bamberg zu vergeben.

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4.2. Sachstandsbericht der Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 4.2

Sachverhalt

Stadtschloss:
  • Planung Sitztribüne auf Galerie

Nächste Schritte:
  • Sitzprobe wegen Höhe auf Podesten
  • Erstellung Skizzen und Angebotsanfragen bei Schreinern


Kita Elbersroth

  • Bewegungspodeste werden in KW 41 installiert 
Nächste Schritte:
  • Restarbeiten/Vordach Eingangsbereich


Kita Oberschönbronn

  • Ausschreibungen sind online 
  • Termin Planung der Spielgeräte steht 

Nächste Schritte:
  • Vergabe Zaunanlage und Landschaftsbau
  • Angebot für Spielgeräte einholen
  • Auswertung/Vergabe Angebote Spielgeräte
  • Vorbereitende Maßnahmen (Hecke/Zaun)




Kita Neunstetten - ehem. SVE-Gebäude
  • Angebote zur Kellerwandsanierung werden eingeholt

Nächste Schritte:
  • Interne Abstimmungsplanung im Zusammenhang mit der Erschließung Halmonslache
  • Erneuerung Zaun (Straßenseite) im Frühjahr 2025



Wald- Kita 
  • Standort vor Ort mit Kita-Leitung festgelegt
  • Genehmigungsplanung für Schutzhütte wird erstellt
  • Abgabe der Baugenehmigung
  • Baustraße und Gelände sind vorbereitet

Nächste Schritte:

  • Warten auf Baugenehmigung
  • Abänderung Nutzungskonzept nach Vorgaben LRA durch LittlebigFuture
  • Aufbau der Schutzhütte


FFW Rauenzell – Anbau Fahrzeuggasse

  • Hydrant wurde durch Wasserwerk und Bauhof versetzt

Nächste Schritte:

  • Außenanlagen im Frühjahr 2025
  • Restarbeiten und Aufbau Spinde im Innenbereich



FFW Hohenberg -  Neubau Feuerwehrhaus 

  • Für Baugenehmigung fehlt noch Zustimmung KBR – wieder Planänderung von Türen und Trennwänden gefordert
  • Förderbescheid soll zeitnah zugestellt werden.
  • Baugenehmigung und Förderbescheid erhalten

Nächste Schritte:
  • Werkplanung erstellen
  • Erschließung ausschreiben und vergeben
  • Ausschreibungen der Hauptgewerke veröffentlichen und vergeben
  • Vergabe der Hauptgewerke im Januar


Instandhaltung / Optimierung des Nahwärmenetzes am Schulzentrum / Biomasseheizwerk

  • Instandhaltungsarbeiten durchgeführt

Nächsten Schritte:
  • Instandhaltung Kettenförderer 

Buswartehallen und Fahrradüberdachung

  • Planung Fahrradunterstand Rathaus

               Nächsten Schritte
  • Alternativen werden untersucht evtl. Unterbringung in zwei Garagen
  • Nach Haushaltsbeschluss Umsetzung Fahrradstellplatz in Neunstetten


Freibad / Hallenbad 
  • Neue Wasseraufbereitung mittels Chlorgas installiert und in Betrieb genommen

Nächsten Schritte
  • Schiebertausch durch Wasserwerk und Bauhof

Neubau Sporthalle
  • Auswertung der Bewerbungsunterlagen (1.Runde)
  • Vorbereitung VgV für Haustechnik/Elektroplanung und Tragwerksplanung
  • Terminabstimmung für 2. Runde / 5 Bewerber werden eingeladen
  • 1. Runde VgV für Tragwerksplanung und HLS laufen bis 18.11.24


Nächste Schritte:
  • 2. Runde VgV für Architektur am 26.11.2024
  • Nach Auswertung Einladung 2. Runde VgV Tragwerksplanug und HLS
  • Vergabe der Planungsleistung Objektplanung (Architekur) im Dezember
  • Vertragsausarbeitung für Objektplanung
  • Abgabetermin für 2. Runde HLS und TW am 25.2.25



Markierungsarbeiten 2024
  • Liste für Markierungen wird erstellt
  • Kosten für Zebrastreifen Nürnberger werden erstellt
  • Angebote angefragt

Nächste Schritte:
  • Vergabe der Markierungsarbeiten
  • Ausführung Herbst 2024 oder Frühjahr 2025, je nach Wetterlage
  • Restliche Markierung sobald es die Witterung zulässt




Asphalt- und Straßenbau 2025 
  • Liste Asphalt- und Straßenbau 2025 – 2027 ist erstellt
  • Liste wird in der BV-Ausschusssitzung am 12.11.2024 zur Beratung vorgelegt. (Liste im RIS hinterlegt)

Nächste Schritte:
  • Gelder für 2025 in den Haushalt 
  • Ausschreibungen werden erstellt


Erschließung BG Schrotfeld 15.4
  • Einfassungen fertiggestellt
  • Asphaltierungsarbeiten laufen seit Montag
  • Asphaltierung abgeschlossen, Vermessung läuft, Gehwege werden gepflastert

Nächsten Schritte:
  • Fertigstellung Pflasterarbeiten bis Ende KW 47 geplant
  • Geplante Abnahme Bayerngrund Freitag, den 22.11.2024 
  • Restarbeiten



Erschließung BG Halmonslache Neunstetten
  • Beprobung und Baugrundgutachten für Erschließung durch GEOTECHNIK wird durchgeführt
  • Erschließungsplanung wird durchgeführt durch Ing. Büro Heller

Nächsten Schritte:
  • Abstimmung mit allen Sparten (N-Ergie,Telekom, etc.)
  • Nach fertiger und abgestimmter Erschließungsplanung Erstellen der Ausschreibung 


Sanierung BG Neunstetten (Altsiedlung)
  • Entwurfsplanung wurde erstellt
  • Beprobung durch GEOTECHNIK wird durchgeführt.
  • Planung wird im Trennsystem erstellt. 

Nächsten Schritte:
  • Bürgerinformationsveranstaltung am 28.11.2024 19Uhr (die betroffenen Einwohner werden per Brief eingeladen)
  • Kanalfilmungen um festzulegen ob der alte Kanal verwendet werden kann, saniert werden muss oder Erneuert.
  • Ermittlung des Fremdwasseranteils
  • Erstellen der Werkplanung
  • Ausschreibung Frühjahr 2025
  • Ortstermine mit den Grundstücksbesitzern und dem Ing.- Büro für die mögliche Ausführung eines Trennsystem auf den privaten Grundstücken



Erschließung BG Heuberg
  • Maßnahme abgeschlossen


Wohnheim Lebenshilfe
  • Bauantrag vorhanden, aber noch keine Förderung

Nächsten Schritte:
  • Nach Förderzusage Baubeginn 




KidZ Lebenshilfe
  • Bauantrag eingereicht

Nächsten Schritte:
  • FAG-Antrag für Kita und Förderantrag für SVE/HPT wird erstellt. Hierzu ist detaillierte Kostenzusammenstellung notwendig
  • Nach Baugenehmigung und Förderzusage – feste Terminplanung und Förderzusage
  • Baugenehmigung erhalten


Radweg Lammelbach – Lettenmühle

  • Termin für restliche Asphaltierungen steht noch nicht fest
  • Asphaltierung erfolgt

Nächsten Schritte:
  • Brücke in Lammelbach fertigstellen
  • Restarbeiten
  • Audits und Abnahmen
  • Verwendungsnachweis



Radweg Rauenzell – Burgoberbach – Lückenschluss Hohenberg 
  • Förderantrag fristgerecht eingereicht
  • Anfang Oktober Termin mit Staatsforsten w. g. Rodungsflächen
  • Rodungsantrag wird gestellt

Nächsten Schritte:
  • Vereinbarung mit Staatlichen Bauamt
  • Fertigstellen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
  • Warten auf Förderzusage
  • Abstimmung mit ALEF und UNB bezüglich Rodung und Aufforstung


Vordere Gasse 11 und 13
  • Unterlagen für einen Investorenwettbewerb werden vorbereitet
Nächsten Schritte:
  • Machbarkeitsstudie und Abstimmung mit Regierung und Denkmalpflege


Vordere Gasse 21 und 23
  • Unterlagen für einen Investorenwettbewerb werden vorbereitet
  • Bewerbungsunterlagen werden veröffentlicht
  • Keine Bewerbungen eingegangen

Nächsten Schritte:
  • Gespräch mit Regierung bezüglich Förderung



Herrnhof 7

  • Bestandsaufnahme (Pläne)

Nächsten Schritte:
  • Honoraranfrage für die Ertüchtigung der Wohnräume
  • Haushaltsansatz



Förderung Waldwege
  • Mit Herrn Dießl abgestimmt, dass im Oktober die angrenzenden Waldbesitzer angeschrieben werden um bis Frühjahr 2025 das Lichtraumprofil der Waldwege wiederherzustellen
  • Im Frühjahr Sommer 2025 sollen Teilbereiche der Wegseitengräben wiederhergestellt werden.
Nächsten Schritte:
  • Begutachtung durch Förster, ob die Waldbesitzer auch die Lichtraumprofile wie gefordert hergestellt haben


Lärmschutzgutachten:
  • Förderprogramm als Pauschalförderung wird ausgearbeitet
Nächsten Schritte:
  • Beratung in BV-Sitzung
  • Beauftragung Büro
  • Nach Rücklauf Beauftragung – Koordinierung Kick-Off Termin


Zebrastreifen Nürnberger Straße:
  • Angebot für Beleuchtung Zebrastreifen wurde bei der N-ERGIE eingeholt
  • Beleuchtung wurde beauftragt 

Nächsten Schritte:
  • Noch kein Montagedatum für die Straßenbeleuchtung
  • Markierung des Zebrastreifens wenn die Lampen aufgestellt wurden.


Bebauungsplan Naherholungsbereich Steinweg
  • Ortsbesichtigung und Bestandsaufnahme durch Landschaftsbüro Klebe erfolgt 

Nächsten Schritte:
  • Vorentwurf erstellen in Abstimmung mit Stadt
  • Begutachtung und Aufnahme des Areals vor Weihnachten 2024 durch das beauftragte Planungsbüro

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4.3. Sachstandsbericht zu den verkehrlichen Themen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 4.3

Sachverhalt

Verkehrsschau
  • Die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 13.11.2024 werden in der heutigen Sitzung vorgestellt.
Markierungsarbeiten
  • Die noch ausstehenden Markierungsarbeiten werden, sobald es die Witterung zulässt, durchgeführt.
Am Weinberg
  • Die Beschilderung (208 und 308 – Vorrang gewähren, Vorrang vor dem Gegenverkehr) wurde angebracht.
Radverkehrskonzept
  • Die Maßnahmenliste ist im RIS eingestellt. Die Fraktionen werden gebeten, bis zur nächsten Sitzung Vorschläge für die Umsetzung von Maßnahmen für 2025/2026 zu unterbreiten.
  • Der Termin für die Hauptbereisung der AGFK zur Zertifizierung als „fahrradfreundliche Kommune“ findet am 30.10.2025 statt.
ÖPNV
  • Im Nachgang der kurzfristigen Übernahme der Linien 802, 803, 804 und 822 durch die Fa. Hauck im Dezember 2024 hat sich an verschiedenen Stellen die Notwendigkeit von Fahrplananpassungen ergeben. Daher kam es in der Woche vor Weihnachten zu bedauernswerten Störungen.
  • Das Landratsamt bittet bei Fragen und Problemen rund um den ÖPNV um direkte Kontaktaufnahmen mit dem Landratsamt oepnv@landratsamt-ansbach.de
  • Die Stadt Herrieden hat in der Zwischenzeit schon Einspruch dagegen erhoben, dass Linienbusse Wald-, Wiesen- und Feldwege nutzen. Hier wurde Abhilfe zugesagt.
  • Einrichtung von zusätzlichen ÖPNV-Haltestellen in Rauenzell und Herrieden aktuell in Prüfung
Maßnahmen zur Verbesserung des Fußgängerverkehrs
  • Grundsätzliche Zustimmung des Straßenbauamtes für Querungshilfe in der Bahnhofstraße und in der Ansbacher Straße eingeholt 

Dokumente
Download RVK_Maßnahmentabelle_Bearbeitungsstatus_13_01_2024.pdf

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4.4. Termin für die Hauptbereisung der AGFK

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 4.4

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates am 17.06.2020 wurde beschlossen, dass die Stadt Herrieden die Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ anstrebt. Im Jahr 2022 fand die Vorbereisung durch die AGFK Bayern in Herrieden statt. Dabei wurde bestimmt, welche Voraussetzung Herrieden erfüllen muss, um die angestrebte Auszeichnung zu erhalten. Nun wurde der Termin für die Hauptbereisung festgelegt, bei dem die Erfüllung der Auszeichnungskriterien durch die AGFK Bayern geprüft werden. Sie findet am 30.10.2025 statt.

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4.5. Überlegungen zu zusätzlichen Haltestellen des ÖPNV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 4.5

Sachverhalt

Nachstehender Sachverhalt dient der Information im Vorfeld zu Beratungen, die in einer den nächsten Sitzungen erfolgen sollen.

Zusätzliche Haltestelle in Rauenzell
In Rauenzell gibt er derzeit folgende Haltestellen:
Über die Haltestelle „Rauenzell Ortsmitte“ wird die Linie 803 bedient, über die Haltestelle „Rauenzell Röser Str.“ werden die Linien 803 und 822 bedient.
Im Zuge der Umstellungen im ÖPNV erhielt die Stadt eine Anfrage vom Landratsamt Ansbach, ob die Stadt Herrieden eine zusätzliche Haltestelle, mindestens ein Haltestellenschild, im Bereich der Veldener Straße plant?

Option: Verlegung einer Haltestelle in Rauenzell
Im Zuge der letzten Verkehrsschau wurde darüber hinaus von der Polizei angeregt, zu prüfen, ob die vorhandene Bushaltestelle in der Röser Straße nicht hin zur Josef-Pfeiffer-Straße verlegt werden sollte. 
Die Stadträte aus Rauenzell werden gebeten, hierzu ein Stimmungsbild einzuholen. In der kommenden Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses wird über das weitere Vorgehen beraten. 

Zusätzliche Haltestelle in Herrieden/Industriestraße
Auf Anregung der Firmen Schüller und Sielaff wurden Vorüberlegungen zu einer zusätzlichen Haltestelle im Bereich der Bahnhofsstraße/Industriestraße getätigt, um den ÖPNV für die Mitarbeiter attraktiver zu gestalten. Nachstehende Karte zeigt die aktuell nächst gelegenen Haltestellen.

Denkbar ist, eine zusätzliche Haltestelle für die Linie 737
https://www.vgn.de/ib/site/publication/ttb/vgn:63737:H:j25:1-1736821695.pdf
https://www.vgn.de/efa10/efa103/vgn_www/ROP/000005c0.pdf
und für die Linie 804 einzurichten. 

Aktuell gestaltet sich der Verlauf der Linie 737 wie folgt: 
Aktuell gestaltet sich der Verlauf der Linie 804 wie folgt: 

Eine grundsätzliche Anpassung wird derzeit vom Landratsamt geprüft, sodass im Zuge dieser allgemeinen Anpassung die Integration einer weiteren Haltestelle grundsätzlich denkbar ist.

Mögliche Standorte für eine neue Haltestelle sind in nachfolgender Abbildung rot markiert.
Die Einrichtung einer Haltestelle am Kreisverkehr wäre im Gegensatz zu den Haltestellen in der Industriestraße voraussichtlich mit größerem finanziellem Aufwand verbunden. Im Gegenzug ließe sich eine Haltestelle in der Industriestraße wohl vergleichsweise rascher umsetzen, da keine aufwändigen Förder- und Planungsverfahren bemüht werden müssten.

Eine Stellungnahme der Unternehmen und des Landratsamtes wurden von der Stadtverwaltung erbeten. 

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4.6. Geldautomat Sparkasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 4.6

Sachverhalt

Am Donnerstag 16.01.2025 fand ein Vor-Ort Termin mit der Sparkasse, dem Stadtplaner und der Verwaltung statt. Die Sparkasse möchte Anfang Februar einen Geldautomaten im Außenbereich aufstellen bis in der Sparkasse die Räumlichkeiten saniert sind. Dieser wird an der Ecke zum Reisebüro/Richtung Pizzaria, direkt an den Parkplätzen aufgestellt werden.

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5. Beratung über die Ergebnisse der Verkehrsschau am 13.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 5

Sachverhalt

Am 13.11.2024 fand zusammen mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach, dem Landkreis Ansbach, der PI Feuchtwangen, Herrn Willi Heller als Sachverständigen und dem Seniorenbeauftragten Josef Leichs eine Verkehrsschau statt.

Folgende Sachverhalte wurden beraten:

Zum Steinbachwald, Rauenzell – Kreuzungsbereich: S 2249 – AN 55

Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
Antrag von Stadträten aus Rauenzell bzw. hinsichtlich des Spiegels ein Antrag eines Rauenzeller Bürgers.

Zu prüfende Maßnahmen
Geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Kreuzungsbereich S 2249 – AN 55

Begründung
Beim Verlassen der Hofausfahrt ist die Straße Richtung Burgoberbach nicht ausreichend einsehbar. Es kam mittlerweile schon zu einigen brenzlichen Situationen beim Verlassen des Grundstücks über besagte Ausfahrt. Zudem ist der Kreuzungsbereich insgesamt sehr unübersichtlich. Es wurde vor längerem schon das Schild „Radweg Ende“ aufgestellt.
Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
2.1.12 Geschwindigkeitsreduzierung in Rauenzell (mindestens im Bereich Am Steinbachwald),
unter Beibehaltung der geltenden Vorfahrtsregeln
Ergebnis der Verkehrsschau
Tempo 30?
Verkehrsspiegel?
Wie ist das Problem mit dem Radweg zu lösen?
Von Velden kommend Stoppschild anstelle Vorfahrt achten?

Tempo 30 wird hier seitens des Landratsamtes und des Staatlichen Bauamtes nicht als notwendig erachtet. Ein Verkehrsspiegel für das Anwesen „Zum Steinbachwald 20“ wird als realisierbar erachtet. Hier soll mit dem Antragssteller noch der genaue Standort besprochen werden. Sonstige Änderungen finden keine Zustimmung.


Vordere Gasse 32 – St 2248


Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
Antrag von Anwohnern

Zu prüfende Maßnahme
Anbringen eines Verkehrsspiegels zwischen Hausnummern 27 und 29
Begründung
Hinter dem Gebäude befindet sich ein Hof für die PKWs der 6 Wohnungen.
Aufgrund der Kurve sowie dem Längsparkstreifen ist beim Ausfahren aus dem Hof die Sicht stark begrenzt (vor allem, wenn Transporter oder SUVs parken). Ein Verkehrsspiegel (beidseitig) gegenüber zwischen den Hausnummern 27 und 29 kann eine Verbesserung bringen.
Den Antragsstellern wurde bereits geraten, dass man sich langsam aus der Ausfahrt „heraustasten solle“
Da es in der Vorderen Gasse auch keinen ausgewiesenen Geh- und Radweg gibt, wird auf der Fahrbahn gefahren. Wenn jedoch am Parkstreifen Transporter, SUVs usw. stehen, sind diese für uns ist viel zu spät ersichtlich.  Ein Verkehrsspiegel würde zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dienen. 
Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
-
Ergebnis der Verkehrsschau
Ein Verkehrsspiegel ist seitens des Landratsamtes und der Polizei möglich.

Den Antragsstellern wurde das Ergebnis mitgeteilt.


Nürnberger Straße


Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
  • Anträge von Anwohnern
  • Gremiumsbeschluss
  • Ergebnisse des Lärmgutachtens
  • Empfehlung aus dem Verkehrskonzept

Zu prüfende Maßnahme
Temporeduzierung auf 30 km/h, vollständig oder mindestens zwischen 22h und 8h
Rechtssichere Anordnung von Tempo 30
Begründung
Die Stadt Herrieden hat auf Grundlage des Verkehrskonzeptes ein Schallschutzgutachten sowie die Ausarbeitung von Lärmschutzmaßnahmen in Auftrag gegeben. Das Schallschutzgutachten vom 13.12.2023 hat für die Nürnberger Straße ergeben, dass insbesondere in der Nacht (22:00-6:00 Uhr) die Auslösewerte für eine Lärmsanierung (54 dB (A) im Wohngebiet) überschritten werden.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h würde laut Aussagen des Gutachters zu einer Lärmreduzierung von durchschnittlich 2,5 dB (A) führen. Dies entspricht der gleichen Wirkung, die bei einer Reduzierung der Verkehrszahlen um 50 Prozent erzielt werden würde (vgl. Maßnahmenmatrix zum Schallschutz). Eine Geschwindigkeitsreduzierung kann damit zu wahrnehmbaren Lärmentlastungen und vor allem auch nachts zu geringeren Lärmspitzen beitragen.
Gleichzeitig wird die Nürnberger Straße von zahlreichen Schulkindern auf dem Weg von und zur Schule gequert. Die Erschließung des Schrotfeldes 15.4 lässt in Zukunft einen weiteren Anstieg des Schülerverkehrs erwarten.
Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
Maßnahme 2.1.3: Geschwindigkeitsreduzierung in der Nürnberger Straße
Ergebnis der Verkehrsschau
Laut der Einschätzung von Herrn Leisner und Herrn Lechler ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nicht rechtssicher durchzuführen. Um dies über die Argumentationslinie des Lärmschutzes zu begründen, wäre eine Lärmreduzierung von 3 dB (A) notwendig. Der Aspekt der Verkehrssicherheit kann zum einen nicht herangezogen werden, da die Nürnberger Straße sehr gut mit Querungshilfen ausgebaut ist und zum anderen handelt es sich um keinen Unfallschwerpunkt.

Die Argumentation, dass die Anordnung von Tempo 30 in Baden-Württemberg einfacher möglich ist, wird seitens des Landratsamtes dadurch entkräftet, dass es sich bei der StVG und der StVO zwar um bundesgesetzliche Regelungen handelt, jedoch die praktische Handhabung durch landesrechtliche Vorgaben, z.B. Vollzugsbekanntmachungen geregelt wird. Hier werden die Bundesgesetze seitens des Bayerischen Ministerium für Innen, Bau und Verkehr anders ausgelegt als in Baden-Württemberg. 



Ansbacher Str – St 2248


Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
  • Antrag des Senioren- und Inklusionsbeirats der Stadt Herrieden
  • Gremiumsbeschluss
  • Empfehlung aus dem Verkehrskonzept

Zu prüfende Maßnahme
Verbesserung der Querungsmöglichkeit (Mittelinsel/Zebrastreifen?) für Fußgänger
Begründung
Mit der Entstehung des neuen Wohngebietes am Burgerfeld hat sich das Fußgängeraufkommen erhöht. Gelichzeitig handelt es sich um bei der Ansbacher Straße um eine sehr stark befahrene Straße. Über die Straße am Martinsberg wird das Schulzentrum und die Altstadt für Fußgänger gut erreicht. Eine geeignete Querungshilfe (Mittelinsel? Zebrastreifen?) bildet einen wichtigen Lückenschluss im Fußgängerwegenetz der Stadt Herrieden. (siehe Radverkehrskonzept).
Empfehlung aus dem Radverkehrskonzept
1.6.7 Absicherung von Querungen an stark belasteten Straßen; Verbindung zum Radweg herstellen. Bau mehrerer Querungshilfen für den Fuß- und Radverkehr mit den Mindestmaßen von 2,50 Meter x 4 Meter in der Ansbacher Straße, Höhe Am Martinsberg, Höhe Bürgerwaldweg, Höhe Baumteilweg, Höhe Danziger Straße und Höhe Münchener Straße.
Ergebnis der Verkehrsschau
Eine Querungshilfe (Zebrastreifen, Ampel, Mittelinsel) ist seitens des Landratsamts Ansbach, der PI Feuchtwangen und des Staatlichen Bauamtes Ansbach denkbar. Hier wird eine Lösung mithilfe einer Bedarfs-Fußgängerampel bevorzugt. Hier erfolgt dann eine Kostenteilung zwischen dem Staatlichen Bauamt (Ampel und Elektrik) und der Stadt Herrieden (Bauliche Maßnahmen, z.B. Gehweganpassungen).

Ein genauer Standort ist noch festzulegen.



Herrieden, Neunstetterstr., St2249


Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
  • Antrag des Senioren- und Inklusionsbeirats der Stadt Herrieden
  • Unterschriftenliste der Anwohner
  • Ergebnisse des Lärmgutachtens
  • Diverse Gremiumsbeschlüsse
  • Empfehlung aus dem Verkehrskonzept

Zu prüfende Maßnahme
Geschwindigkeitsreduzierung

Begründung
Hierzu gibt es bereits einen regen Schriftverkehr zwischen der Stadt Herrieden und dem LRA. Hier wurde von Herrn Leisner gegenüber Herrn Weinmann telefonisch geäußert, dass er hier Punkte hätte, die er gerne besprechen würde.
Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
2.2.1 Geschwindigkeitsreduzierung Tempo 50 Neunstetterstraße 
Ergebnis der Verkehrsschau
Die Vertretbarkeit einer Temporeduzierung wird seitens des Landratsamtes nicht gesehen. Bezüglich der rechtlichen Ausführungen kann auf die Situation in der Nürnberger Straße Bezug genommen werden.

Auch wurden verdeckte Geschwindigkeitsmessungen am Beginn und Ende des Streckenabschnittes durchgeführt die zeigen, dass die Verkehrsteilnehmer dort in der Masse ohnehin nicht die erlaubte Geschwindigkeit von 100 km/h erreichen. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen scheidet mangels Überschreitens bzw. Erreichens der nach der Lärmschutz-Richtlinie-StV vorhandenen Pegelwerte aus. Das Staatliche Bauamt Ansbach hat hierzu anlässlich der Anfrage eine aktuelle Lärmberechnung vorgenommen. 

Auch befindet sich hier kein Unfallschwerpunkt und die durchschnittliche Lärmbelästigung begründet keine Temporeduzierung. Bauliche Maßnahmen gehen einer Temporeduzierung vor. Bauliche Maßnahmen können in diesem Fall entweder an den Gebäuden vorgenommen werden. Alternativ könnte laut der Aussage des Staatlichen Bauamtes und des Landratsamtes die Zufahrt zur Melker Straße verschlossen werden.




Altstadtbereich St 2248/2249 - gesamt


Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
  • Antrag des Senioren- und Inklusionsbeirats der Stadt Herrieden
  • Unterschriftenliste 
  • Ergebnisse des Lärmgutachtens
  • Diverse Gremiumsbeschlüsse
  • Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
  • Mit Beschluss des Bundesrats vom 05.07.2024 wurde die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) final beschlossen. Mit dieser Novelle verbunden sind einige neue Anordnungsmöglichkeiten für Kommunen u. a. zum Thema Tempo 30.

Zu prüfende Maßnahme
Prüfung der bisherigen Anträge zur Temporeduzierung in der Altstadt (Tempo 30)
Rechtssichere Anordnung von Tempo 30

Begründung
Dem Schutz von Menschen mit Behinderung und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen durch die Novellierung nun mehr Raum eingeräumt. Die Bewohner des Gabrielihauses und des Marienheims sind Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige Menschen, die gleichzeitig aktive Verkehrsteilnehmer in der Altstadt sind. Unter anderem ist zu ihrem Schutz eine Anordnung von Tempo 30 in der Altstadt gewünscht. Bezug wird genommen auf:
Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb, (§ 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 6 StVO); In Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb sind in § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 6 nach dem Wort „Pflegeheimen“ die Wörter „ , Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen“ einzufügen.
Im Übrigen greift auch die Ad-hoc-AG Fußverkehrspolitik der Verkehrsministerkonferenz den Personenkreis der Menschen mit Behinderungen explizit auf. In Anlehnung an eine Empfehlung der AG wird betont, dass die Leichtigkeit aller Verkehrsarten mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten ist und die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden der Flüssigkeit des Fahrverkehrs vorgeht. Dabei ist die besondere Schutzbedürftigkeit der nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmenden und der Menschen mit Behinderung besonders zu berücksichtigen.
Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
2.1.1 Geschwindigkeitsreduzierung Tempo 30 Altstadt (kompletter Altstadtbereich innerhalb der Stadtmauer)
Ergebnis der Verkehrsschau
Zu Tempo 30 im Altstadtbereich: Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist nicht möglich. Zum einen ist gerade in Richtung Stiftsbasilika und Rathaus ein schnelles Fahren nicht möglich und zum anderen liegen die rechtlichen Voraussetzungen (Unfallgefahr) nicht vor. 

Bezüglich der oft ungünstigen Routenführung für LKWs besteht die Möglichkeit, über das Innenministerium Kontakt mit Google Maps aufzunehmen. Darüber hinaus plant das Landratsamt die Schilder von Neunstetten kommend zu erneuern, damit die Sperrung des Storchentors für LKW besser wahrnehmbar ist.



Altstadtbereich – St 2249 - Herrnhof


Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
  • Antrag des Senioren- und Inklusionsbeirats der Stadt Herrieden
  • Gremiumsbeschluss
  • Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
  • Vorplanungen durch Stadtplanungsbüro
  • Bezugsfälle im Landkreis Ansbach (z.B. Witzmannsmühle)

Zu prüfende Maßnahme
Erhöhung der Fußgängersicherheit durch Verbreiterung der vorhandenen Gehwege 
Begründung
Die vorhandenen Gehwege sind an manchen Stellen so schmal, dass Menschen mit Rollatoren und Kinderwagen auf die Straße wechseln müssen.
  • an der Stiftsbasilika: Bei einer Lösung mit einem durchgängigen Gehweg von 1,50 m verbleibt eine Restfahrbahnbreite von 4,5 m. Dies würde für den Begegnungsverkehr PKW/PKW ausreichen
  • an der Stadt und Pfarrbücherei – siehe nachfolgende Skizzen
  • am Rathaus – siehe nachfolgende Skizzen
  • an der Stadtmauer beim Übergang in den Herrnhof/Bahnhofstraße – siehe nachfolgende Skizzen

Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
1.1, 1.2, 1.3 Schaffung eines durchgängigen, adäquaten Gehsteigs
Ergebnis der Verkehrsschau
Zur Verbreiterung der Gehwege: Beim Gespräch im Stadtschloss zeigten sich sowohl Landratsamt Ansbach als auch das Staatliche Bauamt grundsätzlich offen für eine Verbreiterung. Entsprechende Pläne sollten erstellt werden.

Bei der Ortsbesichtigung stieg die Skepsis für eine solche Lösung, resultierend vor allem aufgrund der geringen Durchfahrtsbreite und schlechten Sichtverhältnisse. Das Ing.-Büro Heller prüft aktuell die Umsetzungsmöglichkeiten.


Altstadtbereich – St 2249 - Bahnhofstraße


Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
  • Antrag des Senioren- und Inklusionsbeirats der Stadt Herrieden
  • Vielfach gefordert bei der Seniorenumfrage der Stadt Herrieden
  • Gremiumsbeschluss
  • Empfehlung aus dem Verkehrskonzept

Zu prüfende Maßnahme
Verbesserung der Querungsmöglichkeit (Mittelinsel/Zebrastreifen?) für Fußgänger
Begründung
An dieser Stelle quert der Fußweg um die Altstadt die viel befahrene Straße. Dieser Rundweg wird von Bewohnern des Marienheim, des Gabrielihauses und der KiTa St. Deocar regelmäßig genutzt. Durch die direkt angrenzende St. Gundekar Wohnanlage kommt es zu einem zusätzlichen Fußgängeraufkommen.
Empfehlung aus dem Radverkehrskonzept
1.6.4 Absicherung von Querungen an stark belasteten Straßen; Verbindung zum Radweg herstellen. Bau einer Querungshilfe für den Fuß- und Radverkehr mit den Mindestmaßen von 2,50 Meter x 4 Meter in der Bahnhofstraße, Höhe gemeinsamer Fuß- und Radweg Richtung Stadtschloss. 
Ergebnis der Verkehrsschau
Seitens des Landratsamtes und des Staatlichen Bauamtes ist eine Querungshilfe (Zebrastreifen, Ampel, Mittelinsel) grundsätzlich denkbar. Eine Fußgängerbedarfssignalanlage wird bevorzugt. Hier wäre die Planung zu konkretisieren.


Zum Steinbachwald, Rauenzell S 2249 – AN 55 gegenüber vom Sportplatz


Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
Bau des Radweges

Zu prüfende Maßnahmen
Anlage einer Laubbaumreihe am Ortseingang von Rauenzell
Versetzung des Ortsschildes
Begründung
Die Stadt Herrieden freut sich sehr, dass der Radweg entlang des Sportplatzes in Rauenzell realisiert werden kann. 
Bedauerlicherweise muss hierfür die Hecke nördlich der Staatsstraße weichen. 
Um diesen Mangel im Ortsbild zu beheben, möchten wir gerne eine Baumreihe südlich der Abzweigung zum Sportplatz pflanzen. Mit den Grundstückseigentümern sind wir hierzu bereits im Gespräch und stoßen auf grundsätzliches Wohlwollen. 
Nun stellt sich die Frage nach dem Abstand, der zur Straße hin notwendig ist.
Nachdem durch den Radweg sich die verkehrliche Gesamtsituation am Ortseingang von Rauenzell grundsätzlich verändert und dieser ja zum Teil direkt an die Straße angrenzt, bitten wir um wohlwollende Prüfung, ob nicht das Ortsschild auf die Höhe der Abzweigung zur westlichen Zufahrt zum Parkplatz des Sportplatzes Richtung ortsauswärts versetzt werden könnte. 
Ergebnis der Verkehrsschau
Zur Anlage einer Laubbaumreihe: Die Laubbaumreihe kann angelegt werden. Es ist ein Abstand von mindestens 4,50 m einzuhalten und darauf zu achten, dass die landwirtschaftlichen Zufahrten nicht beeinträchtigt werden. Beim Abstand von 4,50 m ist darauf zu achten, dass die Bäume mindestens 1,50 m von der Mulde entfernt sind, damit die Wurzeln im Zuge von Pflegemaßnahmen nicht beschädigt werden.
Zur Versetzung des Ortsschildes: Das Einverständnis des Staatlichen Bauamtes und des Landratsamtes zur Versetzung wie im Plan dargestellt, liegt vor. Es soll jedoch kein Präzedenzfall geschaffen werden.
Voraussetzung ist hierfür jedoch, dass der geplante Radweg beleuchtet wird.

Röser Straße, Rauenzell S 2249 – AN 55


Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
Antrag von Rauenzeller Stadträten

Zu prüfende Maßnahmen
Tempo 30 in der Röser Straße 

Begründung
Verbesserung der Sicherheit für Schulkinder an der Bushaltestelle
Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
2.1.12 Geschwindigkeitsreduzierung in Rauenzell unter Beibehaltung der geltenden Vorfahrtsregeln
Ergebnis der Verkehrsschau
Tempo 30 wird in diesem Bereich abgelehnt. Bezüglich der Bushaltestelle ist zu überlegen, ob diese verlegt wird. Als möglicher Bereich wird hier der Bereich der Erschließung des neuen Baugebiets gesehen.


Röser Straße, AN 55 Kreuzungsbereichen: Am Schutz, Am Rösgraben, Kugelmühle


Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
Antrag von Stadträten aus Rauenzell

Zu prüfende Maßnahmen
Vorfahrtberechtigung für Radfahrer auf Radweg 
Anbringung von Furt- bzw. Blockmarkierung
Begründung
Gefahrenstellen, an denen es immer wieder beinahe zu Unfällen kommt
Empfehlung aus dem (Rad) Verkehrskonzept
-
Ergebnis der Verkehrsschau
An den beiden nördlichen Querungen kann den Radfahrern die Vorfahrt eingeräumt werden. Eine entsprechende Beschilderung ist anzubringen.

Am nördlichen Ende der südlichen Stelle beginnt erst der Radweg, weshalb eine Markierung nicht zielführend ist.






Ortsdurchfahrt Velden, AN55


Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
Gremiumsbeschluss
Empfehlung aus dem Verkehrskonzept

Zu prüfende Maßnahmen
  • Querungshilfe
  • Einfädelspur für Radverkehr
  • Radfahr- oder Schutzstreifen
Begründung
Eine Vor-Ort-Geschwindigkeitsreduzierung vor dem Ortsteil Velden auf der Kreisstraße AN55 wurde bereits abgelehnt, da eine stufenweise Herabsetzung der Geschwindigkeit vor einer Ortschaft nur dann vorgesehen ist, wenn die Ortstafel (Vz3110) nicht bzw. nicht aus ausreichender Entfernung (100 m) erkennbar ist (vgl. Nr. 7, Zeichen 274, VwV-StVO zu § 41).
Gleichzeitig wurde sich nach der vorhandenen Stellungnahme noch einmal mit der Thematik im Gremium befasst und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Fahrrad-Einfädelspur geprüft werden sollte, ähnlich wie sie in Häuslingen oder Sachsbach umgesetzt wurde. 
Empfehlung aus dem (Rad) Verkehrskonzept
-
Ergebnis der Verkehrsschau
Eine Querungshilfe erscheint an diesem Standort aufgrund der Kosten nicht zeitnah realisierbar.

Eine Einfädelspur für Radverkehr wäre möglich. Hier sind Fördermöglichkeiten zu prüfen und in die entsprechende Planung einzusteigen.

Für einen Radfahr- oder Schutzstreifen wäre ein Modellversuch vorstellbar. Hier sind vorher die baulichen Voraussetzungen durch die Stadt Herrieden zu schaffen.


Von Verwaltung werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
  • Zum Steinbachwald, Rauenzell – Kreuzungsbereich: S 2249 – AN 55: Anbringung eines Spiegels nach Rücksprache mit Antragssteller
  • Vordere Gasse 32 – St 2248: Anbringung eines Spiegels
  • Altstadtbereich – St 2249 – Herrnhof: Prüfung der Umsetzbarkeit von breiteren Bürgersteigen
  • Kontaktaufnahmen mit Google Maps bezüglich der ungünstigen Routenführung für LKWs 
  • Zum Steinbachwald, Rauenzell S 2249 – AN 55 gegenüber vom Sportplatz:  
    • Anlage einer Laubbaumreihe unter Berücksichtigung der Vorgaben 
    • Planungen zur Beleuchtung des Radweges als Voraussetzung für Einverständnis des Staatlichen Bauamtes und des Landratsamtes zur Versetzung des Ortsschildes
  • Röser Straße, AN 55 Kreuzungsbereichen: Am Schutz, Am Rösgraben, Kugelmühle:  An den beiden Querungen „Am Rösgraben“ und „Kugelmühle“ wird den Radfahrern die Vorfahrt durch entsprechende Beschilderung eingeräumt.

Zu folgenden Sachverhalten soll eine Aussprache erfolgen, um ggf. weiterführende Beschlüsse zu fassen: 
  • Ablehnung von Tempo 30 in der Nürnberger Straße
  • Fußgänger-Bedarfsampel in der Ansbacher Straße
  • Ablehnung einer Temporeduzierung in der Neunstetter Straße
  • Ablehnung einer Temporeduzierung im Bereich der Altstadt
  • Fußgänger-Bedarfsampel in der Bahnhofstraße
  • Einfädelspur für Radverkehr am Ortseingang von Velden
  • Schaffung von baulichen Voraussetzungen für Modellversuch für Radfahr- oder Schutzstreifen in Velden

Beschluss

Der BV-Ausschuss fasst folgende Beschlüsse: 
  • Ablehnung von Tempo 30 in der Nürnberger Straße:
Temporäre Reduzierung auf 30 km/h 
(Empfehlung an den Stadtrat)
Abstimmung J:5, N:4
  • Fußgänger-Bedarfsampel in der Ansbacher Straße:
Aufstellung einer Bedarfsampel zu Testzwecken.
Abstimmung J:9, N:0
  • Ablehnung einer Temporeduzierung in der Neunstetter Straße:
Aufrechterhaltung der Bemühungen um eine Temporeduzierung auf 70 km/h und Verlegung des Ortschildes.
Abstimmung J:9, N:0
  • Ablehnung einer Temporeduzierung im Bereich der Altstadt:
Erneute Antragstellung.
Abstimmung J:9, N:0
  • Fußgänger-Bedarfsampel in der Bahnhofstraße:
Aufstellung einer Bedarfsampel zu Testzwecken und Überprüfung der baulichen Realisierungen einer Querungshilfe bei einer Sanierung der Straße. 
Abstimmung J:8, N:1
  • Einfädelspur für Radverkehr am Ortseingang von Velden:
Abstimmung J:9, N:0
  • Schaffung von baulichen Voraussetzungen für Modellversuch für Radfahr- oder Schutzstreifen in Velden:
Abstimmung J:9, N:0
       
Der BV-Ausschuss beauftragt die Verwaltung entsprechend der Ergebnisse der Einzelabstimmungen zu verfahren (ggf. Vorlage im Stadtrat)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 6
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6.1. Formlose Bauvoranfrage für Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 6.1
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.04.2025 ö 6.2

Sachverhalt

Frau Stefanie Schuster und Herr Lukas Herrmann stellen einen formlose Bauvoranfrage hinsichtlich der Errichtung eine Einfamilienwohnhauses mit Garage auf einer Teilfläche des Fst. 430, Gemarkung Oberschönbronn in Limbach, angrenzend an das Wohnhaus der Eltern Schuster. Der Plan für die mögliche Erschließung sowie der FNP-Ausszug ist im TOP ersichtlich. Die Fläche befindet sich im Außenbereich.


Im Falle einer Genehmigung müssen alle Erschließungskosten sowie die anfallenden Herstellungskosten vom Bauherrn übernommen werden.

Rechtliche Würdigung

Außenbereich, Bebauung nicht möglich.

Diskussionsverlauf

Bei der Planung des Bauvorhabens sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
  • Ortsrandgestaltung mit Streuobst, 
  • Flächensparend integrieren. 

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, dass die gemeindliche Einvernahme in Aussicht gestellt wird. Über die im Diskussionsverlauf angemerkten Punkte sind die Antragsteller zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.2. Bauantrag - Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 6.2

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der öffentlichen Sitzung des BV-Ausschusses am 03.12.2024 beraten:

„Formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Johann Heller, auf Flst. 533, Gemarkung Elbersroth, in Sickersdorf. 
Das Gebäude soll westlich neben der bestehenden land- u. forstwirtschaftlich genutzten Halle errichtet werden, mit einer Größe von ca. 12 m x 9 m.


Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. In Sickersdorf gibt es Bezugsfälle. Im Jahre 2001 wurde ein ähnliches Bauvorhaben im Außenbereich genehmigt (WH Klemm). Diese Fläche wurde im späteren FNP mit einbezogen. Das Bauvorhaben ist bereits teilweise eingegrünt. Zusätzlich soll im Norden des Grundstückes ein flacher Wall mit heimischen Bäumen, Büschen, Sträuchern und Stauden errichtet werden, welcher gleichzeitig als Wasserableitung im Starkregenfall dient. Die bestehenden Obstbäume und die Hainbuchenhecke bleiben größtenteils erhalten bzw. werden ersetzt.

Folgende Angaben zur Erschließung wurden gemacht:
Das zu bebauende Grundstück ist noch nicht, bzw. nur teilweise erschlossen und soll durch den Bauherrn und auf Kosten des Bauherrn wie folgt vollständig erschlossen werden:
  • Abwasser: Anschluss an den Schacht des bestehenden Entwässerungssystem in der angrenzenden Straße
  • Wasser: Anschluss an die bestehende Leitung in Höhe des Anwesens Sickersdorf 4
  • Breitband: Anschluss an die vorhandene Leitung in Höhe des Anwesens Sickersdorf 4
  • Verkehr: Die Verkehrserschließung ist durch die bestehende asphaltierte Straße, welche am Grundstück entlang verläuft, sichergestellt.

Anmerkung der Verwaltung:
Im Falle einer Bebauung müssen der Stadt Herrieden die Erschließungspläne in digitaler Form vorgelegt werden. Die Erschließungskosten inkl. Kanal-u. Wasseranschlussbeiträge sind vom Bauherrn zu übernehmen.

Die Ansichten sowie der Auszug des aktuellen FNP sind im RIS eingestellt.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss beschließt, die Beratung zu vertagen, da vor einer Beschlussfassung die Standortfrage zum Spielplatz und die Frage des Starkregenmanagements geklärt werden soll. Außerdem soll die Grundstücksverfügbarkeit am nördlichen Rand von Sickersdorf (für die Ausweisung von Bauland) geprüft werden.“

Nunmehr wurde der Antrag auf Vorbescheid beim Landratsamt Ansbach eingereicht. Die Stadt Herrieden muss daher über die Gemeindliche Einvernahme entscheiden.

Anbei zusätzlich vermasster Grundriss/Lageplan:



 

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich nach § 35 BauGB im Außenbereich.

Diskussionsverlauf

Folgende Aspekte sollen geklärt werden:
  • Neuer Standort für Spielplatz,
  • Umsetzung von Starkregenschutzmaßnahmen für den Ort,
  • Möglichkeit für Baulandentwicklung im Zuge einer Einbeziehungssatzung (vgl. Heuberg).

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Johann Heller hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Dokumente
Download Ansichten_Lageplan_Entwurfsplanung zur Bauvoranfrage Heller Sickersdorf 12.11.2024.pdf
Download Her_FNP_OT_Sickersdorf.pdf

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7. Vorstellung - Projekt "Glingengarten" MFH WA5 im Baugebiet Schrotfeld 15.4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 7
Nicht sichtbar

Sachverhalt

In Bezug auf die letzte BV-Sitzung vom 03.12.2024 stellt der Projektierer das überarbeitete Konzept in der heutigen Sitzung vor.

Der Verwaltung lagen die Unterlagen für die Vorstellung im BV-Ausschuss zu kurzfristig vor der Sitzung vor, sodass die Prüfung nun erst im Nachgang mit dem Investor besprochen werden kann. Deshalb muss dieser Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung vertagt werden. 

Dieser TOP wird aufgrund der fortgeschrittenen Sitzungszeit in die nächste BV-Sitzung am 11.02.2025 verschoben.

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8. Antrag auf Trassenzustimmung - Anschluss Mobilfunkstandort an das Glasfasernetz der Telekom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö beschließend 8
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 10

Sachverhalt

Die Telekom Deutschland GmbH plant die Durchführung einer Baumaßnahme in Herrieden zur Anbindung eines vorhandenen Mobilfunkmastes an das Glasfasernetz. Die Telekom Deutschland GmbH stellt beim Wegebaulastträger (Stadt Herrieden) den Antrag auf Zustimmung nach § 127 TKG für eine geplante Baumaßnahme der Telekom. Die Trassenverlegung erfolgt vom Schrotfeld bis zum Mobilfunktstandort bei Seebronn. Für dem größten Teil der Strecke wird ein Glasfaserkabel in ein bestehendes Leerohrsystem eingezogen. Der Plan ist im RIS hinterlegt.

Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig aufgrund der fortgeschrittenen Sitzungszeit in die nächste BV-Sitzung am 11.02.2025 verschoben.

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9. 1. Änderung Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie 6. Änderung des Flächennutzungsplanes "Solarkraftwerk Bechhofen-Großenried"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 9

Sachverhalt

Der Markt Bechhofen hat am 22.06.2022 die 1. Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarkraftwerk Bechhofen-Großenried“ und parallel hierzu den Flächennutzungsplan in diesem Bereich zu ändern beschlossen. 

Die Stadt Herrieden wird als Behörde beteiligt. Eine Stellungnahme kann bis 27.01.2025 erfolgen. Sollte bis zu diesem Termin keine Stellungnahme bei dem Markt Bechhofen vorliegen, wird davon ausgegangen, dass keine Einwendungen gegen die Planungen bestehen oder dass Belange der Stadt Herrieden durch die Bauleitplanungen nicht berührt werden.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet vom 19.12.2024 bis einschließlich 27.01.2025 während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus des Marktes Bechhofen, Martin-Luther-Platz 1, 91572 Bechhofen, statt.

Zusätzlich werden die Unterlagen zur Vorentwurfsplanung auf der Homepage des Marktes Bechhofen ab dem 10.12.2024 unter www.Bechhofen.de unter dem Reiter „leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene“ (https://www.markt-bechhofen.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene) veröffentlicht.

Im RIS sind alle Unterlagen hinterlegt.

Rechtliche Würdigung

Belange der Stadt Herrieden sind nicht tangiert.

Beschluss

Der BV-Ausschuss erhebt keine Einwände gegen das Bauleitverfahren des Marktes Bechhofen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Dokumente
Download Bechhofen_Solarkraftanlage_Bechhofen-Großenried_BP_Erweiterung_VE.pdf
Download Bechhofen_Solarkraftanlage_Bechhofen-Großenried_FNP-Ä_Erweiterung_VE.pdf

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10. Aufstellungsbeschluss - Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Bioenergie Seebronn" Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Regenerative Energie und Rohstoffgewinnung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 10

Sachverhalt

Für den Bereich des Firmengeländes der NATURA GmbH & Co. KG besteht ein rechtskräftiger vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bioenergie Seebronn“, in Kraft getreten 2010.
Die Firma NATURA GmbH & Co. KG passt sich den Anforderungen zur Nutzung regenerativer Energien und Rohstoffgewinnung laufend an. Hierfür waren in den letzten Jahren am bestehenden Standort einige Erweiterungen und Veränderungen erforderlich. 
Die Entwicklung der Firma geht zwischenzeitlich weit über den im Jahr 2010 vorhabenbezogen entwickelten Bereich hinaus. Die bestehenden Festsetzungen stimmen nicht mehr mit dem genehmigten Bestand überein. Weiterhin sind Erweiterungsflächen erforderlich, um die erforderlichen Anpassungen und Entwicklungen bauplanungsrechtlich zu sichern.

Rechtskräftiger Bebauungsplan:

   

Luftbild mit Umgriff rechtskräftiger B-Plan                Planteil rechtskräftiger B-Plan        

Mit der Änderung und Erweiterung können die erforderlichen Flächen für bspw. die Biogasaufbereitung und Biomethanerzeugung planungsrechtlich gesichert werden. Weiterhin ist eine 2. Zufahrt geplant, um für den Ortsteil Seebronn eine Verkehrsentlastung zu erreichen.
Die artenschutzrechtlichen Belange wurden in einem Fachbeitrag geprüft. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für vorhandene oder potentiell zu erwartenden Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie bzw. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie ist der Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen erforderlich. Ein Flächenbedarf für die Kompensation nach Artenschutzrecht ergibt sich nicht.
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird durchgeführt. Der erforderliche Ausgleich für die Erweiterungsflächen, sowie die derzeit festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen werden auf externen Flächen erbracht. 

Flächennutzungsplan

Der Entwurf zum Aufstellungsbeschluss mit Umgriff des Geltungsbereichs wird in der Sitzung vorgestellt. 

Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig aufgrund der fortgeschrittenen Sitzungszeit in die nächste BV-Sitzung am 11.02.2025 verschoben.

Rechtliche Würdigung

Die Bebauungsplanänderung und Erweiterung kann weitestgehend aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

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11. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Großenried-Langweid"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 11

Sachverhalt

Der Markt Bechhofen hat am 22.06.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungspla-nes mit Grünordnungsplan „Solarpark Großenried-Langweid“ beschlossen und parallel hierzu die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich durchzuführen. 

Die Stadt Herrieden wird als Behörde beteiligt. Eine Stellungnahme kann bis 27.01.2025 erfolgen. Sollte bis zu diesem Termin keine Stellungnahme bei dem Markt Bechhofen vorliegen, wird davon ausgegangen, dass keine Einwendungen gegen die Planungen bestehen oder dass Belange der Stadt Herrieden durch die Bauleitplanungen nicht berührt werden.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet vom 19.12.2024 bis einschließlich 27.01.2025 während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus des Marktes Bechhofen, Martin-Luther-Platz 1, 91572 Bechhofen, statt.

Zusätzlich werden die Unterlagen zur Vorentwurfsplanung auf der Homepage des Marktes Bechhofen ab dem 10.12.2024 unter www.Bechhofen.de unter dem Reiter „leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene“ (https://www.markt-bechhofen.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene) veröffentlicht.

Im RIS sind alle Unterlagen hinterlegt.

Rechtliche Würdigung

Belange der Stadt Herrieden sind nicht tangiert.

Beschluss

Der BV-Ausschuss erhebt keine Einwände gegen das Bauleitverfahren des Marktes Bechhofen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Dokumente
Download Bechhofen_Solarpark_Bechhofen_Langweid_BP_VEP_VE.pdf
Download Bechhofen_Solarpark_Bechhofen_Langweid_FNP-Ä_VE.pdf

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12. Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 47 "Kienberg Nord" sowie 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Leutershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 12

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Leutershausen hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Kienberg Nord“ beschlossen. In gleicher Sitzung des Stadtrates vom 19.03.2024 wurde der städtebauliche Entwurf gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, beauftragt. 
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20.12.2024 ortsüblich bekannt gemacht. 
Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Leutershausen als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die aktuelle Darstellung des wirksamen FNP entspricht nicht der künftig geplanten Nutzung einer Wohnbaufläche (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO). Daher hat der Rat der Stadt Leutershausen in seiner Sitzung vom 19.03.2024 beschlossen, diesen Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern sowie ebenfalls die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, beauftragt. 
Der Änderungsbeschluss wurde am 20.12.2024 ortsüblich bekannt gemacht. 

Das Plangebiet liegt am östlichen Siedlungsrand von Leutershausen. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 530, 531 532, 533, 534 und 535 sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 504, 514 und 536 der Gemarkung Leutershausen mit einer Gesamtgröße von ca. 4,05 ha (40.500 qm).
Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung der Fläche zu einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) inklusive einer Fläche für eine dringend benötigte Kindertagesstätte in nachhaltiger und geordneter Form.

Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes, bestehend aus der Darstellung des Geltungsbereiches mit Begründung sowie der Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes, bestehend aus der Darstellung des Änderungsbereiches mit Begründung und der bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen (artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (saP)) wird im Internet veröffentlicht und steht in der Zeit von
Dienstag, den 07.01.2025 bis Freitag, den 07.02.2025 – je einschließlich –
auf der Homepage der Stadt Leutershausen unter 
https://www.leutershausen.de/seite/743376/b.plan-47-kienberg-nord.html
zur Einsicht zur Verfügung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen im gleichen Zeitraum die Unterlagen im Rathaus der Stadt Leutershausen, Alter Postberg 7, Bauamt (3. Stock, Tel. 0982395126) während der allgemeinen Dienststunden zu Jedermanns Einsicht aus.

Im RIS sind alle Unterlagen hinterlegt.

Rechtliche Würdigung

Belange der Stadt Herrieden sind nicht tangiert.

Beschluss

Der BV-Ausschuss erhebt keine Einwände gegen das Bauleitverfahren der Stadt Leutershausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download 382_241217_ND_Vorentwurf_Begruendung_BPl_Kienberg_Nord.pdf
Download 382_241217_ND_Vorentwurf_Begruendung_FNP_Kienberg.pdf

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 13
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13.1. Matthias Rank: Stellungnahme Stadtplaner zu Glasfaserausbau in der Altstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 13.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Matthias Rank fragt an, ob der Stadtplaner bis zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme zu TOP 8. „Standorte FTTH Glasfaserausbau Telekom Stadt Herrieden“ bezüglich der Glasfaserverteilerkästen in der Altstadt abgeben kann.

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13.2. Robert Goth: Aufstellung Bushäuschen in Lammelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 13.2

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Robert Goth fragt an, wann das Bushäuschen in Lammelbach aufgestellt wird. Antwort: Dies wurde bisher noch nicht beraten und beschlossen.

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13.3. Robert Goth: Auswertung Geschwindigkeitskontrollanzeige "Smilies" und Ampel am Marktplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 13.3

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Robert Goth fragt an, ob wieder eine Auswertung der Geschwindigkeitskontrollanzeigen „Smilies“ und der Ampel am Marktplatz erfolgen kann.

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14. Beendigung der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 14

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um 19:38 Uhr.

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15. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen - Keine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 15
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16. Umsetzung von Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 16
Datenstand vom 23.04.2025 09:00 Uhr