Datum: 14.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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46. Stadtratssitzung
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14.12.2016
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Sachverhalt
Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Sennfelder von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Jürgen Ziegler, Projektsteuerungsbüro Focus, Herrn Heiko Pludra, Architekt, und Herrn Markus Jocher, Citymanager, sowie 22 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Der TOP 3.1 „Ehrung Sitzungsteilnahme Stefan Horndasch“ wird in die nächste Sitzung verschoben. Herr Horndasch ist für die heutige Sitzung entschuldigt. Stadtratsmitglied Johann Heller stellt den Antrag über den TOP 4 „Stadtschloss Herrieden – Sanierung und Nachnutzung: Vorstellung Entwurfsstand Pallas und Brauerei sowie Kosten Bundesförderteil“ heute keinen Beschluss zu fassen. Über den Antrag wurde mit 6 : 12 abgestimmt, somit ist der Antrag abgelehnt.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.11.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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46. Stadtratssitzung
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2016 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem eine Einwendung zu TOP 12 „Einleitung von Abwasser aus der Gärreststoffentwässerung der Fa. Natura, Seebronn“ erhoben wurde, konnte das Protokoll nicht genehmigt werden.
Dokumente
Download Niederschrift ö vom 23.11.2016.pdf
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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46. Stadtratssitzung
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14.12.2016
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3 |
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3.1. Ehrung der Prüfungsbesten im schulischen, akademischen und berufsbildenden Bereich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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46. Stadtratssitzung
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3.1 |
Sachverhalt
Heute ehren wir junge Menschen, die sich im schulischen, akademischen und berufsbildenden Bereich durch Fleiß und Engagement mit ihren Leistungen hervorgehoben haben.
Christian Lörler, Herrieden, hat im Abiturjahrgang 2015/16 am Platen-Gymnasium das beste Abitur mit der Note 1,4 (900 Punkte) abgeschlossen.
Tina Bengel, Herrieden, hat im Ausbildungsberuf Gesundheits- und Krankenpflege ihre Ausbildung mit der Note 1,2 abgeschlossen und erhielt einen Staatspreis.
Aysha Kandlbinder, Herrieden, hat im Ausbildungsberuf Industriekauffrau ihre Ausbildung mit der Note 1,0 abgeschlossen. Ausbildungsbetrieb: Schüller Möbelwerk KG.
Melanie Heller, Sickersdorf, hat im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte ihre Ausbildung mit der Note 1,33 abgeschlossen, Ausbildungsbetrieb: Steuerkanzlei Kötzel, Herrieden.
Fabian Goth, Kugelmühle, hat im Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel seine Ausbildung mit der Note 1,42 abgeschlossen, Ausbildungsbetrieb: Aldi Ansbach.
Knapp 150 jungen Gesellen in Mittelfranken haben sich den höchsten Titel erarbeitet, den man im Handwerk erreichen kann: den Meistertitel. Unter ihnen waren 10 besonders gut. Diese erhielten im Rahmen der Meisterfeier der Handwerkskammer für Mittelfranken den von der N-ERGIE gestifteten Wirtschaftsförderpreis von jeweils 500 Euro überreicht. Zwei von ihnen dürfen wir heute ehren.
Jungunternehmerin, Christina Kaiser, Limbach, „Kaiser´s Café“, hat unter den TOP-Ten Meistern den N-ERGIE Wirtschaftsförderpreis 2016 als beste Konditormeisterin mit der Note 1,75 erhalten.
Stefan Nefzger, Rauenzell, hat unter den TOP-Ten Meistern den N-ERGIE Wirtschaftsförderpreis 2016 als bester Schreinermeister mit der Note 2,0 erhalten.
Franziska Reutter, Herrieden, hat den Nachwuchsförderpreis 2016 der Bayerischen Akademie Ländlicher Raum, für den wissenschaftlichen Nachwuchs erhalten.
Studium: Universität Erlangen-Nürnberg, Abschluss Bachelor, Fach: „Kulturgeographie“,
Technische Universität Kaiserslautern, Abschluss Master, M.Sc. (Master of Science) Stadt- und Regionalentwicklung.
Die Masterarbeit schrieb sie am Lehrstuhl Regionalentwicklung und Raumordnung.
Das Thema ist aus aktuellem Anlass während ihrer Tätigkeit als Wissenschaftliche Hilfskraft bei der Region Hesselberg entstanden.
Das Thema ihrer Masterarbeit: „Regionale und interkommunale Kooperation zur Sicherung der Daseinsvorsorge – Strukturen und Potenziale dargestellt am Beispiel der Region Hesselberg“.
Leonhard Mäckler, Herrieden hat an der nordrhein-westfälischen School of Governance der Universität Duisburg-Essen sein Studium mit dem Master oft Arts „ Politkmanagement, Public Policy und Öffentliche Verwaltung“ in den Studienfächern Politik- und Kommunikationswissenschaft, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaft
mit der Note 1,1 (Prädikat: mit Auszeichnung) abgeschlossen.
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3.2. Grundsatzurteil BVGH hinsichtlich Straßenausbaubeiträgen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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46. Stadtratssitzung
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3.2 |
Sachverhalt
Ein Urteil vom BayVG zu Straßenausbaubeiträgen und Beitragserhebungspflichten ist als Anlage im RIS hinterlegt.
Dokumente
Download 2016-11-17_Straßenausbaubeitrag und Beitragserhebungspflicht.pdf
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3.3. Zuwendung zu wasserwirtschatlichen Vorhaben OT Lammelbach, Manndorf, Winn und Sauerbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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46. Stadtratssitzung
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14.12.2016
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3.3 |
Sachverhalt
Für die Herstellung der Wasserversorgung der OT Lammelbach, Manndorf, Winn und Sauerbach wurde für die Gesamtkosten in Höhe von 1.104.680,84 Euro eine Förderung in Höhe von 179.630,56 Euro aus den förderfähigen Kosten in Höhe von 728.566,15 Euro in Aussicht gestellt.
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach erhalten wir eine Zuwendung von 282.683,67 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung der Zuwendung von 103.053,11 Euro.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 8150.3610: 282.683,67 € Gesamtförderung
über
planmäßige Mehreinnahmen 103.053,11 €
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3.4. Einladung an die Stadtratsmitglieder für Führung in unserer Kläranlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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46. Stadtratssitzung
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14.12.2016
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3.4 |
Sachverhalt
Unser Klärwä
rter, Herr Ziegler, lädt alle Stadtratsmitglieder zu einer Führung in unserer Kläranlage ein. Es ist sicherlich hilfreich bei der Bewertung oder Einschätzung von einzelnen Tagesordnungspunkten, die die Kläranlage betreffen, wenn man sich den Betrieb einmal angeschaut hat.Termin: Samstag, 18.02.2017 um 10.00 Uhr direkt an der Kläranlage
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4. Stadtschloss Herrieden - Sanierung und Nachnutzung: Vorstellung Entwurfsstand Pallas und Brauerei sowie Kosten Bundesförderteil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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46. Stadtratssitzung
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14.12.2016
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4 |
Sachverhalt
Herr Pludra vom Architekturbüro Baukonsult Hermsdorf erläutert den momentanen Planungsstand und die eingearbeiteten Anregungen aus den Besprechungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Arbeitsgruppe Stadtschloss, bezüglich Bauteile A-C (Brauerei und Pallas). Herr Architekt Heiko Pludra wird auch die Kostenberechnung des eingereichten Bundesförderteiles (Gebäude DEFGHI) in der Sitzung erläutern.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt den momentanen Planungsstand zur Kenntnis und beschließt die weitere Ausarbeitung der vorgestellten Entwurfsplanung für die Bauteile A-C.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6
Dokumente
Download [ 16-040_BA2_AE100 ] 16-040_BA2_AE100-VA-02_ABC_Grundriss-KG.pdf
Download [ 16-040_BA2_AE101 ] 16-040_BA2_AE101-VA-02_ABC_Grundriss-EG.pdf
Download [ 16-040_BA2_AE102 ] 16-040_BA2_AE102-VA-02_ABC_Grundriss-1.OG.pdf
Download [ 16-040_BA2_AE103 ] 16-040_BA2_AE103-VA-02_ABC_Grundriss-2.OG.pdf
Download [ 16-040_BA2_AE104 ] 16-040_BA2_AE104-VA-03_ABC_Grundriss-3.OG.pdf
Download [ 16-040_BA2_AE105 ] 16-040_BA2_AE105-VA-02_ABC_Grundriss-4.OG.pdf
Download [ 16-040_BA2_AE200 ] 16-040_BA2_AE200-VA-01_ABC_Schnitt-11-11.pdf
Download [ 16-040_BA2_AE201 ] 16-040_BA2_AE201-VA-01_ABC_Schnitt-10-10.pdf
Download [ 16-040_BA2_AE202 ] 16-040_BA2_AE202-VA-01_ABC_Schnitt-1-1.pdf
Download [ 16-040_BA2_AE203 ] 16-040_BA2_AE203-VA-01_ABC_Schnitt-23-23.pdf
Download [ 16-040_BA2_AE300 ] 16-040_BA2_AE300-VA-02_AB_Ansichten.pdf
Download 161213 Kosten Bundesförderteil.pdf
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5. Stadtschloss Herrieden - Sanierung und Nachnutzung: Ausschreibung vorgezogener Maßnahmen - Abbrucharbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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46. Stadtratssitzung
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14.12.2016
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5 |
Sachverhalt
Aufgrund der Aufnahme in das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ ergibt sich für Teile des Projekts ein sehr ambitionierter Zeitplan. Um diesen Zeitplan sowie den Fertigstellungstermin 31.12.2018 nicht zu gefährden, sollen bereits vor Erteilung der Baugenehmigung vorgezogene Maßnahmen ausgeschrieben werden. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Abbruchmaßnahmen. Die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 wurden bereits entsprechend des Beschlusses des Stadtrates vom 17.08.2016 beauftragt.
Von Bau-Consult Hermsdorf als Architekt werden folgende vorgezogenen Maßnahmen empfohlen:
? Bauteil: D, I, H-Anbau: Komplettabbruch (Voraussetzung für die fristgerechte Fertigstellung des Bundesförderteils)
? Bauteil: E, F, H: Abbruch nichttragender Bauteile, Wandverkleidungen, Türen, etc. (Voraussetzung für die fristgerechte Fertigstellung des Bundesförderteils)
Für die Durchführung der vorgezogenen Maßnahmen werden ca. 195.564,60 € brutto veranschlagt. Die Kosten für die Teilleistungen werden in der Sitzung durch den Architekten erläutert.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 3650.9530: 195.564,00 €
Im Haushalt 2016 veranschlagt: 1.150.000,00 €
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Ausführung der Leistungen zu und beauftragt die Verwaltung die Ausschreibungen für die vorgezogenen Maßnahmen Abbrucharbeiten mit 2 separaten
Leistungsverzeichnissen durchzuführen. Die Vergabebeschlüsse erfolgen nach Durchführung der Ausschreibungen im BUL-Ausschuss und im Stadtrat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Zuschussantrag Katholisches Pfarramt Herrieden - barriererfreier Zugang am katholischen Pfarrheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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46. Stadtratssitzung
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14.12.2016
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6 |
Sachverhalt
Das Katholische Pfarramt Herrieden möchte den Eingangsbereich des katholischen Pfarrheimes umgestalten. Es ist angedacht einen barrierefreien Zugang anzubauen.
Die Zustimmung des Landratsamtes Ansbach wegen der denkmalpflegerischen Erlaubnis liegt bereits vor.
Laut dem Angebot der Johann Buckel Bau GmbH, Herrieden belaufen sich die Kosten dieser Maßnahme auf ca. 4.400 €. Der Antrag ist im RIS hinterlegt.
Finanzielle Auswirkungen
3700.9870 für 2017: 10 % Zuschuss aus 4.400 € brutto: 440 €
Beschluss
Der Stadtrat stimmt einen Zuschuss i.H.
v. 10 % der Gesamtkosten, d. h. 440 € brutto zu.
Der Zuschuss kann nach Fertigstellung der Maßnahme und der Vorlage der Belege ausgezahlt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Download Pfarrheim Herrieden Barriererfreuer Zugang.pdf
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7. Zuschussantrag Katholisches Pfarramt Herrieden - Dokumentation "100 Jahre Katholischen Kindergartenwesen in Herrieden"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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46. Stadtratssitzung
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14.12.2016
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7 |
Sachverhalt
Stadtpfarrer Georg Kratzer hat am 15. Juni 1917 die Kinderbewahranstalt in Herrieden eröffnet.
Das Team des Pfarrarchivs hat eine 70seitige farbige Dokumentation verfasst, die sich eingehend mit der Geschichte des Kindergartenwesens in Herrieden beschäftigt und auch die gute Zusammenarbeit zwischen Kommune und Pfarrei dokumentiert.
Es ist geplant die Dokumentation mit einer Auflage von 500 Stück zu drucken. Die Druckkosten werden nach bisherigen Kostenvoran
schlägen annähernd 2.000 € betragen. Es wird versucht die Kosten durch finanzielle Beiträge der bei den jüngsten Neubauten der Kindertagesstätten St. Vitus und St. Deocar beteiligten Firmen zu decken.
Es wird daher um einen städtischen Zuschuss der Stadt Herrieden gebeten.
Finanzielle Auswirkungen
3700.9870 für 2017: 10 % Zuschuss aus 2.000 € brutto: 200 €
Beschluss
Der Stadtrat stimmt einem Zuschuss bis maximal 10 % der Gesamtkosten, d.h. 200 € brutto zu. Der städtische Zuschuss ist subsidiär zu behandeln, d.h. andere erzielbare Beiträge sind vorrangig zu behandeln. Der Zuschuss kann nach Vorlage der Belege ausgezahlt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Download Dokumentation.pdf
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8. Zuschussantrag Katholische Kirchenstiftung Elbersroth auf Reparatur/Sanierung der Kirchenorgel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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46. Stadtratssitzung
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14.12.2016
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8 |
Sachverhalt
Die Katholische Kirchenstiftung Elbersroth sucht schon längere Zeit Möglichkeiten,
die Mängel an der Orgel zu beseitigen, da sie sich seit längererm nicht mehr störungsfrei spielen lässt.
Nun haben sich die Verantwortlichen dazu entschieden die Orgel reparieren zu lassen. Im Zuge dieser Maßnahme soll auch die Zugänglichkeit des Orgelwerks verbessert werden, um eine spätere Stimmung und Wartung zu vereinfachen.
Für die Reparatur der Orgel durch die Orgelmanufaktur Jürgen Lutz aus Feuchtwangen liegt ein Kostenvoranschlag in Höhe von 70.000 € vor.
Es wird nun um einen Zuschuss für die Reparatur/Sanierung der Orgel gebeten.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 3700.9870 für 2017: 10 % Zuschuss aus 70.000 € brutto: 7.000 €
Beschluss
Der Stadtrat stimmt einem Zuschuss i.H.v. 10 % der Gesamtkosten, d.h. 7.000 € brutto zu.
Der Zuschuss kann nach Fertigstellung der Instandsetzungsmaßnahme und Vorlage der Belege ausgezahlt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Download Sanierung Kirchenorgel Elbersroth.pdf
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9. Zuschussantrag Katholisches Pfarramt Herrieden auf Geläutsanierung der Pfarrkirche Rauenzell
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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46. Stadtratssitzung
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14.12.2016
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ö
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9 |
Sachverhalt
Das Geläut der Pfarrkirche Rauenzell besteht aus vier Glocken. Zwei davon sind schon sehr alt (14. und 18. Jahrhundert). Der Zustand dieser zwei Glocken ist besorgniserregend, eine davon wurde im Bestand als akut gefährdet eingestuft.
Die Kirchenverwaltung hat daher auf Grundlage des Gutachtens des Glockensachverständigen der Diözese Eichstätt im Jahr 2011 beschlossen, dass der Glockenstuhl saniert werden soll.
Der etwa 50 Jahre alte stählerne Glockenstuhl zeigt fortschreitende Korrosion. Aus Gründen der Nachhaltigkeit und des möglichst schonenden Umgangs mit dem in der Denkmalliste eingetragenen Bauwerks und den wertvollen Glocken soll der stählerne Glockenstuhl durch eine Konstruktion aus Eichenholz ersetzt werden. Ferner sollen bei den alten Glocken die Klöppel ausgetauscht und die Läutwinkel neu eingestellt werden.
Die Gesamtkosten belaufen sich lt. Kostenschätzung auf 80.000 Euro. Von der Diözese Eichstätt wird ein Zuschuss in Höhe von 24.750 € gewährt.
Da die finanziellen Mittel der Katholischen Kirchenstiftung begrenzt sind, wird um einen maximalen Zuschuss der Stadt Herrieden gebeten.
Der übliche Zuschuss für solche Baumaßnahmen beträgt 10 %.
Finanzielle Auswirkungen
3700.9870 für 2017: 10 % Zuschuss aus 80.000 € brutto: 8.000 €
Beschluss
Der Stadtrat stimmt einen Zuschuss i.H. v.
10 % der Gesamtkosten d. h. 8.000 € brutto zu.
Der Zuschuss kann nach Fertigstellung der Instandsetzungsmaßnahmen und Vorlage der Belege ausgezahlt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Download Glockenturm Rauenzell.pdf
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10. Neubau einer Halle mit Büro
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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46. Stadtratssitzung
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14.12.2016
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10 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 13.12.2016 beraten:
„Bauantrag von Dachdeckerei Weiß für den Neubau einer Halle mit Büro auf Flst. 133/21, Gemarkung Hohenberg, im Bebauungsplan Nr. 11 „Sandfeld“, Schernberg 33.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann durchgeführt werden.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme, zu erteilen.“
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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11. Austausch einer Werbeanlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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46. Stadtratssitzung
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14.12.2016
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ö
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11 |
Sachverhalt
Der Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 13.12.2016 beraten:
„Bauantrag für den Austausch einer Werbeanlage auf Flst. 1213/4, Gemarkung Herrieden, Industriestraße 7.“
Lidl tauscht die vorhandene Werbeanlage. Die bestehende Standfahne wird gegen eine doppelseitige Werbestele ausgetauscht. Die Höhe bleibt bei 7,50 m.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme, zu erteilen.“
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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12. Tekturplan für die Errichtung von zwei Entlüftungsgeräten auf die Dachfläche des Seminargebäudes der Campus Immo GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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46. Stadtratssitzung
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14.12.2016
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12 |
Sachverhalt
Der Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 13.12.2016 beraten:
„Tekturplan für die Errichtung von zwei Entlüftungsgeräten auf der Dachfläche des Seminargebäudes der Campus Immo GmbH auf Flst.Nrn. 133, 133/16, Gemarkung Hohenberg, im Bebauungsplan Nr. 11 Erweiterung Sandfeld, Schernberg 34. Eine weitere Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Höhe des Gebäudes mit Entlüftungsgeräten ist erforderlich.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen.“
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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13. Aufstellung Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Leben findet Innenstadt": Jahresantrag 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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46. Stadtratssitzung
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14.12.2016
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13 |
Sachverhalt
Der Jahresantrag zur Fortschreibung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Leben findet Innenstadt“ für die Programmjahre 2017 bis 2020 muss bis zum 22.12.2016 der Regierung von Mittelfranken vorgelegt werden. In Abstimmung mit dem Sanierungsplaner (Architekturbüro Jechnerer) hat die Abteilung Baurecht die Maßnahmen und Kostenansätze geschätzt und überarbeitet. Die Bedarfsmitteilung (Grobschätzung) ist als Anlage zu diesem TOP im Ratsinformationssystem hinterlegt. Der Antrag wird nach Beschluss des Stadtrates an die Regierung von Mittelfranken (sowie in Abdruck auch an das Landratsamt) übersandt. Die Stadtkämmerei erhält die Kostenansätze zur Information.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt die Maßnahmen und Kostenansätze gemäß der Bedarfsmitteilung zur Kenntnis und stimmt dem Jahresantrag zu. Die Maßnahmen sollen von der Stadtkämmerei im Haushaltsplan 2017 und in der Finanzplanung der Folgejahre berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Download Bedarfsmitteilung Städtebauförderung.pdf
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14. Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ,,Altstadt Herrieden“ nach dem vereinfachten Verfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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46. Stadtratssitzung
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14.12.2016
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ö
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14 |
Sachverhalt
Der Stadtrat beschließt das im nachfolgendem Satzungstext beschriebene Gebiet der Altstadt von Herrieden als Sanierungsgebiet nach §§ 142 und 143 des Baugesetzbuches, in der mit Bekanntmachung vom 23.09.2004 in Kraft getretenen Fassung (zuletzt geändert durch Art. 6 G vom 20.10.2015), förmlich festzulegen (Beschluss vom 14.12.2016).
Sanierungsmaßnahmen in diesem förmlichen festzulegenden Sanierungsgebiet werden im vereinfachten Verfahren durchgeführt (§142 Abs.4). Die Anwendungen der Vorschriften des 3. Abschnittes aus dem Kapitel 2 des BauGB (besondere sanierungsrechtliche Vorschrift §§ 152, 154,155) wird ausgeschlossen.
Dagegen wird die Genehmigungspflicht entsprechend §144 Abs.1 und 2 BauGB für das Sanierungsgebiet Altstadt festgelegt.
Satzung
der Stadt Herrieden über förmliche Festlegung
des Sanierungsgebietes ,,Altstadt Herrieden“
nach dem vereinfachten Verfahren gem. Baugesetzbuch
Die Stadt Herrieden erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (BayRS 2020-1-1-l), in Kraft getreten ab 30.12.2015 und der §§ 142 und 143 des Baugesetzbuches, in der ab dem 23.09.2004 in Kraft getretenen Fassung, gemäß Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2016 folgende Satzung
§1
Feststellung des Sanierungsgebietes
1.1 Zur Behebung städtebaulicher Missstände im Bereich des Gebietes der Altstadt Herrieden, einschließlich Randbereichen mit Bezug zur Altstadt – für deren Durchführung Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind – wird das in Absatz 1.2 und 1.3 näher bezeichnete Gebiet als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt.
1.2 Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke innerhalb der im Lageplan M 1:1000 (Erläuterung siehe Punkt 1.3) abgegrenzte Flächen, und der nachfolgend beschriebenen Begrenzungslinie:
Im Süden - durch die nördliche Talraumbegrenzung des Altmühltals, die bei Flst. 225, in den Altmühlhaag übergeht.
Im Westen – durch die nördliche bzw. östliche Grenze des Altmühlhaags bis hin zur südlichen Grenze des Flst. 281, dieser nach Westen folgend, abknickend nach Norden und der westlichen Grenze der Flst. 281, 288/3 und 285 bis zur südlichen Grenze der Neunstetterstraße, dieser nach Osten folgend und bei Flst. 276 nach Norden überspringend und der östlichen Grenze der Ansbacher Straße folgend bis auf Höhe des Grundstücks Flst. 267, das in die Umgrenzung einbezogen wird.
Im Norden bis zur Südgrenze der Münchener Straße, diese nach Osten folgend und in Verlängerung weiterführend mit der Südgrenze des Altstadtradweges Flst. 1667/41.
Im Osten – durch die Westgrenze des Altstadtweges Flst. 1667/41 bis zur Einmündung in die Bahnhofsstraße, die Nord- und Westgrenze von Flst. 240 folgend, die Bahnhofsstraße überspringend und entlang der südöstlichen Grenze von Flst. 233/4 in Verlängerung bis hin zur nördlichen Altmühltalraumgrenze.
Alle Flurnummern liegen innerhalb der Gemarkung Herrieden (das beiliegende Flurstücksnummernverzeichnis ist Bestandteil der Satzung).
1.3 Der Lageplan M 1:1000 mit den äußeren Grenzen des Sanierungsgebietes „Altstadt Herrieden“ ist Bestandteil dieser Satzung und kann im Rathaus Herrieden, während der Dienstzeit, jederzeit eingesehen werden.
1.4 Die Begründung zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt Herrieden“ im vereinfachten Verfahren ist ebenfalls Bestandteil dieser Satzung und kann im Rathaus Herrieden während der Dienstzeit jederzeit eingesehen werden.
1.5 Das Sanierungsgebiet erhält die Bezeichnung „Altstadt Herrieden“.
§2
Vereinfachtes Verfahren
2.1 Die Sanierungsmaßnahmen werden im vereinfachten Verfahren nach § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Anwendung der Vorschriften des 3. Abschnittes aus dem 2 Kapitel des Baugesetzbuches (besonders sanierungsrechtliche Vorschriften §§ 152, 153, 154, 155) wird ausgeschlossen.
2.2 Dagegen wird die Genehmigungspflicht entsprechend § 144 Abs. 1 und 2 BauGB für das Sanierungsgebiet „Altstadt Herrieden“ festgelegt.
2.3 Im Sanierungsgebiet steht der Stadt ein Vorkaufrecht nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zu.
§3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Herrieden, 14.12.2016
gez. Alfons Brandl
Erster Bürgermeister
Anlage zu § 1 Nr. 1.2:
Im Sanierungsgebiet der Stadt Herrieden liegen folgende Flurstücke der Gemarkung Herrieden (Stand vom 01.12.2016 nach Kataster):
1
|
26
|
55
|
3
|
27, 27/2
|
56
|
4/2
|
28
|
57
|
5
|
30
|
58, 58/1
|
6
|
31, 31/1
|
59
|
7
|
33
|
61
|
9, 9/1
|
34
|
62, 62/1
|
10
|
36
|
65
|
11
|
37
|
66
|
12
|
39
|
67
|
14
|
40
|
68
|
16
|
41, 41/1, 41/2
|
68/2
|
17
|
42
|
68/3
|
18
|
43, 43/1
|
68/4
|
19
|
45
|
69
|
21, 21/1
|
46
|
70
|
22/2
|
47/1
|
70/4
|
23, 23/1
|
49, 49/3
|
72
|
24
|
50
|
73, 73/1
|
25
|
51
|
76, 76/2
|
77
|
138
|
202
|
78
|
139
|
203
|
79, 79/2
|
140
|
204
|
80
|
141
|
205, 205/1, 205/2
|
82
|
142
|
206
|
83
|
143
|
207
|
84
|
144
|
208
|
85
|
145
|
209
|
86
|
147
|
210, 210/2
|
87
|
148
|
211
|
88, 88/1
|
149
|
212
|
89
|
150
|
213
|
90
|
151, 151/2
|
214
|
91
|
152, 152/2
|
215
|
92
|
153, 153/2
|
216
|
94 ,94/1
|
154
|
218
|
95
|
155, 155/1
|
219
|
96/2
|
157
|
220
|
97, 97/2
|
158
|
224
|
98
|
159
|
225, 225/2, 225/3
|
100, 100/1
|
160
|
226, 226/1, 226/2, 226/3
|
101, 101/1, 101/2
|
162
|
227
|
102
|
164
|
228
|
103
|
166
|
229
|
105
|
166/2
|
230
|
107
|
168
|
231, 231/2
|
109
|
169
|
232, 232/2, 232/3, 232/4,
|
110, 110/1
|
170, 170/1
|
232/5, 232/8, 232/9,
|
111
|
173
|
232/10, 232/11
|
112, 112/1
|
174
|
233, 233/2, 233/3, 233/4
|
113
|
176, 176/2
|
234, 234/1, 234/2
|
114
|
177, 177/1
|
235
|
115
|
179
|
239
|
116
|
181
|
241
|
117
|
182, 182/2
|
242
|
118
|
183
|
246
|
120
|
184
|
246/3
|
121
|
185
|
247
|
122
|
186
|
267, 267/1
|
123
|
187, 187/1, 187/2
|
268
|
124
|
188
|
269
|
125
|
189
|
270, 270/2, 270/3, 270/5,
|
126, 126/2
|
191
|
270/6, 270/7, 270/8, 270/9
|
127
|
192, 192/1
|
271, 271/1, 271/2, 271/3,
|
128
|
193
|
271/4
|
130
|
194, 194/2
|
273, 273/1
|
131, 131/2, 131/3
|
195
|
275
|
132
|
196
|
276
|
133
|
197
|
281
|
135
|
198
|
281/2
|
136
|
200
|
282
|
137, 137/1
|
201, 201/2
|
283
|
284
|
|
|
285
|
|
|
288/3
|
|
|
334/14
|
|
|
1667/2
|
|
|
1667/64
|
|
|
1667/65
|
|
|
1667/89
|
|
|
1667/95
|
|
|
1667/96
|
|
|
1667/98
|
|
|
1667/99
|
|
|
1667/112
|
|
|
1667/143, 1667/146
|
|
|
1667/169
|
|
|
1667/185
|
|
|
1667/186
|
|
|
1667/187
|
|
|
1667/188
|
|
|
1667/189
|
|
|
1667/190
|
|
|
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Herrieden über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes, „Altstadt Herrieden“ nach dem vereinfachten Verfahren gem. Baugesetzbuch.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Die Satzung soll der Regierung von Mittelfranken angezeigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage zur Sanierungssatzung_Altstadt Herrieden_2016_12_01.pdf
zum Seitenanfang
15. Gestaltungsrichtlinien und Modernisierungsrichtlinien für die Altstadt Herrieden
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
46. Stadtratssitzung
|
14.12.2016
|
ö
|
|
15 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung vom 13.01.2016 wurde die Umsetzung bzw. Ausarbeitung der vier vorgestellten Empfehlungen aus der ISEK AG beschlossen. Dies wurde nunmehr von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Stadtplaner und dem Citymanager umgesetzt. Die überarbeiteten Gestaltungsrichtlinien (mit höherer Förderung) sowie die neuen städtischen Modernisierungsrichtlinien sind im RIS (Entwurf der Gestaltungs- und Förderfibel) hinterlegt. Die grafische Endbearbeitung der Fibel (einschließlich
Auswahl der endgültigen Fotos) sollen nach Beschluss durch den Stadtrat durch ein Grafikbüro ausgeführt werden.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt den überarbeiteten Gestaltungsrichtlinien und den neuen Modernisierungsrichtlinien unter der Maßgabe der endgültigen Zustimmung durch die Regierung von Mittelfranken (erhöhte Förderung) zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Download Gestaltungs- und Förderfibel Herrieden_ENTWURF_2016_12_01.pdf
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16. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
46. Stadtratssitzung
|
14.12.2016
|
ö
|
|
16 |
zum Seitenanfang
16.1. Anfrage von Klaus Lohbauer - Fassade Kindertagesstätte Neunstetten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
46. Stadtratssitzung
|
14.12.2016
|
ö
|
|
16.1 |
Sachverhalt
Herr
Lohbauer fragt an, wer für die Fassade der Kindertagesstätte Neunstetten zuständig ist. Bürgermeister Brandl antwortet, dass die Stadt Herrieden eine Notsicherung veranlasst hat. Die Bauabteilung der Stadt Herrieden ist in Verhandlungen mit der Kirchenverwaltung Neunstetten.
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16.2. Anfrage von Armin Jechnerer - Nutzung Stadtschloss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
46. Stadtratssitzung
|
14.12.2016
|
ö
|
|
16.2 |
Sachverhalt
Herr Jechnerer fragt an, ob es einen Beschluss zur Verlegung der Musikschule ins Stadtschloss gibt.
Bürgermeister Brandl bejaht dies.
zum Seitenanfang
17. Bürgeranfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
46. Stadtratssitzung
|
14.12.2016
|
ö
|
|
17 |
Sachverhalt
Es wird keine Bürgeranfrage gestellt.
Datenstand vom 16.02.2017 09:33 Uhr