Bürgerhaus Feldkirchnerstraße - Auftragsvergaben


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 01.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung-Fortsetzung 10.04.2018 ö beschließend 1
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 18.06.2018 ö beschließend 1
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 01.07.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018 wurde das ausgearbeitete Raumprogramm für die Neugestaltung des Bürgerhauses beschlossen und die Verwaltung beauftragt, ein VgV- Verfahren für die Objektplanung durchzuführen

Das Verfahren wurde durch das Architekturbüro Schober aus München begleitet und am 17.10.2018 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gingen acht Teilnahmeanträge ein. Bei der Auswertung der in der Auftragsbekanntmachung genannten Teilnahmekriterien erreichten fünf Bieter die maximale Punktzahl. Im folgenden Losverfahren wurden drei Architekturbüros ermittelt und zur Angebotsabgebe eingeladen.

Die drei besten Bieter wurden aufgefordert, bis zum 07.05.2019 ein Angebot einzureichen. Es gingen zwei Angebote ein, ein Bieter hat abgesagt. Die Verhandlungsgespräche fanden am 10.05.2019 statt, alle Bieter konnten in einer 30-minütigen Präsentation ihre Leistungsfähigkeit darstellen. Anschließend beriet das Vergabegremium über die Präsentationen.
Nach Auswertung der Punktevergaben in allen Wertungskriterien durch das Büro Schober, setzte sich als Bestbieter für die Objektplanung das Architekturbüro Büro Probst als Bestbieter durch.

Beschlussvorschlag

Das Vergabegremium empfiehlt dem Gemeinderat, das Architekturbüro Büro Probst aus München mit der Objektplanung gem. §33 ff. HOAI für die Sanierung des Bürgerhauses zu beauftragen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertrag auf Grundlage der HOAI abzuschließen. Die Beauftragung erfolgt Stufenweise.
Das Honorar für die Objektplanung wird mit IV Honorarzone II Mindestsatz festgesetzt, der Satz für die Nebenkosten beträgt 4 v. H, für den Umbauzuschlag 20 v. H.
Aus den vorläufig anrechenbaren Kosten ergibt sich derzeit ein vorläufiges Honorar von rund 511.659,67 € netto.
Das endgültige Honorar steht nach Abschluss der LP 3 (Entwurfsplanung) fest.

Beschluss

Das Vergabegremium empfiehlt dem Gemeinderat, das Architekturbüro Büro Probst aus München mit der Objektplanung gem. §33 ff. HOAI für die Sanierung des Bürgerhauses zu beauftragen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertrag auf Grundlage der HOAI abzuschließen. Die Beauftragung erfolgt Stufenweise.
Das Honorar für die Objektplanung wird mit IV Honorarzone II Mindestsatz festgesetzt, der Satz für die Nebenkosten beträgt 4 v. H, für den Umbauzuschlag 20 v. H.
Aus den vorläufig anrechenbaren Kosten ergibt sich derzeit ein vorläufiges Honorar von rund 511.659,67 € netto.
Das endgültige Honorar steht nach Abschluss der LP 3 (Entwurfsplanung) fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
ohne GRM Zwarg, ohne GRM Proffert

Datenstand vom 22.09.2020 08:26 Uhr