Grundsatzentscheidung: Veranstaltungsräume und öffentliche Räume bis 2030


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 18.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung-Fortsetzung 10.04.2018 ö beschließend 1
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 18.06.2018 ö beschließend 1
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 01.07.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Mail vom 06.04.2018 und in der Gemeinderatssitzung vom 09.04.2018 regte die SPD-Fraktion eine vertiefende Entscheidungsfindung zur Frage der Nutzung öffentlicher Räume / Bürgerhaus / Bürgersaal / Kulturveranstaltungen an. Die Verwaltung hatte hierzu bereits eine erste Übersicht bzgl. des VHS-Bedarfs erstellt (Anlage 1).
Weiterer Bedarf entsteht durch den möglichen Umzug von Kleidercafé und Tafel ins neue Rathaus sowie evtl. der Musikkappelle in das heutige Rathaus. Weiterhin konkretisiert sich zwischenzeitlich der Veranstaltungsraum in der Aula des neuen Gymnasiums für rund 450 Personen (Anlage 2). Im Bürgerhaus in Heimstetten sieht das derzeitige Raumprogramm einen Saal für maximal 200 Personen vor. Die heute genutzte Aula des Gymnasiums steht aufgrund der bereits beschlossenen Verlagerung der Grund- und Mittelschule noch bis ca. 2023 zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

  1. Die Realisierung von Bürgerhaus und Bürgersaal wird aus Kostengründen zurückgestellt bis zur Fertigstellung des neuen Rathauses. Derweil erfolgt jeweils die Vorplanung  ( bis Leistungsphase 2). Unterdessen nutzt die Gemeinde für Kulturveranstaltungen weiterhin die Aula des Gymnasiums – heute und auch im Neubau.

  1. Zu einem späteren Zeitpunkt wird der (künftige) Gemeinderat in Anbetracht der Haushaltslage entscheiden, in welcher Reihenfolge diese Bauvorhaben jeweils zur Realisierung anstehen.

  1. Einrichtungen für Bildung & Betreuung sowie die Sanierung der Turnhalle des bestehenden Gymnasiums bzw. deren Ersatzneubau (ggf. mit Lehrschwimmbad) haben Vorrang.

  1. Die Zurverfügungstellung weiterer Räumlichkeiten für unterschiedliche Bedarfe, wie z.B. Tafel, Kleidercafé oder Musikkapelle, erfolgt nach rechtzeitiger Abstimmung mit den jeweiligen Nutzergruppen.

Beschluss

  1. Die Realisierung von Bürgerhaus und Bürgersaal wird aus Kostengründen zurückgestellt bis zur Fertigstellung des neuen Rathauses. Derweil erfolgt jeweils die Vorplanung  ( bis Leistungsphase 2). Unterdessen nutzt die Gemeinde für Kulturveranstaltungen weiterhin die Aula des Gymnasiums – heute und auch im Neubau.

  1. Zu einem späteren Zeitpunkt wird der (künftige) Gemeinderat in Anbetracht der Haushaltslage entscheiden, in welcher Reihenfolge diese Bauvorhaben jeweils zur Realisierung anstehen.

  1. Einrichtungen für Bildung & Betreuung sowie die Sanierung der Turnhalle des bestehenden Gymnasiums bzw. deren Ersatzneubau (ggf. mit Lehrschwimmbad) haben Vorrang.

  1. Die Zurverfügungstellung weiterer Räumlichkeiten für unterschiedliche Bedarfe, wie z.B. Tafel, Kleidercafé oder Musikkapelle, erfolgt nach rechtzeitiger Abstimmung mit den jeweiligen Nutzergruppen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Ohne GRM Dr. Etterer und GRM Mayr

Dokumente
VHS Raumbedarf bis 2030 (.pdf)
Vorabzug: Erweiterung Gymnasium Kirchheim-Vorplanung (.pdf)

Datenstand vom 02.12.2019 08:35 Uhr