Stellplatzsatzung der Gemeinde Kirchheim, Anpassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 01.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 01.07.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Im Rahmen der Erarbeitung vergangener Bebauungspläne und der Bearbeitung von Bauanträgen sind immer wieder Fragen bezüglich der Stellplatzsatzung aufgetreten. Hierbei hat sich immer wieder gezeigt, dass es erforderlich ist, die Satzung entsprechend aktueller Begebenheiten anzupassen, um so eine einheitliche Regelung für die gesamte Gemeinde zu schaffen.
Insbesondere durch die Einführung der SoBoN sollte den geänderten Wohnraumbedarfen jetzt Rechnung getragen werden. Durch die Vermietung von Wohnraum nach den Vorgaben der gemeindlichen Kriterien werden Wohnungen vor allem an Personen mit niedrigem Einkommen vermietet, hier ist davon auszugehen, dass diese auch weniger KFZ besitzen und eher den ÖPNV oder andere Verkehrsarten bevorzugen. Dies soll im Rahmen einer Reduzierung der Stellplätze bei Wohneinheiten über 50 m² von zwei auf einen Stellplatz erfolgen.
Eine Überprüfung der Bedarfe in der Zugspitzstraße bestätigt diese Annahme. Hier sind 6 WE unter 50 m² und 18 WE über 50m² errichtet worden. Dies ergibt nach aktueller Satzung einen Bedarf von 42 Stellplätzen. Bei der Anpassung an die aktuelle Satzung wären dann in Zukunft noch 24 Stellplätze erforderlich. Aktuell sind 29 der 43 errichteten Tiefgaragenstellplätze vermietet.

Ein weiterer Baustein zur Reduzierung von KFZ-Verkehr in der Gemeinde ist die Erstellung von Mobilitätskonzepten. Bei einer Erstellung solcher qualifizierten Konzepte kann durch Einrichtung von z.B. KFZ- und E-Bike Sharing der Bedarf an privaten KFZ weiter erheblich abnehmen. Die Gemeinde sollte daher solche innovativen Konzepte dadurch fördern, dass bei einer Erstellung solcher der Stellplatzbedarf um bis zu 10 % reduziert werden darf. Eine ähnliche Regelung wird bereits von anderen Kommunen, wie z.B. der Stadt Garching, angewendet.
Als weiterer Punkt wurden die Flächen von Pflanzstreifen zwischen Parkplätzen erheblich vergrößert und die Anforderungen angepasst. Die bisher gebauten Pflanzflächen sind oftmals viel zu klein, um ein vernünftiges Baumwachstum zu ermöglichen. Hier wurde in die Stellplatzsatzung ein Konzept mit aufgenommen welches im Rahmen von Kirchheim 2030 erarbeitet wurde.
Auch die gewünschte Förderung der Fahrrad-Mobilität wird konkretisiert . So soll z.B. durch Anordnung der Fahrradräume im Erdgeschoss eine höhere Benutzerfreundlichkeit erzeugt werden. Es ist davon auszugehen, dass Fahrräder und auch Lastenräder häufiger genutzt werden, wenn diese nicht erst aus der Tiefgarage oder aus Abstellräumen im Keller mühevoll nach oben getragen/geschoben werden müssen. Da eine Anordnung von zusätzlichen Abstellräumen im Erdgeschoss zum Nachteil der Nutzung führt, wird durch eine positive Anrechnung auf die Geschossfläche bis zu einem Maximum von 6% reagiert.

In den Anlagen „2019_06_28_Gegenüberstellung_Stellplatzsatzung“ und „2019_06_28_Gegenüberstellung_Anlage_1_der_Stellplatzsatzung“ sind die Neuerungen in roter Schrift gehalten, alte Textpassagen sind rot durchgestrichen.
Ebenfalls angepasst wurde die Anlage 1 der Stellplatzsatzung. Hier wurde die Satzung an die aktuelle Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) angeglichen, die Änderungen sind ebenfalls gekennzeichnet.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die neue Stellplatz- und Fahrradsatzung gemäß Anlage vollumfänglich. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung schnellstmöglich bekanntzugeben.

Diskussionsverlauf

Vorschlag des Ersten Bürgermeisters zur Änderung der beigefügten Anlage 1 der Stellplatzsatzung:
Unter Punkt 1.2.1 wird die Grenze der Quadratmeterfläche für klein, mittlere und große Wohnungen/Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern von 49 m² auf 59 m² erhöht.
Unter Pun kt 1.2.2 wird die untere Grenze der Quadratmeterfläche für klein, mittlere und große Wohnungen/Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern von 50 m² auf 60 m² erhöht.

Vorschlag von GRM Pirzer:
Unter Punkt 1.6 soll der Begriff Altenheim durch den Begriff Seniorenheim ersetzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die neue Stellplatz- und Fahrradsatzung gemäß Anlage mit den in der Sitzung eingebrachten Änderungen vollumfänglich. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung schnellstmöglich bekanntzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Dokumente
2019_06_28_Stellplatzsatzung (.pdf)
2019_06_28_Anlage_1_der_Stellplatzsatzung (.pdf)
2019_06_28_Gegenüberstellung_Stellplatzsatzung (.pdf)
2019_06_28_Gegenüberstellung_Anlage_1_der_Stellplatzsatzung (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 08:26 Uhr